Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Greene, Band 4, Seite 4
Ehestiftung am 17.11.1730 zwischen Heinrich Christoph Bremer, Sohn des Häuslings Ahrend Bremer zu Esbeck und Anna Maria Nienstedt, Tochter des Brinksitzers Heinrich Nienstedt Naensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam die von ihrem Stiefvater Hans Heinrich Tappe übergebene Brinksitzerstelle, wovon der Stiefvater und die Mutter Leibzucht erhalten. Die Ehestiftung des Stiefvaters war am 12.8.1715. Andreas Nienstedt erhält zu den bereits empfangenen, noch 20 Talern, er wohnt in Ammensen. Die übrigen Interessenten sind bereits abgefunden. Der Bräutigam verschreibt der Braut 20 Taler.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene Band 9 Seite 114
Ehestiftung am 25.7.1753 zwischen Heinrich Christoph Bremer, Witwer und Amtszimmermeister Naensen und Anna Magdalene Schrader, Tochter des Kotsassen Johann Heinrich Schrader Groß Freden, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam 30 Taler, so sie erworben und 20 Gulden, 1 Kuh und Aussteuer.
Bräutigam verschreibt der Braut sein Brinksitzeranwesen.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Freiengericht in Naensen (Das Freiengericht tagte bis 1765 in Naensen und von 1766 in dem Krug Mühlenbeck bei Brunsen).
Am 4.10.1747 lässt sich setzen Christoph Bremer wegen eines von der Gemeinde gekauften Gartenplatzes und gelobt davon jährlich dem Freigericht 4 Pfg zu geben.
Pacht= Handlungs-Protokollum
über des Königlichen Stifts St. Alexandri zu Einbeck Zehnten vor Naensen d. d. Amt Grene, den 1sten August 1777
Taxa: pr. Dimid. ? 27 g 4 Pf.
Actum Amt Greene, d. 1ten August 1777
Der Stiftsdiener Schneider aus Einbeck erschien Namens des Königlichen Stifts St. Alexander und gab zu vernehmen: Fürstlichen Amte sey bekannt, dass obgedachtes Stift im vorigen Jahr den vor Naensen belegenen an das Stift gehörigen Zehnten auf 6 Tage an den Einwohner Bremer daselbst für einjähriges Locarium von 15 Taler verpachtet habe. Da aber die Gemeinde dagegen klagend eingekommen, unter dem Vorwand, dass besagter Bremer von der Gemeinde um den Zehnten für die Gemeinde und nicht für sich alleine zu pachten, abgesandt gewesen und also solchen für sich nicht behalten könnte, dieses aber von besagten Bremer geleugnet worden, so sey von Fürstlichem Amte die Sache dahin entschieden, dass bewandten Umständen noch der Pächter Bremer nur für das Jahr 1776 und nicht auf 6 Jahre den Zehnten behalten und dabei geschützt worden sollte. Diesem Bescheide gemäß hätte das Königliche Stift St. Alexandri zur Änderweiten Verpachtung den 22sten Juni a. c. welcher so wohl der Gemeinde, als auch dem Pächter Bremer bekannt gemacht worden, angerechnet, da so wohl die Gemeinde, als auch Bremer an besagten Tage erschienen. Nachdem von dem Königlichen Stifte die Consitiones voraus gesetzt worden, als
1) dass der Zehnte auf 6 Jahre verpachtet
2) die Pachtgelder zwischen Michaelis und Martini bezahlt, und
3) an Dingegeld und Nebengebühren 1 Taler 28 ggr. in Cassen ? Gelde bezahlt werden sollten, so wäre meistbietend geboten, so dass die Gemeinde auf 33 Taler 6 ggl. und Bremer 33 Taler 12 ggl. zum Höchstangebot gehabt hätte. Die Gemeinde hätte das Stift gebeten, den Zuschlag noch bis auf den 26sten Juni auszusetzen, damit die gegenwärtigen mit den abwesenden Mitinteressenten wegen wegen des fernere Gebots noch Rücksprache halten könnten, inzwischen aber wollten sie jederzeit an das getane Gebot gebunden sey. Diesem Gesuch sey an Seiten des Stifts auch gewillfahret und der Termin auf den 26ten protongiret. In dem von der Gemeinde nachgesuchten anderweitigen Termin hätte dieselbe erkläret, dass sie überall vor den Zehnten nicht mehr, als jährlich 15 Taler Pachtgelder bezahlen wollte, indem die übrigen Mitinteressenten mit dem getanen Gebot nicht zu frieden wären, auch keine Vollmacht so hoch zu bieten gehabt hätten.
