Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Verpachtung der zu den wüsten Herrenhöfen zu Naensen gehörenden Pertinenz-Stücke, an die Gemeine Naensen betrifft von Johannis 1796 bis dahin 1802 von Johannis 1802 bis dahin 1808
(Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel Archivbezeichnung 4 Alt 2 Gre 5253)
Zu Seite 2und 3: vom 9.10.1802
Kleinköther Heinrich Binnewies will 3 ½ Morgen Land von den Herrenhöfen pachten, welcher er vormals in Pacht gehabt hatte und nachher an Bremer überlassen wurden, bei jetzigen neuen Verpachtung wiederum in Pacht überlassen werden mögen, dass der Supplecant (Bittsteller) den Brande auf seinem Hofe boshafterweise selbst veranlasset, wofür derselbe auch mit 2 jähriger Zuchthausstrafe belegt ist. Diese Bosheit und die dadurch bewirkte 2 jährige Abwesenheit des Supplicanten hatte die Verpachtung seines Hofes zur Folge, und das Land, welches Supplicant von den verpachteten wüsten Herrenhöfen in Pacht hatte, wurde einem anderen gegeben, dafür der Supplicant sehr unrecht sein Supplicat (Bittgesuch) damit anfängt, vor 30 Jahren (1770) hätte ich das Unglück p. p. der Wahrheit gemäßer hatte er sagen müssen, vor 30 Jahren wäre ich so boshaft, meine Gebäude selbst eingeäschert zu haben und wurde dafür mit 2 jähriger Zuchthausstrafe belegt und meine Abwesenheit erforderte, dass mein Hof verpachtet und die vormaligen von mir in Pacht gehabten 3 ½ Morgen Länderei von den wüsten Herrenhöfen an Bremer in Pacht überlassen werden müssen. Ein solcher Mensch wie der Supplicant ist, verdienet keine Begünstigung und die 3 ½ Morgen Land, welche derselbe vormahlen in Pacht gehabt, sind jetzt an den in dem Berichte genannten Brinksitzer Friedrich Bremer, dessen Vater Ludolph Bremer dieses Land nach dem Supplicanten erhalten, auf höchsten Befehl wieder überlassen, und also darüber bereits disponiert.
Wir beharren ut in Relation humiti. Amt Greene den 4.10.1802
Unterzeichner: Reinicke Achtermann
Resolution für den Kleinköther Heinrich Binnewies zu Naensen, auf sein Gesuch, dass ihm von den zum wüsten Herren=Höfe gehörigen Lande 3 ½ Morgen in Pacht überlassen werden mögen. Bez. den 6.1.1803 Amt Greene Nie.
Zu Seite 3: vom 4.10.1802
Brinksitzer Friedrich Bremer, Vater Ludolph Bremer
Zu Seite 5: vom 14.8.1802
Eingabe von den Kleinköthern Heinrich Binnewies, Heinrich Andreas Glahn und Johann Christian Weber um die Aufnahme in die diesmalige Verpachtung der Herrenhöfe
1. Kleinköther Heinrich Binnewies (Heinrich Andreas) (siehe Seite 8)
2. Kleinköther (Nr. 40) Heinrich Andreas Glahn (* 1763 + 1822 00 1794 Hanne Rosine Binnewies aus Varrigsen * 177 + 1833)
3. Kleinköther (Nr. 2) Johann Christian Weber (Schmiedegeselle * 1756 in Ammensen
+ 1807, Vater Johann Peter Weber gebürtig aus Freden 00 nach Ammensen Mutter Ilsemarie Bahnhausen? Erblasser Hans Jürgen Metge KK Nr. 2 * 1740 00 als Witwer 1773 Ilse Catharina Bahnhausen * 24.10.17742 + 1784, Vater Johann Heinrich Bahnhausen, Häusling in Sülbeck, Johann Christian Weber 00 1781 Dorothea Hedwig Brinckmann vom Ackerhof Nr. 33 * 27.9.1749 + 1798 Vater Hans Jobst Brinckmann von Ackerhof Nr.22 00 1739 Trine Marie Appen vom Ackerhof Nr. 33, Erbin) (Johann Christian Weber 00 in 2.Ehe 1798 Dorothea Margarete Brinckmann von Nr. 8 * 4.4.1770 + 1829)
Zu Seite 6: vom 11.8.1802
Kleinköter Heinrich Binnewies
Kleinköter Heinrich Andreas Glahn
Kleinköter Johann Christian Weber
von Lehrer Lohmann verfasst
Zu Seite 7: vom 21.6.1802
Gesuch des Kleinköthers Heinrich Andreas Binnewies wegen 3 ½ Morgen Cammerländer
Zu Seite 8: vom 16.6.1802, geschrieben am 14.6.1802
Der Heinrich Andreas Binnewies bittet, dass die vormals von seinem Hofe gekommenen 3 ½ Morgen Cammerländerei ihm wieder beigelegt werden mögen.
