Fischer, Johann Heinrich

Fischer, Johann Heinrich

männlich 1753 - 1810  (56 Jahre)

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  • Name Fischer, Johann Heinrich  [1, 2, 3
    Geboren 7 Sept 1753  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation Schmiedemeister, Brinksitzer in Naensen Nr. 36 und Nr. 37 
    Gestorben 1810  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I45688  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 5 Mai 2020 

    Vater Fischer, Heinrich Andreas,   geb. 5 Dez 1726, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1772, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 45 Jahre) 
    Mutter Wille, Anna Dorothee,   geb. 8 Apr 1733, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1787, Naensen, von einem Wagen überfahren Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 53 Jahre) 
    Verheiratet 1752  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F17346  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Strohmeyer, Engel Hedwig,   geb. 24 Nov 1756, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1810, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 53 Jahre) 
    Verheiratet 1779  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
    +1. Fischer, Georg Heinrich,   geb. 12 Okt 1780, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1838, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 57 Jahre)
    +2. Fischer, Engel Hedwig,   geb. 6 Mai 1784, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1750, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     3. Fischer, Heinrich Andreas,   geb. 24 Nov 1787, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1834, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 46 Jahre)
     4. Fischer, Ernst Christian,   geb. 11 Mai 1794, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Zuletzt bearbeitet am 5 Mai 2020 
    Familien-Kennung F16636  Familienblatt  |  Familientafel

  • Fotos
    Brinksitzer in Naensen Nr. 36
    Brinksitzer in Naensen Nr. 36
    Brinksitzerhaus n Naensen Nr. 36, heute Masswelle Nr. 40
    Brinksitzerstelle in Naensen Nr. 37
    Brinksitzerstelle in Naensen Nr. 37
    Das Haus des Tierarztes August Freund in Naensen Nr. 37
    Scheune der Brinksitzerstelle in Naensen Nr. 37
    Scheune der Brinksitzerstelle in Naensen Nr. 37
    Die Scheune wurde vom Nachbesitzer abgerissen, dafür wurde dieser Bau erstellt
    Naensen, Brinksitzerstelle Nr. 37
    Naensen, Brinksitzerstelle Nr. 37
    Das Haus des Tierarztes August Freund in Naensen Nr. 37

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel, Ehestiftungen Amt Greene Band 15 Seite 24.
      Ehestiftungen Amt Greene Band 15 Seite 24
      Ehestiftung am 18.2.1779 zwischen Johann Heinrich Fischer, Sohn des verstorbenen Grobschmieds und Kleinköters Ernst Heinrich Fischer Naensen und Engel Hedwig Strohmeyer, Tochter des Kleinköters Ernst Heinrich Strohmeyer Naensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam 60 Taler, so sie erworben und 30 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut Kleinkothof, Brinksitzerstelle und Schmiede, wovon sein Stiefvater Ernst Christian Fischer noch 5 Jahre die Herrschaft behält und dann erhält er Leibzucht. 1 Schwester, 4 Brüder erhalten von der Brinksitzerstelle 10 Taler und von der Kleinköterei 20 Taler 1 Kuh und Aussteuer.

    2. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Acta judicialia die streitige Grenze einiges Naenser Pfarrlandes betr.
      StA Wolfenbüttel Akte: 8 Alt Greene Nr. 4
      Fürstl. Wohlgeboren muss gehorsamst ersuchen, dass dieselben den Achtsmann Metgen geneigt befeligen, dass er einen Acker von der hiesigen Pfarrländerei, welcher auch Angabe meiner Pächter viel zu klein ist, überschlagen und den Streit in dieser Sache, entscheiden möge. Das Stück Land liegt in den so genannten Ziegen Acker und muss laut hiesigen Hauptbuches
      3 Morgen enthalten. Friedrich (Nr. 55) und Dietrich Schaper hierselbst, die das Land in Pacht haben, wollen bemerken, dass das Stück beinahe 1 Vorling zu klein sey und das hingegen der Nachbar Reuß überflüssiges Land an seinem Stück habe. Der Achtsmann wird es entscheiden können, und ich bitte Fürstl. Wohlgeboren wollen sich gütigst bemühen, demselben dazu Befehl zu geben. Ich habe übrigens die Ehre, mit mehrer Hochachtung mich zu nennen.
