Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Amtshandelsbuch Greene Seite 197
Am 10.12.1692 verkauft auf Wiederkauf für 20 Taler Großköter Nr. 28 Zacharias Strohmeyer zu Naensen an Heinrich Bringmann zu Naensen 1 Morgen Meierland auf dem Südkampe neben Zacharias Bringmann und des Pastors Lande belegen. Dies Geld brauchte Strohmeyer um seine Amtsgefälle zahlen zu können.
Amtshandelsbuch Greene Seite 241
Am 13.2.1694 versetzt Großköter Nr. 28 Zacharias Strohmeyer aus Naensen an Heinrich Bringmann 1 Vorling Land für
10 Taler. Das Land lag beim Ober-Ammenser Wege zwischen Harmen Bünger und Harmen Winkelvoß belegen.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Zacharias Strohmeiers Abmeierung in Naensen betr. 1699 (Großkothof Nr. 28)
StA Wolfenbüttel Akte: 8 Alt Greene Nr. 123a
Zacharias Strohmeiers Abmeierung in Naensen betr. 1699
Den 10. Juni 1699 ist auf befehl des Fürstl. Amts Zacharias Strohmeier Großköterei durch nachgesetzte Astimatores folgender Gestallt astimiret worden.
1) Schärtze Hanß Cesen aus Forste Gerichts Wispenstein, Ahrend Meyer aus Greene
2) Henni Heisen aus Immensen Gerichts Wispenstein, Zacharias Brinckmann aus Wenzen
3) Ahrend Meyer aus Bolshausen Ambts Gandersheim, Andreas Brinckmann aus Bruchhofe
Das Haus 24 Taler = 24 ggr
Ein und Zwanzig Obstbäume a 20 ggr. = 11 Taler 24 ggr
Noch ein Birnbaum auf, der Wert a 10 ggr. = 10 ggr
Um den Hof 170 Stacken mit Wollen a 4 Pf. = 2 Taler 13 ggr.
Noch 198 Stacken ohne Wollen a 2 Pf. = 1 Taler 13 ggr. 4 Pf
Noch 21 Stacken a 2 Pf. = 5 ggr 2 Pf
63 Waden a 1 ggr. = 1 Taler 27 ggr.
61 Ruten Hecken a 6 ggr. = 10 Taler 6 ggr
Sommerfeld
1 Morgen Gerste Hanß Brinckmann besehet = 3 Taler 11 ggr.
¼ Morgen Gerste Zacharias Strohmeyer = 30 ggr.
1 Morgen Gerste an der Wrige, Hanß Brinckmann zu Holtershausen besehet = 3 Taler
3 Vorling Erbsen in Mittelfelde umb die Hälfte = 5 Taler
1 Morgen Wüste am Ikne Toche,
noch 3 Vorling an Adam Ikne Toche, Wüste
1 Morgen Gerste so Hl. Bode amb die Hälfte gesehet = 2 ggr
3 Vorling Haber Zacharias Strohmeyer gesehet = 4 Taler
1 Morgen Gerste in den Henigräfe, Hinrich Nienstedt besehet =4 Taler
1 Vorling Haber an Adam Sacke = 1 Taler 27 ggr
Winterfeld
1 Morgen Rocken bey den alforn Busch verkauf an Jürgen Reinert = 2 Taler 18 ggr
2 Morgen den schon Zacharias Strohmeyer bestellet = 2 Taler
2 Morgen so für Vorwart a 2 Pfund Strohmeyer bestellet = 4 Taler
1 Morgen an Geld Kampe mit Hebern Besen, Brinckmann hier uns bestellt = 2 Taler
1 Vorling Rocken so versichert = 2 Taler
1 Morgen Weitzen oben den Sohl Ackern = 3 Taler
1 Morgen Rocken in den Sohl Ackern so der Schulmeister besehet = 5 Taler
1 Vorling Rocken auf dem Hohlenwegen so Strohmeyer bestellet = 1 Taler 18 ggr
1 Morgen bey den Höfen versichert = 2 Taler 18 ggr
Zwölf Morgen Erbland, wo von viel ohnbrauchbar und daher Ein Morgen den anderen zum besten = 66 Taler 24 ggr
a. so für 32 ½ Ruten Hecken = 5 Taler 12 ggr
1 Morgen Hafer am Mohlenberge, so Zacharias Brinckmann bestellet = 2 Taler 21 ggr
3 Vorling noch daselbst so zum Teil der Schulmeister mit Erbsen beseet und --? und die Hälfte mit Hafer = 4 Taler 21 ggr
Summa: 204 Taler 16 ggr 6 Pf
Abgezogen was an der Leute geseet = 34 Taler 6 ggr 4 Pf
Bleibt dem selben zu Gute = 170 Taler 10 ggr 2 Pf
Nach 1. Hetr.? selben zu 9 Th = 22 Taler 10 ggr
Minus Hl Hetr? 8 Th. = 192 Taler 30 ggr 2 Pf
Baum 5 Th. 20 ggr.