Vor 30 Jahren hatte ich das Unglück, dass mein Kleinköther-Hof abbrannte, wodurch ich in sehr große Verlegenheit und Zerrüttung meiner häuslichen Verhältnisse versetzt wurde. ? Gleich nach dem Brande wurden solche Maßregeln getroffen, dass ein gewisser Bremer mein Eigentum in Besitz nahm, der aber als ein sehr unordentlicher Wirt diesem nicht wohl verstand, worauf ich denn nach Verfließung von 2 Jahren mein Haus, welches in der Zeit wieder hergestellt war, nebst der dazu gehörigen Länderey wieder annehmen musste. Binnen gedachten 2 Jahren hatte nun jener ganz unbefugter Weise 4 ½ Morgen Cammer-Länderey von meinem Hofe gegen ein angenommenes Douceur (Trinkgeld) von 9 Talern an einen andern veräußert. Ob nun gleich dieses mir höchst unangenehm war, so konnte ich doch wegen meiner damaligen zerrütteten Verhältnisse mich in Weitläufigkeiten oder Untersuchungen dieserhalb nicht einlassen, sondern habe mich dabei sowohl aus diesem Grunde, als auch, weil abgedachter Bremer einstmals lange abwesend auch noch zuletzt als Soldat aus Mastrich desertiert ist, bis dahin beruhigen müssen. Gegenwärtig will nun verlauten, dass jene Länderey nächstens pachtlos und von neuem wieder verliehen werden soll, dieser ich denn bei solcher Gelegenheit um so mehr glaube, auf die Wiedererhaltung gedachter vormals bei meinem Hofe gewesenen Länderey einigen Anspruchmachen zu dürfen. Excellenz Hochwohl und Wohlgeboren habe ich dafür untertänig bitten wollen, dahin die gnädige Verfügung zu treffen, dass bei einer etwaigen damit vorzunehmenden baldigen Veränderung, mir, als dem vormaligen rechten Inhaber, jene 3 ½ Morgen Land wieder überlassen werden mögen; oder aber, wenn dieses untunlich werden sollte, mir auf anderer Weise eben soviel wieder eingegeben werden möge. Ich sehe meiner untertänigen Bitte gnädigen und baldigster Willfahrung entgegen und beharre mit tiefer Verehrung
Er. Excellenz Hochwohl und Wohlgeborenen untertäniger Heinrich Andreas Binnewies
Braunschweig, den 14.6.1802
Kleinköther (Nr.52) Heinrich Andreas Binnewies (* 1741 + 1820 00 1764 Margarete Hedwig Geese * 1744 + 1808 Erbin von KK Nr.52, Vater Hans Curt Geese * 1714 + 1761 00 1743 Ilse Engel Reinert von Nr. 23 * 3.1.1721 + 1767) (KK Heinrich Andreas Binnewies Vater: Zacharias Binnewies, Halbspänner Nr.34 * 1690 + 1753 00 2. Ehe 1738 Dorothea Hedwig Leifold von Hof Nr.17 * 1714 + 1777)
Zu Seite 10: vom 16.6.1802
Gesuch des Kleinköthers Heinrich Vespermann zu Naensen um Überlassung der bei seinem Hofe bisher gewesenen 3 ½ Morgen Land Dekretiert in Fürstlicher Cammer. Braunschweig, den 21.6.1802
Zu Seite 11: vom 24.5.1802, Brief vom 28.3.1802, Stempel vom 3.4.1802
Gesuch des Brinksitzers und Pflugmachers Johann Friedrich Bremer um pachtweise Überlassung 3 ½ Morgen Länderey von den Herrenhöfen gez. Reinecke Achtermann
Zu Seite 14: vom 19.5.1802, geschrieben am 15.5.1802
Brinksitzer und Pflugmachesr Johann Friedrich Bremer bittet nochmals untertänig um gnädig gewierige Resolution (Gesuch um Überlassung von 3 ½ Morgen)
Zu Seite 16: vom 3.5.1802
Brinksitzer und Pflugmacher Johann Friedrich Bremer
Zu Seite 17: vom 31.3.1802, geschrieben am 29.3.1802
Brinksitzer und Pflugmachesr Johann Friedrich Bremer bitte untertänig um gnädig gewierige Resolution (Gesuch um Überlassung von 3 ½ Morgen)
Zu Seite 19: vom 3.4.1802, geschrieben am 29.3.1802
Gesuch des Brinksitzers und Pflugmachers Johann Friedrich Bremer um Überlassung von 3 ½ Morgen Land von den Herrenhöfen, die jetzt bei dem Vespermannschen Kleinkothhof sind, Vater Ludolph Bremer
gez. Reinecke, Achtermann
Zu Seite 21: vom 29.1.1802, geschrieben von Lehrer Lohmann
Der Brinksitzer Johann Friedrich Bremer in Naensen bittet untertänig, dass ihm von den dasigen Herrenhöfen die 3 ½ Morgen Land, welche schon mahl bei seiner Brinksitzerstelle gewesen, bei der nächsten Verpachtung wieder um in Pacht gnädigst gegeben werden mögen
Brinksitzer (Nr.1) und Pflugmacher Johann Friedrich Bremer (* 10.10.1775 + 1857 als Brinksitzer und Pflugmacher 00 1807 Maria Hedwig Bremer * 1780 +1826), Vater Heinrich Ludolph Bremer (Pflugmacher 00 1774 Dorothea Margarete Ippensen aus Sülbeck * 1742 + 1826),
Pachtland musste Ludolph Bremer vor 27 Jahren an Kleinköther Heinrich Vespermann
Abgeben
Zu Seite 23: vom 25.2.1803, geschrieben am 16.2.1803
Verpachtung der Herrenhöfe auf 6 Jahre von Johannis 1802 bis Johannis 1808
Gemeine Bauermeister Christian Nienstedt
Gemeine Grafen Heinrich Reuß
Halbspänner Hennig Andreas Brinkmann
Großköther Ernst Heinrich Nienstedt gez. Reinecke, Achtermann
Zu Seite 25: Oktober 1802
An das fürstliche Amt Greene wegen der Gemeine Naensen anderweit auf 6 Jahre von Johannis 1802 bis Johannis 1808 verpachteten Pertinenzien der dortigen wüsten Herrenhöfe
Braunschweig, den 10.1.1803
Zu Seite 27: 10.1.1803 1803
Pachtcontract für die Gemeine Naensen wegen der derselben auf 6 Jahre von Johannis 1802 bis Johannis 1808 anderweit verpachteten Pertinenzien Stücke der dortigen wüsten Herrenhöfe
werden von Fürstlicher Cammer der besagten Gemeinde die zu den dasigen wüsten Herren Acker- und Halbspännerhöfen gehörigen Pertinenzien bestehend: an Land: 87 Morgen 95 Ruthen zehntfrei,
2 ¼ Morgen Wüste, nur in 72 ¼ Morgen zehntpflichtig, 2 Morgen Wüste
an Wiesen: in 6 Morgen 95 Ruthen Grummet Wiesen, an Gärten 6 Morgen 19 Ruthen auf sechs nacheinander folgende Jahre als von Johannis 1802 bis Johannis 1808 verpachtet
Zu Seite 30: vom 9.10.1802
Erwähnt Brinksitzer (Nr. 30) (Ernst) Heinrich Wille (* 1712 + 1814 00 1781 Dorothea Margarethe Armbrecht Vater Gemeindekuhhirte)
Friedrich Bremer und
Johann Christian Bremer (aus Nr.6 * 1748 00 1790 Louise Buchhagen * 1772 + 1843)
Zu Seite 31: vom 10.8.1802
1.Gemeine Bauermeister Christian Nienstedt
2.Gemeine Grafen Heinrich Reuß
3. Ackermann Johann Christian Schlimme
4. Kleinköther Heinrich Jürgen Strohmeyer
5. Kleinköther Heinrich Andreas Glahn
6. Kleinköther Heinrich Andreas Binnewies
7. Kleinköther Johann Christian Weber
übergeben einen schriftlichen Vortrag gez. Reinecke Achtermann
Zu Seite 34: vom 11.7.1802
Resolution für den Schneider und Brinksitzer (Nr. 45) Johann Heinrich Nagel ( * 1763
+ 1840 00 1792 Ilse Catharina Brinckmann vom Ackerhof Nr.33 * 1805 + 1887 in Ackenhausen
Zu Seite 36: vom 26.6.1802
Die Gemeine Naensen Fürstliche Amts Greene bittet untertänig, dass bei der nächsten Verpachtung der dasigen Herrenhöfe die 3 Einwohner, als die Brinksitzer Wille, Kleinköther und Pflugmacher Johann Friedrich Bremer
Anbauer und Soldat Christian Bremer aus intus angeführten Ursachen nicht in die Verpachtung der Herrenhöfe mit aufgenommen wurden mögen.
