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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Acte 47 Neu Gr. 4 Nr. 48 Seite 223 ? 239 vom 7.1.1825 im StA Wolfenbüttel
Actum Eschershausen im fürstlichen Kreis-Gerichte den 7. Januar 1825
Präes: ich Actuar Pockeld, Kraft Höchster Autorisation
Es erschienen:
1. dem Großköther Johann Heinrich Kohlenberg aus Dielmissen mit seiner Ehefrau Amalie, geborene Wollenweber,
34 Jahr alt
2. die Vormundschaft der minderjährigen Kinder weiland Vollmeier Ludwig Dörries aus Dielmissen, als Vormünder
a) Halbmeier Heinrich Heinemeyer
b) Vollmeier und Ortsvorsteher Christoph Renziehausen
und als Familienfreunde:
a) Leibzüchter Christoph Ahlswede
b) Leibzüchter Heinrich Klingenberg sämmtliche aus Dielmissen
welche nachstehende Schuld und Hypothekverschreibung zur obrigkeitlichen Bestätigung und aber vormundschaftliche Genehmigung vortrugen.
Die Kohlenbergs Eheleute bedürften zur Rückzahlung zweier, ihnen gekündigten Hypothekcapitale sammt Zinsen an den Schlösser Öhlers hieselbst und an den Kaufmann Solling zu Holzminden, eines anderweiten Capitals von 300 Thaler Courent-Münze , und da ihnen die mitgegenwärtige Dörriessche Vormundschaft diese Summe vorzuleisten versprochen habe, so quittirten sie hirmit, in Erwartung der Zahlung über den Empfang von: 300 Thaler Dreyhundert Thaler Courent-Münze mit dem Versprechen dieses Capital nach einer, beiden Theilen freistehenden halbjährigen Kündigung in ungetrennter Summe wieder zu bezahlen, bis dahin aber jährlich mit vier Procent zu verzinsen. Zur Sicherheit wegen des Capitals, der Zinsen und Kosten setzten sie hiermit ihr beiderseitiges gesammtes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen zur allgemeinen, den von ihm, Kohlenberg, retevirenden Sub Nr. ahsec: 38 zu Dielmissen belegenen Großkothhof, wozu 12 Morgen Ackerland und 2 Morgen Wiesenwachs gehören, und woraus die Gebäude zu 325 Thaler assecuvirt seien zur besondere Hypothek, wozu sie den gutsherrlichen Consens damit überreichten. Zu auch mehrerer Sicherheit wolle auch sie Kohlenbergs Ehefrau für diese Schuld nun 300 Thaler Courent-Münze sammt Zinsen und Kosten sich noch besonders hiermit verbürgen. Als nun derselben die ihr nach dem Senatas Consulto Vellijano und der Auth. si qua mulier Cod: ad Senatus Consultum Vellij: zustehenden Rechts wohlthaten, ferner des Privilegium Dotis et illutorum gehörig erklärt werden, leistete ihm darauf in Beziehung auf vorstehende Bürgschaft, mittelst Ausschwörung eines körperlichen Eides Verzicht. Die Dörriessche Vormundschaft überreichte ein Texatum des beeidigten Achtsmanns Bainer? aus Dielmissen über die Kohlenbergsche Großkötherstelle, welche abgesehen von den darauf befindlichen Gebäuden, hiernach 650 Thaler werth mithin genügend Sicherheit vorhanden sei. Auf Befragen erklärte Anleiher Kohlenberg auch, dass er in zweiter Ehe lebe, und mit seiner verstorbenen Ehefrau 3 Kinder gezeugt habe, einen Sohn jetzt 21 Jahre und zwei Töchter jetzt resp: 16 und 13 Jahr alt. Die mit seiner ersten Ehefrau errichtete Ehestiftung in Wickensen den 29.ten October 1802 überreiche er damit. An Abfindungen habe er nichts weiter zu berichtigen, als noch etwa 18 Thaler an seinen Bruder Schweinehirten Kohlenberg zu Dielmissen, seine Schwester habe er ohnlängst abgefunden. Eine Leibzucht hafte jetzt nicht auf seiner Kötherstelle, da seine beiden Eltern längst verstarben. Er führe keine weitere Vormundschaften, als
1) über des Häuslings Friedrich Wassmann Kinder
2) über des Köthers Wilhelm Grupe Kinder
3) über das Großköthers Christoph Winnefeld Kinder zu Dielmissen, jedoch werden die Vormundschaftsacten ergeben, dass er hieraus nichts rückständig sei V. g. S.