2 Th. 20 ggr.
Amt Greene, den 12. Juli 1699 Rühling
Actum A. Greene den 25. July 1699
Ist an das Ambt erschienen und darüber Vernommen werden auf ---? und meißten der Schulden so er auf seinem Gut demnächst bezahlen wollte, als
1) Ist er an das Ambt schuldig 16 Taler 30 ggr. 6 Pf, die er verpflichtet kommenden Michaelis ohne selben zu bezahlen und
sollt er auch wo er Hufe noch fortbehalten.
2) Der Gutsherr hat zu fordern 37 Taler 18 ggr., welcher er jetzt nicht bezahlen konnte, sondern wollte solche Schuld nach
abführen und von diesem Jahre die Zinsen zu zahlen.
3) Die Kirche hat 32 Taler 12 ggr. zu fordern, gibt ---------
4) Der Schulmeister in Stroit hat 10 Taler 24 ggr. zu fordern, welche an ihm die Abpfändung der Kosten ist nicht um diese
5 Taler 37 ggr. sondern vor Kontribution mit und ---? verfügt so 2 Taler 5 ggr. --?. Dieser ---? Richmann auf 1 Morgen
Hafer und 2 Taler 24 ggr., getan, ---? blieben nur noch 6 Taler 24 ggr.
5) Heinrich Brinckmann, schuldig 30 Taler und noch 1 Taler 11 ggr., könnte solche auf einmal nicht bezahlen, sondern wolle
solche alle Jahr 1 Taler abgeben
6) Heinrich Leifhold die 6 Taler 32 ggr. hierfür er nicht geständig, denn er ihren ein----? ausfindig lassen, wofür er 7 Taler
sollte so geben, denn er dafür behelt mögte!!
7) Hermann Strohmeyer fordert 1 Taler, die er Wichmann geständig er ----? vor 18 ggr. des also noch 9 Taler 18 ggr. schuldig
solche dieser ---?
8) Hanß Brinckmann in Stroit ? Taler 24 ggr. 1 Morgen Land wofür ----? Habt, da jährlich ---? Davon abgeben müsste
9) Heinrich Nienstedt 2 Taler, die er Strohmeyer gestundet, wofür er 1 Morgen Land mit Gerste besäet, und wenn er solche
geendet, bliebe noch 1 Taler, müsste solche bezahlen
10) Heinrich Reiners fordert 5 Taler 12 ggr., dafür 1 Morgen R--?, wovon 4 Taler 12 ggr. ---? also noch 1 Taler schuldig
11) Hanß Brinckmann fordert 3 Taler 6 ggr, hatte einen Morgen Land, war nicht gedüngt, für Mist ---? 2 Taler, es bleibt noch
1 Taler 12 ggr. übrig
12) Hanß Jürgen Fischer hat eine Forderung von 4 Taler
13) dem Hanß Jost Lüry schuldet er 4 Taler
14) Jürgen Nienstedt Kontribution 57 ggr.
15) Dem Becker 2 Taler, die er nicht gestehen will
16) Daniel Runge für 1 Himten Lein, 3 Taler 9 ggr.
17) Anones Dirkrichts für Korn so bekommen 2 Taler24 ggr. er müsste schon das er solche bezahlt
18) Herr Pastor Bode fordert 2 Taler für Gerste, die er aber nicht gestehen will das solche, schuldig vorher, sondern es sollte
Herr Pastor Bode mit um die --? , weil die Gerste nun nicht aufgelaufen wollte er Geld dafür haben
19) Herr Ahrents --? ?Taler 12 ggr schuldig, sondern 1 Taler ----?, der er alljährlich seine Zinsen darauf verrichten soll
20) Herr Stiftsverwalter in Einbeck fordert 4 Taler, so er aber nicht gestehen will -------?