Die hiesigen beiden so genannten Herrenhöfe sind schon seit langer Zeit an die hiesigen Gemeine, mit Ausschluss der kleinen Brinksitzer und neuen Anbauer von Hochfürstlichen Cammer in Pacht überlassen worden, welche hohe Gnade der fürstlichen Cammer wir mit dankbaren Herzen untertänig zu erkennen wissen. Jetzt, da die bisherige Pacht zu ende und durch einen anderen weiten Pachtkontrakt erneuert werden muss, haben wir erst kürzlich in Erfahrung gezogen, dass die hiesigen 3 Einwohner als die Brinksitzer Wille, Kleinköther und Pflugmacher Johann Friedrich Bremer und Anbauer Christian Bremer mit in die nächste Verpachtung aufgenommen und jeden von Hochfürstlichen Cammer bereits ein Part davon bewilliget worden sei. Wir würden gerne diesen unseren Miteinwohnern solches gönnen, insofern es wirklich für sie von Nutzen sein könne, wenn nicht wichtige Gründe vorhanden wären und die uns durchaus dringen Ewiglich Excell. Hochwohl und Wohlgeborenen hierüber folgendes untertänig vorzustellen, dass nämlich, wenn jene genannt 3 Einwohner an dieser Pacht gleichfalls Teil nehmen würden, daraus offenbar unser größte Schade und Nachtheil erwachsen müsste, weil sie dadurch gleichsam freien Zutritt in unsern Felder bekämen und folglich noch bessern Gelegenheit erhielten uns an unsern Feldfrüchten Schaden und Abbruch zu tun, denn alle 3 genannte Einwohner stehen nur zu bekannt in dem üblen Ruf der Nascherei und Entwendung, wie sie sich auch wirklich dessen zum öfters haben zu Schulden kommen lassen. Um dieses zu beweisen, dürfen wir von jeden besonders anführen als
1. von dem Brinksitzer Wille, dass dessen Ehefrau mit ihren Kindern schon öfters unsere Feldfrüchte bei dem Krauten fürs Vieh beschädiget und davon entwendet hat, so wie wir dabei noch untertänig bemerken müssen, dass dem Verlaute nach genannten Willen deshalb ein Part von der Länderei obiger Höfe bewilliget worden, dass er seinen ältesten Sohn als gestellt und einen 2. Sohn gleichfalls dazustellen würde. Der erstgenannte von diesen Söhnen ist nun zwar Dragoner gewesen, allein wie bekannt, wegen verübten Diebstahls bestraft und an die Infanterie abgegeben, der 2. hingegen wird wegen Fehler am Gehör wohl zu solchem Dienste nicht tüchtig werden.
2. von Pflugmacher Friedrich Bremerkönnen wir anführen, wie er dadurch der Dieberei sich schon hat zu Schulden kommen lassen, dass er bei Nachtzeit mehreres Nutzholz zum Gebrauch seiner Pflugmacher Arbeit aus der Gemeine Holzung entwendet und also zum Teil in die Fußstapfen seines schlechten Vaters tritt, von den es bekannt ist, dass er als Meineidiger gegen Vaterland und Fürsten die Seinigen verließ, um daher auch das bereits bei seiner Stelle gewesene Pachtland bei einen andern Hof gegeben würde. Was nun
3. dem Soldaten Christian Bremer betrifft, so hat derselben sich dadurch überall verdächtig gemacht, dass er sich mahl bei Nachtzeit in des hiesigen Nachtwächters Behausung, als derselbe seinem Berufe gemäß im Dorfe ging, betreten lassen, und bei Zurückkunft des letztern die Flucht nehmen wollte, wie er denn nachher mehrmals bei Nacht von den Nachtwächter auf der Straße betroffen, aber immer durch die Flucht diesen ausgewichen und sich dadurch noch immer mehr eines Verdachtes Schuldig gemacht. Wenn wir nun alle diese angeführten Tatsachen mit Zeugen zu beweisen uns verbindlich machen können, und also aus diesen allen erhellet, in wie mancherlei Rücksicht wir einen Nachteil in unsern Feldern zu befürchten haben, wenn diese genannten Leute durch den Anteil an der Pachtung der Herrenhöfe gleichsam freien Zutritt in unsern Feldern erhielten und folglich besonders den angrenzenden Nachbarn durch das Krauten fürs Vieh und d. gl. nicht wenig Schaden zufügen werden, so müssen Ew. Excel. Hochwohl und Wohlgeborenen wir untertänig bitten.
Das mehr gedachter Wille und beide Bremer ferner von dieser von dieser Pacht ausgeschlossen bleiben und Ew. Excel. Hochwohl und Wohlgeborenen zu dem Ende nur eine genaue Untersuchung bei Fürstlichen Amt Greene wegen unserer untertänig angegebenen Gründe gnädig anfordern wollen.
Wir müssen hierbei auch noch untertänig erinnern, dass wir Spannfähige Einwohner viele Gemeine Pflichten zu erfüllen haben, als die Stellung eines Landsoldaten, Krieges Fuhren pp. die jenen kleinen Einwohner nichts angehen und wir also in mehrerer Hinsicht der Beihilfe der Länderei von oft gedachten Herrenhöfen besonders bedürftig sind.
Unter Getröstung gnädiger Willfahrung unserer untertänigen Bitte beharren wir in tiefer Submission
Ewl. Excel. Hochwohl und Wohlgeborenen
Untertäniger Knecht
Halbspänner Henning Andreas Brinckmann
Kleinköther Heinrich Jürgen Strohmeyer
Kleinköther Johann Ernst Nienstedt
Naensen, den 23.6.1802 Namens der Gemeinde J. H. D. Lohmann
Zu Seite 39: vom 18.6.1802, geschrieben, verfasst am 9.6.1802 von Lehrer Lohmann
Schneider und Brinksitzer Johann Heinrich Christoph Nagel in Naensen, Fürstliches Amt Greene bittet wiederholend, dass ihm bei der nächsten Wiederverpachtung der Herrenhöfe 4 ? 6 Morgen Land in Pacht gegeben möge.
Unter den jetzigen Pächtern befinden sich folgende:
1. Der Halbspänner Henze, der zu seinem Ackerhofe nicht bloß die vielen Wiesen besitzt, sondern noch überdies von dem Pfarrmeierhofe 28 Morgen auf Erbenzins in Besitz hat.
2. Der Großköther Nienstedt, welcher bei seiner Großkötherei noch eine Kleinkötherei in Besitz hat und also überflüssig mit Ländereien versehen ist.
