Quellen |
- [S82] HSTA Hannover.
Akte: HStA Hannover Nds. 210 Nr. 968
Vorblatt:
1) lfd. Nr. der Liste Holzminden L 5
2) Lagebezeichnung: Dielmissen bei Holzminden auf dem Flurstück 141 / 58 von Flur 1 zu 0,1926 ha
3) Angabe des Grundbuchblattes: Dielmissen Bd. 1 Bl. 5
4) Flächeninhalt: 18 ha 20a 13 qm
5) Zustand insbes. Kriegsschäden: gut, keine Kriegsschäden
6) Reichseigentum: ja
7) Gegenwärtige Verwendung des Grundstücks: landwirtschaftlich
8) Ist das Grundstück vermietet oder verpachtet? Verpachtet
9) Kapitalwert (gemeiner Wert
Beschreibung des Grundstücks oder Gebäudes Bauernhof in Dielmissen Nr. 16 (ehem. NSFK) bestehend aus:
a) Wohngebäude: Backsteinbau, 2 stöckig, elektrisches Licht, Wasserleitung, Bedachung Sollingplatten, Länge: 21m,
Breite: 14 m, Lagebezeichnung: Dielmissen bei Holzminden auf dem Flurstück 141/58 von Flur 1 zu 0,1926 ha. Grundbuchblatt Dielmissen Band 1 Blatt 5 von 18 ha 20 a 13 qm, Guter Zustand, keine Kriegsschäden, Reichseigentum.
Gegenwärtige Verwendung des Grundstückes: landwirtschaftlich, das Grundstück ist verpachtet
b) Stallgebäude: für Großvieh, 1 ½ stöckig, Backsteinbau, elektrisches Licht und Wasser, Dach Sollingplatten, Länge: 33 m, Breite: 13 m
c) Stallgebäude für Kleinvieh, 1 stöckig, Bruchsteinbau, Dach besteht aus Sollingplatten, Länge: 9 m, Breite: 6 m.
d) Scheune: 1 stöckig, Backsteinbau, Dachziegel, elektrisches Licht, Länge: 35 m, Breite: 16 m.
Zu dem Bauernhof gehören noch 18,0087 ha Ackerland und Wiese:
Flur 1 Flurstück 81 in der Klingelwiese = 0,3836 ha
Flur 1 Flurstück 115 im Dorfe = 0,3502 ha
Flur 5 Flurstück 261 hinterm Dorfe = 3,3938 ha
Flur 6 Flurstück 238/267 in den Kreuzwiesen = 0,0132 ha
Flur 6 Flurstück 322/292 übern neuen Kampe = 4,9055 ha
Flur 4 Flurstück 324/177 auf dem Twerlande = 7,1356 ha
Flur 1 Flurstück 141/58 im Dorfe = 0,0951 ha
Flur 6 Flurstück 239/267 in den Kreuzwiesen = 1,7317 ha
Dielmissen, 17.2.1947 Vertraulich
Endunterzeichneter gestattet sich Folgendes zu unterbreiten.
Es wird für und in der nächsten umgehend verlautbar, dass das Finanzamt in Holzminden, die in Dielmissen gelegene staatliche Landwirtschaft in Größe von etwa 73 Morgen, für zwei bzw. drei Jahre, Pacht und Steuerfrei oder aber zu einem ganz niedrigen Pachtpreis an einem Ostdeutschen August Laskowski, stammend aus dem frühesten polnischen Gebiet, verpachtet hat. Dieses erwecke bei den Steuerzahlern Erbitterung und Ärgernis gegen das Finanzamt in Holzminden, den Bauernunterhaltungen zu entnehmen, soll Laskowski auch noch dazu ganz ungeeignet sein, da gerade diese Landwirtschaft eine vielseitige Bodenbeschaffenheit besitze, die nur durch einen besonders geschickten Landwirt ordnungsmäßig bewirtschaftet werden kann. Durch eine Misswirtschaft würde für also die allgemeine Volksernährung viel verloren gehen. Diese Landwirtschaft würde mehrere Jahre hindurch neben einer anderen für gelegenen durch die Braunschweigsche Siedlungsgesellschaft gemeinsam bewirtschaftet. Diese hat sich seit Jahren bewehrt. Plötzlich ist es dem Finanzamt in Holzminden entfallen, die in Frage stehende Landwirtschaft zu trennen und an Laskowski zu verpachten.
Eine Trennung von Landwirtschaften kann nur unter besonderer Vorbereitung im Laufe von einigen Jahren erfolgen, bis bei Ackerbestellung auf beiderseitige Selbständigkeit derselben getätigt ist. Diese plötzliche Handlungsweise des Finanzamt in Holzminden hat nun dafür geführt, dass bei eine Landwirtschaft von einer Sorte Frucht zu viel und von der anderen Sorte die ganz dringend benötigt wird, keiner hat. Aus diesem Grunde ist die augenblickliche Viehfütterung stärkstens gefährdet, eben fraglich die Ablieferung für die Volksernährung wesentlich minimales.
Ich bitte höflich ebenso dringend, dass Pachtverhältnis und die unberechenbare plötzliche Trennung der Gehöfte durch zuverlässige fachmännische Kräfte greifen zulassen und dafür zuwirken, dass das Pachtverhältnis zwischen dem Finanzamt in Holzminden und Laskowski gelöst wird oder aber dem Laskowski die Zahlung des ortsüblichen Pachtpreises auferlege wird. Es würde für angebracht sein, die Bewirtschaftung dieser Landwirtschaft auch weiterhin der Braunschweigischen Siedlungsgesellschaft oder aber einem anderen Ortsansässischen Landwirt pachtweise zu übertragen. Nur so könnte ein allgemeines Ärgernis gegen das Finanzamt in Holzminden vermieden werden und der Volksernährung viel geholfen werden.
Bruno Leyck, Dielmissen, Kreis Holzminden.
