Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Kanton Greene 2. Register 17.2.1810-30.7.1810 Seite 76
Ehestiftung am 31.3.1810 zwischen Großköter Johann Ernst Nienstedt und Witwe des Großköters Ernst Heinrich Strohmeyer, Rosine, geb. Brinkmann Naensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam die Nutzung ihres Hofes bis zur Volljährigkeit ihrer Tochter Justine Maria, dann ihre Leibzucht. Der Bräutigam verschreibt der Braut das was sein Bruder Johann Heinrich Nienstedt geben muss, als 388 Frank 8 Cent und 194 Franken 25 Cent 1 Kuh und Aussteuer.
Hoferlass- und Ehekontrakt des Kreisgericht Greene Band 1 Seite 465
Am 17.5.1816 erklären Großköter Ernst Nienstedt und seine Ehefrau Maria Rosine, geb. Brinkmann, dass sie ihren
Großköterhof Nr. 20, dessen Benutzung ihnen nach Testament des verstorbenen Großköters Ernst Heinrich Strohmeyer
zustand bis ihre Stieftochter Maria Justine Strohmeyer das 21. Lebensjahr erreicht hätte, übergeben sie ihn ihrer
Stieftochter. Schulden 100 Taler an Christian Leiffold Naensen. Weitere Abfindungen:
1.) Kleinköter Heinrich Jürgen Strohmeyer Stroit 1 Rind und 1 Schwein
2.) Großköter Heinrich Nienstedt Naensen 100 Taler
3.) Großköter Johann Heinrich Voß Erzhausen 130 Taler
Die Ãœbergeber erhalten Leibzucht.
Ehestiftung zwischen Heinrich Christian Henze, Varrigsen und Maria Justine Strohmeyer, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam Großkothof. Der Bräutigam verschreibt der Braut 300 Taler und 50 Taler 1 Pferd und Aussteuer.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Kanton Greene 2. Register 17.2.1810 ? 30.7.1810 Seite 76
Ehestiftung am 31.3.1810 zwischen Großköter Johann Ernst Nienstedt und Witwe des Großköters Ernst Heinrich Strohmeyer, Rosine, geb. Brinkmann Naensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam die Nutzung ihres Hofes bis zur Volljährigkeit ihrer Tochter Justine Maria, dann ihre Leibzucht. Der Bräutigam verschreibt der Braut das was sein Bruder Johann Heinrich Nienstedt geben muss, als 388 Frank 8 Cent und 194 Franken 25 Cent 1 Kuh und Aussteuer.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Hoferlass- und Ehekontrakt des Kreisgericht Greene Band 1 Seite 465
Am 17.5.1816 erklären Großköter Ernst Nienstedt und seine Ehefrau Maria Rosine, geb. Brinkmann, dass sie ihren Großköterhof Nr. 20, dessen Benutzung ihnen nach Testament des verstorbenen Großköters Ernst Heinrich Strohmeyer zustand bis ihre Stieftochter Maria Justine Strohmeyer das 21. Lebensjahr erreicht hätte, übergeben sie ihn ihrer Stieftochter. Schulden 100 Taler an Christian Leiffold Naensen. Weitere Abfindungen:
1.) Kleinköter Heinrich Jürgen Strohmeyer Stroit 1 Rind und 1 Schwein
2.) Großköter Heinrich Nienstedt Naensen 100 Taler
3.) Großköter Johann Heinrich Voß Erzhausen 130 Taler
Die Ãœbergeber erhalten Leibzucht.
Ehestiftung zwischen Heinrich Christian Henze, Varrigsen und Maria Justine Strohmeyer, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam Großkothof. Der Bräutigam verschreibt der Braut 300 Taler und 50 Taler 1 Pferd und Aussteuer.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Am 12.7.1803 lässt sich setzen Ernst Heinrich Strohmeyer in die 7 Morgen, die zu dem von seinem Vater
ererbten Großkothof gehören.
Kanton Greene 1. Register vom 23.1.1810 Seite 187
Am 23.1.1810 machte der Großköter Ernst Heinrich Strohmeyer vor dem Notar Kühne ein Testament, wobei unter anderem bestimmt wurde: Strohmeyer erklärte: Seine Frau und seine 3 Kinder sollen Erbe sein. Seine beiden ältesten Töchter Engel Rosine und Johanne Maria Luise wären bereits verheiratet und hätten ihre Abfindung erhalten, sie sollen aber noch je 388 Frank 50 Cent haben. Seine Ehefrau solle bis zur Volljährigkeit seiner jüngsten Tochter Justine Maria die Herrschaft des Hofes haben und dann Leibzucht. Da seines Bruders Heinrich Jürgen Strohmeyers Ehefrau ihm während seiner Krankheit gut gepflegt habe, wünsche er, dass seine jüngste Tochter den Sohn seines genannten Bruders einst heiratet.
Kanton Greene 2. Register 17.2.1810 ? 30.7.1810 Seite 106
Auf Antrag der Witwe des Großköters Ernst Heinrich Strohmeyer Rosine, geb. Brinkmann wurde der Nachlass ihres am 28.2.1810 verstorbenen Mannes festgestellt. An Gelde war vorhanden 336 Frank, die ausgeliehen waren. Schulden waren nicht vorhanden.
Hoferlass- und Ehekontrakt des Kreisgericht Greene Band 1 Seite 465
Am 17.5.1816 erklären Großköter Ernst Nienstedt und seine Ehefrau Maria Rosine, geb. Brinkmann, dass sie ihren Grokköterhof, dessen Benutzung ihnen nach Testament des verstorbenen Großköters Ernst Heinrich Strohmeyer zustand bis ihre Stieftochter Maria Justine Strohmeyer das 21. Lebensjahr erreicht hätte, übergeben sie ihre Stieftochter. Schulden 100 Taler an Christian Leiffold Naensen. Weitere Abfindungen:
1.) Kleinköter Heinrich Jürgen Strohmeyer Stroit 1 Rind und 1 Schwein
2.) Großköter Heinrich Nienstedt Naensen 100 Taler
3.) Großköter Johann Heinrich Voß Erzhausen 130 Taler
Die Ãœbergeber erhalten Leibzucht.
Ehestiftung zwischen Heinrich Christian Henze, Varrigsen und Maria Justine Strohmeyer, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam Großkothof. Der Bräutigam verschreibt der Braut 300 Taler und 50 Taler 1 Pferd und Aussteuer.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Hoferlass- und Ehekontrakt des Kreisgericht Greene Band 1 Seite 465
Am 17.5.1816 erklären Großköter Ernst Nienstedt und seine Ehefrau Maria Rosine, geb. Brinkmann, dass sie ihren Großköterhof Nr. 20, dessen Benutzung ihnen nach Testament des verstorbenen Großköters Ernst Heinrich Strohmeyer zustand bis ihre Stieftochter Maria Justine Strohmeyer das 21. Lebensjahr erreicht hätte, übergeben sie ihn ihrer Stieftochter. Schulden 100 Taler an Christian Leiffold Naensen. Weitere Abfindungen:
1.) Kleinköter Heinrich Jürgen Strohmeyer Stroit 1 Rind und 1 Schwein
2.) Großköter Heinrich Nienstedt Naensen 100 Taler
3.) Großköter Johann Heinrich Voß Erzhausen 130 Taler
Die Ãœbergeber erhalten Leibzucht.
Ehestiftung zwischen Heinrich Christian Henze, Varrigsen und Maria Justine Strohmeyer, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam Großkothof. Der Bräutigam verschreibt der Braut 300 Taler und 50 Taler 1 Pferd und Aussteuer.
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