21) Die 35 ggr. Landschatz ist er geständig
Bescheid
Weil Zacharias Rickmann keine Vorschläge tun können, wie er die Schulden bezahlen will, als, ist dieser Bescheid hingegeben, das Morgen denselben uns sein Haus, C X mit in ist und der gegen der innige Meyer Johann Geffers, Schulmeister immittieret werden soll.
Durchlauchtigste Herzöge, Gnädigste Fürsten und Herrn,
Herr Hochfürstl. Durchl. Durchl. wollen um Gottes und der Gerechtigkeit Willen sich ihres armen alten notleidenen Untertan erbarmen und mit gnädigst Schutz und Hülfe begnaden, zu mahlen der Herr Amtmann zu Greene mich nicht allein in meiner Gerechten Sache kein e gerechten Sache kein Gehör gibt und Hülfe beweiset, sondern sogar auch meinen Contragwert den Küster zu Greene in seinen gantz ungerechten unchristlichen und unverantwortlichen Fürnehmen und beginnt sterket und über Hilfe wie solches mit der gantzen Gemeinde zu Nahnsen kann erwiesen werden. Deren Deichmann den so benannten Strohmeyers Hof zu Nahnsen als mein väterliches Erbe bey 40 Jahr in Possession gehabt, auch vor 22 erst ein Gebäude aufrichten lassen, welches mir über 120 Taler gekostet und jederzeit den Hof worin einem frommen Hauswirt zustehet in Bau und Besserung gehalten, auch alle Gebühren onera gegorsambst abgeführt, dass niemand mit Recht über mich Klage führen kann ohne allein, dass bey diesen schweren Jahren in etwas Schulden geraten. Daraus aber hat dieses Jahr kommen kann, die Schuld auch also beschaffen, dass meine Creditores genug Sachens unter Pfand und ich gleich wohl bey einem Stullbrot und Nahrung mit Ehren bleiben kann, wie aber einige Jahre her der Herr Amtmann mir so zu rechen nur der wolle abgenommen, an dem vorwärtigen Jahren um 6 Taler Schuld mir ein Pferd nehmen lassen, welches so sehr verdorben, das, da ich es wieder in meinen Stall bekommen, ob nicht mehr als 4 Tage gelebet, ist mir armen Bauersmann daheim ein großer Schaden entstanden. Nach gehend ist mir wieder meine beste Kuh genommen und zwar vor 6 Rth., weil ich nun liber 9 Reichstaler verlieren wolle, als die Kuh, so habe ich vor 6 Reichstaler sofort 9 Rth. per Geld dem Herrn Amtmann erleget, habe aber die Antwort erhalten, wenn sie 10 Rth wert ist, so sollte ich sie doch nicht wieder haben. Auch habe ich nach Zinsen gefragt und wann deren müssen und auf solche Weise gebraucht er sie noch. Nun aber ach! Das Gott Erbarmen soll ich die Haut gar missen! Denn da gedachter Küster zu Greene um Pfingsten aus von einer Hufen Erbland so bey meinem Hof gehörig und ich unterm Pflug habe, die Zinsen für 50 Taler gekauft, so will nun der Küster nicht allein die 18 Morgen so ich bey Saat unrechtsmäßig die Ernte sondern durch Hälfte des Herrn Amtmanns hat er mir auch Hauß und Hofes je 1 Morgen Erbenland, Pferde und Kühe nehmen lassen. O! Grau letztere nie erhörete Ungerechtigkeit maße ich den Küster nicht einen Heller schuldig bin, heißt das nicht Gewalt vor Recht? Ja das Gott geklaget sey, so hat man mich am 5 Taler dieses auf den Sonntagabend wie eben ein starkes Regengewitter gantz unchristlicher Tyrannischer Weise bey den Fersen aus dem Hause lassen, schleppen, dass auch hierüber der Himmel und die Menschen die es ohne ersten und künftigen nicht haben an Jahren kommen, weinen müssen. O Jesu Christ, du machst es lang mit deinen Jüngsten Tagen, dann ist das nicht Jammeraus würdig und kann das verantwortet werden, dass da ich ein Mann von 60 Jahren und