Johann Heinrich Kohlenberg
Handzeichen + + + der Kohlenbergschen Ehefrau
Renziehausen
Heinrich Heinemeier
Christoph Ahlswede
Handzeichen + + + des Klingenberg
In fidem Poikeler
In fidem Copia Albrecht, Actuar
Wie nun der Großköther Heinrich Kohlenberg aus Dielmissen und die Ludwig Dörriesschen Vormünder Ortsvorsteher Renziehausen und Halbmeier Heinrich Heinemeyer eben daher als Verleiher unterm 6 ten März d. J. bei unterzeichnetem Fürstl. Kreisamte auf Vollziehung des im vorstehenden Protocolle enthaltene Dahrlehns-Contracts angetragen, hiernächst auch noch auf Ansuchen der oben genannten Dörriesschen Vormünder, zufolge Protocolls vom 9 ten desselben Monats, der Bruder des Anleihers Kohlenberg Schweinehirt Christoph Kohlenberg wegen der ihm von des Erstern Hofe noch zu kommenden Abfindung zu 15 Thaler eben so wohl auf seine Priorität Verzicht geleistet, als der sicher über 21 Jahre alte Sohn des Anleihers aus dessen erster Ehe, ebenfalls Heinrich Kohlenberg genannt, wegen seiners Antheils an dem eingebrachten Vermögen seiner verstorbenen Mutter eine solche Renuntiation? erclärt und beide der Doerriesschen Vormundschaft in Ansehung des jetzt vorzuleistenden Capitals von 300 Thalern für die dieser zu bestellenden Hypothek den Vorrang zugestanden haben, als dann ferner noch zu eben diesem Protocolle der zum Mitvormunde für die Winnefeldschen minderjährigen Kinder bestellte Großköther Christoph Schütte erklärt hat, dass der Großköther Heinrich Kohlenberg als Winnefeldscher Hauptvormund kein Winnefeldschen Pachtgelder unter sich habe und den Vormundschaften, welche derselbe noch für die Grupeschen und Wassmannschen Kinder zu Dielmissen zu führen hat, wegen der damit nicht verbündenen Vermögens-Verwaltung, überall nicht in Betracht kommen, so ist vom fürstlichen Districts-Gerichte Holzminden mittelst Schreibens vom 30sten März d. J. genehmigt, dass dem Großköther Heinrich Kohlenberg unter den im Protocolle vom 7ten Januar 1825 enthaltenen und sonst festgesetzten Bedingungen das Capital der 300 Thaler aus dem Vermögen der minderjährigen Dörriesschen Kinder vergeliehen werde und ist darauf unterm heutigen Datum zur Vollziehung dieses Darlehns-Contracts nach vorhandes Protocoll aufgenommen wurden
Actum im fürstlichen Kreisamte Eschershausen den 17ten April 1826
Praes: Kreisamtmann Baumgarten Acte
Erschienen auf geschehene Vorladung
1. die beiden Vormünder der minderjährigen Ludwig Dörriesschen Kinder
a) Vollmeyer und Ortsvorsteher Christoph Renziehausen
b) der Halbmeier Heinrich Heinemeyer
2. der Großköther Heinrich Kohlenberg nebst seiner Ehefrau Amalie, geborene Wollenweber
sämmtlich aus Dielmissen und nachdem den Comparenten des Protocoll des vormaligen fürstl. Kreisgerichts hierselbst vom 7ten Januar 1825, die Schuld an Hypothekverschreibung der gegenwärtigen Heinrich Kohlenbergschen Eheleute über ein Darlehn von 300 Thaler Courent-Münze von der Dörriesschen Vormundschaft enthalten, vorgelesen werden, so genehmigten dieselben sämmtlich, dass nunmehr, nach erfolgter Hemologation des fürstl. Districts-Gerichts Holminden den Darlehnscontract über die Summe von 300 Thaler Courent-Münze ganz nach dem Inhalte des vorgelesenen Protocolls vom 7ten Januar 1825 vollzogen werde und baten die Dörriesschen Vormünder nur noch, dass bey Bestätigung der jetzt zu vollziehenden Schuld und Hypothekverschreibung nur noch die Erklärungen des Kohlenbergschen Bruders, Schweinehirten Kohlenberg, so wie des ältesten Kohlenbergschen Sohnes, imgleichen des Winnefeldschen Mitvormundes Schütte hinzugefügt würden, oder wenigstens davon Erwähnung geschehen, damit die dadurch bezwekte mehrere Sicherheit gleich aus dem Schuld Documenten selbst hervorgehe.
