Brinckmann, Johann <u>Ernst</u> Ludwig

Brinckmann, Johann Ernst Ludwig

männlich 1793 - 1862  (68 Jahre)

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  • Name Brinckmann, Johann Ernst Ludwig  [1
    Geboren 24 Dez 1793  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation Holzaufseher und Anbauer in Naensen Nr. 66 
    Gestorben 1862  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I46664  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 19 Jun 2020 

    Vater Brinckmann, Johann Ernst,   geb. 3 Aug 1757, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 27 Jul 1823, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 65 Jahre) 
    Mutter Steinhof, Anna Engel,   geb. 15 Okt 1763, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1822, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 58 Jahre) 
    Verheiratet 20 Jun 1784  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F16817  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Henze, Johanne Sophie Marie,   geb. 25 Jun 1794, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1860, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 65 Jahre) 
    Verheiratet 1823  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
    +1. Brinkmann, Johanne Justine Friederike,   geb. 20 Febr 1820, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 9 Jul 1877, Harburg Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 57 Jahre)
     2. Brinckmann, Sophie Margarete,   geb. 28 Aug 1823, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1846, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 22 Jahre)
    +3. Brinckmann, Johanne Justine Caroline,   geb. 7 Jul 1825, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Zuletzt bearbeitet am 6 Jun 2020 
    Familien-Kennung F17539  Familienblatt  |  Familientafel

  • Fotos
    Anbauerstelle in Naensen Nr. 66
    Anbauerstelle in Naensen Nr. 66
    Anbauerstelle in Naensen Nr. 66, heute Masswelle Nr. 32, gebaut von Ernst Brinckmann

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Die Untersuchung, wegen Vergiftung der Brinkmannschen Familie zu Naensen
      Aktenzeichen: Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel Archivbezeichnung 111 Neu 2597
      An das Kreisgericht Gandersheim wegen der Untersuchung wegen Vergiftung der Brinckmannschen Familie zu Naensen
      Braunschweig den 28 Dezember 1833
      den 5. Januar 1834 abges.
      Am 22. April 1833 wurde bei Herzogl. Amte Greene durch den Ortsvorsteher Brinkmann zu Naensen zur gerichtlichen Anzeige gebracht, dass sich an letztgenannten Orte am Morgen des vorigen Tages die Ehefrau des Anbauer Brinkmann nebst ihren 3 Töchtern nach dem Genusse des Kaffees höchst Übelbefunden und schwere Zufälle, als namentlich schwarzbraune Färbung des Gesichts, Sprachlosigkeit, Bewusstlosigkeit, die fürchterlichsten Krämpfe, so dass unsere Personen gehalten werden müssen. Verschließung des Mundes, Unbeweglichkeit und Starrheit der Augen, und zwar die Mutter im höchsten Grade, als die Töchter, wiewohl alle gleichnamig erlitten hätten. Auch sofort ärztlich - von Dr. Gebhard aus Einbeck - gegebene Brechmittel und dadurch bewirktes starkes Erbrechen hätten sich sämtliche Kranke sichtlich gebessert, so dass sie am Morgen des 22. April / 24 Stunden nach dem Erbrechen / bereits ziemlich wieder hergestellt wären, insbesondere den Gebrauch der Vernunft wieder erlangt hätten.
      Die auf einen solchen Anschein von Vergiftung sofort verfügte gerichtliche Untersuchung hat die nachfolgenden nähere Umstände ergeben.
      Sämtliche am Tage zuvor Erkrankte waren am 22. April zwar noch bettlägerig. Die Mutter indessen bei vollem Verstande, nur wie es schien, lebhafter als gewöhnlich. Auf Befragen gab dieselbe den Vorgang des Ereignisses laut fol. act. 4 et Cqu. folgendermaßen an: Sie sei am Tage zuvor mit ihrem Ehemann gegen 5 ½ Uhr Morgens aufgestanden, habe die Kuh gefüttert und gemolken und habe die Milch aus dem Milcheimer in Küche in eine irdene Milchsatte durchgeseiht und letztere, nachdem sie daraus den nöthigen Milchbedarf zum Morgen-Kaffee in einen irdenen Topf genommen, in der Küche auf ein Bört gesetzt. Die Milch zum Kaffee habe sie in dem gedachten kleinen Topfe neben sich gesetzt und den Kaffee gekocht. Nachdem der Kaffee, und zwar in einem anstiegenen Topfe gekocht und dann in einen Steintopf gegeben worden, sie sei damit in die Stube gegangen, habe aber den Milchtopf in der Küche ziehen lassen. Sie sei darauf in den Hof gegangen um Holz zu holen, und nach 5 Minuten ungefähr wieder in die Küche gegangen und habe dort an dem Milchtopf zwar keine Veränderung, jedoch bemerkt, dass an zwei Stellen des Topfes die Milch übergelaufen sei, obschon der Topf vorher etwa einen Finger Rand gehabt und die Milch noch nicht gekocht habe, indem der Topf von ihr absichtlich entfernt vom Feuer gestellt sei. Sie habe bei sich selbst gedacht: ?Du sollst nicht überkochen und bist doch übergekocht?, und habe, weil die Milch etwas warm geworden sei, wenn auch gleich weit entfernt vom Kochen, den Topf in die Stube gebracht, die beiden jüngsten Kinder geweckt und angezogen, / das älteste sei schon früher aufgestanden und den Kaffee mit ziemlich viel Milch, wohl zur Hälfte eingeschenkt, und zwar jedem Kinde eine gute Tasse voll. Ihre 2. zehnjährige Tochter habe, sobald sie etwas Kaffee getrunken sogleich gesagt: ?Ihr Kaffee schmeckt nicht, wie sonst?. Die beiden anderen Kinder hätten auf ihre Antwort, dass der Kaffee schmecken würde, wie sonst, die Tassen, nachdem sie solche beinahe ausgetrunken, von sich geschoben mit den Worten, nein der Kaffee schmeckt nicht wie sonst. Sie selbst habe darauf ihre ganze Portion ausgetrunken und habe dann auch einen Beigeschmack bemerkt, welcher zwar an und für sich nicht sehr unangenehm gewesen, den sie aber nicht beschreiben könne. Von dem Getränk habe sie aber die Wirkung verspürt, dass ihr schon bei der zweiten Tasse die Zunge sehr geschwollen und ebenso wie der Hals trocken gewesen wäre. Zugleich habe sie heftiges Zittern und Lähmung der Glieder empfunden, auch Hitze im Kopfe, da sie nun auch zugleich ?duselig? geworden, so habe sie zu ihren Kindern gesagt: Kinder ich bin besoffen?. Die Kinder hätten ähnliche Folgen gespürt und zu Bett verlangt. Sie habe daher die beiden jüngsten Kinder zu Bette in das 2. Stockwerk bringen wollen, jedoch habe sie unten an der Treppe stehen bleiben und die Kinder allein gehen lassen müssen, weil sie schon hierauf zu des Schneiders Lucas, welche mit in ihrem Hause wohne, begeben, und derselben ihre Noth geklagt, als sie nach ¼ Stunde etwa das jüngste Kind mit schrecklicher Stimme habe schreien hören. Sie habe hinaufgehen wollen, habe jedoch vor Schwäche nur bis zum 4. Tritte kommen können, worauf der Lucas`sche Sohn das Kind hinuntergebracht habe. Sie sei demselben in die Stube, wohin er das Kind gebracht, nachgekrochen, habe bald nachher aber das zweite Kind schreien hören, welches dann von der Dreiwes`schen Ehefrau herunter gebracht wurde. Von diesem Augenblick an sei sie besinnungslos geworden und bemerkte nur noch, dass ihre 2. Tochter unten in der Stube mit dem Kopfe in der Hand gesessen und Zittern und Zuckungen bekommen habe. Heute Morgen gegen 3 Uhr sei sie wieder zur Besinnung gekommen.
