Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Hoferlaß- und Ehekontrakt des Kreisamts Greene Band VII Seite 403
Hofübergabe und Ehestiftung vor dem Kreisgericht Greene am 21.11.1833 Christian Hennecke übergibt seinen Halbspännerhof Nr. 15 an seinen Sohn Heinrich Hennecke, 31 Jahre alt, wobei unter anderem bestimmt wurde, die Schulden 250 Taler hat Annehmer mit zu übernehmen. An seinem Vater Schwestern Johanne, verehelichten Meibohm und Friederike, verehelichte Arnemann zu Ammensen hat er die rückständigen Abfindungen zu begleichen. An Abfindungen hat er zu zahlen: Seine einzige Schwester Karoline, welche sich mit dem Halbspänner Heinrich von Seelen verheiratet hat, 200 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Seine 17 jährigen Halbschwester Friederike 100 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Seine Eltern hat er Leibzucht zu geben. Hierauf erfolgte Ehestiftung zwischen Heinrich Hennecke Ammensen und Wilhelmine von Seelen, Tochter des Halbspänners Christian von Seelen Ammensen, wobei unter anderem bestimmt wurde, der Bräutigam verschreibt der Braut seinen Halbspännerhof Nr. 15. Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam Abfindung vom väterlichen Halbspännerhof Nr. 8 als 100 Taler 1 Kuh und Aussteuer.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Amtshandelsbuch Ammensen Band III Seite 189 am 18.7.1850
Halbspänner Heinrich Hennecke nebst Ehefrau Wilhelmine, geb. von Seelen leiht zur Abtragung einer gekündigten Obligation von Becker Ernst Thörel, Ammensen 200 Taler. Er versetzt Halbspännerhof Nr. 15, den er laut Übergabe Contract vom 21.11.1833 bestätigt am 16.12.1833 vom Vater übertragen bekommen hat.
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