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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftung: 47 Neu Gr. 4 Nr. 78 Seite 129 bis 142 vom 17.2.1844 im StA Wolfenbüttel
Abschrift
Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 17. Februar 1844
Praes: Herr Justizamtmann Niemann, ich Registrator
Es erschienen:
1. die Witwe weil. Großköthers Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg, aus Dielmissen
2. deren Tochter Johanne Renziehausen, 24 Jahre alt, als Braut
3. der Vollmeier Christoph Renziehausen
4. dessen Sohn Conrad Renziehausen, 24 Jahre, als Bräutigam, eben daher, welche
nachstehenden Hofserlaß resp. Ehecontract vortrugen:
§ 1
Die Witwe Renziehausen überträgt damit zu Dielmissen unter Nr. assec 58 belegenen, von ihren verstorbenen Ehemanne herkommenden Hof sammt dessen Antheile an den Sub Nr. assec 44 daselbst belegenen Großkötherstelle auf ihrer mitgegenwärtige Tochter Johanne Renziehausen zu deren erblichen Eigenthum und bemerkt dabei, dass ihre ältern Kinder mit Ausnahme ihrer Tochter Wilhelmine Renziehausen nach Maaßgabe der betreffenden Vormundschaftsacten von beiden Höfen bereits abgefunden sind, diese aber auf die nachher erwähnt werdende Weise abgefunden werden wird.
§ 2
Die Johanne Renziehausen verpflichtet sich dagen
I. die vorhandenen Schulden zu übernehmen
II. ihrer Mutter so lange dieselbe leben wird, diejenige Leibzucht zu halten, welche im § 5 des Entwurfes eines Hofserlaß-
Contractes und einer Ehestiftung zu dem Gesuche vom 9.ten Juli 1839 an Herzogliches Staats Ministerium in den
amtlichen Acten: die Vormundschaft für die minderjährigen Kinder weiland Großköthers Renziehausen betr. enthalten,
beschrieben ist, und soll beglaubte Abschrift dieses S. zu diesem Contracte genommen werden, jedoch soll außerdem der
Hofsabgeberin freistehen, das kleine Haus auf dem Hofe Nr. assec 58 zu beziehen, wogegen dann die für sie bestimmte
Wohngelegenheit in dem Hauptwohngebäude auf dem Hofe hinwegfällt.
§ 3
Das Conrad Renziehausen und die Johanne Renziehausen haben sich unter Zustimmung des Vaters jenes und der Mutter dieser die Ehe versprochen, welche sie hier nächst durch priesterliche Trauung in Vollzug setzen wollen.
§ 4
Die Braut bringt dem Bräutigam als Brautschatz zu: die ihr so eben resp. ganz und theilweise übertragenen Höfe, der Bräutigam derselben aber als Gegenvermächtnist den Antheil seines Vaters an dem Hofe Nr. assec 44, welcher ihm damit, jedoch unter Vorbehalt eines Nutzungswechsels noch auf ein Jahr und von 3 Maltern Holz jährlich aus dem Holztheile, abgetreten wird. Ferner auch, die für die abgetretene Hofstelle zu ersparende Abfindung der Wilhelmine Renziehausen da diese des Bräutigams älteren Bruder heirathen und keine Abfindung anfallen wird, indem die, welche sie erhalten müsste gegen die Abfindung, welche der Bräutigam von dem Vollmeyerhofe seines Vaters Nr. assec. 50 erhalten müsste, aufgerechnet wird.
§ 5
Wenn von den Verlobten nach Eingehung der Ehe der eine vor dem andern ohne Hinterlassung von Kindern aus der Ehe versterben sollte; so soll der Ueberlebende des Verstorbenen einziger Erbe werden; sollte aber der, von welchem die Höfe herkommen versterben, mit Hinterlassung von Kindern, so soll dem Ueberlebenden frei stehen, diese zuzuwenden, welchen von den Kindern er will.
