Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel, Amt Greene Band II Seite 91 vom 25.5.1754.
Haus- und Handelsbücher Amt Greene Band II Seite 91 vom 25.5.1754
Am 28.5.1754 verkauft Jürgen Christian Ebbrecht an Jobst Heinrich Helmke, Großköter Nr. 5 seinen Anteil von den Zinsen zu jährlich 3 Himpten Roggen 3 Himpten Hafer, so er Helmke bisher der Ebbrechts Erben von 9 Morgen Erbland, die er bei seinem Kothof cultiviert geben muß und zwar an Jahr an Verkäufer Hof Nr. 17, das andere Jahr aber an Heinrich Andreas Ebbrecht, Hof Nr. 24 so für 12 Taler 18 mgl. (Nr. 17 / Nr. 5)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen des Amts Greene Band VI Seite 65
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 17.10.1740 zwischen Jobst Heinrich Helmke Sohn des verstorbenen Großköters Hans Jürgen Helmke Stroit und Anna Maria Wippermann, Tochter des verstorbenen Großköters Hans Wippermann aus Eilensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Der Bräutigam verschreibt der Braut den von seinem verstorbenen Vater vererbten Großkothof, wovon seine Mutter Leibzucht bekommt. Die Mitgabe seiner 3 Schwestern, wovon die eine an Tönnies Heinrich Papen zu Wenzen und die zweite an Hans Heinrich Mölken verheiratet ist, betrug das, was in der Ehestiftung der ältesten Schwester benannt ist. Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 40 Taler, die sie selbst erworben und Abfindung vom väterlichen Hofe als 20 Taler 1 Kuh und Aussteuer. (Großkothof Nr. 5)
- [S50] STA Wolfenbüttel, Ehestiftungen des Amts Greene Band VI Seite 65.
Ehestiftungen des Amts Greene Band VI Seite 65
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 17.10.1740 zwischen Jobst Heinrich Helmke Sohn des verstorbenen Großköters Hans Jürgen Helmke Stroit und Anna Maria Wippermann, Tochter des verstorbenen Großköters Hans Wippermann aus Eilensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Der Bräutigam verschreibt der Braut den von seinem verstorbenen Vater vererbten Großkothof, wovon seine Mutter Leibzucht bekommt. Die Mitgabe seiner 3 Schwestern, wovon die eine an Tönnies Heinrich Papen zu Wenzen und die zweite an Hans Heinrich Mölken verheiratet ist, betrug das, was in der Ehestiftung der ältesten Schwester benannt ist. Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 40 Taler, die sie selbst erworben und Abfindung vom väterlichen Hofe als 20 Taler 1 Kuh und Aussteuer. (Großkothof Nr. 5)
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