Der Oberfinanzpräsident Hannover, 19.2.1947
V30a H. 30.4.1947
Reisevermerk ? Holzminden 26.4.1947
Bei der Überprüfung der Eingabe des Bruno Leyck, Dielmissen vom 17.2.1947 stellte ich fest, dass der früher des NSFK gehörende Bauernhof Dielmissen Nr. 16 der Verwaltung der AWV Holzminden untersteht. Der Hof hat eine Größe von 72 Morgen (bW= c 1814,- RM je ha), die Gebäude sind gut. Finanzamt lässt sich nahtlos von der Kreisbauernschaft führen, Verhandlungen mit Kreisbauernschaft, Wohnungsamt, Bürgermeister von Dielmissen, Pächter haben jedoch zu keinem Ergebnis geführt, im Gegenteil, die an und für sich einfache Sache ist immer verwirrender geworden, wenn nicht sogar festgefahren. Die Kreisbauernschaft hat den Pächter bestimmt, einen Ostflüchtling ebenfalls den Pachtzins, der jedoch nicht im entfernsten den ortsüblichen Pachtpreisen entspricht. Da auf dem Hof seit Monaten ein starkes Durcheinander besteht, Streit Schlägerei, aufstecken der polnischen Fahne, usw. an der Tagesordnung sind, wäre es dringenst erforderlich, wenn von hier aus die Verpachtung des Hofes in die Hand genommen wird, um die ordnungsmäßige Bewirtschaftung des Hofes sicher zu stellen, bevor weitere Vorwürfe gegen die Finanzverwaltung erhoben werden. Bürgermeister und Ortsbauernvorsteher bitten ebenfalls um baldige Bereinigung der dort z. Zt. herrschenden für die ganze Gemeinde unerfreulichen Zustände. Bruno Leyck, der Schreiber des beigefügten Schreibens von 17.2.1947 wohnte ebenfalls auf dem Hofe Nr. 16 ab 1946 und ist nach einer Schlägerei mit dem früheren Verwalter des Hofes, der ebenfalls da noch wohnt, nach unbekannt verzogen. Die Prüfungsstelle Holzminden schreibt dem Finanzamt vor, wenn Vorkaufsrecht eingeräumt werden soll, sonst wird der vorgeschlagene Pachtpreis nicht anerkannt. Da noch Streitigkeiten mit Bürgermeister usw. bestehen, ferner zur Bereinigung der kurz geschilderten Verhältnisse, wäre eine Überprüfung der AWV Holzminden durch hiesigen Referenten sofort erforderlich
V3 R
Wer hat vorstehende Untersuchungen vorgenommen? Engel
V30a an V34 Holzminden 30.4.1947
Ich verweise auf meinen an V3 abgegebenen Reisevermerk Engel
V35 an V3
Ich bitte um Beifügung des Reisevermerks 2.5.1947
Hannover. 8.5.1947
Niederschrift über die Besprechung beim Finanzamt Holzminden am 7.5.1947
Abfahrt 7 Uhr Rückkehr 22,30 Uhr
Teilnehmer: R. R. Seifert von O. F. F. Hannover
Angestellter Köster von O. F. F. Hannover
R. R. Becker vom Finanzamt Holzminden
Angestellter Kemmann vom Finanzamt Holzminden
Angestellter Buschmeier vom Finanzamt Holzminden
Die Ithwiesen werden noch von der Besatzungsmacht genutzt. Wegen der Baulichkeiten ist das Finanzamt angewiesen, beim Grundbuchamt Eintragung zu beantragen. Nach Mitteilung des Finanzamtes ist auf dem Hof in Dielmissen auf Veranlassung des Kreisbauernschaft der Flüchtling Laskowski eingesetzt. (Besichtigung ist für nachmittags vorgesehen.) Vertrag ist vom Finanzamt noch nicht geschlossen. Weiterfahrt nach Dielmissen um 16.30 Uhr. Dort zeigte zunächst der von der Kreisbauernschaft eingesetzte Ostflüchtling Laskowski den Hof. Es sind 1 Doppelhaus und 2 große Scheunen mit Stallungen vorhanden. Laskowski selbst hat aus dem Osten 4 Pferde mitgebracht. Er bewirtschaftet z. Zt. den Hof mit seiner Frau, 1 Knecht und 1 Sohn. Der Hof ist 18 ha groß. Außer den Pferden sind noch 3 Kühe, davon eine hochtragend, 1 Kalb, 1 Sau mit 5 Ferkeln, sowie 2 Schweine neben Hühnern und Gänse vorhanden. Laskowski hat den Hof am 2.10.1946 übernommen. Inzwischen kam der frühere Besitzer Meyer in dessen Räumen anschließend eine Besprechung mit den Parteien stattfand. Her Meyer führt aus: Hof wurde im Dezember 1942 an das N. S. F. K. verkauft. Kaufpreis 85000,- voll erfüllt. Weiter wurde vertraglich vereinbart: Überlassung des Wohnhauses linker Teil, Garten hinter dem Wohnhaus, außer einem kleinen eingezäumten Teil hinter dem Stall, Garten auf der Klingewiese, außer einem Teil an Wallhöfer. Die Vereinbarungen sind geschlossen bis zum Friedenschluss Weiter ist vereinbart pachtweise Überlassung des rechten Wohnhausteils an die Eltern Meyer, ferner das neben diesem liegende kleine Stallgebäude sowie der dahinter liegende kleine Garten abgegrenzt, ferner der dem kleinen Stallgebäude gegenüber liegende Unterschuppen und der Garten auf dem Kampe. Diese Verpachtung ist bis zum Ableben des letzten Elternteils geschlossen. Als Pachtpreis des Meyerschen und des Eltern Meyerschen Teils waren monatlich 100,11 RM vereinbart. Vertrag ist z. Zt. geschlossen von dem N. S. F. K. Der Vertrag mit Meyer, ebenso mit Wallhöfer, ist genehmigt worden. Meyer hat ihn jedoch, weil er außerhalb war, nicht erhalten. Vertrag ist von beiden Teilen unterschrieben. Es wohnen heute im linken Teil außer Meier, Elliot, Wallhöfer und Laskowski. Laskowski hat 3 Räume einschließlich Küche. Im rechten Teil (Eltern) wohnen die Mutter, der Bruder mit Familie, ferner Familie Falke sowie die Frauen Rautenberg und Winkel. Die Braunschweigische Siedlungsgesellschaft, Braunschweig, Hochstr. 18, benutzt noch einen Teil der linken Scheune. Die Braunschweigische Siedlungsgesellschaft bewirtschaftete früher 2 Höfe. Finanzamt Holzminden hat die Höfe getrennt und der Meyersche Hof wurde an Laskowski verpachtet. Sünning
Der Oberfinanzpräsident Hannover Hannover, 8.5.1947
- AWV -
WO 4400 Holzminden L 5 ? V 314
Herrn Rechtsanwalt Dr. Abele
(20) Stadtoldendorf
Betriff: Hof Dielmissen ? früheres Vermögen NSPK
Ihr Mandant Karl Meyer
Ich bin unter anderem mit der Verwaltung des Grundvermögens des ehemaligen HSFK beauftragt und bediene mich bei der Verwaltung der Finanzämter. Am 7. des Monats nahm der Unterzeichnete Gelegenheit auf einer Dienstreise auch den o. a. Hof zu besichtigen. Ich beabsichtige, die Hof-Angelegenheit zu bereinigen und mit den Beteiligten Vereinbarungen zu treffen, die den gegebenen Verhältnissen gerecht werden. Bestehende vertragliche Vereinbarungen sind nach den Weisungen der MilReg. weiterhin einzuhalten. Solche Verträge werden ? wie dies ja selbstverständlich ist ? von mir beachtet werden. Mein landwirtschaftlicher Sachverständiger und voraussichtlich auch der Unterzeichnete werden in der nächsten Zeit Gelegenheit nehmen, die Angelegenheit möglichst an Ort und Stelle mit den Beteiligten zu bereinigen. Ich werde Sie rechtzeitig bitten, an dem Termin teilzunehmen. Bis dahin bitte ich, von irgendwelchen Maßnahmen Abstand zu nehmen. gez. Seifert
An V 30a mit der Bitte um R. Im Auftrag gez. Seifert Beglaubigt Evert, Steuerassistent
Niedersächsisches Kulturamt Göttingen Göttingen, 17.5.1947
Schreiben vom 13.3.1947, Dienststelle 15
Betrifft Verpachtung des Bauernhofes in Dielmissen Nr. 16
An das Finanzamt Holzminden
Unter Bezugnahme auf Ihr obengenanntes Schreibens betrifft Verpachtung des Bauernhofes in Dielmissen Nr. 16 an Laskowski bitte ich um Mitteilung über den Stand der Sache. Der Vorsteher im Auftrage
August Laskowski Dielmissen, 25.5.1947
Herrn Oberfinanzpräsidenten Hannover, Hardenbergstr. 4
Betrifft: Verwaltung des Hofes Dielmissen Nr. 16
Die mir vom Finanzamt Holzminden mitgeteilt worden ist, wird demnächst die Verwaltung meines Hofes von dort aus weitergeführt. Ich stelle folgenden Antrag und bitte um Klarstellung einiger strittiger Punkte, deren endgültiger Entscheidung für mich sehr wesentlich ist.
1) Hinter dem Wohnhaus ist ein Hof für Kleintierzucht. Dieser Hof wird benutzt von Gebrüder Meier und dem nicht mehr im Haus wohnenden ehemaligen Inspektor der Braunschweigischen Siedlungsgesellschaft Ellienroth. Ich selbst als Pächter des Hofes darf kein Vieh dort laufen lassen, da ich Gefahr laufe, dass mir alles totgeschlagen wird. Ich bitte um Klarstellung der Besitzverhältnisse bzw. um Aufteilung des Hofes.
2) Zu dem Hof gehören, wie vom Finanzamt Holzminden Bewertungsstelle festgestellt wurde, 10 m Holzgerechtsame. Darauf erhebt Meyer allein Anspruch und wie mir vom Holzhauer und Verteiler Käse Dielmissen mitgeteilt wird, bekomme ich nur mein mir zustehendes Flüchtlingsholz, 4 m. Ich bitte dafür Sorge zu tragen, dass die Holzgerechtsame beim Hofe bleiben, da ich mit 4 m den Betrieb im Winter nicht aufrechterhalten kann.
