Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Hofverlaß- und Ehekontrakt des Kreisgerichts Greene Band I Seite 367
Ehestiftung vor dem Kreisgericht Greene am 3.11.1815 zwischen Andreas Haars, Stroit und Friederike Müller, Tochter des Anbauern Heinrich Müller Stroit, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam Abfindung vom väterlichen Anbauerhaus Nr. 34 als 150 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut, den von seinem Stiefvater Christian Brinkmann mit seiner Ehefrau Dorothee Hedwig, geb. Strohmeyer übergebenen Kleinkothof Nr. 1, wovon Stiefvater und Mutter Leibzucht bekommen. An Abfindungen sind vom Hofe noch zu zahlen an seine unverheiratete Schwester Sophie Marie Haars und Stiefschwester je 10 Gulden 1 Kuh und Aussteuer. Die Ehestiftung des Vaters fand statt am 1.6.1789
(Kleinkothof Nr. 1 / Anbauerhaus Nr. 34)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Hypothekenbücher Amt Greene, Ortschaft Stroit
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band IV Blatt 99
Am 19.1.1825 leiht Kleinköter Andreas Haars zum Ankauf von Pferde von Schäfer Christian Gellermann, Stroit 100 Taler. (Nr. 1)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Amtshandelsbuch Stroit Band V Seite 141
Am 2.2.1846 trugen vor Kleinköter Ludwig Ebrecht, Christian Binnewies, Andreas Haars, Großköter Christian Ebrecht, Bergmann Heinrich Müller, dessen Sohn Bergmann Heinrich Daniel Müller aus Stroit, Halbspänner Ludwig Lieben aus Wenzen, Kleinköter Ludwig Lieben aus Brunsen zur Erlangung einer Erbschaft, das vor etwa 30 Jahre zu Plymouth ohne Hinterlassung von Desccendaten? und Rescendenten? als Schiffskapitain verstorbenen Wilhelm Grave aus Hullersen hätten sie und einige anderen Personen im Hannoverschen als die legitimierten nächsten Verwandten des Verstorbenen, die ihnen nötig erschienenen Schritte getan und einen Bevollmächtigten nach Amsterdam geschickt. Zu Bestreitung dieser Kosten habe Ludwig Ebrecht 450 Taler und Binnewies 150 Taler aufgenommen, zu denen, nachdem sich die Verwandten aus den Hannöverschen sich ihrer Verpflichtung entzogen, sich jeder als Schuldner bekenne und übernehmen ein jeder 75 Taler. (Nr. 17 / Nr. 1 / Nr. 24)
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