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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftung: 21 Alt 992 Seite 100 ? 103 vom 10.11.1739 im StA Wolfenbüttel
Im Nahmen der Heyligen Dreyfaltigkeit Amen.
Zu Wissen frey hiemit das heute unter gesetzten Dato zwischen den Ehr und Achtbaren Jungen Gesellen Johann Heinrich Heinemeyer als Bräutigam an einem und dann die Ehrsahme Anna Christina Flotho, des seel. Hanß Reinhard Jacobs nachgelassene Witwe als Braut an andern Theile eine Christliche und Beständige Eheberedung mit einander Beschlossen. Es haben obgemeldete beyde Persohnen in Gegenwart unten benahnten Zeugen sich ehelich verlobt, und sind gewillet dieses ihr Ehegelöbnis mit nahesten durch die Priesterliche Copulation vollziehen zu lassen, und in Lieb und Leid bey einander Beständig zu Beharren. Die zeitlichen Güter und was sie ratione Dotis sich mit einander Zu erfreuen haben Betreffend; Es verspricht die Braut ihren Bräutigam, von ihren seel. Manne geerbtes Hauß, und Hof und die dazu gehörige Länderey in posheshion Zu nehmen auf solche Ahrt und Weise, bis der Braut Stiefsohn willens ist, solches an Zu treten, und zu Besitzen, nach dessen Antretung Behalten sie Beiderseits ihre gebührliche Leibzucht. Im Hauße wollen sie die Kleine Stube und die Böhne darüber, Behalten, es hat die Braut einen Neuen Eysern Ofen, vor kürtzer Zeit in die große Stube gekauft, so hat sie ihren Stiefsohn versprochen, solchen Ofen auf der Stelle stehen Zu Lassen, und wenn aie auf die Leibzucht treten wollte, der Sief Sohn ihnen einen neuen Eysernofen in ihre Stube Kaufen. Auch behalten sie im Hause so viel Raum vor das Vieh ihr Futter hinzulegen, an Länderey Behalten sie den Morgen an Langenborn Belegen, wann aber einer davon abstirbet, Behält der überbleibende Theil, die Beyden Kleinen Hollen, im Kohlgarthen den 3ten Theil, von allerley Gräserey wollen sie den 3ten Theil behalten, sollte aber dir Braut ehender mit Tode abgehen, als der Bräutigam so ist vorabgeredet, dass der Bräutigam, wann er willens ist, ihn vergönnet werden soll, auf die Leibzucht wieder Zu Heyrathen, und soll dieselbe Fraue nach Absterben des Bräutigams, die Zeit ihres Lebens die freye Herberge im Hause Behalten. Weil auch eine Stieftochter annoch vorhanden ist, der Zwahr in der vorigen Ehestiftung schon 12 Thaler am Gelde und ein Jährig Rind vermacht ist, soll solches mit den 12 Thalern sein Verbleiben haben, und soll sie vor das Rind eine Kuh haben, wan sie Heyrathen thäte, auch eine Tonne Bier und so viel darzu gehörige Speise auf die Hochzeit wann auch Braut und Bräutigam noch Kinder Zeugen, soll ein jedes Kind auch so viel Brautschatz haben, als die vorgemeldeten Stieftochter vermacht ist, erstlich muß sein Schwager Hanß Heinrich Fehlies ihrer pro Dote am Gelde geben 15 Thaler eine Tonne Bruhahn oder 2 Thaler 18 ggr. dafür auch hat der Bräutigam vor sich selbst 50 Thaler, eine Lade, ein Esse Schrank, einen Kessell, einen Messings, wann der Bräutigam nach der Zeit sollte mit Tode abgehen. So ist solches verabredet, dass alle seine Verlassenschaft soll bey der Stelle im Hause Bleiben, also ist dieser Ehe Contract in Nahmen Gottes Beschlossen und sind Zeugen an Seiten Bräutigams, Hanß Heinrich Fehlies, Jacob Braukman, Beyde von Bremke, an Seiten Braut Ludewig Röry, Frantz Grupen Beyde aus Dielmissen. Dielmissen, den 3ten May 1739
Als vorbemeldete Ehestiftung Dato von Sponso und der Braut den Fürstlichen Ambte ad Confirmandum übergeben dieselben auch Benebst Hanß Heinrich Fehlies und Johann Hennig Jacob in Gegenwarth Ludwig Röry deren Einhalt allenthalben ratihabiret: So ist die selben Salvo temen Sermi et Cujusoisterty jure Confirmiret
Wickensen den 10ten November 1739 Freyenhagen
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