      Fol. act. 8. et bez. Über den gleichzeitigen und ferneren Verlauf sagten Zeugen aus: Die Brinkmannsche Ehefrau habe noch auf deren Hausflur zwischen 6 und 7 Uhr Morgens aufregend geklagt, dass sie sich sehr übelbefände, und namentlich in ihren Gliedern so stichig und dümmlich im Kopfe wäre. Sie habe geglaubt, dass dieses Übelbefinden von ihren Kolikenfällen herwähre. Bald darauf sei dieselbe in der Stube auf einem Stuhle sitzend gefunden, zwar noch mit einigem Bewusstsein, aber in Krämpfe befangen. Das Gesicht derselben sei roth, die Augen glänzend und zwar mit rothen Rändern umgeben, die Zunge geschwollen gewesen. Alle Glieder hätten gezittert und die Brinkmannsche hätte komische Bewegungen gemacht ein so genanntes Florkenlesen?. Dieser Zustand sei immer schlimmer geworden. Die Krämpfe der Kranken wären so stark gewesen, dass drei Männer sie hätten halten müssen. Auch habe die Kranke die Stube verunreinigt. Die Sprache habe ganz gefehlt.
      Fol. act. 11 et bez. Am Schlusse der gerichtlichen Untersuchung an demselben Tage gaben die Medizinalbenannten über den Zustand der Kranken die Bemerkung zu Protokolle: dass die Brinkmannsche Ehefrau noch sehr lebhaft und aufgeregt mit glänzendem Blicke und krampfhaften Pulse gefunden sei, dass die Kinder jedoch weniger krampfhaften Puls gehabt und in gelinder Transpiration gelegen hätten, welches sich besonders dem Umstande zuschreibe, dass nach dem genommenen Brechmittel starke Wirkungen erfolgt wären und das endlich während der Zeit der Anwesenheit der Gerichts-Personen sich der Zustand der Kranken bedeutend verbessert habe.
      Fol. act. 14 et bez. Der Dr. Gebhard aus Einbeck, welcher gegen Mittag desselben Tages, aus welchem der Vorfall sich ereignet, zu Hülfe gerufen war, sagt in seinem dem Amte erstatteten schriftlichen Berichte wörtlich: ?Ich fand die Frau und älteste Tochter im höchsten Grade von Wuth mit Schaum vor dem Munde?, wilden, drohenden Blicke, hochrother Gesichtsfarbe, erweiterter Pupille, die auf durch ?die Sonne nicht zu bewegen war; pulsus pormes, --------? die Extremitäten in mäßiger Wärme, bei den 2 jüngeren Kindern fand ich dieselben Erscheinungen, aber im minderen Grade. Man sagte mir, dass sämtliche Kranke gesund aufgestanden und diese Zufälle unmittelbar nach dem Genusse des Kaffees erlitten hätten. Dass der Genuss eines narkotischen Giftes zum Grunde liegt, war deutlich?. - Er führt so dann über seine Behandlung der Kranken an, dass er bei ihnen sämtlich ein Aderlass am Arme, mit Ausleerung eines dickenschwartigen schwarzen Blut bei den jüngeren Kindern jedoch im geringeren Maße dargestaltet und darauf durch Darreichung einer Solativ tortere stibiati und bei nicht sofort erfolgter Wirkung desselben, durch Reinigung im Schlunde mit einer Feder Erbrechen bewirkt habe. Danach seien schon die Delicia Farica um einen geringeren Teil gemindert. Denen habe er jede
      3 ? 5 Minuten Eindressing und abwechselnd Kamillentee einflößen, und den Kopf mit kaltem Essig waschen lassen. Am Abend habe er sämtlichen Erkrankten radir jalopp in verhältnismäßigen Dosen und ebenfalls eine Campformat? verschrieben, vor seiner Abreise aber jedem eine Dosis tiquor aurocu. succia gereicht, starken Kaffee zubereiten und den Körper warm bedecken lassen. So sei der Erfolg glücklich gewesen, so gewiss nach seiner Überlegung einige Stunden später der Tod würde erfolgt sein.
      Die angeführten Data mussten erheblich genug erscheinen und eine förmliche gerichtliche Untersuchung auf Vergiftung einzuleiten und es versterkte sich zu dem Ende die Aufmerksamkeit der Gerichtsbehörde gemäß auf diejenigen Nahrungsmittel, wovon die Brinkmannsche Familie unmittelbar vor dem Erkranken genossen hatte.
      Fol. act 8 Vorhanden waren davon noch: der Rest des Kaffees nebst einigen darin gebrockten Stückchen Kuchen, von dem Ortsvorsteher bereits in 2 Näpfen aufbewahrt,
      Fol. act. 16 die Milch in der Steinsatte, von welcher die zum Kaffee gebrauchte, genommen war
      Fol. act. 17 ein Theil des Kuchens, wovon zum Kaffee genossen war,
      Fol. act. 18 so wie auf eine geringe Qualität Kaffeebohnen auf Cichorien, wovon in dem Brinkmannschen Haushalte seit einiger Zeit und so auch an dem fraglichen Morgen der Kaffee bereitet worden. Alle diese Gegenstände wurden in gerichtlichen Gewahrsam genommen
      Fol. act. 17 Bereits weggegossen war dagegen der Kaffeesatz, so wie die
      Fol. act. 16 Milch in dem Topfe aus welchem zum Kaffee selbst hineingegeben und mit demselben getrunken war.