      Fürstl. Wohlgeboren ganz gehorsamsten Diener J. W. Hollmann
      Naensen, den 11. April 1783
      Nr. 38a
      Der Achtsmann Voss hat den Zaun zu besichtigen, welches der Schmied Fischer (Johann Heinrich Fischer Nr. 37 und Nr. 36) zu Naensen nach des Ackermanns Reinert (Johann Ernst Reinert Nr. 25) Angaben dieses zu nahe gezäunet, und wenn es sich angebrachter Maßen verhält, sich von begesagtem Fischer die Achtsgebühr reichen zu lassen, auch von dem Befinden zu berichten. Amt Greene, den 22. April 1783 Teichmüller
      An den Achtsmann Voss in Erzhausen
      Auf Befehl des Hochfürstliegen Amts habe ich Endes bemelter die Streitigkeit zwischen dem Ackerman Reinert (Nr. 25) und dem Schmied Fischer (Nr. 37 und 36) wegen eines Zauns besichtigen sollen. Habe solches gedahn und befunden, das der Schmied Fischer ein an Zaun von 30 Staken gezäunt hat, oben Vorderrefe 3 Fuß unten an anderer 2 Fuß int? reinders? sein an Garten gezäunt hat, weil nach unserer Kenntnis, Gerade mitten auf der Reche zu gehen muss und ich auch Pfähle geschlagen habe, vor den Zaun herziehen muss. Solches wird hier mit imterdännist berichtet. Ertzhausen, den 23. April 1783
      Heinrich Andreas Voß, Achtsmann
      Achtsgebür 12 ggr.
      Den 29. April 1783 ist dem Amtsvoigt Greve den Eincassirung der 12 ggr. Achtsgebühr dem Mandaten, auch dem selben aufgegeben werden, dem Schmidt Fischer anzuselten?, dass er 2 Masten? Zaun auf die gehörige Grenze zäunen müsste. A. T.
      Auf Befehl des Hochfürstliegen Amte habe ich des Bemelter vor Naensen hinter der Drift bey der Papenwiese des Herrn Pastors sein Land zum zweiten Mal besichtiget. Weil aber Johann Heinrich Steinhof (Nr. 27) und Hanß Jürgen Bremer (Nr. 6) bezeugen, dass auf der obereren Ecke ein Stein gestanden hätte und dass der weggekommen sei. Weil aber nach meiner Ansicht, dass das Land vermessen werden müsste, so wurde ich sicher finden, wer Recht hat, solches wird hiermit berichtet.
      Ertzhausen, den 30. April 1783 Heinrich Andreas Voß, Achtsmann
      Achtsgebühr 12 ggr.
