Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel, Ehestiftungen Amt Greene Band 12 a Seite 120.
Ehestiftungen Amt Greene Band 12 a Seite 120
Ehestiftung am 6.2.1766 zwischen Heinrich Andreas Falke, Sohn des Großköters Ernst Falke Brunsen und Maria Hedwig Brinkmann, Tochter des Kleinköters Harm Jürgen Brinkmann Naensen Nr. 18, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam 120 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut seine Mitgabe vom väterlichen Hof in Brunsen Nr. 16, welche sein Bruder Heinrich Christoph Falke ihm geben muss, als 50 Marien Gulden 1 Rind und Aussteuer. Ferner den von seinem Schwager Ernst Heinrich Obermann in Naensen Ackerhof Nr. 48 ihm übergibt, wobei sich Ernst Heinrich Obermann ausdingt, dass er solange Herr bleibt, wie es ihm beliebt und solange seine Frau, sowie sein Stiefvater Johann Schlimme lebt. Der Bräutigam zahlt dem Ernst Heinrich Obermann dafür 150 Taler und zwar sofort 50 Taler, die restlichen 100 Taler bei Annahme des Hofes. Solange Obermann die Herrschaft besitzt wohnen die jungen Leute
mit auf dem Hof, bekommen sie dafür keinen Lohn. Ferner muss der Bräutigam an seinen Schwager jüngsten Bruder Christoph Obermann für Abtritt 10 Taler und diejenige Mitgabe, die dessen Schwester, verehelichte Reinert laut Ehestiftung 29.8.1732 erhalten hat, als 50 Marien Gulden 1 Pferd und Aussteuer. Auch hat Johann Ernst Falke aus Brunsen, der sich bei Ernst Heinrich Obermann aufhält als ein rechtes Kind vom Hofe auszusteuern. Weiter hat er Obermann und den jetzigen Leibzüchter Johann Schlimme Leibzucht zu geben.
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