Bremer, Henrich

männlich geschätzt 1635 -


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  • Name Bremer, Henrich  [1
    Geboren geschätzt 1635  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation 1712 abgemeiert 
    Personen-Kennung I45767  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 6 Mai 2020 

    Vater Bremer, Harmen,   geb. 1589, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1679, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 90 Jahre) 
    Familien-Kennung F16775  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie 1 Hoppe (Hoven), Trina,   geb. geschätzt 1637, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Verheiratet 1664  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Zuletzt bearbeitet am 6 Mai 2020 
    Familien-Kennung F16669  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie 2 Pramann, Maria,   geb. geschätzt 1650 
    Verheiratet 1673  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
    +1. Bremer, Hans Hermann,   geb. 7 Nov 1674, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Zuletzt bearbeitet am 6 Mai 2020 
    Familien-Kennung F16670  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Hans Heinrich Bremers Abmeierung in Naensen betr. 1699 (Großkothof Nr. 32)
      StA Wolfenbüttel Akte: 8 Alt Greene Nr. 125a
      Hans Heinrich Bremers Abmeierung in Naensen betr. 1699
      Freundliches memonial an das Hochherrschaftliche Ambt Grena in Sachen Hans Heinrich Bremer zu Naensen
      Es war der 6. April als dieser Mensch so nicht nur mit einer groben Mine ausführte, sondern mit Drohworten auch zu verstehen gab, er wolle nachher nach Wolfenbüttel gehen und seine Sache weiter suchen. Darauf man ihm antwortet: Dieses stünde ihm frey und deren er mag gehen, wann wir hätten den geringsten Pfennig bey ---? und Situation gesehen, so hätte man daraus schließen können, dass er gewillet war gewesen ab wie Gelder ganz der Kirchen Wiese abzuführen. Daraus ist er mit unzustechenen und elenden repulirten Worten mir auf dessen vor meiner Wohnstube antwortet: Es ist noch Voulgeld in der Welt, dat je noch nicht an fehlt, normal man ihm das Ganze quiten voß und sollte ihm dieses am gehörigen Ohrt gemeldet weret. Erligst.
      Greene, den 18. April anno 1712 H. Ludolph Faber?
      Ps. Es fielen noch mehr Grobworte für die mir zum Theil entfallen.
      Actum Erl. Ambt Greene, den 21. April 1712
      Demnach Hanß Heinrich Brehmer, bey der am 15. Jan. a. c. zu Naensen gehaltener Kirchenvisitation befunden worden, dass er der Kirche 3 Jahre Zinsen als de Anno 1709 et 1710 a. 11 Taler 25 ggr. und als in Summe 35 Taler 3 ggr. schuldig geblieben, auch wie er deshalb angemahnet, sich nicht allein zu keiner Bezahlung resotirren können, anders auch gar diese Kirchen Kötherey aufgekündigt. So ist solche gethane Lohse von der Kirchen utiliter acceptiret und Hanß Heinrich Foß daselbst als ein neuer Colonus vorgestellt und nach dem Hanß Heinrich Bremer so besage, dass hierüber am 21ten April a. c. p. 206 gehaltenes spezial Protocollie sich mit diesem Hanß Heinrich Foßen wegen der Zäune verglichen und ihr selbst immittiret und angewiesen, es ist diesen neuen Colono eine schriftliche Immission ertheilet und der Bescheyd gegeben worden, dass nächstens die Achtersleute zur Wertdierung des Korns auf dem Felde, sollten hin gesandt werden.
      Actum Greene, den 12ten May 1712
      Die Achtersleute Jobst Tappe und Jobst Weyberg referieren in gehorsahm des Ambtsbefehls pflichtmäßig, dass sie Bremers Kirchenkötherey so wüste, inspecie die Länderey und auf dem Felde vorhandene Frucht astimiret und befunden:
      Winterfeld:
      1. Im Südkampe 1 Vorling Rocken 1 Taler 18 ggr.
      2. Am Südberge 2 Morgen Rocken 3 Taler
      3. daselbst 1 Vorling Rocken 1 Taler 9 ggr.