3) Zum Hofe gehören 2 Gemüsegärten, beide Gärten werden von den Gebrüdern Meyer bewirtschaftet. Als Verwalter der gesamten Wirtschaft habe ich mir ca. 800 m ab vom Hause im Feld einen Gemüsegarten einrichten müssen. Dieses ist auf die Dauer untragbar, da ich mir z. T. Pflanzen für mein Feldland selbst ziehe. Bei der jetzigen trockenen Jahreszeit ist es mir unmöglich den Garten zu besprengen. Auch für meine Wirtschaftsküche ist es sehr schwierig, dass täglich zu brauchende Gemüse und Gewürzkräuter aus diesem weit abliegenden Garten zu holen. Während der Inspektor Ellinroth nach wie vor seinen Gemüsebedarf aus dem zum Hofe gehörenden Gemüsegarten holt. Ich bitte auch hier um eine endgültige Klarstellung.
4) Im Hause oben auf dem Getreidespeicher, wo meine Vorräte lagern befindet sich eine Räucherkammer. Die Schlüssel dazu haben Meyer und Ellienroth. Ich selbst muss daher immer dulden, dass Fremde meinen Getreidespeicher betreten. Obwohl vom Kreiswohnungsamt entschieden wurde, dass diese Kammer frei zu machen sei, geschieht nichts in dieser Hinsicht. Ich bitte die Räucherkammer, die eindeutig zum Wirtschaftsbetrieb des Hofes gehört an mich abzugeben. Ich bin allerdings damit einverstanden, dass der Hausbewohner Meyer im Herbst, wenn geschlachtet wird, seine Bestände dort Räuchern kann. Mein im Herbst 1946 Eingeschlachtetes liegt noch roh auf dem Boden. Man hat mir bisher die Benutzung der Kammer untersagt.
August Laskowski
V30a an V314
Betrifft Verpachtung des Hofes in Dielmissen Nr. 16 ? Holzminden ? findet am Donnerstag den 12.6.1947, vormittags 10 Uhr auf dem Hofe in Dielmissen eine Besprechung statt. Zu dieser Besprechung sind zu laden:
1) FA Holzminden
2) Kreisbauernschaft Holzminden
3) Kulturamt Göttingen (unter Bezug auf das Schreiben des Kulturamts vom 17.5.1947)
4) Braunschweigische Siedlungsgesellschaft
5) Rechtsanwalt Dr. Abels, Stadtoldendorf
6) Bürgermeister von Dielmissen
7) Ortsbauernvorsteher von Dielmissen
8) der ehemalige Besitzer Meyer
9) der Pächter Laskowski
FA ist aufzufordern für einen Besprechungsraum (Gastwirtschaft) zu sorgen. Engel
O.F.P Hannover, 2.6.1947 W.C. 4400 Holzminden L 5 V 314
AWV
1) An FA Holzminden
2) An Kreisbauernschaft Holzminden
3) An Kulturamt Göttingen
4) An Braunschweigische Siedlungsgesellschaft, Braunschweig, Hachstr. 18
5) An Rechtsanwalt Dr. Abels, Stadtoldendorf
6) An Bürgermeister von Dielmissen a/Jht
7) An Ortsbauernvorsteher von Dielmissen a/Jht
8) An Herrn Karl Meyer, Dielmissen Nr. 16 a/Jht
9) An der Pächter Laskowski, Dielmissen Nr. 16 a/Jht
Betr.: Verpachtung des Hofes in Dielmissen Nr. 16
Am Donnerstag, den 12.6.1947, vormittags 10 Uhr findet über den früheren Meierschen Hof, Dielmissen eine Besprechung statt. Ich bitte um teilnehmen. Es soll eine Regelung über die künftige Bewirtschaftung erfolgen.
Treffpunkt: Bürgermeisteramt
Auf Schreiben an das Kulturamt Göttingen setzen: Bezug auf Schreiben vom 17.5.1947 Sa Az. L. K. 40. 0. 8. 2. B.
Auf Schreiben an den Bürgermeister Dielmissen setzen: Die Bereitstellung eines Zimmers zu Besprechung darf ich erbitttten. Ferner wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie für 4 Personen Mittagessen in einer Gastwirtschaft bestellen würden.
J. A.
S. V 31 Sa 2./6. V 314
Hans Joachim Just, Rechtsanwalt Dem Herrn
Holzminden, Neuestr. 6 Oberfinanzpräsidenten
Beim Landgericht Braunschweig zugelassen Abwicklungsstelle für Wehrmachtsvermögen
Hannover
Dem Herrn Oberfinanzpräsidenten Abwicklungsstelle für Wehrmachtsvermögen, Hannover
Betr.: Hof in Dielmissen Nr. 16
Ich bitte davon Kenntnis zu nehmen, dass ich die Vertretung des Herrn August Laskowski übernommen habe. Von Herrn Regierungsrat Becker, Finanzamt Holzminden, bin ich über den Sachverhalt unterrichtet, soweit dies ohne Akten möglich war, die Ihnen vorliegen sollen. Falls von Ihnen ein Verhandlungstermin an Ort und Stelle anberaumt wird, bitte ich, mich möglichst frühzeitig davon zu unterrichten.
Holzminden, 3.6.1947 Just
V 30a Hannover, 13.6.1947
Reisebericht ? FA ? Bezirk Holzminden ? am 12.6.1947 in Dielmissen
Anwesed waren:
1) Seifert, - RR OFP Hannover
2) Engel, - Sachverständiger OFP Hannover
3) Becker, - Landw. Sachverständiger FA Holzminden
4) Kemmann ? Angestellter FA Holzminden
5) Hauff ? ORR Kulturamt Göttingen
6) Zeddies ? Kreisbauernvorsteher Kulturamt Holzminden
7) von Larisch ? Geschäftsführer Kreisbauernschaft ? Holzminden
8) Just ? Rechtsanwalt für Laskowski Holzminden
9) Burchhardt ? Direktor der Braunschweigischen Siedlungsgesellschaft, Braunschweig
10) Stieghahn ? Architekt der Braunschweig. Siedlungsgesell, Braunschweig
11) Vasel Bürgermeister, Dielmissen
12) Breier Gemeindedirektor, Dielmissen
13) Meyer Ortsbauernvorsteher, Dielmissen
14) Meyer Landwirt, Dielmissen
15) Laskowski Landwirt, Dielmissen
Rechtsanwalt Dr. Abels, Stadtoldendorf, Anwalt des Landwirts Meyer, Dielmissen, war nicht erschienen.
Beginn der Besprechung 10. 15 Uhr in der Gastwirtschaft in Dielmissen
RR Seifert schilderte die Verhältnisse auf dem Hof Dielmissen Nr. 16 und erwähnte besonders, dass die gut erhaltenen Gebäude mit der beim Resthof verbliebenen landw. Gen. Fläche nicht voll ausgenutzt sind. Da sich die seltene Gelegenheit bietet, dass die Braunschw. Siedlungsgesellschaft, die in der gleichen Gemeinde auch noch eine Hofstelle bewirtschaftet evtl. Land abtreten würde. Wurde der Vorschlag gemacht, aus der Hofstelle Nr. 16 zwei Siedlerstellen zu gründen. Es wären daher die Fragen zu prüfen:
1) Ist es nach landw. Gesichtsichtspunkten vertretbar, dass aus der Hofstelle zwei gleichgroße Stellen in Art einer Siedlung
gebildet werden?