      Das Wasser, womit der Kaffee gekocht worden, war von der Brinkmannschen Ehefrau an demselben Morgen aus dem Brunnen vor dem Hause geholt, und das zu diesem Behufe nicht verbrauchte und übrig gebliebenen wahrscheinlich schon an demselben Tage im Hause verbraucht, ohne das irgend üble Folgen sich gezeigt hätten.
      Sämtliche Geschirre, welche zur Bereitung des Caffees, so nicht zum Aufbewahren desselben und der Milch gedient hatten, als der massingene Caffee, die Milcheimer, die indem Caffeetopf, der irdene Topf , worin der Milchbedarf zum Kaffee enthalten gewesen, waren bereits wieder gereinigt und ausgewaschen.
      Fol. act. 17 Alle diese Geschirre wurden von den Medicinalbeamten genau besichtigt, ohne das verdächtige Spuren an einem derselben entdeckt worden wären.
      Von den durch das Erbrechen der Kranken ausgeleerten Stoffen war theils nichts mehr vorhanden, theils auch eine Auskunft über deren Beschaffenheit überall nicht zu erlangen in dem der
      Fol. act. 45 bez. Dr. Gebhard auf deshalb geschehene Requisition, darüber dezonirte: er habe dieselben zwar jedoch nur oberflächlich beobachtet und dabei nichts Auffallendes oder Verdächtiges wahrgenommen. Eine genaue Untersuchung dieser Substanzen habe er daher um so weniger für nothwendig gehalten, als aus den bei dem Kranken beobachteten Symptomen ihm unbezweifelt hervorzugehen geschienen, das selbige durch Pflanzengift in den bedenklichen Zustand gekommen seien, wovon eine Spur in den ausgeworfenen Substanzen schwerlich zu entdecken gesehen sein würde, da er aber außerdem keine Zeit gehabt, eine Untersuchung jener ausgeworfenen Substanzen vorzunehmen, diese auch nur unbedeutend gewesen und von den hülfenleistenden Personen in ein Gefäß nicht gesäubert, imlaufe von dem Kranken auf den Fußboden ausgeworfen worden, so sei auch aus diesem Grunde eine genauere Untersuchung nicht wohl thümlich gewesen, welche auch nach obigen, zu einem Resultate nicht würde geführt haben. Auch sei die Krankenstube dergestalt mit Menschen überfüllt gewesen, dass unter ihren Füßen jene Substanzen bald verschwunden wären.
      Fol. act. 15 Auf einen frühren, vorgängigen Genus konnte ein Verdacht nicht fallen. Die Brinkmannsche Familie hatte nämlich am Abend vor dem fraglichen Vorgange den 20 sten d. M. dicke Milch gegessen. Allein es konnte dadurch ihr Erkranken noch nicht herbeigeführt sein, indem auch der Brinkmannsche Ehemann davon mitgegessen und sich durchaus wohl darauf befunden hatte, während er allein von dem bewussten Kaffee am 21 sten Morgens nicht mitgenossen hatte,
      Fol. act. 4 da er bereits früher, sogleich nach dem Aufstehen nach der Schute in Arbeit gegangen war.
      Somit blieb zur Untersuchung auf einen verdächtigen, schuldlichen Gehalt nichts weiter übrig, als die oben erwähnten, im gerichtlichen Gewahrsam genommenen Gegenstände und zwar namentlich:
      1. eine versiegelte Flasche mit Kaffee
      2. eine versiegelte Flasche mit Milch
      3. ein versiegeltes Paket Kuchen und
      4. eine versiegelte Flasche mit Kaffeebohnen und Cichorien
      Fol. act. 20 bez. Diese wurden sofort den Physicus Dr. Spohr und den Apotheker Streter zu Gandersheim zur chemischen Untersuchung und zu Erstattung eines pflichtmäßigen Gutachtens darüber, ob sich in dem Kasten der Milch, dem Kuchen, Kaffeebohnen und Cichorien Substanzen gefunden, welche dem Leben und der Gesundheit nachtheilig seien, überliefert. Es scheinen jedoch von der wirklichen Analyse die Sub 4 bez. Caffeebohnen und Cichorien ausgeschlossen geblieben zu sein. Wenigstens erhellet darüber aus den Acten überall nichts. Wahrscheinlich ist diese Unterlassung durch Fol. act. 12 die bereits früher abgegebene Erklärung der Medicinaten-Beamten notiert worden, zufolge deren der Rest des Caffees und der Chichorien, aus welchen der fragliche Caffee zubereitet worden, für unverdächtig zu rechten sein.
      Fol. act. 22. 23. 24. Die verlangte chemische Untersuchung selbst wurde um, wegen Krankheit des Apothekers Streter, von dessen Gehilfen Laube vorgenommen, und zwar in der Art, dass derselbe die unverdächtigen Substanzen als der Kuchen, die Milch und der Genuß aus Caffee und Milch zusonderst mittelst des Hydrothions und Hydrothion ? Ammoniaks auf metallischen Inhalt prüfte, wobei aber die Analyse nichts weiter als eine Spur wo beigemischten Eisen, dessen Vorhandensein als zufällig zu betrachten war, nachwies. Außerdem zeigte dieselbe Milchsäure an, als das Product schon eingetretener Gährung, die ferweite? Behandlung dieselben Substanzen mit absoluten Alcoholes zeigt keinen Harzgehalt an, und so wurde überhaupt kein schändlicher Rest in derselben entdeckt. Demzufolge berichtet der Laube in seinem Gutachten, dass da der chemischen Prüfung zufolge, in den von ihm untersuchten Substanzen ein metallisches Gift nicht zugegen sein könne, ein vorhandener schwer verkotischer Rest aber sich auffallend durch Geruch und Gestank verrathen haben würde, feinere Narcotica aber, in dem Zwecke der Wirkung den Metallgiften ähnlich, als höchst comzonirte sehr theure chemische Präparate, z. B. organische Säuren, Pflanzen ? Alcaloide etc. in geringer Leute Hände nicht leicht kommen könnten, jene verdächtigen Spuren von allem Gifte frei sein.
