Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen des Amts Greene Band XXI Seite 350
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 28.6.1806 zwischen Friedrich Karl von Sehlen, Sohn des Ackermanns Christoph von Sehlen, Ammensen und Johanne Justine Nienstedt, Tochter des Halbspänners Heinrich Nienstedt, Ammensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 50 Taler von dem künftigen Hofbesitzer und als Mitgabe 30 Mariengulden, 1 Kuh und Aussteuer. So lange die Eltern leben, die freie Bewohnung des halben Leibzuchtshauses und nach dem Tode der Eltern haben die Verlobten den künftigen Hofbesitzer für das Bewohnen des Hauses jährlich 6 Taler Miete zu
geben. Außerdem freie Nutzung eines Vorling Landes auf 15 Jahre. Der Bräutigam verschreibt der Braut 250 Taler, so er erworben und Abfindung vom väterlichen Ackerhof Nr. 3 als 100 Taler 1 Kuh und Aussteuer.
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