3. Der Großköther Probst, der mit eigener Länderei hinreichend versehen und dem sein von den Herrenhöfen in Pacht habende Part mehr zum Schaden als Nutzen, weil er wegen Fahrlässigkeit nicht mahl seine eigene Länderei gehörig benutzet.
Diese genannten 3 Pächter können also recht gut ihr in Pacht habendes Land der Herrenhöfe ohne Schaden vermissen.
4. Sind ja schon die 4 Brinksitzer Glahn, Henze, Geese und Reinert mit jener Pacht als Pächter aufgenommen, und die doch an eigener Länderei ein jeder an 17 bis 18 Morgen besitzen und dabei an herrschaftlichen Abgaben nicht mehr als ich zu leisten nötig haben.
Zu Seite 41: vom 5.10.1796
Herrenhöfe in Naensen
Amt Greene, den 27.9.1796 Achtermann
Zu Seite 42: vom 28.8.1796
Pachtcontract für die Gemeine Naensen wegen der derselben auf 6 Jahre von Johannis 1796 bis Johannis 1802 anderweit verpachteten Pertinenzien Stücke der dortigen wüsten Herrenhöfe
werden von Fürstlicher Cammer der besagten Gemeinde die zu den dasigen wüsten Herren Acker- und Halbspännerhöfen gehörigen Pertinenzien bestehend: an Land: 87 Morgen 95 Ruthen zehntfrei,
2 ¼ Morgen Wüste, nur in 72 ¼ Morgen zehntpflichtig, 2 Morgen Wüste
an Wiesen: in 6 Morgen 95 Ruthen Grummet Wiesen, an Gärten 6 Morgen 19 Ruthen auf sechs nacheinander folgende Jahre als von Johannis 1802 bis Johannis 1808 verpachtet
Zu Seite 43: vom 28.8.1796
Unterzeichnet im Auftrag der Gemeinde
Christian Voß, Bauermeister
Johann Christian Schlimme
Ernst Heinrich Nienstedt
Zu Seite 45: vom 6.6.1796
Pacht Contract von der fürstlichen Cammer mit der Gemeinde Naensen der wüsten Herrenhöfe von Johannis 1796 bis Johannis 1802 (87 Morgen und 95 Ruthen Land, davon
72 ¼ Morgen zehntpflichtig, welche 2 Morgen Wüste, an Wiesen in 6 Morgen 95 Ruthen Grummet Wiesen und an Gärten in 6 Morgen 19 Ruthen
Bescheinigt am 28.8.8.1796
Später mit Bleistift am Rande vermerkt: Johannis 1802 bis Johannis 1808
Zu Seite 48: vom 8.6.1796
Die Gemeinde Naensen wünscht die zugepachteten Herrenhöfe für das bisherige Quantum ad 200 Taler fernerhin auf 12 Jahre in Pacht zu behalten
Amt Greene, d. 11 May 1796 Stücker, C. A. Teichmüller
Zu Seite 50: vom 9.5.1796
Herrn Oberamtmann Reiche
Justizamtmann Teichmüller
Ego Actuarius Albrecht
Bauermeister und Kleinköther Heinrich Steinhoff
Zu Seite 52: Verpachtung von 1775 ? 1784 geschehen am 8.9.1775
Bevollmächtigte der Gemeinde:
Ackermann Johann Ernst Reinert (25)
Halbspänner Johann Ernst Henze (23)
Großköther Jürgen Andreas Strohmeyer (20)
Kleinköther Ernst Heinrich Strohmeyer(19)
Werden Namens Fürstlichen Cammer der Besagten Gemeinde die zu den dasigen wüsten Herren Acker- und Halbspännerhöfe gehörige Partinenzien bestehend in Land 87 ¾ Morgen, so zehntfrei excl. 2 ¼ Morgen wüste, 72 ¼ Morgen zehntpflichtig excl. 2 Morgen wüste, an Wiesen 6 Morgen 95 Rth. Grummetwiesen, an Gärten
6 Morgen 19 Rth. auf 9 (6) Jahre von Johannis 1775 (1796) ? bis Johannis 1784 (1802) geschehen am 8.9.1775 verpachtet. Conductores für die Nutzung des Specificaten Landes, Wiesen und Gärten während der Pachtzeit alljährlich zwischen Michaelis und Weihnachten pro tocario? 200 Taler in voll richtigen Golde oder Braunschweigschen Silber Münzsorten, jedoch letztere nicht unter 2 ggl. Stücken, nebst den gewöhnlichen prolent Geldern ohne allen Mangel in einer unzertrennten Summe an das Fürstlichen Amt Greene berichtigen Bezahlung halber einer für alle und alle für einem einstehen. Machen Pächtern sich verbindlich, diese Pachtstücke nicht mit den Ihrigen zu vertauschen, noch weniger aber etwas davon zu veräußern, sondern sämtliche Pertinenzien in guter Hauswirtlicher Kultur zu unterhalten. usw.