Die mitgegenwärtigen Christoph Renziehausen, Bruder des Bräutigams und Wilhelmine Renziehausen, Schwester der Braut, beide volljährig, haben erklärt, dass sie mit den Bestimmungen dieses Contracts, in soweit sie davon betreffen würden, ganz einverstanden seien. Schließlich haben die Contrahenten die einander gemachten Zusicherungen angenommen und um Bestätigung des Contracts gebeten
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
Handzeichen + + + der Witwe Renziehausen
Renziehausen
Handzeichen + + + der Braut Johanne Renziehausen
Handzeichen + + + des Christoph Renziehausen
Handzeichen + + + der Wilhelmine Renziehausen
In fidem Senholzi
Actum
im Herzoglichen Amte Eschershausen am 14. Oktober 1844
Praes: Herr Justizamtmann Niemann
In Sachen der Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend erschienen der Vorladung gemäß zu dem auf heute angesetzten Terminen
1. der Leibzüchter Christoph Renziehausen
2. der Vollmeier Christoph Renziehausen
3. die Witwe weil. Großköthers Conrad Renziehausen
4. die Ehefrau des Halbmeiers Christoph Ahlswede, Caroline, geb. Renziehausen
5. die Ehefrau des Vollmeiers Wilhelm Meyer, Louise, geb. Renziehausen
welche nachdem ihnen das Nöthige aus den betreffenden Contracten eröffnet worden, zu vernehmen gaben:
Er der Leibzüchter Christoph Renziehausen bestimmen damit, dass, wenn er versterben sollte, ohne die 1000 Thaler, welche er sich im § 2 des Contracts vorbehalten, eingefordert und gezahlt erhalten zu haben, diese oder wenn nur ein Theil davon ungezahlt sein würde, solcher nach seinem Ableben unter seine sämmtlichen Kinder, den Hofswirth mit eingeschlossen, vertheilt werden solle. Was die 3 Malter Holz, welche vom Hofe Nr. assec. 44 abgegeben werden sollten, betreffe, so fielen solche mit seinem Tode hinweg, und behalte der Wirth des oben genannten Hofes das diesem zukommende Holz für sich allein. Es solle auch hinsichtlich dessen was von dem Holze fällig aber nicht an ihn geliefert sei, dasselbe Statt finden.
Die Ahlswedesche Ehefrau Caroline, geborene Renziehausen und die Meyersche Ehefrau Louise, geborene Renziehausen erklären sodann, dass sie von den beiden von ihrem verstorbenen Vater Conrad Renziehausen nachgelassenen Höfen Nr. assec: 58 und 44 vollständig abgefunden seien und so wenig an dem einen als dem andern noch Etwas zu fordern hätten.
Der Vollmeier Christoph Renziehausen und die Witwe Renziehausen Namens ihrer Tochter verehelichte Renziehausen sind diesen Erklärungen beigetreten und haben dieselben resp. acceptirt.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
Handzeichen + + + der Rel. Renziehausen
Handzeichen + + + der Meyerschen Ehefrau
Handzeichen + + + der Ahlswedeschen Ehefrau
Handzeichen + + + des Vollmeiers Christoph Renziehausen
In fidem Senholzi
Actum
im Herzoglichen Amte Eschershausen am 18. September 1844
Praes: Herr Justizamtmann Niemann, ich Registrators
Es erschienen in Sachen den Renziehausenschen Hofabtretungs-Contract betreffend
1. der Großköther Conrad Renziehausen und
2. dessen Ehefrau Johanne Renziehausen, geb. Renziehausen beide 25 Jahre alt, aus Dielmissen
und trugen vor: Die Contracte vom 17. Februar d. Jh. durch welche er, Conrad Renziehausen sein Anerbenrecht an den Vollmeierhof Nr. assec: 50 zu Dielmissen aufgegeben und sie, die Johanne Renziehausen den Großkothhof Nr. assec: 58 sammt einem Antheile an dem Hofe Nr. assec: 44 unter gewissen Bedingungen übernommen, seien noch nicht bestätigt, weil sie an dem genannten Tage noch nicht 25 Jahre alt gewesen. Da dieses nun aber gegenwärtig der Fall sei, so wollten sie jene Contracte damit genehmigen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Conrad Renziehausen
Handzeichen + + + der Renziehausenschen Ehefrau
In fidem Senholzi
Und wie gegen vorstehenden Hoferlaß und Ehecontract nichts zu erinnern ist, so wird derselben amtlich bestätigt, ist beglaubte Abschrift, davon zum Amtshandelsbuche von Dielmissen fol 129 genommen und die Besitzveränderung in betreff der beiden Großkötherstellen Nr. assec: 58 und 44 im II.te Bande des Hypothekenbuches von Dielmissen fol. 176 und 13 J. bemerkt worden. Eschershausen am 15. October 1844 Herzogl. Braunschweig. Lüneb. Amt daselbst
(L. S.) F. Niemeier
Ehecontract
aus dem Entwurfe zu einem Hofverlaß-Contracte und einer Ehestiftung
§ 5
Zur Leibzucht behält Endentin
1. in den Hofsgebäuden: auf dem Hofe Nr. assec: 58 eine Wohnstube nebst Kammer, unten im Hause und eine Kammer
oben, einen Raum im Keller zur Aufbewahrung des Gemüses, die Mitbenutzung der Küche und Rauchkammer, den
oberen Kuhstall im Hause nebst dem Boden darüber und Raum für die Fütterung und den hintern Schweinestall auf dem
Hofe
2. an Vieh nimmt sie bei ihrem Abtritte zu sich eine Kuh, ein Schwein und außerdem muß ihr alljährlich von der
Hofannehmerin ein Sechswochen Ferken geliefert werden.