noch 4 große erwachsene Kinder als 2 Söhne und 2 Töchter bey mir habe, die sich ihres väterlichen Erbteiles entrichten können auch bey 40 Jahr Last und Hite? getragen. Da ich mich den sonderlich durch die Welt gebracht in Hoffnung das solches in meinen letzten Alter wollte genießen, nun noch gantz unberechtigter Weise ohne allen Christliches Mitleides von all den Meinigen gejaget und mit meinen Kindern in das äußerste Verderben auf unverantwortlichen Mannie solle gestürtzet werden, deren das dies der einige Schorke ist sonnenklar aus allen Umständen zu ersehen, denn da man nicht mit Güte mich das meinige nehmen können, als da der Herr Superintendent zu Grena zu mir saget, ich sollte mich doch des Hofes begeben, meine Kinder könnten wohl dienen und ich könnte ohne dem wohl mein Brot haben, wie ich nun sagte, so muß ich ja in meinem hohen Alter noch betteln gehen, gab er mir zur Antwort, ich sollte zu ihm kommen. Er wollte mir ein Brot machen. Da sollte ich schon mit fortkommen können, weil aber dieses nicht zu Jahren Zweck gar nicht muß die Gewalt das Beste tun, denn ob wohl mit Schein des gerechten förderlichst der Herr Amtmann Bürgen von mir verlangen gewesen, ich selbigen auch gestellet, so hat der Herr Ambtmann den einen sofort lassen in Gefängnis werfen, das andere aber getreuet, wo er nicht zurück bleiben sollte es ihm nicht besser ergehen, was ist dies anders als da in 8ten Jahre schon 3 Höfe zu einer Einöde gemacht, ich zu vierten soll vor wüstet werden! Aber Ach! Das Gott erbarme, dass solche Unterdrückung der Armen in Zwange gehet, ist aber nicht zu verwundern, denn wir, ich unsern Herrn Pastor zu Nahnsen mein Elend und Unterdrückung klagete, gab er mir statt eines Trostspruches diese folgende Antwort: Wenn ich nach der gnädigste Herrschaft ginge und Klagete, dass wenn aber so viel als sein Hund kehme da, wie ich nun Vorverwerte ich verliese mich den noch auf Gottes Hülfe sagt er in was ich sonsten keinen Trost hoffe. Dies wäre ein schlechter Trost, wenn dieses war, wehe dem armen Untertan! Allein, dass sey ferner, ich weiß Gott ein besser Urteil. Und nehmen demnach zu Ewgl. Hochfürstlich Durchlaucht Durchlaucht in tiefster Untertänigkeit meiner Zuflucht fürs fälligst und mit bittren Graus demütigst bittende Selbige greifen um Gottes Barmherzigkeit Willen, dero armen hart bedrängten Untertan sich zu erbarmen und zu meinem Schutz durch einen Gott und Gerechtigkeit lebenden Richter die Sachen untersuchen zulassen, auch aller Gnädigkeit es dahin ohnschwer zu verfügen, dass obgedachter Küster von seiner ungerechten Pradension, weil ich ihm keinen Heller schuldig, abstehen und vor sein an mir armen alten Mann, wieder Gott und aller Gerechtigkeit verübten Mutwillen und aus Dreübung billige und rechtmäßige Satisfacton erstatten müsse. Denn , weil meine Schuld noch nicht über 60 Rth. und auch die 5 Creditores genug sahmet Unterpfand so sie all jährlich zu ihren Nutzen gebrauchen können. So wehre es zur Ewigkeit nicht zu verantworten, dass man mich deretwegen mit meinen Kindern ins eisernste Verderben stürzen wollte, zu mahle ich ja die Hälfte meiner Schuld dieses Jahr bezahlen kann. Wann ich nun nichts mehr suche als das, was mir durch Gott mit Recht zu kommen kann. So getröstet mich um Christi Willen Hoch Fürstliche Gnade, Hülfe und Schutz, verharrende Ew. Hochfürstlich Hochfürstlich Durchlaucht, Durchlaucht
Wolfenbüttel, den 9. August anno 1699