      Fol. act. 22 Nicht in Übereinstimmung mit dieser Ansicht des Laabe äußert sich Dr. Phys. Dr. Spohr in einem Berichte über dessen Gutachten dahin, obgleich durch die chemische Untersuchung in jenem Kaffee-Genus ein Gift nicht habe entdeckt werden können, so folge daraus noch nicht, dass derselbe nicht vergiftet gewesen sei, denn nach der Beschreibung der bei der Erkrankten beobachteten Zufälle und nach dem Berichte, des Dr. Gebhard lasse sich wohl mit Gewissheit behaupten, dass die Vergiftung nicht allein wirklich geschehen, sondern auch dass sie durch ein narkotisches Gift hervorgebracht sein müsse, und es sei bekannt, das Vergiftung mit narkotischen Thier- und Pflanzen-Giften sich nicht, so leicht entdecken ließen, als die mit mineralischen. Der Meinung des Laube, aber dass die Gegenwart eines solchen Giftes in dem Genusse darum nicht angenommen werden könne, weil dergleichen chemischen Präparate als Alkaloide etc. zu kostbar seien und in geringer Leute Hände nicht leicht können, möge er nicht geradezu beistimmen, sondern es lasse sich seines Erachtens gar wohl denken, dass vielleicht ein solches Gift dem zu Naensen wohnhaften Thierarzt Freund entwendet sein könne, welcher solche, den Menschen sehr giftige Dinge bei Thieren gebrauchen und vorräthig haben möge. Der Phys. Spohr macht dann aufmerksam darauf, dass eine Witwe Grimm auf welcher einziger Verdacht des Veterinär haftete, die einzige Fremde gewesen, welche sich am Morgen des 21. April in der Brinkmannschen Küche verweilte und vor einiger Zeit bei dem Thierarzt Freund im Hause gewohnt habe.
      Fol. act. 28 Auf dieses Indicium hin wurde sofort die gerichtliche Vernehmung des Thierarztes Freund verfügt
      2 Degerieirten Derselben folgendermaßen: Er habe unter seinen Medikamenten keine anderen Gifte als Vitriol und Bailadonne. Erstene habe er in einem Schranke in seiner Küche, samt verschlossen, letztere bewahre er aber auf dem Boden auf, welcher stets verschlossen sei und welchem die Balken Donna zum Trocknen liegen. Er habe nicht bemerkt, dass ihm von dem gedachten Gifte etwas entwendet sei. Zu dem Schranke habe er den Schlüssel allein und wird solcher nur von ihm allein gebraucht. Den Bodenschlüssel gebrauche zuweilen seine Frau, um Viehfutter von dem Boden zu holen, sonst aber niemand.
      Fol. act. 48 Der sich im Laufe der gerichtlichen Untersuchung und namentlich in Beziehung auf äußerlich wahrnehmbare abweisende oder auffallende Gunlitäten der Überreste des verdächtigen Kaffees von denen keiner der abgehörten Zeugen etwas der Art nachgenommen haben wollte, noch ergab, dass der gedachte Tierarzt Freund etwas von jenem Kaffee auf seiner Zunge gewischt und dann geäußert habe, dass es die Zunge zusammenzieht, so wurde der genannte Freund auch darüber noch gerichtlich vernommen und gab an, er habe allerdings an dem fraglichen Morgen im Brinkmannschen Hause die Überreste Kaffees, welche sich in einem irdenen Topfe befunden, gekostet, jedoch den gekosteten nicht verschluckt, sondern wieder weggespuckt. Die Farbe des Kaffees sei ganz gewöhnlich gewesen. Der Geschmack habe auf der Zunge ein stechendes und zusammenziehendes Gefühl hervorgebracht, wovon eine Blase entstanden sei, welche an 8 Tagen auf seiner Zunge gesessen habe. Nach seiner Meinung müsste irgendein Gift in dem Kaffe vorhanden gewesen sein, jedoch vermöge er über die Art des Giftes nicht anzugeben.
      Fol. act. 34 Bis dahin reichen die gerichtlichen Acten, und es wird nunmehr denen Collegis von H. Distr. Zwichte zu Gandersheim die Aufgabe gemacht: Die Inhalte der Acten geäußerten Meinungen der Ärzte Fol. act. 11 hoch 6 d. M. 12, 13, 14 hoch 6, 22 hoch a et hoch b, so wie die von dem Apotheker-Gehülfen Laube vorgenommene chemische Analyse und die auf das Resultat desselben gestützte Ansicht des Laube Fol. act. 23 ? 25 zu greifen, und sich gutachtlich der über zu äußeren, ob sich aus den Umständen, so weit sie ermittelt waren, mit Gewissheit oder hoher Wahrscheinlichkeit auf die
      veranlassende Ursache des in den Acten beschriebenen Krankheitszustandes der genannten Brinkmann und ihrer Kinder exact auf die Art des Giftes, wodurch solcher verursacht worden, und auf absichtliche oder fahrlässige Vergiftung schließen lassen.
      Unterwerfen wir uns zuerst die in den Acten geäußerten Meinungen der Ärzte einer Prüfung, so sind dies keine andere, als die des Dr. Gebhart aus Einbeck, der als Augenzeuge und behandelnder Arzt erscheint und die des Physicus Dr. Spohr, welcher nach der Telation urtheilt. Beide Ärzte sind übereinstimmender Meinung, dass in dem fraglichen Falle eine Vergiftung vorliege, und zwar eine durch ein narkotisches - i. c. betäubendes Gift hervorgebrachte.
      Es stützt sich dieses Urtheil auf die Wahrnehmung derjenigen Erscheinungen oder Symptome, welche ich an den Erkrankten dargeboten habe und auf die Erfahrung, sei es fremde oder eigenen, das dergleichen Zufälle durch Gifte bewirkt wurden.
