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| Kaufvertrag Dütschmann und Eilert Kund und zu wissen sei hiermit, dass zwischen dem Köthner Heinrich Dütschmann, mit Einwilligung seiner Frau Charlotta, geborene Vennekohls, und deren ältesten Sohn Georg Dütschmann in Deinsen als Verkäufer, an einen und den jetzigen Anbauer und Leineweber Conrad Eilert, als nächster und letzter Nachbar an der Nordost-Seite, oberhalb des Weges nach dem Külfe zu an Dütschmanns Hause im Hofe als Käufer an anderen Teile wegen Grund und Boden von Dütschmanns Hofraum, von Conrad Eilerts Nordost Hausecke an, gerade aus vom Wege hinauf nach dem Külfe zu, in wenig zunehmender Breite, so weit Dütschmanns Hofraum an dieser Seite hinreicht, und genau begrenzt ist etwa 30 Ruthen Flächeninhalt in ganzen, über diesen Gegenstand, ist heute als an unten bemerkten Tage ein unwiederruflicher Kaufvertract wohlbedächtlich verabredet und geschlossen worden.
1.) Es verkauf Heinrich Dütschmann dem Anbauer Conrad Eilert den oben genannten und beschriebenen Hofraum Erb und Eigen, zu dessen willkürlicher Nutzung, frei von allen Abgaben; Schulde; Hypotheken und anderen Lasten für die Kaufsumme funfundachtzig 85 Rthr. und eine Stiege Leinenwand, von dieser genannten Summa werden 50 Rthlr in Golde und 35 Rh in Preußischem Gelde bezahlt.
2.) Verpflichtet sich der Käufer Conrad Eilert nach der Genehmigung des Gutsherrn seiner Excelenz des Herrn Grafen von Bennigsen zu Banteln, und der Bestätigung des königlichen Amtes, gleich bar zu bezahlen, und die verursachten Kosten zu tragen.
3.) Sind beide Teile darin übereingekommen, das der Käufer Conrad Eilert den gekauften Hofraum in der Schnurgraden bezeichneten Grenze, von seiner Nordoste Hausecke an durch eine Hecke oder Zaun in Befriedigung zu setzen hat und darin erhalten muß.
An diesem Kontrakt wollen beide Teile unwiderruflich gebunden sein, und begeben sich daher aller Ausflüchte, und Rechtswohltaten, welche ihnen dagegen zu statten kommen möchten, gänzlich zu mehrerer Festhaltung ist gegenwärtiger Kontrakt von beiden Teilen sowie auch von der dazu erbetenen Zeugen, welche auch bei der Bezeichnung der Grenze gegenwärtig gewesen, eigenhändig unterschrieben worden.
Auch wird königliche Amts Bestätigung hierüber gehorsam erbeten. Geschehen Deinsen den 18ten Merz 1822
Name der Zeugen:
Ernst Vennekohl Heinrich Dütschmann Verkäufer
Christian Weißenborn Charlotte Vennekohl Frau
Heinrich Waßmann Georg Dütschmann Sohn
Käufer Conrad Eilert
Eingetragen Königliches Grundbuch Lauenstein den 4. May 1822
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