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- [S127] Ehevertrag Halle.
Ehestiftung vom 3. Juli 1758 21 Alt 995 Band 8 Seite 173 - 174
Pacta Dotacta zwischen am 3. Juli 1758 zwischen Johann Christoph Böker und Marien Sophien Marahrens,
Nach dem, dass zwischen Johann Christoph Böker, des Halbmeyers Heinrich Böker in Tuchtfeld nachgelassenen Sohn, Bräutigam eines und Marien Sophien Marahrens, des verstorbenen Halbspänner Heinrich Harm Sagebiel in Linse, dem als Braut anderen Theils nachstehende Ehepacta abredet worden. Beyde Personen sind gewillet die einander versprochene Ehe nächstens zu vollziehen und die zeitlichen Güter betrifft, verschreibet die Braut ihrem Bräutigam ihre zu Linse habende Halbspännergut für zwanzig sieben nacheinander folgende Jahre, nach Ablauf wird das Gut dem Sohn erster Ehe oder, wenn derselbe mit Tode abginge, einem andere besagter auf nächstbevorstehender Ehe abgetreten, welches sich am besten dazu schiket. Der Bräutigam bekömt so dann dieselbe Leibzucht vom Gute, so in folgenden bestehet, Drey und ein halbe Morge Land, als die Hälfte desjenigen, so in der vorstehende Ehepacta usw.
Der Bräutigam verschreibt seiner Braut zwey Hundert Thaler, was er von seinem Bruder Hanß Jürgen Böker zu erwarten hat, ferner ein Pferd oder 20 Thaler, die halbe Hochzeit oder 20 Thaler, ein Morgen und ein Malter Rocken, eine Kuh, ein Rind, ein feist und zwey Fasel Schweine, eine Seite Speck. Wenn vorhandene Jahre, die der Bräutigam verschrieben, den oder anders der Kinder erster Ehe zu Ehren gelangen sollte, ist der Bräutigam usw.
Vater der Braut: Hanß Burchard Marahrens ist Vormund der Kinder erster Ehe und Vormund ist Johann Burchard Sagebiel aus Linse
Der Bruder des Bräutigams ist Hanß Jürgen Böker
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