      Diese Krankheits -Symptome sind nun allerdings in Fällen der Acte von der allerbedeutendsten Wichtigkeit für die Erkenntnis des unsächlichen Verhältnisses des Erkrankens, und begründen sehr oft, so lange der vergiftete noch lebt, und nicht durch freiwilliges Geständnis des durch auch zufällige Umstände die Vergiftung erhellet, allein die Muthmaßung oder den Verdacht auf das Geschehene. Deshalb legen auf alle Lehren der Medicine Forcusis einen großen Wert darauf, und es finden sich in deren Schriften überall die Bestimmungen aufgestellt, in welcher Art und Weise die Krankheits-Erscheinungen auftreten und verlaufen um einen solchen Verdacht zu rechtfertigen. So sagt P. J. Schneider (über die Gifte 1821 T pag. 193): ?Gifte argwöhnt man, wenn bei einem sonst gesund gewesenen Menschen, ohne irgend eine bekannte Veranlassung, Krampfartige ungewöhnlich und heftige Symptome sich plötzlich sich äußern?. Henke / Lehrbuch der gerichtlichen Indicien: 1827 / sagt pag. 448: ?Die Kennzeichen aus welchen auf Vergiftung gewöhnlich geschlossen wird, sind: ?Die Zufälle der genossenen Gifte an Lebende? etc. Joh. Wendt / Die Hülfe bei Vergiftungen 1818 / sagt pag. 3: ?Man ist benöthigt, eine stattgefundene Vergiftung zu vermuten, wenn bei allgemeinen Wohlbefinden plötzlich mehrere Krankheits-Erscheinungen mit Heftigkeiten eintreten?. Nerrt / Lehren von den Giften von Februar 1819 sagt pag. 294: ?Man argwöhnt eine geschehene Vergiftung, wenn von einem sonst gesund gewesenen Menschen, ohne irgend eine bekannte Veranlassung unerwartetete, ungewöhnliche und heftige Krankheitszufälle plötzlich sich äußern und sie zumal man mehrere Personen zu gleicher Zeit und auf gleicher Weise erkrankten ohne das ein ---? oder ---? Versuch nachzuweisen ist? Aristus? / Abschandt? über das Gifte 1831 / sagt pag. 46: ?Die Überlegungen oder den Beweis, durch welchen der gerichtliche Arzt in den Stand gesetzt wird, über die Existenz oder Nichtexistenz der Vergiftung im Allgemeinen zu entscheiden, - - stützt er sich nur auf 5 Quellen nemlich, aus den Symptomen während des Lebens? in pag 46 fügt er als carakterristische Merkmale dieser Symptome hinzu. Das sie plötzlich beginnen und das sie nach einer Mahlzeit beginnen, und das sie eintreten, während der Körper sich in einem Zustand vollkommener Gesundheit befindet. Untersuchen wir nun, ob in den Erkrankungs-Fällen der Brinkmannschen Ehefrau und Kinder die Symptome so bestanden waren, dass sie zu den von den fraglichen Ärzten aufgestellten Bedingungen passen, so finden wir in dem uns vorliegenden Falle ein unerwartetes, plötzliches Eintreten ungewöhnlicher heftiger Krankheitszufälle bei vier Individuen, den sich bis dahin vollkommen wohl befunden hatten; wir finden dies befallende bei ihnen, ohne das eine bekannte Veranlassung vorausgegangen wäre, und ohne das eine kontopiöse? oder chemische Ursache stattgefunden hatte, wir sehen deshalb unmittelbar noch einem gemeinschaftlichen Genusse, und bei allen gleichzeitig und gleichnamig entstehen.
      So bietet sich hier die auffallenste Übereinstimmung zwischen dem von den hiesischen Ärzten gemachten Forderungen und den in unserem Falle sich ergebenden Thatsachen dar, es findet ein so augenscheinliches Zusammentreffen zwischen beiden statt, das nach unserem dafürhalten jene Ärzte zu dem Ausspruche einer geschehenen Vergiftung dadurch vollkommen berechtiget wurde.
      Noch mehr aber mussten dieselben, fügen wir hinzu, in diesem Verdachte und in ihrer Meinung bestärkt worden durch den Erfolg der Behandlung, die ärztliche Behandlung der Erkrankten wurde nemlich ganz und Durchaus jener Voraussetzung von einem genossenen Gifte gemäß eingeleitet und ausgeführt. In derselben Idee bekommen die Kranken Brechmittel und wie die Kunst es vorschreibt, wird die anderweitige Hülfe geleistet; und alle genesen glücklich und schnell verhältnismäßig viel schneller, als es bei einer natürlichen Krankheit zu erwarten gewesen sein würde.
      Die geäußerten Meinungen der Ärzte, das bei dem Erkrankende Brinkmannschen Ehefrau und Kinder eine Vergiftung statt gefunden, erscheint somit überzeugt gerechtfertigt.
      Die genannten Ärzte haben sich nun aber auch zugleich dahin speziell ausgesprochen, es sei diese Vergiftung durch ein narkotisches Gift hervorgebracht. Wir haben also auch noch diese andere Seite des ärztlichen Ausspruchs zu einer Prüfung zu unterwerfen.
      Auch dieser Teil der Behauptung gründet sich auf die Wahrnehmung der Beschaffenheit der Erscheinungen oder Symptome, die sich während des Krankseins der in Redestehenden Indikation dargeboten haben, und auf die Erfahrung, dass eine bestimmte Klasse von Giften, welche ehe wir narkotische nennen, in lebenden menschlichen Körper Zufälle hervorbringen, welche den für sich darbietende, im hohen Grunde entsprechen.
      Es verstehen aber die Ärzte unter narkotischen oder betäubenden Giften folgte, größtentheils aus dem Pflanzenreiche entlehnte Substanzen, welche im Allgemeinen im Schwindel, Betäubung, Schlummersucht, Lähmung. Dr. Azozterie und conculswische Bewegungen hervorbringen. P. J. Schneider sie die Gifte 1821 / sagt in dieser Beziehung pag. 365: ?Die durch die Gifte dieser Klasse gebildeten Symptome können auf folgende zurückgeführt worden! Einschlafen, Starrheit, Schwere des Kopfes, Schlafsucht, Schwindel, eine Art Trunkenheit, wütendes oder lustiges Delirium, zuweilen Schwung, geringe oder starke conculswische Bewegungen in allen Theilen des Körpers, Lähmung die unten Extremitäten, Erweiterung der Pupille, gleichsam acretestischer Zustand etc. ad. Klenke / Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin 1807 jetzt pag. 45 Zt.
      In stärkeren Gaben, wo sie als Gifte wirken erzeugt ihr Genus, Trunkenheit, Wildheit, schreckliche Ursache, Wahnerscheinen, Vorstechen der Augen, Doppelsehend, Mundklemme, Consulsionen von ein ----
      Es folgt meistens gänzliche Betäubung, Bewusstlosigkeit, apoplactischer Schlaf. ---
      Der anfänglich kleine und häufige Puls etc. Ortila / Rettungsverfahren bei Vergiftung, übersetzt zu Schuster 1819 / sagt pag. 64: Wenn jemand ein betäubendes Gift verschluckt hat, so beobachtet man folgende Zufälle: Betäubung, Erstarrung, Schwere des Kopfes, Neigung zum Schlafen, die allmälig zunimmt und endlich unwiderstehlich wird, eine Art Trunkenheit, matter Blick mit sehr erweiterten Augensterne, vorhandener oder lustiger Wahnsinn; manchmal Schmerzen, schwache oder starke Zuckungen in verschiedenen Theilen des Körpers etc. sind auf eine ganzähnliche Weise äußern sich in derselben Beziehung eine Menge formsischer ärztlicher Schriftsteller, die mir jedoch hier ganz ausführlich zu citieren für überflüssig erachten und uns damit begnügen wollen auf die bezüglichen Stellen und nach zwei Schriften der Ärzte zu verweisen, nemlich Tronchel / erste Hülfeleistungen, ebenso von Schlegel 1826 / pag. 18 und Johann Wendt / Die Hülfe bei Vergiftungen 1818 / pag. 5 etc.