      Fürstl. Wohlgeboren ist bekannt, dass der hiesige Ackermann Reinert, der gern im Streit ist, vor einigen Tagen über einen Zaun sich beschwert hat, den der Schmied Fischer zwischen seinem und Reinerts Gartenlande ziehen lassen. Ich habe heute das Land selbst besehen und die Sache verhält sich also, es haben meine Vorgänger hierselbst vom Pfarrlande einen Acker, der an Reinerts Lande liegt, zu Gartenlande gemacht und verpachtet, an diesem nun mehrige Garten ist eine Hecke gezogen, die über 5 Fuß von dem Reinerschen Lande abstehet und also auf meinem Gartenlande gepflanzet ist, welches eigentlich so breit nicht nötig wäre, aber es ist geschehen, um mit dem verstorbenen Vater des Ackermanns Reinert, der auch wunderlich gewesen ist, keinen Streit zu haben, ein solches alles der alte Habenei (Brinksitzer Johann ürgen Habeney Nr. 39) hierselbst bezeugt, kann und auch durch Messung des Landes kann bewiesen werden. Unten an diesem Garten liegt ein noch ein kleines Stück, das mit zu jenem Garten gehört und an dem Schmied Fischer verpachtet ist, an diesem kleinen Fleck hat nun auch Reinert ein kleines Stück von seinem Acker zu Garten gemacht und zwischen diesen beiden kleinen Stücken Gartenland hat Fischer dies Jahr einen Zaun gezogen, der freilich nun nicht gerade auf die Hecke losgeht, aber doch noch über 2 Fuß in meinem Lande steht, denn es wäre nicht nötig, dass er 5 Fuß, wie bei der Hecke geschehen ist, liegen ließ. Der Ackermann Reinert, welcher nun gegen Fischer wegen des geliehenen Geldes, als er mehr bezahlen muss, aufgebracht ist, hat diesen Zaun durch den Achtsmann Voss besehen lassen, welcher dann auch den Augenschein auch geurteilt, dass der Zaun aufgerissen und gerade auf die Hecken zugehen musste. Da der Mann aber die Umstände von der Sache so nicht weiß, so ersuche Fürstl. Wohlgeboren gehorsamst, ihm zu befestigen, ob er die oder einem dieselben den alten Habenei wollen fordern lassen, der kann von alten und neuen Zeiten umständliche Nachricht etwa geben. Es bedeutet zwar nicht viel, aber ich wollte doch nicht gerne, dass dem Reinert mehr Raum zugeteilt wurde, als nötig ist, und das er nicht bei seiner Aninositat gegen Fischer fingen und sich über andere Leute Schaden, wie er gern tut, freuen sollte. Ich habe die Ehre, auch gehorsamster Empfehlung, mit der willkommensten Hochachtung zu bestehen.
      Fürstl. Wohlgeboren ganz gehorsamster Diener J. W. Hollmann
      Naensen, den 2. May 1783
      Wohlgeborener Hochzuehrender Herr Justiz-Amtmann!
      Da ich höre, dass der hiesige Ackermann Reinert wegen des kleinen Zauns, so der Schmied Fischer zwischen meinen und Reinerts Lande gesetzt, noch nicht richtig seyn kann, sondern nunmehr vorgeben soll, dass sein Land zu klein sey, so ersuche ich Fürstl. Wohlgeboren gehorsamst, dem Kläger zu befehlen, dass er nur seine Länderei daselbst messen lassen möge. Wenn ihm etwas fehlt und ich habe es an meinem Stücke über, so bin ich erbötig, ihm davon abzugeben, allein ich weiß gewiss, das mir an dem Lande daselbst noch etwas fehlt und das Reinert überflüssig hat. Er hat nur nichts mehr erfinden können, um seinen Müll an den Fischer zu Husten und meist seinen Willen zu haben, dass der nichtsbedeutenden Zaun wieder weggenommen werden mögte, dagegen ich aber protestiere und bitte, dass dieselben ihm darin doch nicht willfahren. Habenei wird übrigens von der ganzen Sache Nachricht geben können, wie es sich in alten und neuen Zeiten damit verhält. Mit vieler Hochachtung habe ich die Ehre zu beharren. Fürstl. Wohlgeboren ganz gehorsamster Diener J. W. Hollmann
      Naensen, den 30. May 1783
      An des Herrn Justiz-Amtmanns Teichmüller Wohlgeboren zu Greene