Untertänigster Knecht Zacharias Strohmeyer, alter Untertan zu Nahnsen im Ambt Grene
Denen Durchlauchtigsten Fürsten und Herren, Herrn Rudopf Augustin und Herrn Anthon Ulrich, Gebrüder Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, meinem Gnädigsten Fürsten und Herrn untertänigst Hochfürstl. Braunschweig. Lüneburg Hochverordneten Herren Cammer Präsidenten, Geheimbt- und Cammer Räthe,
Hoch Wohlgeboren, Hochedlen Vest und Hochgelehrte Hochgebietende Herren, wessen sich bey ihrer Hochfürstl. Durchl. Durchl. Zacharias Strohmeyer Großköter in Nantzen beschweret und beklaget und was derselbe deshalb unterthänigst zu vernehmen geben auch anbey gesichert und gebeten, solches habe aus dem mir zum pflichtmäßigen Bericht zugesandten und hierbey hinwieder zurück gefunden Communication mehren ersehen. Nach denen allen aber dessen getane Vorstellung bloßer Dinge in falsis narratis berührt. So muss Zufolge meiner Pflichte Berichtigung, dass Supplikante niemahlen dem Gutsherrn die Zinsen richtig abgeführet, sondern dieselbe von Jahren zu Jahren schuldig geblieben, also, dass dieselbe bis auf 33 Himbten Rocken und 33 Himbten Hafern aufgesummet, da den endlich der Gutsherr diesen seinen Colonum für fürstl. Ambte diesetwegen gerichtlich zu bewegen für nötig befunden, als man aber dessen ohne Vermögsamkeit verspüret, dieses restirende Zinskorn der 66 Himbten auf gütliches Ambts Obrigkeitliches zu enden auf 15 Taler verenadiret worden und zwar solcher Gestalt, dass es dieselbe in 2 Terminen als jährlich auf Michaelis Tag abzuführen gehalten sein wollte, mit dem Versprechen dem Gutsherrn zur Dankbarkeit sothaner gütlichen Handlung ein Rind zu verehren, welches Rind er auch bekommen und in Solutum für 5 Taler angenommen, aber so wenig von übrigen 10 Himbten als nachgehendts von ad 94 aufzurechnen, von denen alljährlich fälligen Zinsen etwas entrichtet, also dass er für restirendes Zinskorn, hinwieder 50 Taler 18 mgr. schuldig.
Wie nun der Gutsherr sich überall betragen gefunden und das Herren nachsehen haben müssen und daher die Abmeierung vorzunehmen ihm angelegen sein lassen. So haben sich auch also fort wieder alles vernichten sehr viele Colditores angefunden und bey Untersuchung sothaner Schuld sich ergeben, dass Supplikante diese seine Großköterei vermöge beikommender Specification in 233 Taler 16 ggr. 6 Pf. Schuld gesetzet. Daher dann, bewogen worden mich zu erkundigen woher diese Schuldt entstanden und was dieselben verursachten, da dann ihm das Zeugnis gegeben, dass so wohl alt alß jung sich auf die faule Seite geleget und nicht arbeiten wollen, hat er zwar 2 Töchter, die eine aber anietzo vor wenigen Tagen niederkommen und sich von einem abgedankten Reuter schwangern lassen. Der Sohn hat zwar wegen des Lands eine Dimission erhalten, diesem Hauswaffen aber vorzustehen und die Länderey wieder frey zu machen nicht Capabil? und solchergestalt auf seine Kinder Hülfe sich nicht zu verlassen hat, die Kontribution hat er bislang abgetragen. Dieselbe aber allemal auf das Lehnlandt erborget und dadurch diesen Hochmut so schwerer Schuldt beleget. Nachdem aber derselbe nunmehr allen Glauben verloren und auf das Landt nicht mehr zu erborgen weis, er auch die Kontribution schuldig und damit im Nachstande bleibet undt auf solche Weise sich noch täglich in größere Schulden setzet. Wann man nun dahin bedacht, dass diesem malo muchte gesteuret und der Hof wieder frey gemacht