      Halten wir nun, wiederum vergleichende gegen diese Data aus den Schriften der Ärzte die Symptome der Erkrankungsfällen in der Brinkmannschen Familie so finden wir für Zittern und Lähmung der Glieder, Trunkenheit, Neigung zum Schlafe, Schreien, Zuckungen, Besinnungslosigkeit, Unvermögen zu Sprechen, Wuth, wilden, drohenden Blick, erweiterte Pupille, einen kleinen häufigen Puls, apoplactischer Schlaf etc.
      Die Übereinstimmung zwischen beiden, der Zusammen tristeren der hier vorgefundenen mit jenen Schilderungen ist wiederum so augenscheinlich, dass wir genötigt sind, anzuerkennen, die Zufälle, welche die Brinkmannsche Familienmitglieder erlitten haben, passen genau zu denjenigen Bildern, welche uns die Autoren von der Vergiftung durch Narcotica gegeben haben und der Ausbruch der beiden für handelnde Ärzte, dass ein Vergiftungsfall dieser Art vorliegen, ist als wohlbegründet zu betrachten.
      Es kann gegen diese Entscheidung die Deposition des Tierarztes Freund fol. act. 48 nicht als erheblicher Einwand betrachtet werden, die durch dieselben angedeutete bedeutende, fast chemische Schärfe Kaffeegemisches würde bestandlich desselben verrathen, die da Narcotic nicht eigen zu sein pflegend. Indessen steht diese Aussage zu zweifelt da, als dass dieselbe eine besondere Berücksichtigung verdienen sollte. Wie müsste bei der vergifteten Zunge und Mundhöhle beschaffen gewesen sein, wenn die Schärfe der genossenen Substanzen so bedeutend gewesen wären, da nur solchen krankhaften Beschaffenheit die genannten Theile bei desselben aber überall nicht erwähnt wird, auch auf ärztlicher Seite ein absolutes Stillschweigen darüber herrscht, so ist seinen wol billig als nicht mit dem geleisteten Arztkosten in ursächlicher Verbindung stehend p vorauszusetzen. Auch ist wol gar nicht in Zweifel zu ziehen, dass die mit der chemischen Analyse verdächtigten Substanzen beauftragten Medicinal ? Personen, schon um eine Anleitung zur Prüfung desselben zu bekommen, etwas davon gekostet oder geschmeckt haben sollten; und gleichwol wird von keinem derselben einer ähnlichen Wirkung auf die Zunge erwähnt.
      Wird um ferner die Prüfung der chemischen Untersuchung der verdächtigen Substanzen durch den Apotheker-Gehülfen Laube betrifft, so hat das Coll. in Abwesenheit seiner dem Fache der Chemie speciell bestimmten Beisitzers und dieselben einen Sachverständigen in der Person des Administrators der Mackensenschen Apotheke W. Voelker hierselbst übertragen und es ergibt sich aus dem angeschlossenen Berichte desselben, dass die chemische Analyse des Laube nach den Regeln der Kunst veranstaltet und im Allgemeinen als genügend zu betrachten sein, der Ansicht desselben jedoch, desselben in den genannten Substanzen ein Gift nicht enthalten sei, weil die Autopsie ein solches darin nicht entdeckt habe, welcher auch schon der Physicus Dr. Spohr beizutreten sich weigerte, wird in dem Berichte ebenfalls entschieden widersprochen und zwar unter Ausführung des Grundes, dass es sehr großen Schwierigkeiten unterworfen sei, einen vegetabilischen Test, welcher für als erwiesen angenommen werden müsse, auf chemischen Wege nachzuweisen, ja bei sehr wenigen überhaupt nur dann möglich sei, wenn derselbe in ziemlicher Menge vorhanden sei, was hier um so wenig ausführbar, als die durch das Erbrechen der Erkrankten ausgeleerte Materien, worin wahrscheinlich die größte Menge des giftigen Stoffes enthalten gewesen, ganz unbeachtet geblieben sein. Schließlich klärt sich der Berichterstatter, aus anderen Gründen jedoch, als uns chemischen, für das Vorhandensein eines narkotischen Stoffes und glaubt demselben in dem von der Brinkmannschen Familie genossenen Kaffee durch Beimischung der Samen des Taumeldolchs ? Lolinnen- Ternecksten zu dem Korne, woraus jener bereitet worden, annehmen zu dürfen.
      Mit dieser Revision der chemischen Untersuchung und den daraus abgeleiteten Folgerungen erklären wir uns insofern einverstanden, als das kunstgemäße Verfahren des Laube dadurch anerkannt, und die Zulänglichkeit Analyse im Allgemeinen ausgesprochen wird. Auch müssen wir dasjenige als richtig anerkennen, was über die Grundlosigkeit der Meinung des Laube, dass ein Gift nicht vorhanden sein könne, weil die chemische Untersuchung ein solches nicht ausgemittelt habe, aus einander gesetzt wird, indem wir noch hier zufügen, dass alle forensische Autoren darin übereinstimmen, dass die Entdeckung narkotischer Stoffe auf chemischen Wege bis jetzt durch die Scheidekunst für die große Mehrzahl der Fälle eine nicht zu lösende Aufgabe sei. Nur in Beziehung auf die eigne Ansicht des Adv. Voelker auf welcher der dem Korne, woraus die Kuchen bereitet worden, beigemischte Samen des Taumellolchs (Ährengräser mit giftigen Früchten) als der vergiftende Stoff angesprochen werden soll, und deren Äußerung durch unser Requisitions- Schreiben an demselben vom 14. September d. J. wenigstens nicht beabsichtigt worden, finden wir uns veranlasst, zu erklären, dass wir dieselbe keineswegs theilen können, diese Ansicht von theils schon dadurch als nicht begründet erwiesen, dass nach fol. act. 17 die Brinkmannsche Familie bereits seit 14 Tagen von jenem Kuchen gegessen hatte, ohne zuerkranken, theils dadurch ärztlich widerlegt, dass gerade diese Samen neben seinen narkotischen Wirkungen, vorzüglich Zufälle von Reizung des Verdauungstrakts hervorbringt, als Brennen im Magen, Übelkeiten, Erbrechen u. s. w. , wie solches uns allen Beobachtungen, die in den betreffenden Schritten verzeichnet sind, genügsam erhellet, welche Symptome aber gerade in unserem Falle gänzlich fehlen.
