Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Amtshandelsbücher Stroit Band 1 Seite 317
Am 11.8.1855 verkauft Ackermann Christian Brinkmann Naensen an Anbauer Nr. 34 Heinrich Meibom Ammensen, das zu seinem Ackerhof Nr. 22 gehörigen Ackerstück im Brachfelde 25 Wanne Nr. 21 auf dem langen Struk zu 5 Morgen 35 Ruten für 375 Taler.
Amtshandelsbücher Naensen Band 2 Seite 300 am 6.10.1859
Ackermann Christian Brinkmann, 55 Jahre alt, trug seine letztwillige Verfügung vor:
Ich bin noch mit meiner noch lebenden Frau Friederike, geb. Freund mit welcher er 3 Kinder erzeugt habe. Mein Vermögen besteht aus Ackerhof Nr. 22. Über das Vermögen bestimme ich:
Zu Erben meines Nachlasses ernenne ich meine Ehefrau und Kinder:
a.) Karoline verehelicht mit Ackermann Heinrich Falke Naensen
b.) Christian, 16 Jahre alt
c.) Friederike 12 Jahre alt.
Über die Verteilung bestimme ich: Meinen Hof, welchen ich laut Cessions? Vertrag vom 7.6.1836 übertragen erhalten habe, soll mein Sohn Christian und zwar dann, wenn er 21 Jahre alt ist, bis dahin der Hof unter Verwaltung meiner Ehefrau bleiben soll. Er verpflichtet meiner Ehefrau Leibzucht zu geben, Abfindung Schwester Karoline, verehelichte Falke, die rückständige Abfindung, welche am 19.6.1856 festgesetzt ist. Friederike erhält 2000 Taler und Aussteuer. Stirbt mein Sohn bevor er annimmt, dann erhält den Hof meine Tochter Friederike.
Amtshandelsbücher Naensen Band 3 Seite 14 am 19.9.1865
Witwe des Johann Christian Brinkmann, Friederike, geb. Freund überträgt in Folge vorstehenden Testament den Ackerhof an ihren Sohn Ernst Heinrich Christian. Mutter erhält Leibzucht.
Abfindung: seine beiden Schwestern a.) Ehefrau des Ackermanns Heinrich Falke, Karoline, geb. Brinkmann b.) Johanne Justine Friederike Brinkmann, die der Vater im Testament festgesetzt hat. Friederike erhält 2000 Taler und Aussteuer.
Ehestiftung Ernst Heinrich Brinkmann und Friederike Brinkmann, 18 Jahre alt, Tochter des Halbspänners Nr. 23 Ernst Brinkmann, 49 Jahre alt und Friederike, geb. Henze, 42 Jahre alt Naensen.
Braut bringt 4000 Taler, 2 Kühe und Aussteuer mit. Sollte sie innerhalb 10 Jahren ohne Erben sterben, dann ist Bräutigam verpflichtet 2000 Taler an die Eltern wieder auszuzahlen. Bräutigam bringt Ackerhof Nr. 22 mit.
|