2) Wer wird als Pächter eingesetzt? Bevor in die Erörterung dieser Frage eingetreten wurde, wurde eine Besichtigung des
Hofes durchgeführt. Anschließend wurde unter Ausschluss der Landwirte Meyer und Laskowski, ferner des Rechtsanwalts
Just, zur ersten Frage Stellung genommen. Allgemein wurde zugestimmt, dass der Gebäudebesatz zu der derzeitigen landw.
genutzte Fläche zu groß sei. Ferner war Übereinstimmung darin, dass 2 Höfe nur dann existenzsichere Betriebe seien, wenn beide Höfe zusätzlich mit Land und zwar besseres wie das vorhandene, ausgestattet würden. Über die Größe der zu bildenden Höfe befragt, wurde von sachverständiger Seite allgemein unter Berücksichtigung der dortigen Bodenverhältnisse eine Betriebsgröße von 60 Morgen vorgeschlagen. Diesen Standpunkt vertrat besonders der Vertreter des Kulturamtes, ORR Hauff und Kreisbauernvertreter Zeddies. Direktor Bochhardt erklärte, dass die Braunschw. Siedlungsgesellschaft nicht so viel Land abtreten könnte. Dem Pächter des Brandschen Hofes, waren 120 Morgen zugesagt, hiervon gehen 20 Morgen abzunehmen, wäre nicht tragbar, da sie gegenüber dem Pächter Verpflichtungen hätten. Sie, die Braunschweig. Siedlungsgesellschafr, wäre jedoch bereit, evtl. noch 10 Morgen auszugehen, damit würden dann die Sielungsstellen je 0,55 Morgen groß. Kreisbauernvorsteher Zeddies trat weiterhin für die Bildung von Höfen mit je 60 Morgen ein. Landwirt. S. Engel hob hervor, dass wohl der Boden des Resthofes nicht gut sei, jedoch nur im Rahmen der Gemeinde gesehen, und dass es im Kreise Holzminden noch viele Gemeinden mit schlechteren Bodenverhältnissen und geringerer Betriebsgröße gäbe, die trotzdem exestenzsicher sind. Die Existenz der Siedlungshöfe aus Nr. 16 sei daher auch mit 55 Morgen gesichert und die Verhandlungen dürften, ob 60 oder 55 Morgen, nicht daran scheitern. Ortsbauernführer Meyer stimmte dem zu, dass die Betriebe mit 55 Morgen auskommen könnten, sein Hof sei z. B. auch nur 54 Morgen groß.
Es wurde beschlossen und einstimmig gebilligt: Aus dem Hofe Nr. 16 werden 2 Siedlerstellen bestimmt, mit einer Größe
von ca. 55 Morgen, einschließlich der Hinzuziehung von 30 Morgen, die die Braunschw. Siedlungsgesellschaft an diese
Stellen zu verpachten sich verpflichtet. CRR Hauff sagte zu, auf dieser Grundlage die Siedlungsplanung durchzuführen. Für die Bewertung und Auseinanderteilung der Ländereien sollen durch das FA die Bodenschätzungsergebnisse zur Verfügung gestellt werden. RR Seifert fragte die Ortsansässigen, ob Bedenken gegen die beabsichtigten Pächter Meyer und Laskowski beständen. Das Ergebnis dieser Besprechung war, dass im Großen und Ganzen gegen beide nicht viel vorzubringen sei und dass auch die Stimmung der Gemeindebewohner sich weder gegen den einen noch den anderen richten würde. Es wurde beschlossen und fand allgemeine Zustimmung: Meyer erhält als Einheimischer und ehemaliger Eigentümer im Interesse jetzt noch nicht volljährigen Sohnes, die eine Pachtung, damit der Hof weiterhin der Familie erhalten bleibt, jedoch mit dem Hinweis, dass er die Pachtung nur bis zur Volljährigkeit seines Sohnes bekommt, anschließend sein Sohn als Pächter eingewiesen würde. Die zweite Pachtung wurde Laskowski angesprochen, wodurch auch ein Ostflüchtling Berücksichtigung gefunden hätte. Nunmehr wurden Meyer, Laskowski und der Rechtsanwalt Just der Besprechung hinzu gezogen. Nach Bekanntgabe der Beschlüsse erklärten sich Meyer und Laskowski bereit, die Pachtung zu folgenden Bedingungen zu übernehmen:
1) Jede Hofstelle wird ca. 55 Morgen groß.
2) Den linken Teil des Wohnhauses, den größeren Teil erhält Meyer
3) Meyer hat in seinem Teil seine Mutter aufzunehmen, die damit keine weiteren Ansprüche an den Hof zu stellen hätte.
4) Den rechten Teil des Wohnhauses, den kleineren Teil, erhält Laskowski.
5) Die Wirtschaftsgebäude, Stallungen und Scheune, werden zu gleichen Teilen aufgeteilt, die obere Hälfte / Hausteil, erhält Laskowski. Den unteren Teil, Straßenseite, Meyer. Der kleine Stall, rechts vom Wohnhaus wird Laskwski zugesprochen.
6) Wohnhaus und Stallungen erhalten Zwischenwände. Die Kosten hierfür übernimmt die Finanzverwaltung.
7) Der Scheunenraum, der z. Zt. noch von dem Bäckermeister Schünemann benutzt wird, steht ab Ernte 1948, Stichtag 1. Juni, Schünemann nicht mehr zur Verfügung. FA hat Schünemann hiervon in Kenntnis zu setzen.
8) Eine Teilung der Gärten wird vorgenommen.
9) Eine Teilung des Hofraumes kann nicht durchgeführt werden.
10) Die Aufteilung der Ländereien wird unter Zugrundelegung des Bodenschätzungsergebnisses durchgeführt.
11) Der Pachtbeginn 1.10.1947 für 3 Jahre.
ORR Hauff wies mit Betonung darauf hin, dass die Aufteilung des Hofes nach dem jetzt gefassten Beschluss eine unglückliche, jedoch im Augenblick der Notzeit nicht zu vermeidende Lösung sei. Es müsste angestrebt werden, dass bei Aufnahme der Bautätigkeit derartige bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssten, dass jeder Pächter nur auf einer Seite des Wirtschaftshofes seine Betriebsgebäude hat und nicht wie jetzt auf zwei Seiten. Die Landteilung erfolgte daher jetzt nach den Gesichtspunkten der Bildung von Siedlerstellen, dagegen erfolgte die Gebäudeteilung unter dem Zwang der heutigen Verhältnisse. Landwirt S. Engel teilte mit, dass das Reichsbauamt sofort eine Gebäudeaufnahme, spätestens bis zum 1.9.1947, vorzunehmen hätte. Eine besondere Verfügung hierzu ergeht. Kulturamt Göttingen ist Abschrift des Reisevermerks zugesagt.
Besprechung wurde um 13. 45 Uhr geschlossen.
Sünning Engel
Hans Joachim Just, Rechtsanwalt Holzminden, den 28.7.1947
Zugelassen Hildesheim beim Landgericht Dem Herrn Oberfinanzpräsidenten
AWV
Hannover
Betrifft: WO 4400 Holzminden L 5 ? V 314
Auf Veranlassung des als Siedler vorgesehenen, von mir vertretenen Herrn Laskowski möchte ich anregen, die Aufteilung der Ländereien nicht erst zum vorgesehenen Pachtbeginn vom 1.10.1947 vorzunehmen, sondern zu veranlassen, dass die bei den einzelnen Siedlerstellen verbleibenden Pläne schon jetzt genannt werden, damit nach Einbringung der Ernte sofort mit den weiteren Arbeiten begonnen werden kann. Das Land ist bekanntlich teilweise infolge jahrelanger Schlechtbewirtschaftung verkommen und bedarf dringend weiterer intensiver Bearbeitung. Es wäre untunlich und nicht zu verantworten, diese Arbeiten bis zum 1.10.1947 zurückzustellen. Dies aber müsste geschehen, weil die Beteiligten nicht wüssten, welche Pläne sie erhalten. Eile scheint mir daher dringend geboten zu sein. Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass die Siedlungsgesellschaft immer noch den Stall auf dem Meierschen Hof benutzt und bei Lage der Bauarbeiten auf ihrem Grundstück auch nicht damit zu rechnen ist, dass sie, wie vorgesehen, zum 1.8.1947 räumt. Hierdurch drohen erneute Schwierigkeiten. Auf die Siedlungsgesellschaft ebenfalls im Sinn einer Beschleunigung einzuwirken, möchte ich hiermit anregen. Just, Rechtsanwalt
Abschrift an Kulturamt Göttingen
Dem Herrn Oberfinanzpräsidenten und dem Herrn Kreisbauernvorsteher haben wir Abschrift dieses Schreibens zukommen lassen. Braunschweigische Siedlungsgesellschaft m. b. H.
gez. Borchhardt
Zu: WO 4400 Holzminden L 5 ? V 314
Abschrift an Herrn Oberfinanzpräsidenten Hannover - AWV - in Hannover
Mit der Bitte um Kenntnisnahme. Wir hatten den bisherigen Pächtern der Ländereien Mitteilung gemacht, dass sie das Land nunmehr zum 1.10. d. Js. zurückzugeben hätten. Falls bei der Rückgabe der Ländereien Schwierigkeiten entstehen sollten bzw., wenn die Rückgabe nicht erfolgen sollte, können wir die nötigen Ländereien für die von Ihnen einzurichtenden 2 neuen Höfe nicht zur Verfügung stellen.
