Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene Band 6 Seite 97
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 14.6.1741 zwischen Johann Heinrich Nolte, Sohn des + Großköters Johann Christof Nolte, Brunsen und Dorothee Elisabeth Müller, Tochter des Großköters Hans Müller, Lenne, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 40 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut, den von der Mutter übergebenen Großköterhof, wovon Mutter Leibzucht erhält. Die Mitgabe der Brüder und Schwestern laut Ehestiftung 29.2.1720 sind noch zu zahlen. Des Bräutigams 5 Brüder und 1 Schwester erhalten je 8 Marien Gulden 1 Kuh und Aussteuer. Schulden waren etwa 15 Taler vorhanden.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Verpfändete Ländereien Amt Greene 1750 in Brunsen Blatt 44
Am 30.7.1767 macht Großköter Johann Heinrich Nolte, Brunsen ein Gesuch an Herzog, dass er 2 Morgen hegerisch Land, die zu seinem Hof gehören, verkaufen dürfe, da er wegen den Krieg und viele Unglücksfälle sehr zurück gekommen sei.
Verpfändete Ländereien Amt Greene 1750 in Brunsen Blatt 43
Am 10.8.1767 wird im Bericht des Amts Greene ausgeführt, Großköter Nolte besitzt eine Großköterei mit 28 Morgen Kirchenland und 7 Morgen Erbland. Durch den letzten Krieg sei er dermaßen verarmt, dass er seine Kontribution nicht mehr zahlen könne. Da er mehr Land hat, als er beackern kann, bittet er 2 Morgen Erbland verkaufen zu können. Dies Land haben seine Vorfahren angekauft. Wenn er die 2 Morgen verkaufen darf, dann kann er seine übrigen Ländereien besser beackern und kommt dabei einigermaßen aus den Schulden heraus.
Verpfändete Ländereien Amt Greene 1750 in Brunsen Blatt 42
Am 22.8.1767, Bericht des Amts Greene an Herzog.
Es hat mit dem hegerischen Lande die Bewandnis, dass solches jeder Zeit verkauft werden kann, wenn der Verkäufer darum und der Käufer sich auf dem Hegergericht ansetzen lässt und sich verpflichtet 2 Pf Hegerzins dafür jährlich zu erlegen.
Verpfändete Ländereien Amt Greene 1750 in Brunsen Blatt 41
Bescheid des Herzogs, dass Nolte kein Land verkaufen darf, dagegen eine Verpfändung würde nicht im Wege stehen.
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