Wie nun die Dörriesschen Vormünder die verleihende Summe von 300 Thaler Courent-Münze mit hierher in das Gericht geliefert hatten, so erklärten die Kohlenbergschen Eheleute, wie sie diese Summe schon außergerichtlich genau nach gesehen hätten, nehmen dieselbe auch für voll an und quittirten über die richtig geschehene Auszahlung der Dahrlehns- Summe von 300 Thaler Courent-Münze am Rande dieses Protocolls.
Empfangen Dreihundert Thaler Courent-Münze
Heinrich Kohlenberg
Handzeichen + + + der Kohlenbergschen Ehefrau
Von den bisherigen Gläubigern des Comparenten Großköther Heinrich Kohlenberg erschienen bloß: der Schlössermeister August Oelers aus hiesigem Orte und zahlte Kohlenberg von dem empfangenen Dahrlehns-Summe an diesen anderweit aus: a) nach der gerichtlichen Schuld und Hypothekverschreibung vom 17. März 1819
1.) an Capital 100 Thaler Courent-Münze
2.) an Zinsen darauf zu 5 Procent vom 17ten März voriges bis dahin dieses Jahrs 5 Thaler 10 ggr.
b) nach dem Schuldschein vom 20sten September 1822
1.) an Capital in Courent-Münze 10 Thaler
in Preußischen Gelde 20 Thaler
indem ungeachtet der Bestimmungen des Schuldscheins nur so viel in Courent-Münze ausgeliehen worden
2.) an Zinsen darauf zu 5 Pr. Ct von 6 Menaten 18 ggr.
Summe in Courent-Münze 106 Thaler 4 ggr.
Summe in Preußischen Geld 20 Thaler
Der Schlössermeister August Oelers nahm diese Summe zu cesp: 116 Thaler 4 ggr. in Courent-Münze und 20 Thaler Preuß.-Münze in Empfang, quittirte darüber am Rande des Protocolls, retradirte die angezogene Obligation vom
17ten März 1819 und den Schuldschein vom 20sten September 1822, entsagte allen Ansprüchen daraus und willigte darin dass die in jener bestellte und darauf inseritirte Hypothek wiederum gelöscht wurde.
Empfangen Einhundertsechszehn Thaler Vier Gutegroschen und zwanzig Thaler Preußischen Münze Oelers
Von den Sollingschen Erben, ebenfalls Gläubiger des Comparenten Kohlenberg war Niemand erschienen und wie deren Mandator Advocat Gerhard zufolge eines vorgezeigten Schreibens vom gestrigen Datum die Kosten freie Ablieferung des Capitals nebst Zinsen und Kosten nach Holzminden verlangte, den ganzen Betrag der Forderungen zu
141 Thaler 14 ggr. 6 Pf Courent-Münze Specife darin angegeben hatte, welche g Kohlenberg auch anerkannte, so ward beschlossen, dass Kohlenberg und die Dörriesschen Vormünder durch gemeinschaftliche Bemühung diese Summe durch die Post an den Advocat Gerhardt als Söllingschen Mandaten absenden und dafür sorgen wollten, dass nach der, von dem selben auszustellenden Quittung und zu retradirenden Originalobligation die Hypothec der Söllingschen Erben wiederum gelöscht werden. V. G. U.
Renziehausen Heinemeyer Kohlenberg + + + Handzeichen der Kohlenbergschen Ehefrau
In fidem Baumgarten In fidem copia Albrecht, Actuar
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