Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene Band 13 Seite 233
Ehestiftung am 29.1.1774 zwischen Hans Jürgen Bremer, Sohn des verstorbenen Kleinköters Heinrich Bremer
Naensen und Anna Maria Baye Hallensen, Tochter des Halbspänners Johann Heinrich Baye Hallensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam, das was ihr Bruder Heinrich Jürgen Baye geben muss, als 50 Taler, 1 Pferd und Aussteuer und vom Vater 1 Morgen zugekauftes Erbland und 1 Morgen, so er seinem Schwiegersohn Christoph Steinmann wieder abgekauft hat. Der Bräutigam verschreibt der Braut, den vom Vater nachgelassenen Kleinkothof, wovon Mutter Leibzucht erhält. 1 Bruder und 2 Schwestern erhalten 20 Taler 1 Kuh und Aussteuer.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Am 3.10.1764 lässt sich setzen Hans Jürgen Bremer in 6 ggl 2 Pfg 40 Eier und 2 Hahnen, Freienzins, den er von dem verstorbenen Kanzleidirektor von Börries Erben gekauft.
Am 25.6.1805 lässt sich setzen Witwe des Kleinköters Hans Jürgen Bremer in dem von Börries Erben angekauften Freienzins
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Kanton Delligsen, Notar Kühne, 4. Register, Seite 263
Am 5.3.1811 erklärten der Kleinköter Johann Christian Bremer Naensen und Soldat Johann Ernst Heinrich Bremer im Kgl. Estf. Jäger Gard. 3. Komp.: Ihr gemeinschaftlicher Vater Kleinköter Hans Jürgen Bremer, sei vor 6 Jahren gestorben und habe den Kothof Nr. 6 hinterlassen, welcher unter ihnen und ihre 3 Geschwister noch ungeteilt sei und von dem Kleinköter Johann Christian Bremer verwaltet würde. Sie hätten sich jetzt geeinigt: Johann Christian erhält den Hof, er ist verpflichtet seinen Bruder Soldat Johann Ernst Heinrich für ein Hengstfohlen, welches ihm zustand und zum Nutzen des Hofes verkauft wurde 474 Frank 27 Cent und sobald er heiratet 194 Frank 25 Cent 1 Kuh 1 Schwein und Aussteuer zu geben. Falls er nicht heiratet erhält er für letztere Summe freien Unterhalt.
Hoferlass- und Ehekontrakt Greene Band 2 Seite 117
Am 3.6.1817 überträgt die Witwe des Kleinköters Hans Jürgen Bremer, Anna Maria, geb. Baye an ihrem Sohn Christian Heinrich Bremer Kleinkothof Nr. 6 unter folgender Bedingung: Mutter erhält Leibzucht. Er hat seinen Schwager Brinksitzer Andreas Reinert für seine Schwester die Abfindung zu zahlen, die für sie festgesetzt ist. Schwester Maria Hedwig verheiratet mit Friedrich Bremer, erhält die in der Ehestiftung 12.2.1806 festgesetzten Mitgabe. Die beiden Brüder Ernst Heinrich und Ludwig erhalten 50 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Außerdem ist er verpflichtet, von dem zu dem Hofe gehörenden Garmischen Lehnländereien seine Brüder je 1 Füllen zu geben und da der Bruder Ernst Heinrich Bremer sein Füllen schon erhalten und verkauft hat, wofür er den Erlös 115 Taler im Hof gesteckt hat, hat er diese 115 Taler zu zahlen.
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