      Als der Herrn Pastor Hollmann aus Naensen unlängst bey Fürstl. Amte darauf angetragen, dass ein bey der dasige Klage gehöriges Land bey den seine Wiese was die Nachbarn Johann Heinrich Steinhof, (Nr. 27) Hans Jürgen Bremer (Nr. 6) und Christian Hentze (Nr. 23) deren Länderey darauf schießet, der Vermutung nach, etwas abgepflüget, versteinert enden mögte, dieses eben nach den Bericht des Achtsmann Voss aus Ertzhausen eine Vermessung des Landes nicht zu bestimmen stehet, so wird dem Achtsmann Voss sothan Vermessung so damit aufgegeben und aus dem Vermessungsregister de anno 1758 oseren Selten, dass das Stück
      Registriert Amt Greene, den 30. Oktober 1783
      Der von dem Herrn Pastor Hollmann als Zeuge in Vorschlag gebrachte Brinksitzer Johann Jürgen Habeney aus Naensen war acto vom Fürstlichen Amt citirte um in der zwischen seinem Landpächter dem Schmied Fischer und dem Ackermann Reinert obwaltenden Streitigkeiten ein Zeugnis der Wahrheit abschlagen. Ille Act: 74 Jahr vor so herte an Tode statt, er habe vor ca. vor 24 Jahren bey lebenten und verstorbenen Ackermann Jobst Heinrich Reinert nebst 3 anderen Männer aus Naensen, welche bereits verstorben, aufgehend des Pastor Bode oder Krome, welche ihm nicht genau mehr so vorliegen, schon dem Pfarr- und gedachten Ackermanns Land, dann selbe gepflanzet, so dann Pflugwannen breit, jede wenigsten 2 ½ Fuß, wenn ich halbe von Reinerts Land gesagt, der verstorbene Reinert hatte sich zwar einen Achtsmann vom Fürstl. Amte erbeten, derselbe Name Homann aus Greene, der auch nach Naensen gekommen und hat das mehrmals erwähnte Ackermanns Land und beschlagen, auch befunden, dass selbiger Land genug hatte, und so über dem Stand, der hatte sich nicht beschweren können.
      Man soll dem Achtsmann Voss zu Ertzhausen den Auftrag zuerteilen, das dem Ackermann Reinert zugehörige Land zu vermessen, und davon zuberichten.
      U. S. In fidem Pagendarm
      Da für nötig befunden, dass bey der zwischen dem Ackermann Reinert in Naensen und dem Schmied Fischer daselbst obwoltenden Streitigkeiten folgende auf der Naenser Feldmark auf den Hohlen Weges Äckern an den Kreuzhöfen liegende Stücke Landes vermessen werden als
      1 Acker dem Ackermann Reinert gehörig, soll incl. des Gartenlandes halten 4 ½ Morgen (Nr. 25)
      1 Acker der Pfarre gehörig 3 Morgen (Nr. 50)
      1 Acker dem Ackermann Weyberg gehörig 3 Morgen (Nr. 51)
      1 Acker dem Ackermann Falke gehörig 1 ½ Morgen (Nr. 48)
      1 Acker dem Großköter Jürgen Andreas Strohmeyer gehörig 3 Morgen (Nr. 20)
      So hat der Aftermann Voss sich nächster Tage dahin zu begeben, solche zu vermessen und da von Bericht abzustatten
      Amt Greene p. 1. November 1783 Teichmüller
      An Aftermann Voss in Erzhausen
      Nach der neuen Vermessungsbeschreibung anno 1758 haben in den Holen Wegeackern aus Naensen
      Ackermann Johann Ernst Reinert incl. Garten 5 Morgen 10 Ruhten (Nr. 25)
      die Pfarre incl. Garten 3 Morgen (Nr. 50)
      Ackermann Heinrich Weiberg incl. Garten 3 Morgen 30 Ruhten (Nr. 51)
      Ackermann Falke incl. Garten 1 Morgen 85 Ruhten (Nr. 48)
      Großköter Jürgen Andreas Strohmeier 3 Morgen 40 Ruhten (Nr. 20)
      Auf Befehl des Hochfürstligen Amts habe ich Endes bemelter Achtsman vor Naensen auf den Holenwege die Länderei messen sollten habe solches getan mit beysein der Interessenten wie folget
      Der Ackermann Reinert hat 4 Morgen 66 Ruhten (Nr. 25)
      Herr Pastor Hollmann 4 Morgen 12 Ruhten (Nr. 50)
      Der Ackermann Weyberg 3 Morgen 40 Ruhten (Nr. 51)
      Der Ackermann Falke 1 Morgen 86 ½ Ruhten (Nr. 48)
      Jürgen Strohmeier 3 Morgen 30 Ruhten 10 Fuß (Nr. 20)
      Solches wird hiermit berichtet Ertzhausen, den 8. November 1783 Heinrich Andreas Voß
      Achtsgebühr 24 ggr.
