Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel, Vormundschaftsbuch Amt Greene Seite 151.
Vormundschaftsbuch Amt Greene Seite 151
Am 29.5.1784 wurde für des verstorbenen Großköters Johann Andreas Riemenschneider Kinder als 1) Engel Dorette Luise 15 Jahre alt, 2) Johann Andreas 12 Jahre alt, 3) Engel Maria 9 Jahre alt, 4) Jürgen Christian 3 Jahre alt, zum Vormund bestellt Großköter Ernst Daniel Schaper, Stroit und Kleinköter Johann Jürgen Ebbrecht, Stroit (Nr. 5)
- [S50] STA Wolfenbüttel, Ehestiftungen des Amts Greene Band VI Seite 65.
Ehestiftungen des Amts Greene Band VI Seite 65
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 17.10.1740 zwischen Jobst Heinrich Helmke Sohn des verstorbenen Großköters Hans Jürgen Helmke Stroit und Anna Maria Wippermann, Tochter des verstorbenen Großköters Hans Wippermann aus Eilensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Der Bräutigam verschreibt der Braut den von seinem verstorbenen Vater vererbten Großkothof, wovon seine Mutter Leibzucht bekommt. Die Mitgabe seiner 3 Schwestern, wovon die eine an Tönnies Heinrich Papen zu Wenzen und die zweite an Hans Heinrich Mölken verheiratet ist, betrug das, was in der Ehestiftung der ältesten Schwester benannt ist. Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 40 Taler, die sie selbst erworben und Abfindung vom väterlichen Hofe als 20 Taler 1 Kuh und Aussteuer. (Großkothof Nr. 5)
- [S50] STA Wolfenbüttel, Ehevertrag vom 11 Nov. 1766.
Ehestiftungen des Amts Greene 1766 - 1771, Band XIIa Seite Nr. 14
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 6.9.1766 zwischen Johann Andreas Riemenschneider, Sohn des Ackermanns Hans Jürgen Riemenschneider, Eimen und Maria Hedwig Helmke, Tochter des Großköters Jobst Heinrich Helmke Stroit, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam, den von ihrem Vater übergebenen Großkothof, wovon ihr Vater noch so lange Herr bleibt. Nach Abgabe bekommen Eltern Leibzucht. Der Bräutigam verschreibt der Braut 200 Taler, so er erworben und Abfindung vom väterlichen Hofe Nr. 3 in Eimen, was sein Halbbruder Johann Christian Fricke laut Ehestiftung vom 30.8.1755 geben muss, als 50 Taler 1 Pferd oder 10 Taler, 1 Kuh und Aussteuer (Großkothof Nr. 5 / Eimen Nr. 38)
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