Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Acta: StA Wolfenbüttel 129 Neu F2 Nr. 895
Herzogliche Kreisdirektion Gandersheim
Das Gesuch des Schmiedemeisters Wilhelm Küster in Naensen um Erlaubnis zur Gastwirtschaft betr. 22.1.1894 (Zusammenfassung)
Der Schmiedemeister Wilhelm Küster zu Naensen Nr. 84 bittet um Genehmigung einer zweiten Gastwirtschaft in Naensen, da er an seinem Schmiedehandwerk nicht soviel zu verdienen ist. Seine Familie besteht aus Frau mit 3 Kindern von ½ bis 7 Jahren, nebst einem alten Schwiegervater. Er braucht notwendig einen Nebenverdienst, da außer seiner Schmiede noch die so genannte Dorfschmiede befindet. So hat er es schwer, noch genügend Arbeit zu bekommen. Zeitweise hat er gar keine Arbeit. Sein Grundstück ist sehr geräumig und liegt an der Dorfhauptstraße und eignet sich gut für eine Gastwirtschaft, da die Einwohnerzahl zwischen 700 bis 800 Seelen hat und nur eine Wirtschaft im Dorfe ist, so denkt er, durch Errichtung einer zweiten Gastwirtschaft einen kleinen Nebenverdienst zu erringen.
Wilhelm Küster, Schmiedemeister 7.3.1895
Amtsvoigt Hiekener zu Greene
Zum Bericht nach Rücksprache mit dem Gemeindevorsteher Reuß zu Naensen
Gandersheim, den 4.3.1895 Herzogliche Kreisdirektion
An Herzogliche Kreisdirektion Gandersheim
Der Gemeindebezirk Naensen braucht keine 3. Wirtschaft laut Gemeindevorsteher Reuß. Die Wirtschaften werden in gutem Betriebe geleitet und völlig genug. Der Nachsuchende, welcher gewusst hatte, wie er sein Gewerbe im Orte ausdehnen konnte, hat sich als Preußischer Untertan vor etwa 6 Jahren in Naensen niedergelassen und musste darnach versuchen, auf irgend eine Art sein Geschäft als Schmiede zu verbessern suchen.
Greene, den 10.3.1895 Hilkener, Amtsvoigt
An Schmiedemeister Wilhelm Küster, Naensen 17.3.1895 Sehe
Auf Ihrem Antrag am 3. d. M. auf Erteilung der Erlaubnis zum Betriebe der Gastwirtschaft auf Ihrem Grundstück in Naensen wird Ihnen zum Bescheid erteilt, dass der nach den angestellten Ermittlungen, dass ein Bedarf an einer Vermehrung der Wirtschaften in Naensen nicht vorliegt und Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden kann.
11.3.1895 Direktion K M
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