Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene Band 3 Seite 387
Ehestiftung vor dem Amt Greene am 27.1.1730 zwischen Johann Christoph Pape, Bodenfelde und Anna Hedwig Bohde,
Witwe des Müllers Gerhard Sölter, Voldagsen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem
Bräutigam die von ihrem + Mann nachgelassene Mühle auf 18 Jahre.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene 1736-1741, Seite 27
Ehestiftung vor dem Amt Greene am 18.3.1737 zwischen Johann Christian Pape, Voldagsen und Marie Hedwig Lillie,
wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 150 Taler, die sie für sich hat und alles
das was ihr Schwager Tönnies Brakmann auf dem Roten Turm ihr geben muss. Der Bräutigam verschreibt der Braut,
die in Voldagsen belegene Mühle, soweit dieselbe in der ersten Ehestiftung vom 27.1.1730 ihm verschrieben auf die
übrigen 11 Jahre. Aus seiner vorigen Ehe sind 1 Tochter und 2 Söhne vorhanden (Mühle Nr.3)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Freiengericht:
Am 6.10.1728 lässt sich setzen die Witwe Gerhard Sölter aus Voldagsen in 4 Morgen frei Erbland im Wenzerfelde belegen, nach ihrer Schwiegermutter Tode ansetzen.
Freiengericht:
Am 1.10.1738 lässt sich setzen Johann Christoph Pape aus Voldagsen in 3 Vorling Erbland, welche er von Gerhard Sölter geerbt.
Vormundschaftsbuch, Amt Greene, Seite 21 am 26.1.1748
Nachdem der bisherige Inhaber der oberen Mühle Johann Christoph Papen, die ihm laut Ehestiftung verschriebenen Jahre abgelaufen und solche nunmehr an seine Stiefsöhne abzutreten schuldig ist, jüngste davon aber Johann Daniel Sölter noch nicht Majoren ist, so ist vor selbige der Müllermeister aus Opperhausen Johann Christoph Bohden seiner + Mutter Bruder zum Vormund bestellt. (Mühle Nr. 3)
|