Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene Band 14 Seite 79
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 12.3.1776 zwischen Johann Friedrich Henze, Sohn des Köters Heinrich Christoph Henze Kuventhal und Dorette Hedwig Wille, Tochter des Brinksitzers Heinrich Andreas Wille Naensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam, die vom Vater übergebenen Brinksitzerstelle, wovon Eltern Leibzucht erhalten. Der Bräutigam verschreibt der Braut 200 Taler und nach des Vaters Tode 1 Morgen Erbland.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene Band 21 Seite 58
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 20.11.1802 zwischen Johann Friedrich Henze, Witwer und Kleinköter Naensen und Hanne Luise Tappe, Tochter des Kleinköters Heinrich Tappe Greene, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam 40 Taler 100 Loten Flachs, so sie erworben und 20 Gulden 1 Kuh und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut Kleinkothof.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Kanton Greene 3. Register 30.7.1810-17.8.1811 Seite 108
Am 11.12.1810 erklärte vor dem Notar Kühne der Brinksitzer Johann Friedrich Henze: Seine Frau und seine Tochter sollen seine Brinksitzerstelle haben. Solle seine Frau jedoch wieder heiraten, dann solle die Stelle an seine Tochter allein fallen und seine Frau Leibzucht haben. Sein Sohn könne, da er blind sei, den Hof nicht übernehmen und erhält zeitlebens Unterhalt und wolle er mit dem Hofannehmer nicht gemeinschaftlich leben, dann erhalte er Leibzucht.
Am 17.7.1804 lässt sich setzen Friedrich Henze in 1 Morgen Erbland, so er von seiner verstorbenen Ehefrau und dieselbe von ihrem Vater Heinrich Andreas Wille geerbt hat.
Kanton Greene 3. Register 30.7.1810-17.8.1811 Seite 40
Am 23.10.1810 erklären der Brinksitzer Johann Friedrich Henze und sein Sohn Brinksitzer Heinrich Ludwig Henze, dass der Friedensrichter Ernst Friedrich Wilhelm Anton Speis in Greene sie 194 Frank 25 Cent geliehen habe. Außer dieser Schuld hafteten an der Brinksitzerstelle 233 Frank 10 Cent.
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