      Achtsmann Voß hat zu fordern von Ackermann Reinert für 2 mahlige Besichtigung und Vermessung seines Landes 24 ggr.
      Von Henze F cons. für die Vermessung legen Creghaus 18 ggr.
      zusammen 1 Taler 6 ggr.
      Aftermann Sehle
      von Reinert 12 ggr. (Nr. 25)
      von Henzen f cons. für die Vermessung legen Creghaus 18 ggr. (Nr. 23)
      von Henzen d. d. 20 October 12 ggr. . (Nr. 23)
      von Strohmeyer eod. 12 ggr. . (Nr. 20)
      zusammen 1 Taler 18 ggr.
      Registriert Naensen, den 28. April 1784
      Präsente me Auditore Papendarm
      Da aus dem von dem Afterman Heinrich Andreas Voss aus Erzhausen unterm 8ten November a. pr. an Fürstl. Amt erstatteten Bericht nicht deutlich erhellete, wie die streitige Grenze zwischen dem Ackermann Reinert und der Pfarre zu Naensen zugehörigen Stücken Landes zu bestimmen sey, so begab ich mich an dem heutigen Tage dahin, und wurden die qua. Stücke in beysein des Achtsman Conrad Sehle aus Ammensen, Großköter Christian Voss aus Naensen und Ackermann Reinert nochmals vermessen, woraus sich ergab, dass dem Ackermann Reinert an der ihm zukommenden Morgenpacht 5 ? 7 Ruhten fehlten, welche sich an dem Pfarrlande übrig befanden
      Hinter der Trift an der Hohlen:
      hält Christian Henzen Acker 1 Morgen 84 Ruhten, soll erhalten 1 Morgen 65 Ruhten
      hält Bremers Acker 1 Morgen 10 Ruhten, soll erhalten 1 Morgen 20 Ruhten
      hält Steinhofs Acker 1 Morgen 13 Ruhten, soll erhalten 1 Morgen 35 Ruhten
      hält Herr Pastor Hollmann 3 Morgen 36 Ruhten
      PS. Dieser muß einen Pflugmann halten, deren Inhalt 7 ½ Ruhten beträgt, welche also abzusetzen sind, bleiben dafür
      Acker 3 Morgen 28 Ruhten, soll erhalten 3 Morgen 20 Ruhten
      abzusetzen sind, Heinrich Strohmeyer Acker 1 Morgen 9 Ruhten, soll erhalten - Morgen 110 Ruhten
      Die Grenzen dieser Länderey mögten nun folgender Gestalt zu rectificiren seyen.
      a) Die Ecke an Steinhofs Lande, welche auf beiliegenden Grundriss mit x bezeichnet ist, und schon in Herrn Pastor Hollmann
      Land eintrat, muß noch 4 Fuß weiter bis d gerücket werden, von da in der Hecke stehenden Grenzstein a gezogen werden.
      b) Von Henzen Acker wird die ganze Länge herauf neue Streifen 7 Fuß breit an Bremer Land angepflüget, dass also die itzige
      Grenze no bis an bh verrückt werden.
      c) Von Bremers Lande wird an Steinhofs Land einen Streifen 2 ½ Fuß breit angepflüget, und könnt die itzige Grenze
      mp in cg zuliegen
      d) Oben von Steinhofs itziger Landgrenze, y, an wird eine Ruthe lang, yf, von Heinrich Strohmeyers Lande abgenommen, und von dem Punkte f an bis an x die Ecke e von Hennig Andreas Brinkmanns Stück eine gerade Furche gezogen, da denen der entstehende Triangel yef noch mit zu Steinhofs Lande gezogen werden muß. Über dem hatte der Schmied Fischer, welcher unten einen Garten y lag von dem Pfarrlande abgeändert, den Seitengrenze aber 4 Fuß mit in dem Ackermann Reiners Land gerücket.