      4. Am Gonner Wege 1 Morgen Weitzen, worauf aber die Einsaat wieder gerodet auch nichts darauf wachsen würde --
      5. Ein Kamp boten den Südbercke 4 ½ Morgen Rocken a. 2 Taler, gleich 9 Taler
      6. In den Ziegen Acker 1 Morgen 2 Taler 18 ggr.
      7. daselbst 1 Vorling 1 Taler 9 ggr.
      8. daselbst 1 Vorling Weitzen 24 ggr.
      Summe: Winterfeld 19 Taler 6 ggr.
      Übrigens hätte Bremer wieder sie gesaget, dass er wegen der Zäune und Weyden auf Gail und Garen? sich mit seinem Successore Hanß Heinrich Foßen verglichen, welches hier solches bezahlet, ein gleiches für eine Hecke, die er selbst gepflanzet, hätte er ihm 30 ggr. gezahlet, die übrigen Hecken könnte er verzinsen, bis an dem jüngsten Tage. Im Sommer- und Braackfelde hätte Hanß Heinrich Bremer nichts zu verdienen gehabt.
      Demnach Hanß Heinrich Bremer in Naensen nicht allein auf der letzten Kirchen Visitation seine Kirchenkötherey von selbsten aufgekündigt, besonderen auch nachgehandelt, dieselbe Hanß Heinrich Voßen übergeben, und propria antoritate und aus freyen Willen mit demselben dieserhalb gehandelt, die Zäune astimiren lassen, die Bezahlung angenommen und die onera dem neuen Colono aufgebürdet und denselben in Posession gesetzet. So hat berührter Voß einfolglich solche Kirchen Kötherey mit aller Zubehörung anzunehmen, die Länderey gehörig zu cultiviren und prästanda davon zu prästiren.
      Greene, den 23ten April 1712
      Auf Fürstl. Braunschweigschen Lüneburgschen Hochverordnete Herren Konsistorial und Kirchen Rähte
      Hochwürdige Hochwohlgeborene Hochedler Gestrenge Vest und Hochgelehrte Hochzuehrende Herren
      Ab dem hierbey zurück angeschlossenen Communicato haben wir in Mehren ersehen was Hanß Heinrich Brehmer in Naensen um Remission seiner Kirchenschuld wegen vorgeschütteten vielen Feldschaden und erlittenen vielen Viehsterbens an ein Hochfürstl. Konsistorium gelangen lassen und gebeten. Worauf anbefohlenermaßen gehorsambst referieren sollen, dass dieser Supplicante eine in Naensen belegene an Gebäuden von langen Jahren her wüste und der dasigen Kirchen Zugehörige Großköhterey einige Jahre her, bey seiner Kleinköhterey cultiviret und den Zinß als Jährlich 11 Taler 25 ggr. zimmlichermaßen von denen 3 letzten Jahren aber de Anno 1709, 1710 et 1711 nicht den geringsten Heller entrichtet und als der Kirchen 35 Taler 3 ggr. schuldig geworden. Wie er nun auf der am 15. Januar a. c. zu Naensen gehaltener Kirchenvisitation darüber besprochen und vorerst nur zur abschläglichen Zahlung angestrenget worden, hat er sofort diese Kirchen Kötherey freiwillig aufgekündiget und dieselbe jemand anders beliebig zu vermeyern, übergeben mit dem beygefügten Wunsch, er wollte, dass er diese Köhterey sein Lebetage nicht mit Augen gesehen hätte, welihe Lohse die Kirche denn utioliter acceptiret, bevor ab dabey solchen Umständen zu befürchten, dass dieselbe ratione futuri noch mehr möchte ladiret werden, und einen neuen Colonum namentlich Hanß Heinrich Voßen vorgeschlagen, mit welchen itziger Supplicant sogleich darauf wegen der Zäune und Weyden sich verglichen, das Geld davor von ihm exiziret und denselben ohne Vorbewust des Ambts selbsten immittiret, in Meinung das Korn auf dem Felde dieses Jahr noch zu ernten, wie er dann desfalls Supplicando umb Remission der alten Schuld eingekommen. Als nun aber ein solches untersuchet und der neue Colonus befundenen Umstände nach, Amtswegen gebühren immittiret, das Korn auf dem Felde, welches nicht eher geschehen können und deshalb dieser Bericht so lange auf geschoben werden müssen. Durch einige hinzu inspecie requirierte beeidigte Achtsleute astimiret, welche dann eingebracht, dass sie das Winterfeld gar schlecht befinden, so theils von deren Waßerflichten theils auch von der negligentes Bestellung herrührte und als nur auf 19 Taler + ggr. insgesamt werdiret. So haben Ewl. Hochwürdige Hochwohlgeborene Hochedler Vest und Hochgel. Herrl. Hoher Verordnung lediglich untergeben sollen, Supplikanten, welcher ein armer Kerl und wegen erlittenen Viehsterbens die Zahlung nicht prästiren kann, seinem Petto zu deferiren und beharren.
