Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Abschrift:
Zur Urschrift sind 12,- Mark gleich Zwölf Mark - Stempel verwandt.
Gandersheim, den 8. Dezember 1922 Der Notar Lungershausen
Gandersheim, den 23. November 1922
Vor mir, dem hier wohnhaften Notar Hermann Lungershausen, erschienen heute:
1) der Ackermann Gustav Brinckmann,
2) der Postagent Hermann Brinckmann,
3) der Landwirt Richard Strohmeyer,
4) der Viehhändler Hermann Buchhagen,
5) der Schlachtermeister Hermann Reinert,
sämtlich aus Naensen, mir sämtlich bekannt, und trugen folgende Kaufverträge vor:
§ 1 Herr Gustav Brinckmann verkauft von den Bestandteilen des Kleinkothofes Nr. ass Nr. 53 in Naensen nachfolgende Teilpläne an die nachstehend aufgeführten Herren
1) an Herrn Hermann Brinckmann den nördlichen Teil des Plans Nr. 110 ?im Dorfe? in Größe von etwa 65 ? 66 Quadratruten für 31000, - M. Dieses Teilstück wird von dem Gesamtplane Nr. 110 durch eine gerade Linie abgetrennt, die von Nordwesten nach Südosten verläuft, von der Nordecke des auf dem Plane befindlichen Holzschuppens 142 m (nördlich) entfernt nördlich läuft und auf der Nordwestgrenze des Plans senkrecht errichtet wird, wie diese neue Grenzlinie
inzwischen auch bereits an dem Nordwestende und dem Südostende durch Grenzsteine kürzlich festgelegt ist.
2) an Herrn Richard Strohmeyer das westliche Drittel,
3) an Herrn Hermann Buchhagen das mittlere Drittel und
4) an Herrn Hermann Reinert das das östliche Drittel, das Restland Nr. 348 c
und zwar werden diese Drittel durch zwei Linien gebildet die den Plan von Norden nach Süden hin in 3 gleiche Teile zerlegen, sind auch bereits durch entsprechende Grenzsteine festgelegt. Als Kaufpreis hat Herr Strohmeyer 21000, - Mark, Herr Buchhagen 2000, - Mark und Herr Reinert 9000, - Mark zu zahlen
§ 2 Die Kaufpreise sind sogleich bar zu zahlen.
§ 3 Besitz und Nutzung gehen bezüglich des an die Herren Hermann Brinckmann, Hermann Reinert und Hermann Buchhagen verkauften Grundstücke sogleich auf die Käufer über, während Herr Richard Strohmeyer sein Kaufobjekt bereits in Besitz und Nutzung genommen hat.
§ 4 Die Auflassung soll sogleich, und zwar für alle Beteiligte durch Herrn Justizwachtmeister Bürger in Greene erfolgen.
§ 5 Die Kaufobjekte werden frei von Hypotheken und dinglichen Lasten, jedoch ohne Gewähr für Mängel oder für eine bestimmte Größe verkauft. Bemerkt wird übrigens dabei, dass der Restplan Nr. 348 c nicht ganz 5 Morgen groß ist.
§ 6 Zugunsten des Hermann Brinckmann`schen Kaufobjekts wird beantragt, eine Grunddienstbarkeit bei dem südlichen Restplane Nr. 110 dergestalt in das Grundbuch einzutragen, dass Herr Hermann Brinckmann und seine Rechtsnachfolger im Grundbesitze das Recht haben sollen, entlang den dort vorhandenen Baulichkeiten, und zwar östlich davon in südwestlicher ? nordöstlicher Richtung, zu gehen und mit einem Kuhgespann zu fahren. Dieses Recht soll aber erlöschen, sobald Herr Hermann Brinckmann das heutige Kaufobjekt verkauft oder vertauscht, also nur für ihn oder seine Erben resp. Anerben bestehen. Die Eintragung dieses Rechts in das Grundbuch wird damit beantragt.
§ 7 Die Kosten des Vertrages und seiner grundbuchmäßigen Ausführung sowie alle Stempel und die Grundwerbsteuer übernehmen die Käufer, auch haben die Käufer und zwar Herr Hermann Brinckmann 31/212, Herr Strohmeyer 21/212, Herr Buchhagen 20/212 und Herr Reinert 9/212 der Kosten dem Verkäufer zu erstatten, welche dieser durch den Erwerb des Kleinkothofs Nr. ass 53 von Heinrichs gehabt hat. Das Protokoll ist darauf vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen eigenhändig unterschrieben. gez. Hermann Buchhagen, gez. Gustav Brinckmann, gez. Hermann Brinkmann, gez. Hermann Reinert, gez. Richard Strohmeyer, gez. Hermann Lungershausen, Notar
|