Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Hofverlass- und Ehekontrakte Greene 1821 ? 1824 Band 4 Seite 191
Am 24.12.1824 erklärten die Witwe des Ackermanns Heinrich Christian Rose, Ilse Catharine, geb. Knoke und ihre beiden ältesten Söhne Johann Ernst, 29 Jahre und Heinrich August Rose, 27 Jahre alt folgendes: Ihr, der Witwe Rose sei nach dem Testament ihres + Ehemannes die Befugnis gegeben, das von ihrem + Mann nachgelassene Brinksitzeranwesen mit Krugwirtschaft und den mit dieser Brinksitzerei verbundenen Grundstücke, der ehemaligen Wächterschen Köterei einen ihrer jüngeren Söhne, indem der älteste nach dem väterlichen Testament den Ackerhof haben solle, zu übertragen. Mit ihrer Einwilligung habe nun ihr ältester Sohn Johann Ernst Ludwig Rose, die ihm nach dem väterlichen Testament vermachten Höfe ihrem 2. Sohn Heinrich August überlassen, da derselbe die Grundstücke nicht annehmen könne, so übergebe sie, das ihrem ältesten Sohn mit. Er gibt seinen Bruder 1000 Taler, 2 Pferde und Aussteuer.
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