      Ewl. Hochwürdige Hochwohlgeborene Hochedler Gestol. und Hochgel. Herrl.
      Ambt Grene, den 13ten May 1712 Ludolph Faber?, Herm. Andr. Kummer?
      Es haben der Superintendent und der Amtmann zu Greene diese 19 Taler 6 ggr. worauf das Korn auf dem Felde taxieret worden, der Kirchen zum Besten berechnen zulassen. Das übrige aber soll Supplikanten Bremers Kauf dieses erlassen seyn. Decr. m Conpot: Wolfenbüttel, den 1. Juni anno 1712 B. Treuer
      Denen Hochwürdigen Hochwohlgeborenen, Hochedlen Vest und Hochwohlgeborenen, Hochedlen Vest, Hochfürstliche Braunschweigschen Lüneburgschen Hochverordneten Herren Konsistorial- und Kirchenrähte &
      Unsern Hochzuehrenden Herren
      Wolfenbüttel, den 26. May 1712
      Hochfürstliche Braunschweigsche Lüneburgsche Hochverordnete Herrn Direktor Konsistorial und Kirchenrähte,
      Hochwohlgeborenen, Hochehrwürdigen Hoch und Wohledlen Vest, Hoch und Wohlgelehrten, Hochgebietenden Herren
      Das Ewl. Hochwohlgeborene Hocherwürdigen Hoch und Wohledle Veste und Hochgelehrten Herren, so gnädig geruhen und mir die 28 Taler Kirchenzinse bis auf 19 Taler 6 mgr. Aller gnädigste remittieren und erlassen wollen. Dafür erstatte in erster Submission gehorsamsten Dank, weil nun aber um dieser Schuldt willen ich nicht allein alles Winterkorn von 3 Morgen Weitzen und 9 Morgen Rocken, welches nur zusammen auf obige 19 Taler 6 mgr. Gerechnet worden ist, da es doch viel ein mehrers austragen kann und solches Land nun und nimmer wieder haben soll, indem dasselbe mein Großvater und mein Vater 64 Jahr gehabt, auch solches allererst aus Busch und deren gemachet haben, da zu alljährlich ihre Rächte als 41 Taler 16 ggr. davon geben müssen, darzu in denen 64 Jahren über 600 Taler davon gegeben, sie den dreyen Jahren, solange ich das Land gehabt seien mir 9 Pferde gestorben und ich dieselben erst neulich mit großen Kosten und erborgtes habe wieder anschaffen müssen, welches nun vergebens angewendet habe. Also ersuche ich demnach Ewl. Hochwohlgeborene Hocherwürdigen Hoch und Wohledle Veste, Hoch und Wohlgelehrten Herren nebst Demütig, zur Bitte sie wollen nicht zulassen, dass ich mit meinem Weibe und 5 kleine Kinder sogar ruiniert werde, um eines Jungen einkömlingshalber, der vor diesen bey unsern Superintendenten vor Knecht gedienert hat, der ich den des Kirchenland in solang er Zeit als ich es gehabt habe sehr wohl in achtgenommen, und nichts davon, versetzet habe, wie dieser neuer Einkömling schon anfängt zu tun, sondern die hohe Verordnung ergehen zulassen, dass mir das obgesetztes Kirchenland möge wieder eingeräumt und die mir entnommenen