3. ansonstigen Naturalien sind ihr alljährlich zu liefern zwei Pfund Wolle, ein Schock Eier, ein Himten Saat und das sowie
Brennholz von einem Haufen mit dem Hofwirthe, auch muss ihr zwölf Nächte der Hürdeschlag von der Hofsschäferei
und zwar sechs Nächte im Frühjahr und sechs Nächte im Herbste jeden Jahres für die Leibzuchtsländerei gegeben
werden
4. im Garten bekommt Leibzüchterin 1/3 tel der Gräserei und 1/3 tel des Obstes und außerdem den von der
Hannemannschen Stelle angekauften an der Hallewiese belegenen Garten
5. an Ackerlande. 1 ¾ Morgen in der großen Kaupke, 1 Morgen in der kleinen Kaupke, ¾ Morgen am Tuchtberge zwischen
Ludwig Jacob und Carl Meyer, 1 ¾ Morgen im Lüerdisser Felde an dem Großköther Christoph Kohlenberg belegen
6. an Wiesenwachs: den Tristcamp. Sämmtliche Länderei müssen von dem Hofwirthe somit ein und anders bestellt werden,
so wie derselben auch die Einfuhr des Feuers zu besorgen und das Korn nach und von der Mühle zu schaffen hat.
________________________________
Abschrift
Actum
im Herzoglichen Amte Eschershausen am 17. Februar 1844
Praes: Herr Justizamtmann Niemann
Es erschienen:
1. der Vollmeier Christoph Renziehausen
2. dessen Sohn Christoph Renziehausen, 28 Jahre alt, als Bräutigam
3. die Witwe weil. Großköthers Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg
4. deren Tochter Wilhelmine Renziehausen, 28 Jahre alt, als Braut,
5. der Sohn des ad 1 genannten Comparenten Conrad Renziehausen, 24 Jahre alt und
trugen nachstehenden resp. Hoferlaß und Ehecontract vor
§ 1
Der Vollmeier Christoph Renziehausen überträgt damit unter Zustimmung seines mitgegenwärtigen Sohnes Conrad Renziehausen, als rechtsmäßigen Anerben den von seiner verstorbenen Ehefrau herkommenden sub Nr. assec. 50 zu Dielmissen belegene Vollmeierhöfe mit allem Zubehör, Inventarien und Hausgeräthe auf seinen Sohn Christoph Renziehausen zum erblichen Eigenthume. Dieser verpflichtet dagegen
§ 2
I. seinen Vater sobald derselbe solches verlangen wird, eintausend Thaler zu zahlen
II. diejenige Leibzucht zu halten, welche seinem des Hofabgebers verstorbenen Schwiegervaters habe gehalten werden
müssen und ein fettes Schwein von 200 Pfund schwer, auch seines Brennholz von dem Hofmieths Holzhaufen zu
nehmen, wogegen dieser diejenigen drei Malter Holz erhalten soll, welche der Hofabgeber von dem Hofe Nr. assec. 44
sich hat zuführen lassen.
III. Auch den nöthigen Raum in der Scheuer und den 3ten Theil vom Obste, welches beim Hofe geerntet wird, da die
Bäume, welche früher der Leibzüchter abgeerntet, nicht mehr vorhanden sind
§ 3
Der Hofabgeber behält sich die Bewirthschaftung und Benutzung des Hofes bis Jacobi 1845 noch vor. Sollte der Hofsabgeber sich wieder verheirathen, so steht ihm so wie seiner künftigen Ehefrau eine ihm angemessen scheinende Leibzucht auszusetzen
§ 4
Der Bruder des Bräutigams Conrad Renziehausen, erhält keine Abfindung vom Hofe, da ihm der Antheil seines Vaters an dem Hofe Nr. assec 44 zugesichert ist und die Braut von dem Hofe Nr. assec 58, welchen er Conrad Renziehausen erheirathet , keine Abfindung bekommen wird. Außer den genannten beiden Kindern hat der Hofabgeber auch noch eine Tochter, verheirathet an den Köther Jacke in Cappelhagen, welche bereits abgefunden ist und solches auch allhier anerkennen will.