Braunschweigische Siedlungsgesellschaft m. b. H.
Borcherdt
Abschrift an Kulturamt Göttingen
Braunschweigische Siedlungsgesellschaft, (Staatlich ernanntes gemeinnütziges Siedlungsunternehmen)
Aktenzeichen: C 228 / Verw. Hof Brand - 1583 - Bo / Gl - Braunschweig, den 25.7.1947
Wolfenbütteler Straße 4
An die Gemeinde Dielmissen
Auf Ihr Schreiben vom 16.d. Mts.
Von dem Inhalt des vorstehenden Schreibens haben wir Kenntnis genommen und können nicht darum hin, unsere Verwunderung über den Inhalt desselben zum Ausdruck zu bringen. In der Verhandlung über die Neubildung der Höfe in Dielmissen wurde von dem Unterzeichneten ganz eindeutig darauf hingewiesen, dass die verpachteten Ländereien nunmehr nur Ausstattung der Höfe mit herangezogen werden müssten. Es würde sogar vom Oberfinanzpräsidenten angeregt, die kürzlich der Gemeinde überlassenen 11 Morgen zurückzunehmen. Der Unterzeichnete wies bei der Gelegenheit aber darauf hin, dass diese Ländereien nicht zurückgenommen werden können, da es sich um Grabeland für Flüchlinge und kleine Leute handele. Weiter regte in der Verhandlung der Kreisbauernvorsteher an, dem Bäcker Schünemann die verpachteten 6 Morgen zu belassen. Der unterzeichnete erwiderte darauf sofort, dass dieses nicht möglich sei, da diese Ländereien mit benötigt würden. Wenn die Gemeinde sich jetzt auf den Standpunkt stellt, dass die verpachteten Ländereien, die von uns ausdrücklich nur von Jahr zu Jahr vergeben waren unter dem Vorbehalt der Rückgabe, sobald die Ländereien für Siedlungszwecke benötigt werden, von den Pächtern nicht frei gegeben werden können, so wird damit die Ausstattung der beiden Höfe mit den erforderlichen Ländereien unmöglich gemacht. Wir werden die Angelegenheit bei unserer nächsten Anwesenheit in Dielmissen mit Ihnen nochmals besprechen.
Der Vorsteher des Finanzamts Holzminden, 14.6.1947
An den Oberfinanzpräsident Hannover (eingegangen am 19.6.1947)
Hannover
Geschäftszeichen: W O 4400 - I / 15
Betrifft: Bauernhof Dielmissen Nr. 16
Ohne Vorgang
Berichterstatter: Vorsteher
Bei der am 12. ds. Mts. in Dielmissen stattgefundenen Verhandlung wurde die Verpachtung des Hofes an
a) August Laskowski
b) Karl Meyer
je zur Hälfte in Aussicht genommen.
Nach einer heute fernmündlich eingegangenen Miiteilung des Kreisdirektors Holzminden ist die Frage der Staatsangehörigkeit des Pächters Laskowsky noch nicht geklärt. Er soll russischer oder polnischer Abstammung sein und vermutlich durch die Einverleibung des Warthegaues die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Der Kreisdirektor bittet, die Verpachtung an Laskowsky bis zur eindeutigen Klärung seiner Staatsangehörigkeit zurückzustellen. Kraft Auftrags Becker
O. F. P. Hannover, 23.7.1947 W. O. 4400 Holzminden L 5 - V 314
AWV.
An das Reichsbauamt Hannover
Betr.: Bauernhof Dielmissen Nr. 16
Ich übersende anliegend Abschrift eines Reiseberichts vom 13.6.1947 und bitte gem. vorletztem Absatz eine Gebäudeaufnahme vorzunehmen
Wv. 20.8.1947 J. A.
Sa
Finanzamt Holzminden Holzminden, den 31.7.1947
Herrn Oberfinanzpräsidenten Hannover
Hannover, Hardenbergstr. 4
Betr.: Bauernhof Dielmissen Nr. 16
Berichterstatter: Amtsvorsteher
Da die gesamten Unterlagen über den Hof Dielmissen Nr. 16 anlässlich des Besuches durch Herrn Regierungsrat Seifert am 7.5.1747 mitgenommen worden sind, überreiche ich beiliegend ein Schreiben der ?Braunschweigischen öffentlichen Mobiliarversicherungsanstalt? mit der Bitte um Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung
Kraft Auftrags
Becker
Kulturamt Göttingen Göttingen, den 9.8.1947
An den Herrn Oberfinanzpräsidenten
24.6.1947 (20b) Hannover
AWV. ? WO 4400 Holzminden L 5-V 314 Hardenbergstraße
Betr.: Verwertung des Hofes Dielmissen Nr. 16
Auf Grund der Besprechung in Dielmissen vom 12.6.1947 hatte ich für den 8.8.1947 einen Termin in Dielmissen zur Teilung der gesamten Pachtfläche unter die Bewerber Laskowski und Meyer anberaumt. In dem Termin stellte sich heraus, dass die Braunschweigische Siedlungsgesellschaft m. b. H. zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus der Besprechung vom 12.6.1947 Flächen zur Verfügung stellen will, die an Einwohner von Dielmissen als Grabeland verpachtet sind. Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor von Dielmissen waren mit einer solchen Regelung nicht einverstanden, weil hierdurch Familien insbesondere Flüchtlinge betroffen würden, die keinen anderen Landbesitz haben. Auch die Pachtbewerber Laskowski und Meyer sprachen sich gegen eine solche Maßnahme aus, weil sie damit den Unwillen der Einwohnerschaft auf sich ziehen würden. Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor baten in Übereinstimmung mit Laskowski und Meyer, die Braunschweigische Siedlungsgesellschaft zu veranlassen, andere Flächen bereit zustellen. Unter diesen Verhältnissenkonnte die Teilung nicht vorgenommen werden. Um jede Verzögerung in der Bewirtschaftung zu vermeiden, wurde mit Meyer und Laskowski vereibart, dass Laskowski wie bisher die Bewirtschaftung des Gesamthofes durchführt und Meyer im Falle einer späteren Teilung an Laskowski Ersatz für seine Arbeiten leistet. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Braunschweigische Siedlungsgesellschaft den von ihr belegten Stallteil des Hofes Nr. 16 noch nicht frei gemacht hat. Hierdurch wird die Bewirtschaftung für Laskowski sehr erschwert und er bittet dringend hier Abhilfe zu schaffen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, halte ich es für erforderlich, dass die Regelung der offenen Fragen in einem örtlichen Termin in Dielmissen vorgenommen wird. Im Interesse der Angelegenheit bitte ich den Termin umgehend anzuberaumen und hierzu die Pachtbewerber, die Siedlungsgesellschaft, den Bürgermeister und Gemeindedirektor und den Kreisbauernvorsteher zu laden. Das Kulturamt bitte ich von den Terminanberaumung zu benachrichtigen.
Schütz
ORR Hauff vom Kulturamt Göttingen hält eine nochmalige Besprechung betr. Hofs Dielmissen Nr. 16 für dringend erforderlich und bittet um Mitteilung, wann diese stattfinden kann. K. V 314 13.8.1947
V 30a: Besprechung findet statt am 26.8.1947 10 Uhr in Dielmissen ? Gastwirtschaft zu benachrichtigen und dieselben, wie bei Tagung am 12.6.1947 V 364 mit der Bitte für den Tag Kraftwagen zu bestellen. Engel
bereits jetzt vormerken lassen. Erl. K.
