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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Akte: Niedersächsisches Landesarchiv-Staatsarchiv Wolfenbüttel Akte 129 Neu Fb. 2 Nr. 2530
Herzogliche Kreisdirektion Gandersheim
Acta, den Consum-Verein zu Naensen
Betr. 1896
An Lagerhalter Chr. Buchhagen, Naensen
Hiermit zeige ich dem Lagerhalter schriftlich an, nur Waren an solche Personen verabfolgen zu lassen, die Ihnen als Mitglieder der Genossenschaft persönlich bekannt sind oder die sich durch Vorlage des Einkaufsbuches oder der Legitimationskarte als Mitglied bezüglich Vertreters des Mitglieds zum Einkauf der Waren Legitimieren.
Naensen, den 8ten März 1897 Der Vorstand H. Schlimme, Chr. Helmke
Ackermann Friedrich Hermann Schlimme * 7.3.1859 + 1916 00 1886 Witwe seines Bruders Anna Wienecke
* 3.5.1856 + 1939 Ackerhof Nr. 46
Ernst Heinrich Christian Helmke * 20.2.1844 + 1914 Brinksitzer 00 Koch
Ernst Binnewies, * 24.9.1861 + 1948 Großbrinksitzer Nr. 29 00 1892 Hermine Binnewies aus Nr. 34
* 10.5.1871 + 1956
Nr. 3357
Herzogliche Kreis-Direction Gandersheim Registriert, Gandersheim, d. 6. März 1897
Der Ackermann Heinrich Schlimme, Vorstandsmitglied des Consumvereins zu Naensen aus Naensen hat Namens des Consumvereins zu Naensen gebeten, dem Consumverein zu Naensen die Concession zum Kleinhandel mit Branntwein und anderen Spirituosen zu erteilen. Zugleich ich dem p. Schlimme aufgegeben, den Lagerhalter des Consumvereins schriftlich anzuweisen, nur an Mitglieder des Consumvereins Waren zu verkaufen, darüber, das solches geschehen, Nachricht hierher gelangen zu lassen sowie auch eine Legitimationskarte der Mitglieder mit einzusenden. Bezl. Vorreyer, Referendar
Nr. 3357
Nr. 69 pr. 8.3.97
K. H. an Herrn Amtsvoigt Hilkener in Greene
Zum Berichte über die Bedürfnisfrage, insbesondere darüber, in welchem Hause (Nr. ass.?) das beantragte Gewerbe betrieben werden soll, welcher Person es übertragen werden soll und ob nicht gegen dieselbe Bedenken aus § 33 G. O. vorliegen. Gandersheim, den 6. März 1897 Herzogliche Kreisdirektion
K. Hd. An Herzogliche Kreis-Direction Gandersheim mit gehorsamsten Berichte zurückzuweisen, wie für Naensen zur Vermehrung der Verkaufsstellen von Branntwein im Kleinen ein Bedürfnis nicht vorliegen dürfte, indem auch die Mitglieder des Consumvereins ihre Einkäufe nach dieser Seite ausführen können. Auch in diesem Sinne hat sich der Gemeindevorsteher Reuß ausgesprochen unter dem Hinzufügen, dass der fragliche Verein allerdings noch um ein Weniges an seine Mitglieder vorteilhafter den Branntwein verkaufen zu können, jedoch sei die eigentliche Bedürfnisfrage zur Erteilung der Commission zum Kleinhandel mit Branntwein unter den obwaltenden Umständen nicht völlig zu bejahen. Das beantragte Gewerbe soll eventuell im Hause des Lagerhalters Anbauer Christian Buchhagen Nr. ass. 77 in Naensen ausgeübt werden und ist von Seiten des zuständigen Vorstandes beschlossen, dem Genannten die Ausübung des fraglichen Gewerbes zu übertragen.
Der p. Buchhagen ist 44 Jahre alt und liegen gegen demselben Bedenken der Gewerbe-Ordnung nicht vor.
Greene, den 11. März 1897 Hilkener, Amtsvoigt
Nr. 3673
Nr. 80 pr. 14.3.97
An Herrn Amtsvoigt Hilkener zu Greene,
um zunächst noch die von dem Verein mitzureichenden Legitimationskarten für die Mitglieder des, die dem Lagerhalter zu erteilende Anweisung hinsichtlich des Nichtverkaufens an Nichtmitglieder zufordern. Hat der Verein etwa trotz des Verbotes nach dem 1. Januar 1897 noch an Nichtmitglieder verkauft?
Gandersheim, den 13. May 1897 Herzogliche Kreisdirection
K. H. d. an Herzogliche Kreisdirection Gandersheim unter Anschluss, der mir überlieferten 83 Legitimationskarten nebst der schriftlichen Anweisung, welche der Lagerhalter am gestrigen Tage noch nicht in Händen hatte, und mit dem gehorsamsten Berichte zurückzureichen, wie der in Rede stehende Verein trotz des Verbotes nach dem 1. Januar dieses Jahres noch an Nichtmitglieder verkaufte. Greene, den 18. März 1897 Hilkener, Amtsvoigt
Verhandlungen für gK. An den Amtsvoigt Hilkener 13.3. geschickt gez. B.
An Herzogliche Kreisdirection Gandersheim
Den Lagerhalter Chr. Buchhagen des Consumvereins Naensen und Umgegend, habe ich hier durch schriftlich angewiesen, Waren und an solche Personen abzugeben, die Ihnen entweder als Mitglieder der Genossenschaft persönlich bekannt sind, der die sich durch Vorlage des Einkaufsbuches oder Legitimationskarte als Mitglied bezüglich Vertreter des Mitgliedes zum Einkauf der Waren legitimieren. Naensen, den 14ten März 1897
Der Vorstand H. Schlimme, E. Binnewies, E. Srohmeyer
Zur Beachtung für die Mitglieder.
Nach § 145a des Gesetzes vom 12. August 1896 wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. Bestraft:
Das Mitglied, welches seine Legitimation, durch die es zum Wareneinkauf berechtigt ist ? als solche zun Zweck unbefugter Warenentnahme überlässt.
Dritte, welche von solcher Legitimation zu demselben Zweck Gebrauch machen, oder auf andere Weise zu unbefugter Warenabgabe zu verleiten unternehmen, werden in gleicher Weise bestraft.
Gleichzeitig ist der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen, dass an die Verkäufer (Lagerhalter) folgende Anweisung erlassen werden soll:
Die Angestellten (Lagerhalter) des Consum-Vereins zu Naensen und Umgegend, e. G. m. b. H., werden angewiesen, Waren nur an solche Personen abzugeben, die ihnen entweder als Mitglieder der Genossenschaft persönlich bekannt sind, oder die sich durch Vorlage des Einkaufsbuches oder der Legitimationskarte als Mitglied bezügl. Vertreter des Mitgliedes zum Einkauf der Waren legitimieren.
Naensen, den 1. Januar 1897
Consum-Verein zu Naensen und Umgegend e. G. m. b. H.
Nr. 4008
An den Vorsteher des Consumvereins Naensen und Umgegend, zu Händen des Ackermanns Herrn H. Schlimme zu Naensen
Dem Vorstande des Consumvereins für Naensen und Umgegend teile ich hier durch mit, dass gegen die eingesandten Legitimationskarten für die Mitglieder des Vereins Einwendungen nicht zu machen sind.
Die Legitimationskarten folgen mit dem erbetenen Erlaubnisschein zum Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus hierneben zurück. G. den 23. III. 1897
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