Der alte Pächter Bremer hätte darauf zur Antwort gegeben, dass an die ersten beyden Jahre als ad. 1777 und 1778 jedes Jahr 20 Taler und das 3te Jahr als 1779 aber nur 15 Taler, an Pachtgeldern und die letzteren 3 Jahre so, wie die ersteren bezahlen wolle. Die Gemeinde hätte das Stift ersucht hier, den Zehnten zu lassen, sie wollten jährlich 6 Taler dafür bezahlen. Der Pächter Bremer wäre durch Zureden dahin bewogen, dass er den Zehnten an die Gemeinde für sein Gebot abtreten wollte. Dieses wäre also die Absichten, warum man die Gemeinde so wohl als Bremer an das Fürstliche Amt zitieren lassen, damit das Königliche Stift in allem so wohl wegen des Streits, als auch in specie wegen Bestellung der Kaution gesichert, diese Pachtung aber entweder an den einen oder anderen gerichtlich Vollzogen werden möchte.
Die sämtlichen Interessenten des Naenser Stiftszehntens, namentlich:
1) Harm Jürgen Brinckmann
2) Hans Jürgen Wille
3) Heinrich Steinhoff
4) Johann Andreas Vespermann
5) Heinrich Andreas Binnewies
6) Jürgen Ernst Wille
7) Ernst Heinrich Nienstedt
8) Hans Jürgen Metge
9) Ernst Christian Fischer
10) Ludolph Bremer
waren gegenwärtig, außer
11) Johann Christian Wienecke und
12) Jürgen Marqword und in Anwesende brachten excipiendo vor:
Die sub. Nris 1, 2, 7 und 11 benannte Hauswirte wären in termino, den 22sten Juni zu Einbeck gegenwärtig gewesen, um nochmals Namens der Zehntpflichtigen den Zehnten zu pachten, sie hätten geglaubt, für 15 Taler solchen zu acqviriren. Da aber Ludolph Bremer solchen aufgetrieben, so hätten sie, in Betracht ihrer viele wären denselben übergeboten und sich bis auf 33 Taler 6 ggr. eingelassen, welches sie nicht in Abrede stellen könnten. Da es aber stellen könnten. Da es aber unleugbar, dass der Zehnte ein so Hohes Quantum an Pachtgeldern nicht abtragen könnte, so hätten die übrigen Mitinteressenten in dieses Gebot nicht willigen wollen.
Kl. Stifts Mandatarius ceplicirte: das Königliche Stift wolle nicht darauf dringen, dass das erste am 22sten Juni abgegebene Gebot erfüllet würde und an die dero Zeit zugegen gewesene Hauswirt mit keiner Vollmacht von den übrigen versehen gewesen, nur verlange dasselbe, dass das am 26sten Juni aufs um geschehene Gebot zur Wirkung gelange, folglich würde das ganze Pacht ? locarium von 6 Jahren 110 Taler betragen.
A judicio, geschehe der Vorschlag, dass die Zehntpflichtigen für die 6 Jahre, von 1777 bis 1782, da das Königliche Stift ihm den Zehnten pachtweise zu überlassen geneigt sey, überhaupt 100 Taler, mithin jährlich 16 2/3 Taler erlegen mochten, womit vielleicht das Königliche Stift sich zufrieden stellen würde.
Illi ließen sich Vorschlag gefallen.
Kl. Stifts Mandatarius acceptirte gleichfalls die von Fürstlichen Amte geschehene proposition, jedoch mit dem Vorbehalte, dass die vorhin erwähnte Dinge ? Gelder und Nebengebühren ad 1sten 28ggl. jährlich in Cassen ? Münze nebst den verglichenen Pachtgeldern, so in Louis Dor zu erlegen mit berichtiget würden.
Nachdem um sämtliche präsentes diese Bedingung sich mit gefallen ließen, so waren beyde Teile zufrieden, dass gegenwärtiger Actus als eine förmliche Pachthandlung geachtet werden solle, und das hierüber abgehaltene Protokoll, wovon beyde Teile copiam sich ausbaten, in via contractus in forma Probante ausgefertigt werden möge.
Übrigens reservierten sich zehn Pächtern, dass ihnen bey etwa erfolgenden Unglücksfällen eine billige Remission von Königlichen Stifte angedeihen möge, welches des Stifts Mandatarius wie seiner Priecipaten ihnen auch versprach. A. U. S.
In fidem A. Teichmüller
|