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- [S50] STA Wolfenbüttel.
StA Wolfenbüttel Akte: 39 Neu 6 Nr. 741
An das Hochfürstliche Kreisgericht in Greene
Gehorsamstes Pro memoria
Da ich in alten Schriften vergeblich nach Nachrichten von unserer alten Kirche suchte, so hoffte ich, welche in dem Grundstein bei der Abbrechung zu finden, aber auch da wurde ich getäuscht, ich wünsche nun einige Nachricht aus unsern jetzigen Zeiten, auf unsere späteren Nachkommen zu übertragen den Stein über dem Haupteingang, welches Meister Laurentius für den sichersten Ort hält, sollten solche in einem bleiheren Kästchen anvertraut werden. Ich habe diesetwegen an das Hochfürstliche Konsistorium geschrieben und um Erlaubnis dazu nachgesucht. Hierzu bedürfte ich um auch die Namen der Herren des Fürstlichen Kreisgerichts Greene, warum ich gehorsamst bitte, mir solche gefälligst mitzuteilen, auch das, was derselben Geburtsort sicher betrifft. Da aber solcher Stein ohngefähr in 3-4 Wochen gelegt wird, so muss ich gehorsamst bitten, solche Nachrichten baldigst zu geben. Ich beharre mit vorzüglicher Hochachtung Erw. Wohlgeboren gehorsamster Diener August Vetterlein, Naensen, den 29. April 1824
An den Herrn Pastor Vetterlein zu Naensen
In Gemäßheit Ihres Schreibens vom 29. v. M. den Bau der dortigen Kirche betrifft, teilen wir Ihnen die gewünschten Nachrichten in folgenden mit: Kreisamtmann Ernst Friedrich Wilhelm Anton Spieß, geboren 1777 zu Beinum,
Amtmann cum voto Gottfried Carl Theodor Kühne, geboren 1783 zu Helmstedt
Elias Friedrich Bernhard Busfius?, geboren 1800 zu Braunschweig
Greene, d. 2. May 1824
Exped. 1214
Schwamm in der Naenser Kirche
Pr. 20.September 1829
An das Herzogliche Kreisamt zu Greene und den Herrn Superintendenten Guthe zu Greene
Aus dem Berichte der Herren Kirchenvisitatoren zu Naensen vom 28ten v. M. und dessen Anlagen, welche Hierneben zurück erfolgen, haben wir missfällig ersehen, dass durch versäumte Antragung des Erdbodens an der Nordseite der dasigen Kirche und durch gehemmten Luftzug in derselben das neu aufgeführte Kirchengebäude bereits vom Schwamme ergriffen, und deshalb die Einsetzung mehrerer neuer Ständer Riegel und Schwellen nöthig befunden ist. Wenn wir nun gleich hoffen, dass die angezeigtermaßen getroffenen Vorkehrungen sowohl, als auch die Wegnahme des angegriffenen Ständerwerks pp. Und dessen Vertauschung mit einem neuren, wofür bey den dringenden Umständen, die Kosten mit 47 Taler 18 ggr. 4 Pf. aus den Kirchenmitteln hierdurch verwilligt sind, das Übel hemmen werden; so haben doch die Herren Visitatoren über den Erfolg demnächst anhero zu berichten, inzwischen aber streng darüber halten zu lassen, dass die Kirchenfenster durch den Opfermann sofort es nur irgend die Witterung erlaubt, geöffnet werden.
