Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel, Ehestiftungen Amt Greene Band 19 Seite 260.
Ehestiftungen Amt Greene Band 19 Seite 260
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 22.12.1795 zwischen Johann Ernst Bruns Ammensen und Maria Hedwig Weiberg, Tochter des Ackermanns Johann Heinrich Weiberg Naensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam 40 Taler 80 Loten Flachs, das sie erworben, ferner 10 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut seinen Halbspännerhof Nr. 18 in Ammensen.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen des Amts Greene Band XIII Seite 141
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 22.5.1773 zwischen Johann Ernst Bruns , Sohn des verstorbenen Halbspänners Johann Ernst Bruns, Ammensen, und Margarethe Elisabeth Bartels, Tochter des Halbspänners Johann Heinrich Bartels, Varrigsen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Der Bräutigam verschreibt der Braut den von seinem verstorbenen Vater nachgelassenen und vom Stiefvater Christian Bode besitzenden Halbspänner- und Kleinkothof, wovon sein Stiefvater und seine Mutter Leibzucht bekommen. Außerdem erhalten vom Hofe seine 2 Brüder und 1 Schwester diejenige Abfindung, die Tönnies Boden nachgelassene Kinder erhalten haben und sein jüngster Bruder Heinrich Christoph für Absprung 10 Taler extra. Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 55 Taler so sie erworben und Abfindung vom väterlichen Hofe als 50 Taler 1 Kuh und Aussteuer.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene Band 19 Seite 136
Ehestiftung am 24.3.1794 zwischen Heinrich Andreas Glahn, Sohn des Kleinköters Johann Ernst Christian Glahn Naensen, und Maria Hedwig Weiberg, Tochter des Johann Heinrich Weiberg Naensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam 60 Taler, so sie erworben und 40 Taler 1 Pferd und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut Kothof, wovon seine Eltern Leibzucht erhalten. Seine 2 unverheirateten Schwestern erhalten das, was die mit dem Bürger Schoppe in Einbeck verheiratete Schwester erhalten hat, als 20 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Sein Bruder erhält 40 Taler 1 Kuh und Aussteuer
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Freigericht 4.10.1775 Ernst Bruns lässt sich setzen in die von seinem verstorbenen Vater Johann Ernst Bruns hinterlassenen unbebauten Kleinköterei
Hypothekenbücher Amt Greene Band IV Seite 261 Am 2.3.1779 leiht Halbspänner Johann Ernst Bruns zum Hausbau von seinem Schwager Arnd Wegener, Kaierde 50 Taler
Hypothekenbücher Amt Greene Band IV Seite 298 Am 11.12.1782 leiht Halbspänner Johann Ernst Bruns von seinem Schwager Arnd Wegener, Kaierde weitere 30 Taler
Freigericht 11.10.1797 Halbspänner Johann Ernst Bruns lässt sich setzen in die die von seinem Vater ererbten wüsten Kleinköterei zu Ammensen
IV Register des Notars Kühne Kanton Delligsen Seite 155 Am 17.12.1810 erklärt Halbspänner Johann Ernst Bruns, dass er aus dem Nachlaß des verstorbenen Pastor Johann Christian Wahnschaf zu Brunsen (1775 ? 1810), zu Brunsen, Kanton Greene 194 Frank 25 Centimes geliehen habe.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Hoferlaß- und Ehekontrakt des Kreisgericht Greene Band III Seite 65
Hofübergabe und Ehestiftung vor dem Kreisgericht Greene am 21.4.1821
Johann Ernst Bruns übergibt seinen Halbspännerhof Nr. 18 auf seinen Sohn Ernst Sigmund Bruns, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Schulden von 200 Taler an Witwe Dammes und 200 Taler an Pastor Hördes hat Annehmer mit zu übernehmen. Außerdem hat er seinen Eltern Leibzucht zu geben. An Abfindungen hat er zu zahlen: Schwester Johanne Justine, verheiratet mit Tagelöhner Christoph von Seelen, Ammensen noch 50 Taler 1 Rind 1 fettes Schwein 1 Himten Salz und 4 Taler für Bier. Seine 3 Brüder Johann Christian, Johann Ernst Friedrich und Heinrich Christian je 50 Taler, 1 Pferd und Aussteuer. Außerdem den ältesten Bruder Johann Christian noch 30 Taler. Hierauf erfolgte Ehestiftung zwischen Ernst Sigmund Bruns und Johanne Friederike Schaper, Tochter des Halbspänners Heinrich Conrad Schaper, Varrigsen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Der Bräutigam verschreibt der Braut Halbspännerhof Nr. 18. Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 500 Taler 1 Kuh und Aussteuer und später noch Abfindung vom väterlichen Hofe.
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