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- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 998 Seite 130-131 vom 23 May 1770.
21 Alt 998 Seite 130 - 131 vom 23.5.1770 im StA Wolfenbüttel
Pacta Dotalia zwischen Johann Heinrich Kohlenberg und Sophie Eleonore Mory
Zu wissen, das zwischen Johann Heinrich Kohlenberg weil. Häuslings Christoph Kohlenberg in Dielmissen hinterlassenen Sohn, und Sophie Eleonore Mory weyl. Großköthers Johann Heinrich Mory daselbst hinterlassene Tochter dato eine Eheberedung getroffen worden. An zeitlichen Gütern bringt die Braut mit Consens ihres Vormundes Ernst Mory ihrem Bräutigam zu, und hat ihr deren gegenwärtiger Stiefvater Jobst Heinrich Ahlbrecht hiermit ab deren väterliches Großkötherguth in Dielmissen mit Zubehörungen, Recht und Gerechtigkeiten, Viehe Geschirr und Hausgeräthe und behalt dagegen für sich und seine Ehefrau die in deren Ehestiftung vom 2ten December 1758, festgesetzte Leibzucht, welcher jedoch noch hinzuzusezzen ist, das Leibzüchtern aus der Wiese die Gromt, der nun antretenden Eheleute aber das erste Graß bekommen item der ihres Mitgebrauch des Hausgerethes. Der erststerbende wird von dem Gute der Letzte von der Leibzucht begraben. Der Bräutigam bringt seiner Braut zum Gegenvermächtniß hiewiederum zu Achtzig Reichsthaler an Gelde, wovon Fünfzig Reichsthaler gleich auf der Hochzeit, die übrigen Dreyßig Reichsthaler aber nach und nach gezahlet werden. Todesfälle betreffend ist von Neuverlobten nach beschrittenen Ehebette eines des andern Erbe in allem. Nachdem nun vorstehende Eheberedung in Gegenwart Braut und Bräutigams, der ersteren Eltern, und Vormünder und des Bräutigams Bruder Jobst Kohlenberg also niedergeschrieben, vorgelesen und ratificiret worden, so ist die nachgesuchte Confirmation Salvo jure Sermi D cujuscump Tertii damit ertheilet. Uhrkundlich des hierunter gedruckten Fürstl. Amts
Siegels und nebengesetzter Unterschrift. Wickensen den 23sten Maji 1770
Als nach bereits geschlossener obiger Ehestiftung der Braut Eltern annoch angeführt, das außer der Braut annoch fünf Geschwistern vom Hofe abzulegen wären, nemlich zwey aus erster Ehe, so volbürtige Geschwister der Braut, und drey aus der letzteren Ehe, so sind jedem derselben in Betracht der schlechten Umstände des Guths eines für alles hiermit Fünf Reichsthaler zur völligen Ablage vom Gute zugebilliget. Wickensen ut supra
(L. S.) C. D. Müller
- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 989 Seite 541 bis 542 , 14 Sep 1733.
Ehestiftung: 21 Alt 989 Seite 541 bis 542 vom 14.9.1733 im StA Wolfenbüttel
zwischen Johann Christoph Kohlenberg und Anne Maria Meyers
Im Nahmen Jesu Amen. Zuwissen sey hiermit, dass heute untergesetzten Dato zwischen dem Ehr und achtbaren Johann Christoph Kohlenberg als Bräutigam an einem und dann die Ehrsame Jungfr. Anne Maria Meyers als Braut an andern Theil eine Christliche und beständige Eheberedung miteinander folgender gestalt beschlossen. Es haben obgemelte beyde Persohnen in Gegenwart unten benahmten Gezeugen sich ehelich verlobet und sind gewillet dieses ihr Ehegelöbnis mit ersten durch die Priesterliche Copulation vollziehen zu lassen, und in Lieb und Leid bey einander beständig zu beharren. Die zeitlichen Güter und was sie Ratione Dotis sich mit einander zu erfreuen haben betreffend, es muß des Bräutigams Bruder Hans Jürgen Kohlenberg ihm von seinem Halben Meyer-Hofe geben, pro dote Vierzig und Fünf Reichsthaler, 2) einen halben Morgen Rocken auf den Felde, 3) Ein Pferd oder 10 Reichsthaler dafür, 4) eine Kuh 5) auf der Hochzeit ein Halbfaß Bier und dazu Benöhtige Speise. Der Braut Mitgabe: Was die selbe anbetrifft, welches ihr Bruder Hermann Christoph Meyer von seinem Kötherguth pro Dote geben muß. 1) fünfzehn Thaler, 2) eine Kuh 3) Drey Thaler vor das Ehrenkleid 4) ein Bette 5) einen Pöll oder 2 Kußen 6) ein Paar Laaken 7) auf die Hochzeit eine Tonne Bier und dazu gehörige Speise, also ist dieser Ehe Contract im Rahmen Gottes Beschlossen und sind anbey Gezeugen Johann Heinrich Gruppe, Heinrich Julies schütte Beyde aus Dielmissen, geschlossen Dielmissen den 14ten September 1733.
Demnach des Bräutigambs Bruder Hans Jürgen Kohlenberg und die Braut, Vorstehender Pacta Dotatia ad Confirmandum über geb. solche auch Prervia pyrl: Nochmahlen Ratihabiret, so werden dieselben ambts wegen hirmit Confirmiret, Salvo tu: ture Seremi ex Cujus vis terty. Uhr kundl. Des Neben gesetztes Ambts Sigels und meiner, des Oberambtmans eigenhendigen unter Schrift. So geschehen Wickensen, den 5ten November 1734
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