Kraftwagen bestellt am 14.8.1947
O. F. P. Hannover, 14.8.1947 W. O. 4400 Hozminden L 5 ? V 314
AWV.
1) An F. A. Holzminden
2) An Kreisbauernschaft Holzminden
3) An Kulturamt, Göttingen
4) An Braunschweigische Siedlungsgesellschaft, Braunschweig, Hachstr. 18
5) An Rechtsanwalt Dr. Abels, Stadtoldendorf
6) An Bürgermeister Dielmissen a/Jht
7) An Ortsbauernvorsteher Dielmissen
8) An Karl Meyer, Dielmissen a/Jht Nr. 16
9) An Laskomski, Dielmissen a/Jht Nr. 16
Betr.: Verpachtung des Hofes in Dielmissen Nr. 16
Am Dielmissen, den 26.8.1947 vormittags 10 Uhr findet über den Hof Dielmissen eine nochmalige Besprechung statt.
Ich bitte um Teilnahme.
Treffpunkt: Bürgermeisteramt
10) Wv. 22.8.1947
Hans Joachim Just, Rechtsanwalt (20b) Holzminden, 15.8.1947
Neue Straße 6
Dem Herrn Oberfinanzpräsidenten AWV.
Hannover
Betr.: WO 4400 Holzminden L 5 ? V 314
Von Herrrn Laskowski hoffe ich, dass der vom Kulturamt Göttingen am 8.8.1947 an Ort und Stelle eingeleitete Versuch, eine Aufteilung der Ländereien scheiterte, weil nicht zu klären war, welche Pläne die Braunschweigische Siedlungsgesellschaft zur Verfügung stellt. Außerdem weigert sich der Verwalter des Brandschen Hofes (Braunschweigische Siedlungsgesellschaft)., die Sallung auf dem Meierschen Hof zu räumen, so dass Herr Laskowski jetzt nicht weiß, wohin er mit der Ernte soll. Im Anschluss an meine Eingabe vom 28.7.1947 darf ich auf die Eilbedürftigkeit nochmals hinweisen und um Einwirkung auf die Braunschweigische Siedlungsgesellschaft bitten.
V 314 Just, Rechtsanwalt
Wird bei der Besprechung am 26.8.1947 erledigt K.
Auszug aus der Niederschrift über die Besprechung mit FA Holzminden in Dielmissen am 26.8.1947.
1 ? 4 pp
5. Hagelversicherung über Hof Dielmisswen ist Pächter zu tragen
6 ? 7 pp
8. Die Einzelsachen über den Hof Dielmissen Laskowski ? Meyer ? werden behandelt. Vergl. Sonderniederschrift von V 30 a
gez. Seifert
z. d. A. Holzminden L 5
Finanzamt Holzminden Holminden, 4.9.1947
AWV WO. 4400 Hof Dielmissen L 5
Herrn Oberfinanzpräsidenten Hannover
Hannover, Hardenbergstr. 4
Betr.: Pachtvertrag über Hof Dielmissen Nr. 16
Bezug: Besprechung in Dielmissen am 26.8.1947
Berichterstatter: Amtsvorsteher
Anlagen: 2
Beiliegend überreiche ich den mit dem Pächter Laskowski über den Hof Dielmissen für 2 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrag mit der Bitte, um Genehmigung. Kraft Auftrags
Becker
V 31 an V 30a mit der Bitte um Stellungsnahme. Dr. Sabowski 26.9.1947
Reichsbauamt Hannover Hannover, den 10.9.1947
- 3 ? Br. Nr. 445 Alte Celler Heerstraße Nr. 4
An den Herrn Oberfinanzpräsidenten, Hannover
Betr.; Bauernhof Dielmissen Nr. 16
Vorg.: Verfg. WO 4400 Holzminden L 5 ? V 314 v. 23.7.1947
Anlage: - 6 ? Zeichnungen
Gemäß o. a. Verfügung überreiche ich anbei 2 Sart Zeichnungen von dem Bauernhof Dielmissen Nr. 16.
I Vertretung
1 Satz Zeichnungen an FA Holzminden
V 30a an V 314
Eine Niederschrift über die Besprechung Dielmissen am 26.8.1947 ist nicht mehr erforderlich, nachdem diese bereits durch das Kulturamt Göttingen angefertigt worden ist. Engel
V 30a Hannover, 28.9.1947
Stellungnahme zum Pachtvertrag Laskowski ? Dielmissen
Die Genehmigung des Pactvertrages in vorgelegter Form kann aus folgenden Gründen nicht genehmigt werden.
1) Da es sich um die Verpachtung eines Hofes handelt, mehr Vertragsmuster III b1 genommen werden.
2) Vertrag wird nicht mit ?Flüchtling? Laskowski, sondern mit dem Bauern Laskowski abgeschlossen
3) zu §1 nicht der ehemalige Meiersche Hof wird verpachtet, sondern der Hof Nr. 16 in Dielmissen
4) Entsprechend dem Vertragsmuster müssen noch die Anlagen 1 + 2 aufgestellt werden, unter Zuhilfenahme des
Katasterauszuges und der Gebäudebeschreibung durch das Reichsbauamt. Soweit ich unterrichtet bin, hat das Reichsbauamt
die Gebäudeaufnahme bereits durchgeführt (siehe Reisebericht am 13.6.1947)
5) Der Pachtpreis ist zu niedrig. Halte einen Pachtzins von 864,- RM für das 1. Jahr und von 1440,- RM für das 2. Jahr für
angemessen.
6) Bürgschaft der Ehefrau ist erforderlich Engel
OFP ? AWV - WO 4400 Holzminden L 5 ? V 314
Hannover, 4.10.1947
1) An das Finanzamt Holzminden in Holzminden
Betr.; Pachtvertrag Dielmissen Nr. 16
Vorgang: Bericht vom 4.9.1947 ? WO 4400 Hof Dielmissen L 5 -
5 Anlagen.
Ich sende den mit o. a. Dericht vorgelegte Pachtvertrag mit der Bitte um Neuaufstellung und Änderung nach folgenden Gesichtspunkten zurück:
1) Für den Abschluss eines Vertrages über den Hof ist das Muster III C 1 zu Grunde zu legen.
2) Der Vertrag ist nicht mit dem ?Flüchtling?, sondern mit dem Landwirt Laskokowsky abzuschließen.
3) zu §1 nicht der ehemalige Meiersche Hof wird verpachtet, sondern der Hof Nr. 16 in Dielmissen
4) Unter Zuhilfenahme des Katasterauszuges und der anliegenden Zeichnungen müssen dem Vertragsmuster entsprechend
noch die Anlagen 1 und 2 aufgestellt werden,
5) Der Pachtzins ist zu niedrig. Ich halte einen Pachtzins von 864,- RM für das 1. Jahr und von 1440,- RM für das 2. Jahr für
angemessen.
6) Zu dem neuaufzustellenden Vertrag nach Muster III C 1 wird besonders auf § 24 (Bürgschaft der Ehefrau) hingewiesen.
Ich bitte um Neuvorlage des Vertrages zur Genehmigung.
2) V 35 mit der Bitte um Mitzeichnung
3) V 30a mit der Bitte um Mitzeichnung
4) WV. 30.10.1947 I. A. S.
Gemeinde Dielmissen (20b) Dielmissen, (Kreis Holzminden), den 3.10.1947
An den Herrn Oberfinanzpräsidenten, z. Hd. Herrn Oberregierungsrat Seyfert, Hannover
Die Gemeinde bittet um Mitteilung, wie weit die Bauplatzangelegenheit inzwischen gediehen ist.