      12 Morgen Winterkorn selber einernten, wovon ich die annoch restierende Zinse als 19 Taler 6 mgl bar zuzahlen, anstatt anschaffen will, ich sehr sonst nicht wie ich sehr sonst nicht wie ich mit den meinigen solches abtragen kann, dazu auch unser Leben conserviren und erhalten werden. Ich getröste mich ganz geneigten und gnädigster Erhörung und verbleibe
      Ewl. Hochwohlgeborene Hocherwürdige Hoch und Wohledle Veste Hoch und Wohlgelehrte Herren
      Naensen, den 12. Juli 1712 Untertänigster Knecht Hanß Heinrich Bremer, Einwohner in Naensen
      Denen Hochwohlgeborenen, Hochehrwürden Hoch und Wohledlen Vesten, Hoch und Wohlgeboren Hochfürstliche Braunschweigsche Lüneburgsche Hochverordneten Direktor, Konsistorial- und Kirchenrähten
      Meiner Hochgebietende Herren Untertänigster
      Es wird dieses an die tiefen Visitatores remittieret, dass sie hierunter was Tochtens? verfügen stellen. Decr. in Ansist
      Wolfenbüttel, den 13. Juli 1712 B. Treuer
      Durchlauchtigster Herzog, Gnädigster Fürst und Herr,
      Ewl. Hochfürstl. Durchl. wollen in Hohen Gnaden zu vernehmen geruhen, was gestalt ich einige Kirchen Länderey um den
      Zinß gehabt auch dieselbe nebst denen davon kommenden Gefällen richtig abgeführt bis ohngefehr von dreyen Jahren, da das Hauß Kreutz hastig zu mir eingedrungen ist in dem, in solchen 3 Jahren mir 9 Pferde und 3 Kühe gestorben, dass also in meinem Ackerbau sehr zurückkommen im gleichen wiederum dieses Jahr da die grausame Wasserfluten und der gefallene Hagel unsere Länderey nebst dem Getreyde und Flachs sehr verdorben, das 9 Morgen Rocken und 3 Morgen Weitzen auf 19 Taler bey assimiret worden, welche zu bezahlen und die Ernten mir an erboten. So hat demnach mein erbieten keine statt, gefunden in dem der Herr Special Superintendenten Faber zu Greene einen Knecht der seine Magd geheiratet und selben nirgends unter zubringen gewusst als das er mir armen Mann mit Zuziehung der Herrn Kirchennihitatores von der Länderey abgedrungen die über 60 Jahr meine Voreltern und ich in Gebrauch gehabt und bey meinen Hause gewesen an itzo aber nicht die geringste Foren mehr dabey, dass keiner darinnen mehr Subsistieren kann sondern nach geralde verfallen muss. Also nehme meine Zuflucht zu Ewl. Hoch Fürstlich Zuedlen und Bitte meiner fürstfälligen Untertänigkeit flehentlich mir verment und von der Länderey vertriebenen Untertanen, der sich erboten das Korn nach der wardirung zu bezahlen oder Pfluglohn und Einsaat nebst der onera so ich dieses Jahr abgetragen, mir armen Mann mit einer Frau und 5 kleinen Kindern, wieder erstattet würde oder zu etwas Länderey, welche hierselbst noch vorhanden, geholfen werden möchte, insolcher Hoffnung Letzterer.
      Ew. Hochfürstlichen Durchl.
