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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene Band 8 Seite 510
Pacta Dotalia zwischen Hans Hennig Kreiensen aus Naensen und Anne Hedewig Probst daselbst vom 3. Juni 1752
Zuwißen sey hiermit, dass vor hiesigen Fürstl. Amte heute unten gesetzten dato in Gegenwart zu Ende benannter Zeugen zwischen den Ehr und arbeitsamen Witwer Hans Hennig Kreiensen, Brinksitzer in Naensen und der ehr- auch arbeitsamen Jungfer Anne Hedewig Probsten, Adam Probst, Großköter in Naensen eheliche Tochter folgende pacta dotalia verabredet und geschlossen worden. Beyde Teile versprechen zuforderst in der demnächst durch priesterliche Kopulation zu Vollenziehenden Ehe sich dergestalt gegen einander zu betragen, wie solche christlichen und Ehrliebenden Eheleute wohl anstehet und gebühret. So viel hiernach die zeitlichen Güter betrifft bringet die Braut ihrem Bräutigam in dotem zu dreißig Taler so sie vor sich erworben und dass davon gegenwärtiger Vater ihr mit zugeben verspricht, als dreißig Mariengulden bar Geldes, eine Kuh, ein Rind, ein Faselschwein und einen halben Morgen Rocken auf dem Felde, auf die Hochzeit ein fett Schwein, ein Malter Rocken, zwei Himten Weitzen, einen Himten Erbsen, einen Himten Salz und ein Halb Faß Bier, vier Taler vor ein Ehrenkleid, Kisten, Kasten und Bettegewand ihrem Stande gemäß. Hiergegen nun und in recompensationem dotis läßet der Bräutigam seiner Braut verschreiben sein Häuslingswesen mit allem Zubehör im Felde, Holze und Wiesen, Vieh, Ackergeschirr und Hausgeräht nichts überall davon ausbeschieden und zwar auf zehn acht Jahr dergestalt, dass, wann der Bräutigam binnen solcher Zeit versterben sollte, sie wieder darauf zu heiraten Befugt sein nach Ablauf derer zehn acht Jahre aber solches an die einzige Tochter erster Ehe abtreten und mit einer alsdann nach dem Umständen der Güter zu determinierenden Leibzucht zufrieden sein solle. Die aus dieser Ehe etwa erfolgenden Kinder kriegen demnach eine konvenable Mitgabe. Wegen der Sterbefälle ist schließlich verabredet, dass nach bestrittenen Ehebette einer den anderen völlig beerben solle. Zeugen sind hierbei zugegen gewesen von Seiten der Braut nebst deren Vater, Curdt Binneweis aus Holtershausen und Jürgen Binneweis, von Seiten des Bräutigams Heinrich Heinemeyer und Hans Jobst Brinckmann aus Naensen. Und nachdem bei dieser Eheberedung weiter nichts Bedenkliches vorkommt, wird
solche von Seiten hiesigen Fürstl. Amts in allen ihren puncten und clausuln ratihabiret und unter der gewöhnlichen Amtssiegel und unserer derer zeitigen Beamten Unterschrift salvo tamen aijusvis tertii jure bestätiget.
So geschehen Amt Greene, den 3. Juni 1752 A. A. Probst Heiland
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Ehestiftungen Amt Greene Band 6 Seite 204 (21 Alt Nr. 276)
Pacta Dotalia zwischen Hans Hennig Kreiensen und Trine Hedewig Brinckmann vom 8. Februar 1740
Kund und Zuwißen sey hiermit dass heute unten gesetzten dato vor hiesigem Fürstl. Amte zwischen den Ehr und arbeitsamen Junggesellen Hans Hennig Kreiensen seel. Friedrich Kreiensen gewesener Kleinköther in Naensen ehelich nachgelassenen erzeugten Sohn als Bräutigam an einem und Trine Hedewig Brinckmann, Heinrich Stromeyer nachgelassene Witwe aus Naensen, an anderem Teile eine zu Rechte bestehende Ehestiftung mit Genehmhaltung naher Anverwandten und in Gegenwart nach benannter Zeugen folgender Gestalt geschlossenen worden. Es sind näml. vermeldete Verlobte ihr Christl. Eheversprechen mittelst Christl. Copulation nächstens zuvollziehen und hierbey als Christl. Ehe- Gatten wohl anstehet lebenslang unzertrennlich bey einander Zuwohnen gewillet, zu welchen ende denn der Zeitl. Güter halber und zwar per modum contractur judicialis inter vivos nachfolgendes feste verabredet ist, dass die Braudt ihrem geliebten Bräutigam das laut Gerichtl. Ehestiftung von ihrem seel. Mann ihr Zugeheiratetes Häuslingswesen, da sie mit demselben keine Kinder erzeuget, als ein wahres Heyratsgut mit allen pertinentien wiederum Zufreyet, wogegen der Bräutigam in Remunerationen dotic seiner geliebten Braut erstl. vor sich an erworbenen Geld fünfzig Taler ferner aus einer Amts-Ehestiftung vom 13ten Juli 1712 zwanzig Mariengulden Geld, eine milchige Kuh, ein Faselschwein und dann auf die Hochzeit, ein fett Schwein, zwei Taler vors Rind, drey Himbten Rocken, zwey Himbten Weitzen, einen Himbten Erbsen, ein halb Faß Bier, drey Taler vor Kleidung, und dazu von Jürgen Tappen aus Großen Freden vierzig Mariengulden und diejenigen achte Taler so sein seel. Vater an Tiele Schwarten verliehen zubringet. Wegen der Sterbefälle ist beschlossen, dass wann der Bräutigam nach Gottes Willen mit Tode abgehen sollte, so dann die Braut alle das Seinige, ausgenommen die Kleidung, welche an seine des Bräutigams Erben fallen, daferne aber die Braut selben im Tode vorginge, mit denselbigen Verlassenschaft es eben so gehalten werden sollte. Damit nun dieses alles desto fester und bündiger gehalten werden möge, so sind ab Seiten des Bräutigams Jürgen Bremer und Hennie Brinckmann, desgleichen Hans Heinrich Kreiensen aus Großen Freden, ab Seiten der Braut aber Heinrich Heinemeyer und Heinrich Jürgen Brinckmann aus Naensen als Zeugen mit zugegen gewesen, und ich der zeitige Amtmann habe ad instantiam Contrahentium diese Ehe-Pacta in allen punkten und Clausulen salvo tamen Serenissimi et cujusvis tertü jure hiermit confirmiret Urkundlich des hierunter gedrückten Amtssiegels und neben gesetzten meines eigenhändigen Namensunterschrift.
So gesehen Fürstl. Amt Greene, den 8ten Februar 1740 Ritter
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