Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Hofverlass- und Ehekontrakt des Kreisgerichts Greene Band III Seite 397
Ehestiftung vor dem Kreisgericht Greene am 15.8.1823 zwischen Jürgen Ernst Nolte, Sohn des Kleinköters Heinrich Christian Nolte und Engel Maria Justine, geb. Harbord, Stroit und Sophie Eleonore Riemenschneider, Tochter des Großköters Johann Andreas Riemenschneider und Hedwig, geb. Harbord, Stroit, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt Ihrem Bräutigam 200 Taler, 1 Kuh und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt seiner Braut, den vom Vater übergebenen Kleinkothof Nr. 27, wovon Eltern Leibzucht erhalten. Schulden waren 400 Taler vorhanden. Seine beiden Brüder Heinrich Christian und Ernst Wilhelm erhalten 60 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Diejenigen 50 Taler die der Großköter Ernst Daniel Helmke seiner Mutter als Abfindung noch schuldig ist, erhalten die beiden Brüder allein. (Kleinkothof Nr. 27 / Großkothof Nr. 5)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Der Krug gehört der Fürstlichen Kammer, welche dazu aber keine besonderen Gebäude unterhält, sondern bey einen Hof nach Gefallen leget. Wegen der schlechten Nahrung und Mangel fremder Durchfuhr wird nicht einmal Pacht von dem Kruge erhoben. Im 19. Jahrhundert bewerben sich mehrere Einwohner um den Krug. Dem Krüger Ebrecht (Nr. 24) wird 1827 vorgeworfen, dass er unerlaubtes Glückspiel geduldet habe; er entschuldigte sich jedoch, dass er stets Einhalt geboten und die Ortspolizei gerufen habe, auch seien beide Male viele Menschen dagewesen. Im Jahre 1845 wird sodann dem Krämer Heinrich Andreas Bremer, der ein Anbauerhaus erworben hatte, die Krugerlaubnis abgeschlagen, da sein Haus ungeeignet und ungünstig für eine Gastwirtschaft sei. Weil aber August Nolte einen Kleinkothof mit wenig umfangreicher und mittelmäßiger Länderei hat, auch engbrüstig ist und Nebenbeschäftigung braucht, wird ihm 1865 die Krugwirtschaft zugesprochen. Er hat das geeignete Hausgerät für eine Gastwirtschaft und die Einwohner sind mit seiner Bedienung zufrieden; mehrere Zimmer und ein Tanzsaal werden dann später angebaut. (Nr. 27)
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