Wolfenbüttel, den 9. September 1829 Herzogliche Braunschweig-Lüneburgsche Commission
Pr. 27. Januar 1831
An das Herzogliche Braunschweig-Lüneburgsche Kreisamt Greene und den Herrn Superintendenten Guthe zu Greene
Der Cammer-Baumeister Rabba zu Gandersheim die Tilgung des in der Kirche zu Naensen ausgebrochenen Hausschwammes betreffend
Gehorsamstes Pro Memoria
Ew. Wohlgeboren und Hochwürden hatte ich unterm 24ten August 1829 die Ehre über den in der Naenser Kirche an der Altarwand ausgebrochenen Hausschwamm meine damalige Anssicht gehorsamst mitzuteilen, auch einen Kostenanschlag über die nötigen Reparaturen vorzulegen. Obgleich ich nun hierauf von Ihnen nicht aufgefordert worden bin, mich um die Ausführung der durch den Hausschwamm veranlassten Baulichkeiten zu bekümmern, so bin doch noch einige Male in Naensen gewesen, um beim Aufräumen dem Entstehen des Schwammes weiter nachzuspüren und den Wortlauten anzugeben, was zur Vertilgung desselben für Maßregeln zu ergreifen seyen möchten. Hierbei fandest sich dann nun, dass der Hausschwamm seine Entstehung mehr im Erdboden hatte als dass man demselben der feuchten Kirchenmauer zuschreiben könnte, was ich im August 1829 glaubte. Die jetzige Kirche zu Naensen ist bekanntlich viel größer, als die frühere Kirche war und fasst einen beträchtlichen Raum mit in sicher früherhin Gräber sich fanden. Wahrscheinlich ist daher im Erdboden etwas stehen geblieben, wodurch sich der Hausschwamm erzeugt hat, obgleich mir beim Ausräumen des Erdbodens kein Stück Holz oder sonst etwas Verdächtiges vorkam, dem die Entstehung des Schwammes mit Gewissheit zuzuschreiben gewesen wäre. ? Der Hausschwamm war indessen im Erdboden verbreitet und musste beinahe das ganze hohe Chor an den bis vier Fuß tief ausgeräumt werden. Hierauf folgte nun, dass der untere Teil der Altarwand an den Stellen, wo der Beichtstuhl und wo der Aufzug zur Kanzel sich befindet, erneuert werden musste, um dass nur der runde Teil der Altarwand stehen bleiben konnte, auch dass ferner die ganze Altarwand desgleichen die Wand zum Beichtstuhle nun zu untermauern war. Ebenso musste der Altar weggenommen und späterhin wieder hingestellt, der Fußboden des hohen Chors und hinter der Altarwand von seinen Sollingplatten befreit, nachher aber wieder damit belegt worden, nicht minder war der Fußboden des Beichtstuhls zu erneuern, die Seitenwand desselben wieder herzustellen, und die nach der Kanzel führende Treppe zu renovieren. Endlich bedürften noch die Bänke auf dem hohen Chor teils einer Erneuerung teils einer Reparatur. Ob nun diese Sachen sämtlich beschafft sind, ist mir nicht bekannt, indem ich, wie ich sicher weiter oben gehorsamst bemerkte, keinen Auftrag hatte, mich um die Ausführung der Baulichkeiten zu bekümmern, und ich also nur so lange hinging, dass ich bestimmen konnte, wie weit das Terrain auszukummern war. Ich habe derzeit dem Maurermeister Warnecke zu Ammensen gesagt, dass das hohe Chor nur mit trockenem Steinkummer frei von allem Holze, Strohe, Rasen und sonstigen Gegenständen, die verfaulen und Schwamm erzeugen könnten, wieder verfüllt werden müsste! Ob solches geschehen, kann ich nicht wissen. Auch halte ich es für nötig, dass die Fenster der qu. Kirche bei gutem Wetter zuöffnet werden, damit Luft die Kirche durchstreifen kann. Der von mir im Monate August 1829 gefertigte Kostenanschlag konnte bei der Ausführung nicht genügen, da sich die Sache hierbei ganz anders gestaltete, und hatte ich daher die Absicht, einen anderweiten Kostenanschlag anzufertigen. Da aber der Maurermeister Warnecke zu Ammensen mir sagte, dass der Herr Justizamtmann Kühne geäußert habe, ein anderer Kostenanschlag sey von mir nicht nöthig, vielmehr könnte die Rechnungen so liquidiert werden, so ist die Fertigung eines zweiten Kostenanschlages von meiner Seite unterblieben. Mit der größten Hochachtung verharret gehorsamst
Gandersheim, den 22ten Januar 1831 Der Cammer-Baumeister
Dem Herrn Superintendent Guthe zur Notiz und demnächstiger Remission ad Acta.
Greene den 27ten Januar 1831 Herzogliches Kreisamt
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