      U. S. In fidem Pagendarm
      Auf Verlangen Jürgen Brehmer und Steinhof aus Naensen, habe ich ihr Land gemessen, hinter der Trifft Brehmer sein Acker hat 1 Morgen 10 Ruhten, Steinhof sein Acker hat 1 Morgen 13 Ruhten. Des Herrn Pastors ihre beyde sind 3 Morgen 36 Ruhten. Ammensen, den 14. May 1784 Conrad Sehlen
      An des Fürstl. An des Herrn Justiz-Amtmanns Teichmüller Wohlgeboren zu Greene
      Auf Befehl des Hoch Fürstlichen Amts Greene habe ich vor Naensen den benannten Einwohner ihr Land neu gemessen. Hinter der Trifft an der Hohlen, da hat Christian Hentzen einen Acker an Bremer herauf, der hat 1 Morgen 84 Ruhten. An der oberen Seite an Stein hafte her, da hat Heinrich Strohmeyer einen Acker hergehen, der hat 1 Morgen 9 Ruhten, den nun das übrige Land den fehlenden zugeteilt wird, soviel wohl heraus kommen. Klar der Herr Pastor, der hat vor Jahren einen Stein dahinsetzen lassen zwischen Bremer und Steinhofs Land durch den Achtsmann von Erzhausen, der muß da wieder weggeschmissen worden sein, weil der Herr Pastor noch 16 Ruhten Land übrig hat. An dem selben Lande, da ist eine scharfe Ecke, da soll ein Grenzstein gestanden haben, der ist da weg gekommen, sagen die alten aus Naensen, da müsste ein anderer wieder hingesetzet werden. Ammensen, den 24. May 1784 Conrad Sehlen
      Auf Hoch Fürstlich Amts Befehl habe ich vor Naensen Johann Heinrich Steinhof Stückland vermessen, vor der Ahlerbecke und hat 78 Ruhten sein nach Behre, Christoph Schaper sein Acker 1 Morgen 21 Ruhten
      Ammensen, den 24. May 1784 Conrad Sehlen
      An des Fürstlichen Justizamtmanns Teichmüller Wohlgeboren zu Greene
      Fürstlichen Wohlgeboren äußerten bei der Besichtigung des Zauns, so der Schmied Fischer zwischen meinem und Reinerts Gartenlande gesetzt hat, die Meinung, als ob der Zaun wohl weggenommen werden müsste, allein nachdem ich es recht überlegt habe, so muß ich eben gegen diese Wegschaffung des Zauns noch pro Peshire, denn an Reinerts Lande fehlt wie Herr Pagendarm angemerkt hat, nichts mehr, als etwa 5 ? 7 Ruhten, welches bei einem so großen Acker als nichts zu achten ist, und wenn ihm auch noch mehr fehlte, so ist noch nichts ausgemacht, ob es ihm von dem Pfarrlande zukommt, es kann auch in den Äckern stecken, die auf der andern Seite liegen. Würde aber der Zaun nun zurück und mit der Hecke gerade gesetzt, so würde etwas von dem Pfarrlande zu Reinerts Nutzen kommen, nämlich so lange auf beiden Seiten Gartenland bleibt, denn es müsste als dem von meinem Lande ein Streifen, 3 Fuß breit am Zaun liegen bleiben, welches derjenige, der Reinerts Gartenland in Pacht hat, gewiss umgraben und nutzen würde. So lange also auf beiden Seiten des Zauns Gartenland ist, kann ich es wohl nicht zugeben, dass er weggenommen werde, wenn aber Reinert sein Land nicht als Garten- sondern als Feldland beackern und künftig besäen will, so muß es geschehen, so habe ich nichts dawider. Fürstl. Wohlgeboren wollen also so geneigt seyn, wenn Sie den Befehl zur Wegschaffung des Zauns geben sollten, ihn mit der Einschränkung beliebigst zu geben, wenn Reiners sein Gartenland daselbst wieder, so wie es sonst gewesen, zu seinem Feldland schlagen und es zusammen pflügen und besäen will, so muss der Zaun zurück. Sonst aber, in