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- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 988 Seite 366-371 vom 30.5.1722.
Ehestiftung: 21 Alt 988 Seite 366 ? 371 vom 30.5.1722 im StA Wolfenbüttel
Im Nahmen der Heiligen und Hochgelobten Dreyfaltigheit Amen.
Zu wissen sey hiermit Männichlichen, dass durch sonderliche providentz und Schickung des aller Höchsten, auch mit Bewilligung der Eltern und Beyderseits nahesten angehörigen eine Christliche Eheverlobnis, zwischen dem Ehr und achtbahren Jungen gesellen, Johann Ludwig Röhr Meistern des Schmiedehandwerks des seel. Friedrich Ashen Röhr, weyland Bürgers und Brauers in der Stadt Gronau nachgel. Ehel. Sohn, eines, und dan der Ehr und Thugendsahmen Jungfer Anne Catarine Floto seel. Meister Hermann Floto, weyland Eynwohners hieselbst hinterbliebenen ehelichen Tochter, andern Theils, folgender gestalt geschlossen. Erstl. wollen obbemeldte Beyde Persohnen Göttlich. Ordnung nach ein ander zu Ehe behalten in Liebe und Leyde beyeinander wohnen, sich auch nicht Scheiden es frey dann durchden Zeitlichen Tod.
Die Zeitlichen Güther betreffend, so verschreibt der Braut Stief Vater, und ihre Mutter den obgedachten Bräutigam ihr Hauß und Hof, sambt allen dazu gehörigen Ländereyen und Wiesen Wachs wie auch an Vieh von den zween Kühem eine welche sie wollen wir auch zwey Scheyne auch an Haußrath, was befindlich nebst Schmiede Handwerks Zeug Summa alles was binnen und außerhalb Dielmissen belegen nichts davon außgeschlossen.
Hingegen verschreibet sich der Bräutigam dieser seiner Braut ex patrimonio seiner seel. Eltern. Zu Gronau, tertiam parten, oder sonst pro Dote von allen den Dritten Theil. Wann auch die jetzige Braut annoch Zwo Geschwister hat, solchen wird pro Dote jeden fünf und Zwantzig Thaler aus der Kötherey, wenn sie zu Ehren gelangen, hiermit verschrieben, wie auch eine Kuh, ein Ehren Kleid, nach Standesgebühr. Zum Bette gewand jeden ein Bette, ein Pföhl und ein paar Laken, zur Hochzeit ein Halbfaß Bröhann und soviel Speise dabey von nöthen. Was der Sohn Herman Grupen betrifft, so ist wohl zwar demselben Vierzig Thaler auß dem Guthe Versprochen weil aber in vorigen Recesse des Datirten 1702 den 20 Oktober bewilliget, das dessen Eltern seine zu gehörigen von dessen seel. Vater außgeliehene Gelder einfordern und in dieses Guth zu verwenden Macht haben sollen, solch Geld aber annoch bey Debitores stehet, und es diesen Zurück halten mit dahin vorwenden, dass sie solche Schuld vorderung an Herman Gruben selbst bezahlen wollen, also gehet dieses Röhr nichts an. Es ist aber auch hirmit bewilliget, dass die Eltern ad Vitum zu ihren Leib gedingen vor sich behalten haben nemlich erst zur Herberge im Hause die hinterste Stuben und hinterste Kammer und Böhnen über der hinterste Stuben, so wol auch vor sich ich und ihr Vieh unten Specificirte Unterhaltung wie auch von obstgewachsen den Dritten Theil Im Graß und Küchen Garten behalten Sie im Grase Hofe so weit von oben herunter biß an den sogenandten Apfelbaum mitten in Garten Herren Apfel genandt, in Küchen Garten, welcher hinter der Schmiede bezaumet gelegen, so wirt die Schmiede Ecke auß weiset, von denen Keseln betreffent, solche brauchen Sie beyde Zusammen, sollten sie dann endlich alt und untauglich werden so gehen Sie Zueinen neuen Zugleichen Unkosten an Ländereyen behalten die Eltern das vorderste Stücke in Garten auch den untersten sollen auf den Rode, auch an der J Siken Hofe die Zweyen Köppe, und die so genandten Gahren, Zudiesen ein Stück in Garten beym Maßdohre. Was die zweien Söhne von Ehester Ehe antrifft so ist erstlich Christopfer annoch von Guthe in Recht an Gelde fünf Zahen Thaler 11 ggr. und eine Kuh den seel. Christian oder dessen Successren rehtiret annoch Sechs Taler, also auch nun übernimt der Bräutigam über sich diesen und zu Dehnen, annoch 8 Thaler, welche Jacob Grupen zu kommen. Solches alles wird mit erträglichern Termine abgeführt und ist nach geschehener Copulation wie er des andern Leibl. und Natürlicher Erben, also ist dieser Ehe Contract in Nahmen Gottes geschlossen. So geschehen Diemissen den 30. Mai 1722
Testes Testes
Meister Courd Voges auß Dohnsen: Johann Jürgen H. Johann Christian Röhr Strucke Frantz Grupen Christopher Floto
(L. S.) .Johann Philip Schmid, requisitus confirmacit
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