$ 5
Der Christoph Renziehausen und die Wilhelmine Renziehausen haben sich unter Zustimmung der beiderseitigen Aeltern die Ehe versprochen, welche sie hiernächst durch priesterliche Trauung in Vollzug setzen wollen
§ 6
Als Brautschatz der Braut wird dasjenige angesehen, was dem vorstehenden Fall zufolge dem Hofe des Bräutigams erspart
wird, nämlich was dem Conrad Renziehausen als Abfindung resp. Absprungsgeld hätte bezahlt werden müssen, und sichert der Bräutigam den Mitbesitz und Mitgenuß seines Hofes der Braut als Gegenvermächtniß zu
§ 7
Sollte von den Verlobten nach Eingehung der Ehe der eine vor dem andern ohne Hinterlassung von Kindern aus derselben versterben, soll der Ueberlebende des Verstorbenen einziger Erbe sein und haben die Aeltern das Brautpaar dem ihnen für solchen Fall zustehenden Erbrechte entsagt. Sollten aber Kinder aus solcher Ehe vorhanden sein, so solle dem Ueberlebenden überlassen bleiben, von solchen den Hofsnachfolger auszuwählen. Schließlich haben die Contrahenten um Bestätigung und Ausfertigung des Contracts gebeten.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
Handzeichen + + + der Rel. Renziehausen
Handzeichen + + + des Christoph Renziehausen
Handzeichen + + + der Wilhelmine Renziehausen
Renziehausen
In fidem Senholzi
Abschrift
Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 18. September 1844
Praes: Herr Justizamtmann Niemann, ich Registrator
Es erschienen in Sachen den Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend
1. der Großköther Conrad Renziehausen und
2. dessen Ehefrau Johanne Renziehausen, geb. Renziehausen beide 25 Jahre alt, aus Dielmissen
und trugen vor: Die Contracte vom 17. Februar d. Jh. durch welche er, Conrad Renziehausen sein Anerbenrecht an den Vollmeierhof Nr. assec: 50 zu Dielmissen aufgegeben und sie, die Johanne Renziehausen den Großkothhof Nr. assec: 58 sammt einem Antheile an dem Hofe Nr. assec: 44 unter gewissen Bedingungen übernommen, seien noch nicht bestätigt, weil sie an dem genannten Tage noch nicht 25 Jahre alt gewesen. Da dieses nun aber gegenwärtig der Fall sei, so wollten sie jene Contracte damit genehmigen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Conrad Renziehausen
Handzeichen + + + der Renziehausenschen Ehefrau
In fidem Senholzi
Abschrift
Actum
im Herzoglichen Amte Eschershausen am 14. Oktober 1844
Praes: Herr Justizamtmann Niemeier
In Sachen der Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend erschienen der Vorladung gemäß zu dem auf heute angesetzten Terminen
1. der Leibzüchter Christoph Renziehausen
2. der Vollmeier Christoph Renziehausen
3. die Witwe weil. Großköthers Conrad Renziehausen
4. die Ehefrau des Halbmeiers Christoph Ahlswede, Caroline, geb. Renziehausen
5. die Ehefrau des Vollmeiers Wilhelm Meyer, Louise, geb. Renziehausen
welche nachdem ihnen das Nöthige aus den betreffenden Contracten eröffnet worden, zu vernehmen gaben:
Er der Leibzüchter Christoph Renziehausen bestimmen damit, dass, wenn er versterben sollte, ohne die 1000 Thaler, welche er sich im § 2 des Contracts vorbehalten, eingefordert und gezahlt erhalten zu haben, diese oder wenn nur noch ein Theil davon ungezahlt sein würde, solcher nach seinem Ableben unter seine sämmtlichen Kinder, den Hofswirth mit eingeschlossen, vertheilt werden solle. Was die 3 Malter Holz, welche vom Hofe Nr. assec. 44 abgegeben werden sollten, betreffe, so fielen solche mit seinem Tode hinweg, und behalte der Wirth des oben genannten Hofes das diesem zukommende Holz für sich allein. Es solle auch hinsichtlich dessen was von dem Holze fällig aber nicht an ihn geliefert sei, dasselbe Statt finden. Die Ahlswedesche Ehefrau Caroline, geborene Renziehausen und die Meyersche Ehefrau Louise, geborene Renziehausen erklären sodann, dass sie von den beiden von ihrem verstorbenen Vater Conrad Renziehausen nachgelassenen Höfen Nr. assec: 58 und 44 vollständig abgefunden seien und so wenig an dem einen als dem andern noch Etwas zu fordern hätten.
