Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Die Dienstentsetzung des Unterförsters Franz Bartels zu Dielmissen und die Anstellung des Hilfsjägers Georg Hr. Wilhelm Gründner als Unterförster in Holzen 1833:
Sign. NLA WO, 50 Neu 5, Nr. 822
Die Dienstentsetzung des Unterförsters Franz Bartels in Dielmissen, abgegebene Straferkenntnis.
Beschlossen im Staats Ministerium
Braunschweig, 12.5.1833
Comm. der Herzogl. Cammer Direktion der Forsten und Jagden, zum Bericht hinsichtlich des Antrages auf Aussetzung einer Pension des abgesetzten Unterförsters Bartels zu Dielmissen
Braunschweig, 22.5.1833
Durch das pflichtwidrigen Benehmens, seiner Unbrauchbarkeit und des dissoluten Lebenswandels eine Berücksichtigung im Wege der Gnade nicht verdient und der Antrag nur deshalb zu Höchster Berücksichtigung zu empfehlen ist, weil Bartels sonst völlig der Armenkasse zur Last fallen würde, da demselben schon jetzt in völliger Armut befindet, nicht zu letzt wegen seiner Ehefrau, die keine Schuld trägt, die Pension zu bewilligen, 80 Taler Gehalt und unter dem 31.12.1806 angestellt, dafür er 26 Jahre dient, wonach das Normale-Rechnungsgehalt 51 Taler 21 mgl. das Gnadenruhegehalt 80 Taler betragen würde. Sollte der Familienunterhalt gesichert sein, so müsste der Ehefrau des Bartels 80 Taler ohne Abzug beschlossen werden.
Braunschweig, 22.5.1833
Wird genehmigt
Braunschweig, 7.6.1833
Sind nicht abgeneigt der Ehefrau aus dem genehmigten Fonds zu zahlen.
Braunschweig, 15.6.1833
Untersuchungssache des Forstknechts Franz Georg Bartels in Linnencamp wegen Dienstvergehens und sonstiger Unrechtfertigkeiten.
Gnadengesuch zur Bewilligung einer Pension wird abgelehnt.
Bartels wurde das Dienstgehalt schon zurückgestuft.
Holzminden, 12.7.1833.
Die Herzogl. Kammerkasse wird angewiesen Unterförster Bartels zu Dielmissen vom 1. des Monats angerechnet die Besoldung von 40 Talern, die Unterstützung von 40 Talern und die Mindesentschädigung von 15 Talern an Bartels auszuzahlen.
Braunschweig, 22.7.1833
Nachfolger Gehülfsjäger Heinrich Wilhelm Grunfner zu Blankenburg, Gehalt 110 Taler, Mietentschädigung von 15 Taler, Brennholz von 8 Maltern Holz und 3 Schock Waasen vom 1. März des Jahres angerechnet.
Braunschweig, 12.2.1834 Herzogl.- Braunschw.-Lüneburg. Staatsministerium
Jagdrevier Halle
Dorf Holzen
Grundner wohnt in Dielmissen, später wohnt er in Holzen, weil viele Wilddiebe
1860: Ernennung des Forstaspiraten Schultze zu Dielmissen
1859 ? 1885: Friedrich Ludewig, Forstgehilfe zu Dielmissen
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