      Es bleibt nun noch der dritte Theil der Aufgabe zu erörtern nämlich ein Gutachten darüber abzugeben, ob sich aus den Umständen, so weit sie ermittelt worden, mit Gewissheit oder hoher Wahrscheinlich auf die veranlassende Ursache des in den Acten beschriebenen Krankheitszustandes der g. Brinkmann und ihrer Kinder, eventl. auf die Art des Giftes, wodurch solcher verursacht worden, und auf absichtliche oder fahrlässige Vergiftung schließen lasse.
      Wir bemerken hierüber folgendes. In Fällen, wo Krankheitszustände als durch Vergiftung bewirkt verdächtig erscheinen, denen Erkrankten aber am Leben erhalten werden, gibt es aus zwei Wege des ärztlichen Berichtes für geschehenen Vergiftung, wovon der erste in der Beobachtung der Art und Beschaffenheit derjenigen Symptome und Erscheinungen besteht, welche sich an den betroffenenden Individuum während des Krankseins zugetragen haben. Wir haben diesen Theil des Beweises in vorstehenden bereits ausführlich erörtert, und unsere Meinung dahin ausgesprochen, dass die Krankheitszufälle bei der Brinkmannsche und ihren Kindern zur Annahme einer Vergiftung doch einen narkotischen Stoff berichtigen. Indessen wird auf diesem Wege immer nur ein gewisses Grad von Wahrscheinlichkeit erlangt, wie das die Aussprüche der forensischen Ärzte bestätigen. So sagt Metzger in seiner gerichtlichen Apawissenschaft pag. 95: Die erwähnten Zufälle des Vergifteten sind keine hinlänglichen Beweise einer geschehenen Vergiftung: P. I. Schneider sagt in seinem Werke wer die Gifte pag. 430: Die Symptome bis zum Tode begründen nur einen wahrscheinlichen durchaus aber keinen sicheren Beweis der Vergiftung.? Marx sagt in seiner Lehre von den Giften bedese per 2 pag. 431: Die Vergiftung wird als wahrscheinlichen vorgefallen angenommen, wenn die Krankheit zufällig auf eine solche Siechtum?. Ad. Hecke sagt in seinem Lehrbuch der gerichtlichen ? pag. 448: Die Zufälle nach genossenem Gifte am Lebenden geben beim völlig entscheidenden Beweis der Vergiftung Chricticon fragt in seiner Abhandlung über die Gifte pag. 46: Es ist jetzt von einem jeden geachteten Schriftsteller über gerichtliche Arzneiauskunft angenommen, dass die Symptomen, wie klar sie auch hervortreten, bloß zu Gunsten hoher Wahrscheinlichkeit sprechen können. Was aber in den vorliegenden Falle der nach den Krankheitszufällen wirklich vorhandenen Wahrscheinlichkeit einer Vergiftung einen hohen Grad ertheilt, ist des gleichzeitige und gleichnamigen Erkranken vier verschiedenen Individuum unmittelbar nach einem gemeinschaftlichen Genusse. Wir können demnach für den Ausspruch wiederholen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die veranlassende Ursache des in den Acten beschriebenen Krankheitszustandes der Brinkmann und ihrer Kinder in deren Genusse eines narkotischen Giftes anzunehmen sei.
      Der andere Weg des ärztlichen Beweises einer Vergiftung bestehet in der Auffindung des Giftes im Körper oder in den Auswurfsstoffen der Erkrankten. Dieser Weg allein giebt die Gewissheit der geschehenen Vergiftung wie darin alle forensischen Autoren übereinstimmen. So sagt Metzger / op. supia cit / pag. 195: Auf die Frage, welche sind nun die sicheren Kriterien zur zuverlässigen Ausmittelung einer Vergiftung auf des Verlangen des Richters, antworten wir vorerst, die erwähnten Zufälle der Vergifteten und die Data der Obduktion mit Ausnahme der vorgefundenen giftigen Substanzen ? keine für länglichen Beweise einer geschehenen Vergiftung sind.? Ad. Recke / op supre cit. / sagt pag. 449: Nur die Auffindung der giftigen Substanzen in dem Körper gibt den einzigen, unumstößlichen Beweis der geschehenen Vergiftung aus glasischen Merkmalen.? Christicon / op. sepra at / sagt pag. 66: Unter allen Beweisen wird der chemische bei Anklagen auf Vergiftung in der Regel und auch mit Recht als die entscheidenste betrachtet. Er ist am bündigsten, wenn das Gift im Magen, in den Därmen oder in der Speiseröhre, denen in den ausgebrochenen Substanzen ferner in den Speisen, in dem Getränk, oder in der Medicin, von welchen der Patient zu sich genommen hat, - entdeckt wird.? ^Schneider / sop. Supra cito / sagt pag. 430: dass uns die Auffindung der giftigen Substanz in dem Körper einen sicheren und unumstößlichen Beweis oder geschehenen Vergiftung abgebe. Marx / opur supra ato / sagt pag. 431: Für gewiss wird die Vergiftung uns dann gehalten, wenn man das Gift wirklich im Körper oder in den Auswurfstoffen auffindet?.
      Dieser Weg des Beweises aber erhellet aus den Acten keineswegs. Nirgends findet sich derweil eine Andeutung, dass in oder an den Körpern der Erkrankten eine fremdartige verdächtigte Substanz wahrgenommen worden. Die Auswurfsstoffe desselben sind unbeachtet geblieben, und selbst die chemische Analyse desjenigen, woran dieselben vor dem Erkranken genossen hatten, worin sich erkannte vegetabilische Theile, als Blätter, Wurzeln, Sporen, Samen nicht befunden haben müssen, weil solches überall nicht Erwähnung geschieht, hat nur das negative Resultat gegeben, dass ein mineralisches Gift darin nicht vorhanden gewesen. Dadurch sind wir denen zu dem Ausspruche berechtigt, dass mit Gewissheit die veranlassende Ursache des in den Acten beschriebenen Krankheitszustandes der Brinkmann und ihrer Kinder nicht erhellen.
