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- [S120] Braunschweiger Patrizier- und Ratsgeschlechter, Sophie Reidemeister.
Aus dem Urkundenbuch des Erzstifts Halberstadt: Nr. 1100 vom 25.07.1264: Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit, Volrad, durch Gottes Gnade Bischof der Halberstädter Kirche, allen für immer: Die Erinnerung an das, was geschieht, würde in kurzem zugrundegehen, wenn es nicht durch Schreiben und Zeugen Befestigung empfinge. Darum mögen sämtliche gläubige Christen gegenwärtiger und zukünftiger Zeit wissen: Da unser Oberpropst von uns, von ihm aber Heinrich, genannt Boneke ,und Conrad Holtnicker in Braunschweig den Zehnten in Wittmershagen als Lehen innehaben, haben die uns in Christus geliebten, nämlich der Abt Daniel und der Konvent des Braunschweiger Klosters St. Aegidien es so geordnet, dass, wie dieser Zehnte von hadn zu Hand hinabsteigt (weiter verliehen wird), er so stufenweise aufsteigend uns frei zurückgegeben worden ist. Da wir als frei und freistehend in unseren Händen haben, haben wir durch Bitten der Vorgenannten, nämlich des Abts und des Konvents von St. Aegidien in Braunschweig, bewogen, ihn diesem Kloster übertragen, mit dem Recht und Ertrag, wie ihn unsere Kirche besessen hat, sowie mit Äckern, die neu in Bestellung genommen werden, und jedweder sonstiger Nutzung, die daraus hervorgehen könnte, zu fortdauerndem Besitz mit freiwillig hinzukommender Zustimmung unseres ganzen Konvents. Zeugen dieser Angelegenheit sind: Der Vorsteher Hermann, Der Dekan Wiger, der Vizeherr Burkhard, der Pförtner Rudolf, Volrad von Kirchberg, Widekind vom Neuen Lager, Berthold von Klettenberg, Hermann von Hodenhagen, Anno von Heimburg, Luthard von Meynersen, Kanoniker unserer oberen Kirche und andere mehr. Und damit die von uns vollzogene oben genannte Zehntschenkung an das Kloster St. Aegidien nicht von irgendwem in Zweifel gezogen und zunichte gemacht werden kann, haben wir vorliegendes Schreiben durch drei Siegel bekräftigt werden lassen, nämlich durch unseres, das des Propstes der oberen Kirche, Hermann ,und das des Kapitels, Schwierigkeiten verhindernd, damit nicht jemandes unternehme, gegen dessen Inhalt anzugehen, weil, wenn jemand es versuchen würde, er im Jüngsten Gericht dem ewigen Feuer übergeben würde. Gegeben Halberstadt im Jahr der Gnade 1264, am achten Tag vor dem 1.August, im neunten Jahr unseres Priesteramtes.
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