      Naentzen, den 26. Juli 1712 Untertänigster Knecht Hanß Heinrich Bremer, Einwohner zu Naentzen im Ambt Greene
      Denen Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Anthon Ulrich,
      Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg, meinem Gnädigsten Fürsten und Herrn untertänigst
      Der Amtmann zu Grena hat hierauf seinen Bericht einzuschieben.
      Decr. in Ges. Cath. Wolfenbüttel, den 29. Juli 1712 ---?
      Nachdem Supplicirender Bremer hierüber vernommen hat er Grautwortet, dass ihm an der Köhterey, so Hanß Heinrich Voß angenommen gar nicht gelegen, wann er mir den halben Pfarrmeyerhof wieder bekommen könnte, wäre also der Bericht ohnnöhtig. Act. A.
      Greene, den 16. August 1712

      Hochfürstliche Braunschweigsche Lüneburgsche Hochverordnete Herren Konsistorial und Kirchenrähte,
      Hochehrwürdige Hochwohlgeborene, Hochedle Gestol. Vest und Hochgelehrte Hochzuehrende Herren
      Ab dem hierbey Zurückangeschlossenen Communicato haben wie in Mehren ersehen, was Hanß Heinrich Brehmer in Naensen um Remission seine Kirchenschuld wegen Vorgeschütteten vielen Feldschadens und erlittenen Viehsterben an ein Hocherl. Konsistorium Supplicando gelangen lassen und geboten, worauf anbefohlener Maßen gehorsamst referieren sollen, dass dieser Supplikante eine in Naensen belegene an Gebäuden von langen Jahren her Wüste und der dasigen Kirche zugehörigen Großköhterey einige Jahre her bey seiner Kleinköhterey cultiviret und den Zins als jährlich 11 Taler 25 ggr. ziemlich ermessen von deren 3 letzten Jahren aber dato 1709, 1710 et 1711 nicht den geringsten Heller entrichtet und also der Kirche 35 Taler 3 ggr. schuldig geworden. Wie er nun ruft der am 15. Januar a. c. zu Naensen gehaltener Kirchen Visitation darüber besprochen und vor erst nur zu abschlägichen Zahlung angestrengt worden, hat er so fort diese Kirchenköhterey freiwillig aufgekündigt und deshalb jemand anders beliebig zu ermöglichen, Übergabe mit dem beigefügten Wunsch, er wollte, dass er diese Köhterey sein Lebtage nicht mit Augen gesehen hätte, welche Lohse die Kirche dann utiliter acceptiret, bevor ab da bey solchen Umständen zu befürchten, dass die selbe ratione futuri noch mehr möchte tagiret werden und einen neuen Colonus, namentlichen Hanß Heinrich Voßen vorgeschlagen, mit welchen itziger Supplikante so gleich darauf wegen der Zäune und Weg den sich verglichen, das Geld davor von hier exigiret und denselben ohne vor bewußt des Amts selbst immittiret in Meinung des Korn auf dem Felde vor sich dieses Jahr noch zu ernten, wie er dann des falls Supplicando um Remission der alten Schuld, eingekommen. Als nun aber ein solches untersuchet und der neue Colonus befundenen Umständen nach Amtswegen gebührend immittiret, das Korn auf Felde so welches nicht ehender geschehen können und desfalls dieser Bericht so lange aufgeschoben werden müssen so durch einige hier zu inspecie requirierte beeidigte Achtersleute astimiret, welche dann eingebracht, dass sie das Winterfeld gar schlecht befunden, so teils von deren Wasserflichten, teil auch von der schlechten Bestellung herrührete und als nur auf 19 Taler 6 ggr. eingesambt werdiret. So haben Ewl. Hochwürdiger Hochwohlgeborener Hochedler und Hochgelobter Herl. Hoher Verordnung ledig untergeben sollen, Supplikanten, welcher ein armer Kerl und wegen erlittener Viehsterbens, die Zahlung nicht prästiren kann, seinem Petito zu deferiren und beharren.
      Ewl. item
      Amt Greene, den 13. Mai 1712 Fabern, Bremer