So geschehen Amt Greene, den 8.9.1775
Zu Seite 56: vom 18.8.1802, geschrieben am 16.8.1802
Der Schneider und Brinksitzer Christoph Nagel in Naensen Fürstlichen Amts Greene wiederholt nochmals seine untertänige Bitte um einige 4 bis 3 Morgen Pachtland von den dasigen Herrenhöfen
Naensen, den 16.8.1802 J. H. D. Lohmann
Zu Seite 58: vom 18.3.1802
Brinksitzer und Soldaten Johann Christian Bremer um Pachtland
Vermerk vom Amt am 3.6.1802, am 13.6.1802 auf dem Postweg
Zu Seite 59: vom 18.5.1802
Gesuch des Brinksitzers und Mousquetiers Johann Christian Bremer um einige Morgen Pachtland von den wüsten Herrenhöfen
Zu Seite 60: vom 5.5.1802
Gesuch des Brinksitzers und Mousquetiers Johann Christian Bremer um Überlassung von 6 Morgen Land und eine 2 Wiesen von den zu den Wüsten Herrenhöfen zu Naensen gehörigen Gemeine verpachteten auf Johannis des Jahres aber pachtlos werdenden Pertinentienbestand
Zu Seite 61: vom 30.4.1802
Carl Ludwig Vespermann
Zu Seite 62: vom 20.3.1802, verfasst von Lehrer Lohmann
Des Brinksitzers und Soldaten Christian Bremer wiederholtes untertänigstes Gesuch, dass ihn von den dasigen Herrenhöfen 6 Morgen Land und eine Wiese gnädigst in Pacht gegeben werden möge
Naensen, den 20.3.1802 J. H. D. Lohmann
Zu Seite 64: vom 13.10.1802
Der Brinksitzer und Soldat Johann Christian Bremer bittet, dass ihm von den dasigen Herrenhöfen 6 Morgen Land und eine Wiese in Pacht gegeben werden möge
Er gibt an, dass er wöchentlich einen Tag Herrendienste nebst Abtragung der gewöhnlichen Kontribution zu leisten hat. Wie schwer er es und seines Gleichen als Brinksitzer hätten jetzt ehrlich und rechtschaffen durch die Welt zu kommen, weil das Verhältnis zwischen eigentlichen Bauern und Leuten von seinem Stande jetzt offenbar zum größten Nachtteil der letzten sei, indem erstens seit 10 und mehreren Jahren durch die guten Ernten und denen dabei immer gleich hohen Kornpreisen in solche Vermögensumstände gekommen wären, dass sie der Hülfe geringerer Leute nicht bedürften, deshalb auch nicht nötig hätten, Kornfrüchte oder Fütterung an ihre kleinen Miteinwohner zu verkaufen, um Geld zu lösen oder deren Arbeit dafür zu erlangen, dass sie ihre Kornvorräte auf wohl verheimlichten und noch auf höhere Preise warteten oder lieber auswärts auf einmal verkauften und das er hierbei erwähnte, dass dieses auch in unserem Dorfe der Fall sei. Er und seine Mitbewohner ständen in einer Klasse, die oft nicht wüssten woher sie das benötigte Brotkorn anschaffen sollten. Daher bittet er die Fürstliche Cammer von den verpachteten Herrenhöfe 6 Morgen Land nebst der kleinen Wiese (haben die beiden Großköther Ernst Heinrich Strohmeier und Ernst Heinrich Reuß für 5 Taler in Pacht) bei der nächsten Verpachtung in Pacht zu überlassen, weil unter den jetzigen Pächtern mehrere Ackerleute und Halbspänner wären, die das von den genannten Herrenhöfen in Pacht habende Land zum Überfluss und jetzt bloß zum Wucher hätten. Da er nicht bloß ein rechtschaffener Untertan sich der höchsten Gnade Erw. Herzoglichen Durchlaucht würdig zu machen suchte, sondern auch als Soldat seinem gnädigsten Landesfürsten und dem Vaterlande bereits ins 6. Jahr treu gedient hatte.
Zu Seite 65: vom 18.1.1802
Brinksitzer und Soldat Johann Christian Bremer
Zu Seite 66: vom 11.2.1802
Resolution für den Brinksitzer und Schneider Johann Heinrich Nagel auf ein Gesuch um Überlassung einiger Morgen von den wüsten Herrenhöfen
Zu Seite 67: vom 5.2.1802, geschrieben am 30.1.1802
Der Brinksitzer Johann Heinrich Nagel und Brinksitzer Johann Christian Bremer Gesuch um Überlassung einiger Morgen Herrenländereien betreffend
Zu Seite 68: vom 27.1.1802, geschrieben am 18.1.1802 von Lehrer Lohmann
Der Brinksitzer und Soldat Johann Christian Bremer bittet, dass ihm von den dasigen Herrenhöfen 6 Morgen Land und eine Wiese in Pacht gegeben werden möge (siehe Seite 64)
es wurde genannt: Großköther Ernst Heinrich Strohmeyer und Großköther Ernst Heinrich Reuß
Naensen, den 18.1.1802 H. J. D. Lohmann
Zu Seite 70: vom 23.11.1801
Gesuch des Anbauer Johann Christian Bremer um Überlassung von 6 Morgen Pachtland von den Herrenhöfen
Zu Seite 71: vom 27.1.1802, geschrieben am 18.1.1802 von Lehrer Lohmann
Der Brinksitzer und Schneider Johann Heinrich Christoph Nagel bittet nochmals von den Herrenhöfen
5 bis 6 Morgen Land zu pachten. Begründung ähnlich wie auf Seite 64 aufgeführt, ohne Namen.
Naensen, den 18.1.1802 H. J. D. Lohmann
Zu Seite 73: vom 22.10.1801
Gesuch des Brinksitzer Johann Heinrich Christoph Nagel um Überlassung einiger Morgen Land von den wüsten Herrenhöfen
Zu Seite 74: vom 31.10.1801 verfasst am 26.10.1801 von Lehrer Lohmann
Der Brinksitzer und Schneider Johann Heinrich Christoph Nagel in Naensen Fürstliches Amt Greene bittet um Resolution
Naensen, den 26.10.1801 H. J. D. Lohmann
Zu Seite 76: vom 19.9.1801
Resolution für den Schneider und Brinksitzer Johann Heinrich Christoph Nagel, auf sein Gesuch vom 28.8.1801 um Überlassung einiger Morgen Land von den verpachteten Herrenhöfen, gez. 22.10.1801
Zu Seite 77: vom 19.9.1801, geschrieben am 15.9.1801
Das Gesuch des Schneiders und Brinksitzers Johann Heinrich Christoph Nagel um Überlassung einiger Morgen Land von den verpachteten Herrenhöfen
Amt Greene, den 15.9.1801 Reinecke Achtermann
Zu Seite 79: vom 2.9.1801
Gesuch des Schneiders und Brinksitzers Johann Heinrich Christoph Nagel um Überlassung einiger Morgen Land von den verpachteten Herrenhöfen
Zu Seite 80: vom 2.9.1801, geschrieben am 28.8.1801 von Lehrer Lohmann
Der Schneider und Brinksitzer Johann Heinrich Christoph Nagel in Naensen Fürstliches Amt Greene bittet um die von den Herrenhöfen 5 bis 6 Morgen Land zu pachten. Begründung: er besitzt nur eine Brinksitzerstelle und bei dieser Stelle ist nur ein Haus und weiter nichts, nicht einmal den geringsten Flecken Garten. Alles was er also benötigt, muss er von anderen pachten wie z. B. Gartenland oder muss es kaufen als Brotkorn und Futter für die Kuh. Wo er dieses herbekommt, macht ihn jedes Jahr Schwierigkeiten. Von den hiesigen Ackerleuten ist selten Dergleichen für bares Geld zu erhalten, indem es diesen art Leuten jetzt gleichviel ist, ob sie etwas verkaufen oder nicht, ja ihr Wohlstand soweit geht, dass sie lieber ihr überflüssiges Stroh in den Mist werfen, als unser einen etwas davon zur Fütterung verkaufen. Da nun diese Ackerleute ein jeder 70 bis 100 Morgen, auch wohl darüber, einige Ländereien besitzen und danach von denen mehrgedachten Herrenhöfen ein bis zwei Teile in Pacht haben, so zeigt dabei ihr jetziger Wohlstand, dass sie die ihren dadurch erwachsenden Vorteil bloß zu ihrem Wucher gebrauchen und daher ersagtes Pachtland wohl entbehren könnten usw.