jetzigem Falle halte ich es nicht unbillig, dass er gerade in der Furche stehen bleibt. Ich würde, wie Fürstl. Wohlgeboren mir gewiß wohl zutrauen werden, ist so viel Umstände und solcher Kleinigkeit machen, wenn Reinert ein ordentlicher Kerl wäre, da er aber fort bei allen seinen Klagen unedliche und hämische Absichten hat, so wollte ich ihm nicht grade die falsche Freude über seinem Sieg gönnen. Ich habe die Ehr mit der vorzüglichen Hochachtung zu sagen. Fürstl. Wohlgeboren ganz gehorsamster Diener J. W. Hollmann
      Naensen, den 11. Juni 1784
      So Wohlgeboren dem Herrn Justizamtmann Teichmüller zu Greene
      Fürstl. Wohlgeboren wird erinnerlich sey, dass dieselben auf Ansuchen des Schulmeisters Reuß, dem ich 3 Morgen Land hinter der Trift gegen den Weghause über verpachtet habe, dem Achtsmann Voss in Ertzhausen im vorigen Herbst Befehl gegeben, das er an oben genannten Lande eine gerade Linie ziehen sollte, denn es stießen in die Ecke? Auf ein Land 3 Stücke als von Johann Heinrich Steinhof, Hanß Jürgen Bremer und Jürgen Christian Hentze. Diese haben fast 5 Fuß breit einen Winkel in mein Land hineingepflügt, so dass der eine Morgen viel zu klein ist, der obig Untermaße haben müsste, weil obige Leute beim Pflügen darauf wenden. Voss hat auch damals auch Fürstl. Wohlgeboren Befehl das Land behandelt und einen Stein daselbst gesetzt, aber jene wollen dies nicht gelten lassen und pflügen wie vorher in mein Land hinein. Es ist aber wohl offenbar, dass die Furche gerade gehen muß, es müsste dann seyn, dass ehemals in der Ecke ein Stein zum Ziehen, dass der Winkel zu ihrem Lande gehöre, gestanden hätte, welches sie nun auch Befugte aber mit nichts beweisen können. Da Steinhof gesagt, dass der Schulmeister des Fürstl. Amt mit Unwissenheit berichtet hätte, so habe deshalb selbst? mir die Erlaubnis nehmen und die Sache Fürstl. Wohlgeboren anzeigen wollen mit gehorsamster Bitte, dieselben wollen geneigt obigen Leuten befehlen, dass sie mir eine gerade Furche an meinem Acker lassen oder erweisen mögen, dass ein Stein da sey, der den Winkel in meinem Lande bezeichnen, dass er ihnen zugehört. Auf gehorsamster Empfehlung habe ich die Ehre mit vorzüglicher Hochachtung sey. Fürstl. Wohlgeboren ganz gehorsamster Diener J. W. Hollmann
      Naensen, den 12. August 1784

    3. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Am 28.10.1789 lässt sich setzen Heinrich Andreas Fischer in die von seiner verstorbenen Mutter Anna Dorothee Wille ererbten Kleinköterei.
      Kanton Greene, 2. Register, vom 17.2.1810 ? 30.7.1810, Seite 22
      Am 25.2.1810 machte der Schmied Johann Heinrich Fischer vor dem Notar Kühne ein Testament. Fischer erklärte unter anderem: Seine Frau Engel Hedwig Strohmeyer und seine 4 Kinder, als Georg Heinrich, 30 Jahre alt, Engel Hedwig, 26 Jahre alt, Heinrich Andreas, 23 Jahre alt und Ernst Christian, 16 Jahre alt sollen ihm beerben. Sein ältester Sohn solle die Schmiede und Kleinköterei haben, alle Schulden übernehmen. Er habe hiervon herauszugeben: Seine Frau Leibzucht. Tochter Engel Hedwig auf Lebenszeit die Hälfte des Kleinköterhauses und dabei belegenen Garten, die Hälfte des Baumgartens, ferner
      1 Kuh. Sein 2. Sohn und 3. Sohn sollen 158 Frank 1 Kuh und Aussteuer haben.