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- [S50] STA Wolfenbüttel, Testament des Kleinkotsassen Eduard Alphey aus Dielmissen: .
Testament des Kleinkotsassen Eduard Alphey aus Dielmissen:
Aktenzeichen: Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 40 Neu 2 Nr. 4335, ergangen 1889
In Kurzform: Kleinkotsasse Eduard Alphey, z. Zt. Soldat im Herzogl. Braunschweig. Infanterie-Regimente Nr. 92, Braunschweig, 1.8.1870, Herzogl. Stadtgericht Braunschweig geschehen am 31.7.1889, Gerichtsvollzieher Wilhelm Wedekind in Braunschweig überreicht das Testament des Eduard Alphey, Dielmissen vom 1.8.1870, verstorben am 10.2.1884 in einem Umschlag mit unverletztem Siegel Eduard Alphey hat mit seiner Frau einen Erbvertrag abgeschlossen, so dass das Testament wahrscheinlich gegenstandslos ist. Die Witwe des Testators ist auch ein Jahr nach dessen Ableben verstorben, wie das einzige Kind desselben in diesem Frühjahr verstorben ist. Wedekind bittet um eine beglaubigte Abschrift des Testaments. Eduard Alphey bestimmt Halbbruder Heinrich Karl Wilhelm Andreas Wedekind, Gerichtsvollzieher in Braunschweig das Protokoll des Testaments zu sich zu nehmen.
Ich, Eduard Alphey bestimme: § 1 Zu Erben meines Nachlasses setze ich ein:
1) meinen Vater, den Kothsassen und Altvater Eduard Alphey zu Dielmissen
2) meinen Bruder Gerichtsvollzieher Wilhem Wedekind zu Braunschweig
3) meinen Bruder, Ackergehilfen Heinrich Brandt zu Dielmissen
4) meine Schwester, die Ehefrau des Handarbeiters Wilhelm Sagebiel, Louise, geb. Brandt, zu Wallensen, Königl.
Amtsgericht Lauenstein
5) meine Schwester, die Ehefrau des Büdners Christian Sprenger zu Capellenhagen, Königl. Amtsgericht Lauenstein,
Minna geb. Alphey
6) meinen Bruder, den Tischler August Alphey, jetzt Soldat in der 3ten Compagnie des herzogl. Braunschw.
Infanterie-Regimente Nr. 92
7) meinen Bruder, den Tischler Carl Alphey zu Dielmissen
8) der unverehelichte Caroline Alphey
§2: Mein Vater, der Kothsasse und Altvater Eduard Alphey zu Dielmissen erhält nach dem Interimswirtschaftscontracte vom 28.3.1840 in der bei herzoglichen Amtsgerichte Eschershausen ergangenen Grundacta , den sub. Nr. 53 zu Dielmissen belegenden Kleinkothofes betr. Resp. an der Wedekind und Brandtschen Vormundschaftsakte daselbst, enthaltene Leibzucht und soll er damit von meinem Nachlasse abgefunden sein.
§3: Meiner Schwester Caroline Alphey Alphey vermache ich ein Prälagat von 100 Talern
§4: Meine in §1 sub. 2 ? 8 incl. aufgeführten rechten Geschwister erhalten nach dem Hofverlass-Kontrakte de Dato Eschershausen den 18.9.1869 bereits eine Abfindung von dem von mir übernommenen hohe zu Dielmissen außer dieser Abfindung sollen sie meinen Nachlass zu gleichen Teilen erben, nachdem davon der Altenteil, den Abfindungen, das Prälagat meiner Schwester Caroline und die adf. dem hohe haftender Ablösungs- und Hypothekenschulden abgezogen sondern und sollen solche sobald sie ohne Kinder zu hinterlassen, verstorben, gegenseitig substituirt werden.
§5: In Bezug auf meine Schwester, Ehefrau Sagebiel, bestimme ich, dass deren Erbteil mit Ausschluss deren Abfindung ihr nicht ausgehändigt, sondern zu Gunsten deren Kinder belegt, und deshalb eine Kuratel angeordnet, ihr die Zinsen von dem Erbteil aber lebenslänglich ausgezahlt werden, die Substanz aber den Kindern nach dem Tode ihrer Mutter mit Umgehung ihres Vaters Sagebiel ausgehändigt werden soll.
§6: Mein Bruder Carl und meine Schwester Caroline Alphey sind jetzt noch minderjährig, deshalb bestimme ich, dass, wenn während ihrer Minderjährigkeit ihren der von mir vererbte Teil meines Nachlasses zufallen sollte, für sie in Bezug auf diesen Erbteil von Kuratel bestellt, der Erbteil belegt und die Zinsen bis zu ihren Volljährigkeit wieder zum Kapitale geschlagen werden sollen.
§7: Damit die Erbteile gehörig an meine Erben gezahlt werden können, soll der Kothof Nr. 53 zu Dielmissen mit allen Inventarien und der ganzen Ernte öffentlich meistbietend vor herzogl. Amtsgerichte Eschershausen verkauft werden, da keiner meiner Brüder des Vermögens ist, den Hof zu übernehmen.
§8: Die Erbteile vom Verkauf der Kotstelle fallen nach Abzug der davon gezahlten Schulden, Abfindungen, pp. sofort ausgezahlt werden, an meine Geschwister, und soll mein Vater auch an den Erbteilen seiner großjährigen Kinder von Nießbrauchsrecht nicht zustehen
§9: Zum Verstrecker meines Testaments bestelle ich den Vollmeier Wilhelm Meyer, jun. zu Dielmissen, und erteile demselben, sich meines Nachlasses zum Besten meiner Geschwister nach besten Kräften anzunehmen.
§10: Der Armen- und Bestattungskasse vermache ich das Gesetzliche.
Sollte dieses mein Testament nicht als solches Geltung haben, so müsste ich dass dasselbe als Schenkung auf den Todesfalle oder mir als solche den Rechten gemäß ?. bitte ich die Unterlagen dem Gerichtsvollzieher Wedekind zustellen zu lassen. Er soll diese Abschrift dieses Testament aufheben Unterschrieben: Alphey und W. Wedekind
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