Naensen, den 28.8.1801 gez. H. J. D. Lohmann
Zu Seite 82: vom 23.11.1801
Resolution für den Anbauer Johann Christian Bremer zu Naensen auf sein Gesuch um Teilnahme an der Pacht der zu den wüsten Herrenhöfen gehörigen Ländereien
Zu Seite 83: vom 18.11.1801, geschrieben am 14.11.1801
Das Gesuch des Brinksitzers und Mousquetiers Johann Christian Bremer zu Naensen um Überlassung einiger Morgen Landes von den verpachteten Herrenhöfen (Johannis 1802)
Amt Greene, den 14.11.1801 Reinecke Achtermann
Zu Seite 85:
Gesuch des Anbauers und Soldaten Johann Christian Bremer vom 13.10.1801 um Überlassung von 6 Morgen Land von den verpachteten Herrenhöfen (Johannis 1802)
Begründung: hat eine Anbauerstelle, macht wöchentlich einen Tag Herrendienst neben der Abtragung der gewöhnlichen Kontribution siehe Text Seit 80 Vergleich Bauern ? Brinksitzer usw.
Naensen, den 13.10.1800 J. H. D. Lohmann
Zu Seite 87: vom 19.6.1801, geschrieben am 13.7.1801 von Lehrer Lohmann
Bitte des Brinksitzers Heinrich Wille zu Naensen Fürstliches Amt Greene in Betreff der von Senm. von den dasigen Herrenhöfen ihm gnädigst bewilligten 5 Morgen Land am 16.5.1801zugesichert haben, welche Resolution er denn Eure Exzellenz Hochwohl und Wohlgeboren hiermit in Copia mit der untertänigen Bitte überreiche, dass hoch dieselben nunmehr gnädig geruhen wollen, mir beider nächsten anderweitigen Verpachtung der erwähnten Herrenhöfe, die bestimmten 5 Morgen gnädig in Besitz zu geben und mich in den künftigen Pachtkontrakt als Pächter aufzunehmen.
Naensen, den 13.7.1801 H. J. D. Lohmann
Zu Seite 89: vom 26.5.1801 (Copia)
Das Fürstliche Amt Greene, den 26.5.1801
Carl Wilhelm Ferdinand Herzog p. Auf euren Bericht vom 4. dieses Monats sollen dem Brinksitzer Heinrich Wille zu Naensen von dem Anteile, welches der Ackermann Schlimme alldort von der zu den verpachteten wüsten Herrenhöfen gehörigen Länderei bisher in Pacht gehabt, bei der Johannis 1802 zu Ende gehenden Pachtzeit fünf Morgen zugesichert werden, dahingegen aber die von dem Supplikanten nachgesuchten Wiese bewandten Umständen nach nicht überlassen werden mag und habt ihr hiernach also das Nötige zu verfügen. Braunschweig, den 16.5.1801. gez. C. v. Praun v. Bötticher. Mahner
Zu Seite 90: vom 26.5.1801(Copia)
Das Fürstliche Amt Greene, den 26.5.1801
Carl Wilhelm Ferdinand Herzog p. Auf euren Bericht vom 4. dieses Monats sollen dem Brinksitzer Heinrich Wille zu Naensen von dem Anteile, welches der Ackermann Schlimme alldort von der zu den verpachteten wüsten Herrenhöfen gehörigen Länderei bisher in Pacht gehabt, bei der Johannis 1802 zu Ende gehenden Pachtzeit fünf Morgen zugesichert werden, dahingegen aber die von dem Supplikanten nachgesuchten Wiese bewandten Umständen nach nicht überlassen werden mag und habt ihr hiernach also das Nötige zu verfügen. Braunschweig den 16.5.1801. gez. C. v. Praun v. Bötticher. Mahner In fidem Copia Achtermann
Zu Seite 91: vom 24.12.1800
Betrifft Brinksitzer Ernst Heinrich Wille zu Naensen
Zu Seite 93: vom 13.12.1800, geschrieben am 9.12.1800 von Lehrer Lohmann
Der Brinksitzer Ernst Heinrich Wille in Naensen Fürstliches Amt Greene bittet untertänig, dass er auf sein im Anfange des Monats Juni des Jahres untertänig eingereichte Memorial mit hoher Resolution gnädig versehen werde möge
Naensen, den 9.12.1800 J. H. D. Lohmann
Zu Seite 95: vom 10.10.1800
Gesuch des Brinksitzers Heinrich Wille vom 27.11.1800 um Überlassung einiger Ländereien und Wiesen von den wüsten Herrenhöfen, 27.11.1800
Pachtvertrag Johannis 1796 auf 6 Jahren bis Johannis 1802
Zu Seite 97: vom 10.10.1800
Gesuch des Brinksitzers und Leinewebers Ernst Heinrich Wille, dass er bei der Johannis 1802 zu gehenden Pacht der Herrenhöfe einen halben Morgen Wiese in Pacht erhalten möge. Früher wurden auf die Kleinköther bei der Verpachtung Rücksicht genommen, weil sie wenig Land hatten und außerdem war es schlecht und weit entfernt. Damit die Kleinköther das auf die Bearbeitung ihrer oft echten und entfernten Ländereien zu haltende Vieh, besser unterhalten und ihre Praestanda aus der Mitbearbeitung des Pachtlandes zu ziehenden Vorteil ohnbeschwerdlicher leisten können. Er würde auch für den bisherigen Wiesenpächter, den Kleinköther Steinhoff, welcher die in dem Willischen Memorial unrichtig angegebene Masswellen Wiese zu ½ Morgen, sondern 105 Ruthen, mithin fast 1 Morgen haltend, sehr nachteilig sein, wenn ein Brinksitzer und Leineweber diese Wiese in Pacht erhielte, da der bisherige Pächter bei seinem Kleinkötherhofe nun 2 7/8 Morgen Wiese besitzt, ja mehrere Kleinköther in Naensen nur ½ Morgen bei ihren Höfen haben. Sollten in dessen Eure Excellenz Hochwohl und Wohlgeboren Hochgeweigtst befehlen, dass eine Veränderung unter denen bisherigen Pächtern dieser vor Naensen belegenden Herrschaftlichen Ländereien bei einer neuen Verpachtung, sowohl zum faveur des Supplicanten als übrigen Brinksitzers und Anbauern in Naensen unternommen werden, also durfte durch eine neue Versteigerung sowohl dem Supplicanten als Andern die Gelegenheit um Mitpächtern von dieser Länderey und Wiesen werden zu können, zu geben sein.
Unsere Grundsätze zielen indessen dahin ab die Klasse der Riege-Leute in einer Gemeinde und zwar in dergleichen Fällen möglichst zu unterstützen, da die geringere Klasse als die älteren Anbauer so genannt Brinksitzer und neuen Anbauer zu ihrer Unterhaltung und Fortkommen ohngleich leichtere Hilfsquellen besitzen als jene, denen die Last der Herbeischaffung Herrschaftlicher Abgaben und die Bezahlung teurer Löhne für ihr Gesinde, obliegt.
