Armbrecht, Christophel

männlich 1677 - 1741  (64 Jahre)


Angaben zur Person    |    Quellen    |    Alles    |    PDF

  • Name Armbrecht, Christophel  [1
    Geboren 1677  Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Interimswirt Nr 15 in Stroit 
    Gestorben 1741  Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I32961  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 18 Okt 2019 

    Vater Armbrecht, Hanß Jobst,   geb. geschätzt 1646, Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 28 Mrz 1703, Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 57 Jahre) 
    Mutter Bertram, Eva Catharina,   geb. geschätzt 1650, Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Verheiratet 5 Mai 1674  Brunsen KB 245 Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F8281  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Brodhage, Anna,   geb. geschätzt 1665, Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1737, Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 72 Jahre) 
    Verheiratet 1720  Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Zuletzt bearbeitet am 18 Okt 2019 
    Familien-Kennung F8139  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel, Ehestiftungen des Amts Greene Band I Seite 156.
      Ehestiftungen des Amts Greene Band I Seite 156
      Ehestiftung vor dem Amte Greene am 11.1.1720 zwischen Christoph Armbrecht, Sohn des verstorbenen Kleinköters Hans Armbrecht Stroit und Anna Brodthagen, Witwe des Ackermanns Heinrich Hundertmark Stroit, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam so lange sie lebt ihre auf ihres verstorbenen Mannes Hofe erhaltene Leibzucht, außerdem 30 Taler, worunter 20 Taler sie als Mitgabe von Jacob Spintien Hofe bekommt, wie auch Aussteuer, welches alles Bräutigams Bruder Hans Jobst Armbrecht von ihrem väterlichen Gütern geben muß. Nach ihrem Tode erhält der Bräutigam auch Leibzucht.. Der Bräutigam verschreibt der Braut seine Abfindung vom väterlichen Hofe Nr. 28. (Kleinkothof Nr. 28 / Ackerhof Nr. 15)