werden. So ist zu dem Ende sothaner Hofknecht allen pertinentine durch beeidigte Achtsleute astimiret worden und sich befunden, das die Credita des asbimatum laut Beylage sub L B weit übertreffen und also nicht abzusehen wie Supplikanten zu helfen, gestalt den derselbe auf seine Feldfrüchte kein facit zu machen, den er einpaar Morgen Dresken von 2 oder 3 Morgen Sommerkorn ohngefähr zu Felde hat undt das übrige Landt, wovon viel Wüste lieget, andere Leute beseet haben, dass derselbe bey so gestelten Sachen so wenig sein Brodtkorn haben, als einen Gutsherrn der Zinse halber, noch die Creditores befriedigen kann. Das Haus soll er, wie in der Nachfrage erfahren, ohngefähr für 30 Jahren erbauet haben, dagegen aber Scheure, Ställe undt Backhaus, so dem Herrn von Minnigerode laut Lehnbriefes zugehöret, verfallen lassen, wo von nichts mehr vorhanden und weil er in einigen Jahren wegen Verpfändung der Lehn- undt Erbländerey wenig Korn eingeordnet für Hauß und Dach undt Fach behörig nicht erhalten können, also dass wenn es instatuquo mit demselben verbleiben sollte mit ehesten man nicht gewissers alß dessen Ruin und Einfall zu gewerten, zu dem die Gertens offen stehen undt ins Gemein liegen, wie der Augenschein dargethan, daher dann der Gutsherr seine Hufe Landt diesem Colono abzunehmen und an andere zu teilen, um daraus einigen gemäß davon zu haben Vorhabens ist. Wollen demnach bey so gestellten schlechten Zustande. Ew. Hochwohlgeborene Excellenz Hochedler Vest und Hochgel. Herrl. geruhen Hochgeneigt anhero zu befehlen, wessen man sich ferner hierunter zu verhalten, der ich lebenslang beharre
Ew. Hochwohlgeboren Excellent Hochedl. Vest und Hochgelobte Herren
Amt Grena, den 15. Juli 1699 Gehorsamster Diener Heinrich August Rüling
Denen Hoch Wohlgeboren, Hochedlen Vest und Hochgelehrten Hochfürstlichen Braunschweigsche Lüneburgsche Hochverordneten Herren Cammer Präsidenten, Geheimbt- und Cammer Räthen,
meinen Hochgebietenden Herren
Wolfenbüttel
Vom Supplicant Zacharias Strohmeyer zu Abführung der auf dem inty berührtem Hofe haftenden Schulden keine Anstalt machen wird noch kann. So hat der Ambtmann zu Grena mit der Abmeyerung zu verfahren, den Hof zu taxieren r. von dem ostimato die Schulden sonderlich eben die onera von Ambtsgefelle bezahlet zu erfangen?
Decr: in H. Cammer W. den 7. Juli 1699
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Contributions-Beschreibung Amt Greene 1717 Blatt 71: Brinksitzer Brinkmann Strohmeyer, Leineweber
Contributions-Beschreibung Amt Greene 1719 Blatt 71: Brinksitzer, Leineweber, Brinkmann Strohmeyer
Brinkmann Strohmeier nunc Dietrich Schaper
Contributions-Beschreibung Amt Greene 1733 Blatt 233: Henrich Göhr olim Brinkmann Strohmeyer, Tagelöhner
Blatt 278: Bericht vom 4.5.1752: Heinrich Strohmeyer hat 1750 an Hans Ernst Müller Garten gebaut
(kann ich nicht zuordnen)
StA Wolfenbüttel 20 Alt Nr. 274 Dorfbeschreibung Naensen 1758: Dorf- und Feldbeschreibung Naensen 1758:
Dietrich Schaper: Hausstelle: 3 Ruthen, 1 Kuh, 1 Schwein
Bericht der Gemeinde Naensen betreff Contribution 22.12.1781: 15. Brinksitzer Nr. 26, Brinkmann Strohmeier nunc
Dietrich Schaper
1812: Heinrich Christian Metge
1850: Christian Metge
1863: Heinrich Metge, 6 Morgen 81 Ruthen
1936: Heinrich Hennigs, Weichenwärter
Otto Hennigs, Brinksitzer Nr. 26, gebaut 1848 * 2.3.1908 + 1966
1981: Jürgen Hennigs
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