Eure Excellenz Hochwohl und Wohlgeboren Höherem usw.
Amt Greene, den 6.10.1800 Reinecke Achtermann
Zu Seite 99: vom 8.9.1800
Gesuch des Brinksitzers und Leinewebers Ernst Heinrich Wille in Naensen um einige Ländereien und einen halben Morgen Wiesen von den verpachteten wüsten Herrenhöfen.
Zu Seite 101: vom 8.9.1800
Brinksitzer und Leineweber Ernst Heinrich Wille
1940 hat die Gemeinde Naensen den Friedhof übernommen.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Rezess von Naensen, Stadt Einbeck, Kreis Northeim um 1860
Auszüge
Bestandteile des Dorfes:
8 Ackerhöfe: Nr. ass. 22, 25, 33, 46, 48, 51, den wüsten Pfarrmeierhof und den wüsten Sösemannschen Hof Herzoglicher
Kammer, Direktion der Domänen
6 Halbspännerhöfe: Nr. ass. 18, 23, 44, den wüsten Halbspännerhof Herzoglicher Kammer, Direktion der Domänen, den
wüsten Binnewiesschen Halbspännerhof und den halben Pfarrmeierhof (letzterer mit der Pfarre vereinigt)
7 Großkothöfe: Nr. ass. 15, 17, 20, 21, 24, 28, 32
16 Kleinkothöfe: Nr. ass. 2, 4, 6, 8, 13, 14, 19, 27, 37, 40, 41, 42, 52, 53, 54, 56
18 Brinksitzerstellen: Nr. ass. 1, 3, 5, 11, 12, 26, 29, 30, 31, 34, 36, 38, 39, 43, 45, 47, 55 und eine wüste Brinksitzerstelle
29 Anbauerstellen: Nr. ass. 7 (früher Pfarrwitwenhaus) , 57 (außerhalb des Dorfes, an der Ammenser Straße, so genannter
Langenstruck), 59, 60, 61, 62, 64, 65, 66, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 76, 77, 78, 79, 82, 84, 85, 86, 87, 88, 91,92, 93
1 Kirche
1 Pfarre Nr. ass. 50
1 Pfarrwitwentum ohne Gebäude
1 Schule Nr. ass. 49
1 Gemeindebackhaus Nr. ass. 16
1 Gemeindeschäfereihaus Nr. ass. 9
1 Gemeindekuhhirtenhaus Nr. ass. 35
1 Gemeindeschweinehirtenhaus Nr. ass. 10
1 Gemeindefeldhüterhaus Nr. ass. 63
1 Gemeindearmenhaus Nr. ass. 75
1 Gemeindespritzenhaus Nr. ass. 67
Außerdem gehört noch in den Gemeindebezirk von Naensen das zur Domäne Greene gehörige Herrschaftliche Vorwerk Weddehagen Nr. ass. 58.
Im Laufe des Verfahrens sind sodann folgende Änderungen vorgekommen:
a) Der wüste Binnewiessche Halbspännerhof und die Brinksitzerstelle Nr. ass. 34, ingleichen das frühere
Gemeindkuhhirtenhaus Nr. ass. 35 sind zum Halbspännerhof Nr. ass. 34 vereinigt.
b) Die Hof- und Baustelle des Großkothofes Nr. ass. 28 ist als Anbauerstelle Nr. ass. 28 verkauft. Die übrigen Zubehörungen
sind dem Kleinkothofe Nr. ass. 56 beigelegt.
c) Die Hof- und Baustelle der Brinksitzerstelle Nr. ass. 3 ist als Anbauerstelle Nr. ass. 3 verkauft, die übrigen Zubehörungen
sind dem Kleinkothofe Nr. ass. 40 beigelegt
d) Die Kleinkothöfe Nr. ass. 8, 37 und 40 sind parzelliert, die Hof- und Baustellen bilden die Anbauerstellen Nr. ass. 8, 37 und
40
e) Die alte Schule Nr. ass. 49 ist als Anbauerstelle Nr. ass. 49 verkauft, die neuerbaute Schule führt die Nr. ass. 94
f) Das Gemeindeschäfereihaus Nr. ass. 9 ist als Anbauerstelle Nr. ass. 9 verkauft
g) Die Anbauerstellen Nr. ass. 95 und 98 sind neu errichtet
Am 17.2.1876 hat Kleinköter Heinrich Strohmeyer Nr. 52 das alte Schulhaus Nr. ass. 49 nebst Hofraum und Garten erworben.
Die frühere Hofstelle, Brinksitzerstelle Nr. 17 kaufte Georg Eysholdt, Musikus, wohnhaft in Greene, Kaufkontrakt vom 4.7.1863/25.11.1864 bzw. gerichtlicher Vergleich vom 1.3./11.6.1867
Das Sollhaben der wüsten Brinksitzerstelle des Musikus Georg Eysholdt ist veräußert, und zwar:
a) laut Kaufkontrakts vom 10.7.1872 und gerichtlicher Bescheinigung vom 17.2.1887 der Plan Nr. 83 an die Gemeinde zur
Erbauung einer neuen Schule Nr. ass. 94 und
b) laut Kaufkontrakts vom 30.11. und 27.12.1872 sowie gerichtliche Bescheinigung vom 17.2.1877 der Plan Nr. 137 an den
Schachtmeister und Anbauer Heinrich Glahn Nr. ass. 85
Laut Kaufkontrakt vom 24.10.1874 ist vom Ackerhof Nr. 51 vom Plan Nr. 80 zur neuen Schule Nr. ass. 94 25 Ruthen abgetreten.
Von den Zubehörungen der Brinksitzerstelle Nr. ass. 3 ist die Hofstelle nebst Garten Plan Nr. 75 67 Ruthen, sowie Flachsrotte laut gerichtlicher Bekanntmachung vom 8.6.1876 und gerichtlicher Bescheinigung vom 17.2.1877 als Anbauerstelle an den Zimmergesellen Heinrich Fischer verkauft.
Die übrigen Grundstücke sind dem Kleinkothofe Nr. ass. 40 beigelegt.
Laut Kaufkontrakts vom 9.3.1875 hat Heinrich Weiberg zur Errichtung einer Anbauerstelle Nr. ass. 95 von dem für die Gemeinde zu Bauplätzen reservierten Terrain von 15 Ruthen gekauft
Laut gerichtlichen Attestes vom 8.12.1885 und 17.2.1887 ist der Kleinkothof Nr. ass. 37 zerschlagen, und haben von den zugeteilten Plänen erhalten: Brinksitzer Reinert Nr. ass. 12, Anbauer Falke Nr. 37, Anbauer Bremer Nr. 61, Anbauer Brinkmann Nr. 62, Anbauer Markworth Nr. 70, Anbauer Markworth, jetzt unverehelichte Markworth Nr. 71, Anbauer Buchhage, jun. Nr. 77, Anbauer Hundertmarh Nr. 91
Laut gerichtlichen Attestes vom 9.12.1855 bzw. 17.2.1887 ist der Grundbesitzstandes der früheren Brinksitzerstelle Nr. 3 an den Rentner Ernst Bertalott zu Braunschweig übergegangen und hat dieser den bezüglichen Grundbesitz in einzelne Teilen verkauft und haben laut des vorerwähnten Attestes und der gerichtlichen Bescheinigung vom 10.7.1887 davon erhalten.
