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- [S50] STA Wolfenbüttel, Ehestiftung: 21 Alt 988 Seite 265 ? 267, 7 Nov 1721.
Ehestiftung: 21 Alt 988 Seite 265 ? 267 vom 7.11.1721 im StA Wolfenbüttel
Im Nahmen der Heil und Hochgelobten Dreyeinigkeit
Zu wissen das heute Dato eine Christl. Eheverlobniße zwischen Hans Wilhelm Stipnothen und Anna Margreten Beckmans
Beyde aus Dielmissen mit beyde seits nahesten angehorigen Raht und Belieben ist folgender Gestalt geschlossen worden. Es wollen obgedachte Persohnen göttl. Ordnunge nach ein ander zur Ehe haben, in Liebe und Leid beyeinander wohnen, sich auch nicht Scheiden es sey dan durch den Heitl. todt. Die zeitlichen Güter betreffend, so verspricht der Braut Mutter ihren künftigen Schwiegersohn und Tochter überzulassen und abzutreten ihr vor Dielmissen auf den Angerstehendes Kleine Hausgen mit allen Hausraht es haben möge wie es wolle und reservired sich die Mutter nicht als nur so lange sie lebet die freyen Wohnung, nebst der in der in den Hausgen befindlichen Grützmühlen, dieselbe solange sie kann vor sich und in ihrm Nutzen gebrauchen, nach ihren Tode aber oder wan sie der selben nicht mehr vorstehen konnte vermachet sie die Grützmühle ihren Sohn Hanß, welcher so dan die Mühle hinehmen die selbe als sein Eigenthum gebrauchen oder sonst damit nach senem gefallen schalten und walten kan wie er will, hingegen soll weil bey den Hausgen mits ein Fuß breit von Land und Garten vorhanden ist Hanß Wilhelm Stignoten den Sohn Hanß und der Tochter Catharine Elisabeth, nicht heraus geben, sondern es will die Mutter sagen, wie sie dieselbe ohn dazu Contive von denen dereinen von denen Hause auf den Anger stehenden Obstbaume aber will Hanß Wilhelm Stignothen seiner Schwiegermutter den Dritten Theil wenn sie tragen, folgen lassen, die Braut hingegen hat sich mit den Bräutigams zu erfreuen 25 Thaler an Gelde, eine Kuh, ein Rind, ein feist und ein fasel Schwein, ein halb Faß Bier und darzu die nothige Speise zur Hochzeit welches alles Henny Stichnoten als der Bräutigams Bruder von seiner Kötherey in Dielmissen denen Verlobten zu geben schuldig und auch erbohtig ist. Und also ist dieser Ehe Contract in nahmen Gottes und in beysein Henny Stignothen und Gerdt Beecker als Zeuge geschlossen geschehen. Dielmissen, d. 7. November 1721
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