(Grundstückstausch) Die Gemeindeverwaltung Breier
Entwurf
Der Oberfinanzpräsident Hannover Hannover, 20.10.1947
Abwicklungsstelle für Wehrmachtvermögen
WO 4400 Holzminden O ? V3
An die Gemeinde Dielmissen in Dielmissen, Kreis Holzminden
Betrifft: Grundstückstausch
Ich kann in meinen Vorgängen Ihren Antrag auf den mit Ihrem Bürgermeister und Ihren Gemeindedirektor anlässlich der letzten Rücksprache vorgesehenen Grundstückstausch nicht feststellen. Ich bitte daher um Mitteilung, wohin der Antrag gerichtet ist, ggf. um Abschrift an mich. Dabei müssten genau die einzelnen Parzellen, ihre Größe und Kataster-Nr. angegeben werden. Grundsätzlich bin ich bereit, den Tausch der MilReg. Land Niedersachsen zur Genehmigung vorzulegen und falls ein solcher Tausch von ihr nicht genehmigt werden würde, das von Ihnen benötigte Grundstück Ihnen pachtweise zu übertragen, während Sie Ihr Grundstück pachtweise zur Verfügung stellen. Beabsichtigt bleibt aber weiter, sobald meine diesbezügliche Zuständigkeit sich erweitert, die Grundstücke auch eigentumsmäßig auszutauschen.
2) An das Finanzamt in Holzminden
Abschrift von 1) mit der Bitte um Kenntnisnahme und um Bericht sofern dort ein entsprechender Vorgang vorhanden ist.
3) Wv. Spätestens 10.11.1947 I. A. S.
Finanzamt Holzminden Holzminden, den 30.10.1947
AWV WO 4400 L5
Herrn Oberfinanzpräsidenten Hannover
Hannover, Hardenbergstraße 4
Betreff: Grundstückstausch
Bezug: Verf. OFP AWV WO 4400 Holzminden O ? V3 vom 20.10.1947
Berichterstatter: Amtsvorsteher
Über den Grundstückstausch in Dielmissen ist ein entsprechender Vorgang hier nicht vorhanden. Eine Unterredung mit dem Gemeindedirektor ergab, dass bereits am 22.10.1947 ein Antrag mit Unterlagen und Skizzen von der Gemeinde dem OFP vorgelegt wurde. Kraft Auftrag Becker
Vermerk:
1) Dr. Bothe von der Braunschweiger-Siedlungsgesellschaft erschien heute auf der Dienststelle und übergab mir die beiliegende Zeichnung mit der Bitte um Rückgabe. Dr. Bothe gab in der Zeichnung einen Vorschlag für die Pacht der 9,25 ha Land an und bat um Vorschlag für die zu erhebende Pacht der Braunschweiger-Siedlungsgesellschaft. Ferner teilte Dr. Bothe mit, dass Schwierigkeiten bei Pachtpreisfestsetzung mit dem Kreislandwirtschaftsamt nicht notwendig sind, da nach Verordnung 84 Mil.-Reg. Pachtverträge im Siedlungsverfahrennicht genehmigungspflichtig sind. Zuständig ist das Kulturamt Göttingen. Dr. Bothe bat um schriftliche Beantwortung durch den Sachverständigen Herrn Engel und baldigste Rückgabe der Zeichnung.
Hannover, den 29.10.1947 V. 314
2) V3 Mit der Bitte um Kenntnisnahme V31 Sa 6.11.1947
V30a Zur Kenntnisnahme erhalten am 6.11.1947 Engel
WO 4400 Holzminden L5 ? V314
O.F.P.
AWV Hannover, den 6.11.1947
1) Einschreiben
Herrn Dr. Bothe, Braunschweiger-Siedlungsgesellschaft, Braunschweig, Wolfenbüttelerstr. 4
Betrifft: Bauernhof Nr. 16 in Dielmissen, 1 Anlage
Anliegend übersende ich Ihnen die mir am 29.10.1947 überlassene Zeichnung zurück. In absehbarer Zeit wird eine Beschreibung über die Pachtfestsetzung in meinem Diestgebäude erfolgen. Den genauen Zeitpunkt der Besprechung werde ich Ihnen zeitig bekannt geben.
2) Z. d. A. I. A.
3) V 30a zum Gegenzeichnen Sa V 314 6.11.1947
E. 10.11.1947
b R V314 Seifert 5.11.1947 Dielmissen, den 30.10.1947
An den Oberfinanzpräsidenten in Hannover
Abwicklungsstelle für Wehrmachtsvermögen
Herrn Regierungsrat Seifert
Sehr geehrter Herr Regierungsrat, vor 14 Tagen sprach ich persönlich bei Ihnen vor, wegen dem Geländetausch mit der Gemeinde Dielmissen. Sie gaben mir ein Schreiben mit, welches ich auftragsgemäß dem Bürgermeister übergab und ich hoffe, dass inzwischen die nötigen Unterlagen eingetroffen sind. Wie Ihnen durch meine Ausführungen bekannt ist, ist mir sehr daran gelegen so schnell wie möglich einen Bauplatz zu erhalten, ich bitte Sie deshalb heute nochmals darum, sich der Sache anzunehmen und zu meinen schnellen Abschluss zu bringen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir über den Stand der Dinge unterrichten würden, damit ich weiter Disponieren kann, auch stehe ich Ihnen gern zur weiteren Verfügung.
Indem ich Ihnen im Voraus danke, verbleibe ich Hochachtungsvoll Walter Kranast, Dielmissen 64
Freimarke für Antwortschreiben verwandt
O.F.P. WO 4400 Holzminden L5 V 314
AWV
Hannover, den 8.11.1947
1) Herrn Walter Kranast, Dielmissen 64 bei Holzminden
Betreff: Grundstückstausch
Vorgang: Ihr Schreiben vom 30.10.1947
Den Antrag der Gemeinde Dielmissen um Tausch eines Flurstücks des Hofes Nr. 16 habe ich dem Niedersächsischen
Kulturamt, Göttingen Wilhelm Weberstr. 38 zur Prüfumng und Stellungsnahme übersandt mit der Bitte, um baldigste Erledigung
2) Kyl. fertige Abschrift vorstehenden Verfg. Und setze darunter:
An die Gemeinde Dielmissen, b. Holzminden
Vorgang: Dort. Schreiben vom 22.10.1947
Vorstehende Abschrift übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.
3) Z d. a. I. A. V 31 Sa 7.11.1947 V 314 Ap. 7.11.1947
Finanzamt Holzminden Holzminden, den 3.11.1947
AWV WO 4400 Holzminden L5
Herrn Oberfinanzpräsidenten Hannover
Hannover, Hardenbergstr. 4
Betrifft: Pachtvertrag Dielmissen
Bezug: Verf. OFP AWV WO 4400 Holzminden L5 ? V314 vom 4.10.1947
Berichterstatter: Amtsvorsteher
Unter Bezugnahme auf o. s. Verfügung bitte ich von einem Vertrag nach Muster III C1 mit den dazugehörigen Katasterauszügen und Zeichnungen abzusehen, da es sich bei diesem Vertrag doch nur um die kurzfristige Übergangszeit handelt. Nach der letzten Besprechung in Dielmissen soll die endgültige Aufstellung des Hofes bis Ende Juli durchgeführt sein und am 1.11.1948 treten dann die neuen Pachtverträge mit Laskowski und Meier in Kraft. Hierzu wären erneut nochmals alle Unterlagen zu beschaffen. Mit der Höhe des Pachtzinses, die von hier nach Angabe durch das Kreislandamt angegeben war und von dort neu festgesetzt würde, erklärt sich der Ortslandwirt Meier, Dielmissen, und aus folgenden Gründen nicht einverstanden. Laskowski verfügt nicht über das ganze Wohnhaus, sondern nur über eine 4 Zimmerwohnung. Dazu gehört ein bei weitem nicht ausreichender Keller, da der größte Teil nach wie vor von Meier belegt sei. Ebenso befindet sich der Hofgarten ganz in Besitz von Meier. Der Stall wird z. T. über die Hälfte von der Braunschw.- Siedlungsgesellschaft genutzt. Weiter erklärt Meier, dass sich das gesamte Land in einem völlig ausgepowerten Zustand befindet. Eine Fläche von 28 Morgen hat nur einen Ertrag von 3,5 Zentner Roggen je Morgen geliefert. Aus oben angeführten Gründen werden daher folgende Pachtsätze als ausreichend angegeben. Für das 1. Jahr 650,- RM und für das 2. Jahr 1150,- RM.