Es hat laut Kaufkontraktes vom 10.11.1868, eingetragen am 4.6.1869 ergeben, dass bei dem oben sub. 6 erwähnten Verkaufe des alten Schäfereihauses Nr. ass. 9 ein neben demselben belegenes, bis lang zum Wege Nr. 384 gerechnetes Terrain von 4 Ruthen an den Anbauer Behrens mit übergegangen ist.
Eine zwischen dem Brinksitzer Metge Nr. 36 und dem Halbspänner Nr. 34 bestehende Streitigkeit über die Grenze der beiderseitigen Gehöfte ist im Wege gütlicher Übereinkunft dahin beseitigt, dass eine nach der Separationskarte als Zubehör des Hofes Nr. 34 bezeichnete, bei der Brinksitzerstelle Nr. 36 aber als Hofraum und Baustelle genutzte Fläche von 4 Ruthen der letzteren Stelle gegen Zahlung eines Ausgleichungskapitals zugelegt wird, im Übrigen aber die auf der Karte verzeichneten Grenzen der Gehöfte Nr. 36 und 34 als richtig anerkannt worden.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Der halbe Pfarrmeierhof, der auch Wiesenhof genannt wird:
Auch diesen Hof hatten 1548 Andreas Wiesen und Heinrich Binnewies, neben dem Ackerhof, in Bewirtschaftung. So waren es damals 2 Hufen Land. Schon 1698 war aber unklar, welches Land zu den beiden Hufen des freien Pfarrlandes und welches zu den 2 Hufen des Pfarrmeierlandes gehörte. Eine Hofstelle war zu diesem Hofe nicht zu finden. 1758 ?ist dieser Hof seit undenklicher Zeit wüste gewesen, von der hiesigen Pfarre eingezogen.? Das Land war an 8 Einwohner in kleineren stücken ?vermeiert?. Dieses war aber, im Gegensatz zum Ackerhof der Pfarre, nur ein Pachtverhältnis, so dass die Ablösungsgesetze hierbei keine Gültigkeit hatten und dieses Land bei der Pfarre blieb.
¼ Anteil des Pfarrmeierhofes ist an Hof Nr. 34 gekommen.
1620 ? 1621: Andreas Wiesen und Heinrich Binnewies (Zacharias Wiese ist erschossen, die Frau davon gelaufen, dann Hermann Bünger, Jürgen Strohmeyer, Hanß Heinrich Binnewieß, Bringkmann, Hoppen)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Der Herrenhof, Sellhof oder Sattelhof.
Dieses war wohl der älteste Hof in unserem Dorfe, doch ist er schon früh ?wüst? geworden. In der Dorfbeschreibung von 1758 heißt es: ?Der Herrenhof ist seit undenkbaren Zeiten wüste gewesen und von Fürstlicher Kammer eingezogen. Die Hofstelle, so jetzo (außer dem, was davon an die Brinksitzerstelle Nr. 47 abgegeben und bebauet ist) als Garten genutzt wird, hält 1 Morgen 67 Ruthen. Dazu kommt ein Garten im Großen Hofe von 1 Morgen 2 Ruthen. Die Länderei ist zehntfrei und umfasst 83 Morgen 25 Ruthen, die Wiesen sind 3 Morgen 35 Ruthen groß.? Damals lag das Land sehr gestreut: Im Winterfelde in 11 verschiedenen Wannen Stücke zu 1 bis 2 Morgen, als größtes 5 ½ Morgen, im Sommerfelde in 7 Wannen (das größte Stück 8 ¼ Morgen) und im Brachfelde in 10 Wannen (davon 1 mal 10 Morgen, 2 mal je 6 Morgen, die anderen Stücke 1 bis 2 Morgen groß. Ebenso war es bei den Wiesen: In den Ackerschöben 1 Morgen 35 Ruthen, in den Südwiesen 1 Morgen 60 Ruthen und im Ahlerbeek 60 Ruthen.
Das wird nicht immer so gewesen sein. Im Gegenteil. Ist doch in den anderen Orten, in denen solche Herrenhöfe länger bestanden haben oder klarer zurückverfolgt werden konnten, folgendes festgestellt:
Der Herrenhof hebt sich aus der Masse der Bauerngüter durch wichtige Besonderheiten ab:
1. Das Salland ist immer etwas Besonderes, längst Vorhandenes. Schon im 6. Jahrhundert tritt die ?terra salica? mit einer Sonderstellung hervor.
2. Das Herrengut liegt in bevorzugter Lage auf der höchsten Stelle des Dorfes.
3. Der Raum, den die Gebäude mit Hof und Garten einnehmen, ist größer als bei den gewöhnlichen Gütern.
4. Der Gesamtbestand an Äckern und Wiesen übertrifft den Besitz der Bauern beträchtlich.
5. Die Ländereien der Herrenhöfe liegen hauptsächlich in einigen großen Stücken unmittelbar beim Dorfe.
6. Das Salland hatte besondere Vorrechte.
Die Lage an der höchsten Stelle des Dorfes trat bei unserem Herrenhof zu, auch der besonders große Raum für Gebäude und Garten ist noch nachzuweisen, ebenso die besonderen Vorrechte, nämlich die Freiheit vom Zehnten.
Außer den verhältnismäßig kleinen Feldern mit 83 Morgen und etwas über 3 Morgen Wiesen kann nur ein Rest geblieben sein. Denn wie es 1385 in einer Urkunde steht: ?Gerhardus de Nanexen besaß einen Sattelhof, 2 andere Höfe und zwei Hufen in dem dorpe to nanexen in dem gerichte to Gren?, so heißt es schon 1446: Die Ritter von Steinberg erwarben 4 Hufen und 3 Höfe aus dem Besitz der Ritter von Naensen. In der Mitte des 15. Jahrhunderts müssen dann die Ritter von Naensen verzogen sein (manche Forscher glauben nach Einbeck) oder was noch wahrscheinlicher ist, ausgestorben sein.
Heute erinnert nur noch der Name des Hofplatzes an jenes Geschlecht. Beim Bau des Hauses Nr. 47 sollen nach der Erzählung des alten Herrn Weiberg noch Teile der Grundmauern und einige alte Herdplatten zum Vorschein gekommen sein.
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