      Wenn das Coll. sich nun auch noch darüber gutachtlich äußern sollen ob aus den ermittelten Umständen auf die Art des Giftes und auf beabsichtliche oder fahrlässige Vergiftung geschlossen werden können, so ist für die Bemerkung vorauszuschicken, dass bei dem schon höchst unsichere Stande die ganze Verhandlung in diesem Punkte vollends lediglich von Crajectus? von Muthmaßung dir Rede sein können. In dieser Voraussetzung lässt sich daraus anführen, dass wir im Allgemeinen aus den Krankheits-Erscheinungen wie sie in den Acten verzeichnet sind, auf Einwirkung eines narkotischen Kaffees im obigen geschlossen werden dürfte, sich eine nicht unbedeutende (Reihe fehlt)
      Öffentlichkeiten der im vorliegenden Falle bemerkten Krankheits-Symptome mit denen der Vergiftung durch Stechagtee Datura Stromonium zu ergeben stimmt, indem letzterer Trunkenheit, Delirium, Verlust der Sinne, Schlaf, eine Art Raserei und Wuth, Emulsionen, Lähmung der Glieder und Zittern verursacht; so ist auf der anderen Seite nicht zu übersehen, dass ebenfalls eine nicht geringe Schlefichkeit zwischen denselben Krankheits-Symptome mit denen der Vergiftung durch Tollkraut - Atropa Belladonna - stattfindet; dass aber eine solche einfache Alternative , die Unsicherheit des Urtheils augenscheinlich darlegt; sie wie auch, dass beide genannten vegetabilischen Gifte beinahe dieselben Symptome verursachen, die einigen anderen Giften zukommen, und welche nicht zuziehend sind, eine durch sie geschehenen Vergiftung bestimmt und unterscheidend zu charakterisieren und dies um so mehr in Fällen gelindern Grades der giftigen Wirkung, wozu doch wol die vorliegenden der Brinkmannsche Familie zu rechnen sein könnten, da sämtliche Erkrankte am Leben erhalten wurden.
      Ebenso problematisch muss die Beurtheilung der Frage ausfallen ob eine absichtliche oder fahrlässige Vergiftung anzunehmen sei. Wir können darüber nur im Allgemeinen bemerklich machen, dass da die narkotischen Vegetabilien einen gewöhnlichen Artikel des ländlichen Haushaltes nicht ausmachen, auch nicht eine zusehen ist, wie solche Substanzen zufällig zwischen Milch und Kaffee gerathen sollten, besondere Gründe für Voraussetzung einer Fahrlässigkeit nicht vorhanden zu sein scheinen. Dagegen wollen wir nicht verhehlen, das Vergiftungs-Fälle durch Datare Stromonium bereits in ärztlichen Schriften vorliegen, indem einen die Abkochung der Kapseln mit Milch gereicht / Crine? ecsay`s aad. observations physich und Litter. vol. 2. pag. 247 / in dem andere aber von Kamo Boerbave mitgetheilten Falle, das Pulver dieses Giftes in Kaffee beigebracht wurde und machen dahin auf das anscheinend erfolgte Überkochen der Milch, dessen in den Acten der Brinkmannschen Vergiftungsgeschichte Erwähnung geschieht, ohne das dieser Umstand aufgeklärt worden, aufmerksam.
      Fassen wir nun noch den zu ertheilende Recporcum in der Kürze zusammen, so besteht dasselbe in folgenden Punkten:
      1.) Die Inhalte der Acten der geäußerten Meinungen der Ärzte fol. act. 11b, 12, 13-14b, 22a et. B sind als wohlbegründet zu
      betrachten.
      2.) Die von dem Apotheker-Gehülfen Laube vorgenommende chemische Analyse ist als hausgemäß und genügend
      anzuerkennen, da darauf gestützte Ansicht zu Laube fol. act. 24b aber als irrig abzuweisen.
      3.) Aus den Umständen, soweit sie ermittelt worden, lässt sich zwar durchaus nicht mit Gewissheit, wohl aber mit hoher
      Wahrscheinlichkeit auf die veranlassende Ursache des in den Acten beschriebenen Krankheitszustands der g.
      Brinkmann und ihren Kindern schließen und zwar als solche ein genossenes narkotisches Gift annehmen.
      4.) Eine spezielle Angabe der Art des in Frage stehenden Giftes, sowie eine gutachtliche Äußerung darüber, ob in dem
      Falle qu. absichtliche oder fahrlässige Vergiftung vorauszusetzen sei, muss jedenfalls problematisch bleiben.
      Braunschweig, den 28.12.1833 Hensinger
      Am Prozess beteidigte Personen
      Ortsvorsteher in Naensen: Johann Christian Brinckmann, Halbspänner Nr. 18 * 18.1.1784 + 1870
      Vater: Hennig Andreas Brinckmann, Halbspänner Nr. 18 * 1756 + 19.8.1821, heute: Schulbrink 5
      Mutter: Engel Hedwig Brinckmann von Nr. 22 * 6.2.1759 + 30.7.1818 00 1815 Friederike Binnewies aus Bartshausen * 30.8.1794 + 27.4.1865, die Nachkommen kaufen Hofstelle von Großkothof Nr. 15, heute: Greener Str. 6
      Johann Ernst August Freund, Tierarzt, Brinksitzer Nr. 37, heute: Hohler Weg 1
      * 14.9.1793 + 10.2.1859 im Mittelfeld-Anger (heute: wo das Windrad Richtung Wenzen ist, beim kranken Tierbesuch)
      Vater: Heinrich Christian Freund, Kleinköter Nr. 14, Krüger und Schmiedemeister * 22.8.1789 in Eime + 1851
      00 1788 Mutter: Johanne Rosine Wienecke Hoferbin von Nr. 14 * 21.1.1770
      00 1832 Johanne Wilhelmine Christine Falke aus Hof Nr. 48 * 5.6.1808 + 1858
      Vater: Ackermann Johann Andreas Falke Hof Nr. 48 Mutter: Engel Hedwig Reuß
      Kind: Ernst August Freund, Tierarzt in Pabstorf * 7.12.1839 00 1860
      Johanne Friederike Bantje * 23.2.1838 in Groß Freden
      August Lucas, Schneidermeister * 1775 in Greene + 1847 als Johann Jacob Lucas, wohnt 1833 zu Miete in Nr. 66 00 Dorothee Eleonore Wienecke
      Kinder: Ernst Heinrich August Lucas (1872 ausgewandert nach Amerika)* 23.1.1808 00 1833 Engel Rosine Friederike Metge * 24.12.1806 Vater: Jürgen Christian Metge * 1778 + 1833 als Schlächter 00 1803 Mutter: Engel Dorothea Weber von Varrigsen * 1784 + 1849 Engel Louise Lacas * 1.2.1813 00 1839 Wille aus Ippensen
      Tagelöhner Johann Andreas Grimme 00 Anna Engel Hedwig Buchhagen (Mutter: 1833 Witwe)
      Kind: Engel Justine Grimm 00 1843 Helmke in Stroit