Ich bitte daher um Anweisung, ob der Vertrag so abgefasst und geschlossen werden kann.
Kraft Auftrags Becker
Vermerk:
Nach Rücksprache mit V 30a vorläufig nichts zu veranlassen. Die Angelegenheit wird gelegentlich der in Aussicht genommenen Besprechung mit dem Landeskulturamt Göttingen besprochen werden.
V31 Sa 10./11. Appelbaum 10./11.
Gemeinde Dielmissen (20b) Dielmissen, den 22.10.1947
Herrn Oberfinanzpräsidenten, Abwicklungsstelle für Wehrmachtvermögen
Bezug: Dort. Schreiben vom 20.10.1947 WO 4400 Holzminden O ? V3
Betr.: Grundstückstausch
Auf o. a. Schreiben teilt die Gemeindeverwaltung mit, dass der Antrag am 13.6.1947 bei dem Herrn Oberfinanzpräsidenten in Hannover über das Finanzamt in Holzminden gestellt wurde. Zwei Skizzen wurden ebenfalls beigefügt. Heute werden nun nochmals 2 Skizzen und eine Abschrift des Schreibens vom 13.6.1947 überreicht. Danach soll Hundertmark den Plan Nr. 115 der Finanzverwaltung erhalten, die Finanzverwaltung den Plan Nr. 474 / 196. Die Gemeinde bittet nochmals, die Angelegenheit baldmöglichst in Angriff zu nehmen und der Gemeinde entsprechende Nachricht zukommen zu lassen.
Anlagen: - 3 - Die Gemeindeverwaltung Breier
O.F.P. WO 4400 Holzminden L5 ? V314
AWV Hannover, den 6.11.1947
1) An das Niedersächsische Kulturamt, Göttingen, Wilhelm Weberstr. 38
Betr.: Verwertung des Hofes 16 in Dielmissen
4 Anlagen
Die Gemeinde Dielmissen hat mich um Tausch eines Flurstückes des Hofes Dielmissen 16 mit dem Flurstück der Gemeinde Dielmissen gebeten.
Anliegend übersende ich Ihnen die Eingabe der Gemeinde dielmissen mit der Bitte um Prüfung, ob der Antrag der Gemeinde im Rahmen der Siedlungsplanung entsprechen werden kann. Für eine baldmöglichste Stellungnahme und Rücksendung des Antrages wäre ich dankbar
2) 10.12.1947
3) V 30a zum Gegenzeichnen E 10./ 11 V 31 Sa 6./11. V 314 Ap 6./11.
I. A. S
Niedersächsisches Kulturamt Göttingen Göttingen, den 26.11.1947, Wilhelm Weberstr.
O. Nr.: 11 Aktenzeichen: Dielmissen Hof 16 Hff / Hg.
Dielmissen, Kreis Holzminden
An den Herrn Oberfinanzpräsidenten in Hannover Eingegangen: 27.11.1947 4 Anlagen
Schreiben vom 6.11.1947
WO 4400 Holzminden L5 ? V314
Betr.: Verwertung des Hofes 16 in Dielmissen, insbesondere Grundstückstausch mit der Gemeinde
Anlagen: a) Abschrift des Schreibens der Gemeinde Dielmissen vom 13.6.1947
b) Schreiben der Gemeinde vom 22.10.1947
c) 2 Skizzen über die Tauschpläne
Dem Antrag der Gemeinde kann mit Rücksicht darauf, dass sie durch den beabsichtigten Tausch Baugelände erhält, das sie dringend benötigt, grundsätzlich entsprochen werden. Die den bisherigen Verhandlungen über die Verwertung des Hofes 16 zugrunde gelegte Siedlungsplanung erfährt dadurch keine schwerwiegenden Änderungen, wenn auch nicht zu verkennen ist, dass der vom Hofe Nr. 16 abzugebende Plan nach Lage und Bodenbeschaffenheit wertvoller ist als die Fläche, welche die Gemeinde dafür hergeben will. Der Plan 15 hat nach der Reichsbodenschätzung die Wertzahl 80, während die Pläne 473 / 196 und 474 / 196 in den Wertstufen 62 ? 68 liegen. Der größte Teil hat den Wert 68. Die Entfernung vom Hofe 16 ist etwas weiter als die des Planes 15. Bei dem Tausch wird, wie das allgemein üblich ist, dieser Ausfall in der Güte durch einen Zuwachs in der Fläche auszugleichen sein. Schließlich ist noch zu berücksichtigen, dass der Plan 15 zu einem Teil als Garten von der Mutter des Bewerbers Meyer genutzt wird. Es bleibt daher zu prüfen, ob dieser Teil der Frau Meyer noch belassen werden soll oder welcher Ausgleich sonst zu schaffen ist. Inwieweit rechtliche Verpflichtungen in dieser Hinsicht gegenüber Meyer bzw. seiner Mutter bestehen, ist mir nicht bekannt. Der Vorsteher Sch.
Abschrift
Dielmissen, den 13.6.1947
An den Oberfinanzpräsident über das Finanzamt Holzminden
Betrifft: Grundstückstausch
Es wird gebeten, den Plan 115 in Größe von 1 Morgen 48 Ruten gegen Gemeindeland zu vertauschen. Der Plan 115 doll an den Bauern Rudolf Hundertmark Nr. 35 vertauscht werden. Hundertmark stellt dafür dieselbe Größe in Baugelände zur Verfügung. Der Hundertmarksche Plan liegt mitten im Dorfe, an der Hauptstrasse und 2 Nebenstrassen. Von der Gemeinde Dielmissen wird für den Plan 115 der auf der anliegenden Skizze verzeichnete Plan 473 / 196 zur Verfügung gestellt. Derselbe ist aber nur 1 Morgen 13 ½ Rute groß. Die Fehlgröße könnte von dem Plan 474 / 196 genommen werden, so dass dieselbe Größe hergestellt wäre. Um baldige Erledigung wird gebeten. Die Gemeindeverwaltung
Anlagen: - 2 - gez. Breier
O. F. P WO 4400 Holzminden L5 ? V314
AWV
Hannover, den 6.11.1947
1) An F. A. Holzminden A W V Eingegangen: 7.11.1947
Holzminden
Betr.: Bauernhof 16 in Dielmissen
Ich bitte um Übersendung der Schätzungskosten der Gemeinde Dielmissen, Hof Nr. 16 zum Zweck der Pachtzinsermittlung. Der Versand hat als Wertsendung zu erfolgen
2) Wo. 30.11.1947 J. A.
3) V30a zum Gegenzeichnen E 10.11.1947 Sa. 31 V V314 Sp. 6.11.1947
Vermerk: Schätzungskosten nach Eingang V314, Engels abgegeben V 314 Sch.
O. F. P WO 4400 Holzminden L5 ? V314
AWV
Hannover, den 14.1.1948
1) An das Niedersächsische Kulturamt, Göttingen, Wilhelm Weberstr. 38 Eingegangen: 15.1.1948
Betr.: Verwertung des Hofes 16 in Dielmissen
Auf mein Schreiben vom 8.12.1947 AWV WO 4400 Holzminden L5 ? V314 ist eine Antwort noch nicht eingegangen. Ich bitte sie mir möglichst bald erteilen zu wollen.
2) Wo. 30.1.1948 I. A. Sa V 314 Ap. 14.1.1948
WO 4400 Holzminden Dielmissen, den 9.1.1948
O ? V3
Betrifft: Grundstückstausch
In der Grundstücksahngelegenheit Haus Nr. 16 bittet die Gemeinde Dielmissen um Mitteilung, wie weit die Angelegenheit inzwischen gediehen ist. Da die Sache sehr dringend und die Gemeinde darauf angewiesen ist, wird um baldigen Erledigung gebeten. Die Gemeindeverwaltung: Schrader
Breier
Postkarte eingegangen am 12.1.1948 Sa
Herrn Oberfinanzpräsidenten, Abwicklungsstelle für Wehrmachtvermögen, Hannover
Absender: Gemeinde Dielmissen, Kreis Holzminden, Weserbergmann, Fernruf: Eschershausen 176
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