Der Vollmeier Christoph Renziehausen und die Witwe Renziehausen Namens ihrer Tochter verehelichte Renziehausen sind diesen Erklärungen beigetreten und haben dieselben resp. acceptirt.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
Handzeichen + + + der Rel. Renziehausen
Handzeichen + + + der Meyerschen Ehefrau
Handzeichen + + + der Ahlswedenschen Ehefrau
Handzeichen + + + des Vollmeiers Renziehausen
In fidem Senholzi
Und wie gegen vorstehenden Hoferlaß und Ehecontract nichts zu erinnern gefunden wird, so wird derselbe damit amtlich bestätigt, ist beglaubte Abschrift, davon zum Amtshandelsbuche von Dielmissen fol 137 genommen und die Besitzveränderung im II.ten Bande des Hypothekenbuches von Dielmissen fol. 153 eingetragen worden
Eschershausen am 15. October 1844 Herzogl. Braunschweig. Lüneb. Amt daselbst
(L. S.) F. Niemeier
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehecontract
aus dem Entwurfe zu einem Hofverlaß-Contracte und einer Ehestiftung
§ 5
Zur Leibzucht behält Endentin
1. in den Hofsgebäuden: auf dem Hofe Nr. assec: 58 eine Wohnstube nebst Kammer, unten im Hause und eine Kammer
oben, einen Raum im Keller zur Aufbewahrung des Gemüses, die Mitbenutzung der Küche und Rauchkammer, den
oberen Kuhstall im Hause nebst dem Boden darüber und Raum für die Fütterung und den hintern Schweinestall auf dem
Hofe
2. an Vieh nimmt sie bei ihrem Abtritte zu sich eine Kuh, ein Schwein und außerdem muß ihr alljährlich von der
Hofannehmerin ein Sechswochen Ferken geliefert werden.
3. ansonstigen Naturalien sind ihr alljährlich zu liefern zwei Pfund Wolle, ein Schock Eier, ein Himten Saat und das sowie
Brennholz von einem Haufen mit dem Hofwirthe, auch muss ihr zwölf Nächte der Hürdeschlag von der Hofsschäferei
und zwar sechs Nächte im Frühjahr und sechs Nächte im Herbste jeden Jahres für die Leibzuchtsländerei gegeben
werden
4. im Garten bekommt Leibzüchterin 1/3 tel der Gräserei und 1/3 tel des Obstes und außerdem den von der
Hannemannschen Stelle angekauften an der Hallewiese belegenen Garten
5. an Ackerlande. 1 ¾ Morgen in der großen Kaupke, 1 Morgen in der kleinen Kaupke, ¾ Morgen am Tuchtberge zwischen
Ludwig Jacob und Carl Meyer, 1 ¾ Morgen im Lüerdisser Felde an dem Großköther Christoph Kohlenberg belegen
6. an Wiesenwachs: den Tristcamp. Sämmtliche Länderei müssen von dem Hofwirthe somit ein und anders bestellt werden,
so wie derselben auch die Einfuhr des Feuers zu besorgen und das Korn nach und von der Mühle zu schaffen hat.
________________________________
Abschrift
Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 17. Februar 1844
Praes: Herr Justizamtmann Niemann
Es erschienen:
1. der Vollmeier Christoph Renziehausen
2. dessen Sohn Christoph Renziehausen, 28 Jahre alt, als Bräutigam
3. die Witwe weil. Großköthers Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg
4. deren Tochter Wilhelmine Renziehausen, 28 Jahre alt, als Braut,
5. der Sohn des ad 1 genannten Comparenten Conrad Renziehausen, 24 Jahre alt und
trugen nachstehenden resp. Hoferlaß und Ehecontract vor
§ 1
Der Vollmeier Christoph Renziehausen überträgt damit unter Zustimmung seines mitgegenwärtigen Sohnes Conrad
Renziehausen, als rechtsmäßigen Anerben den von seiner verstorbenen Ehefrau herkommenden sub Nr. assec. 50 zu Dielmissen belegene Vollmeierhöfe mit allem Zubehör, Inventarien und Hausgeräthe auf seinen Sohn Christoph Renziehausen zum erblichen Eigenthume. Dieser verpflichtet dagegen
§ 2
I. seinen Vater sobald derselbe solches verlangen wird, eintausend Thaler zu zahlen
II. diejenige Leibzucht zu halten, welche seinem des Hofabgebers verstorbenen Schwiegervaters habe gehalten werden
müssen und ein fettes Schwein von 200 Pfund schwer, auch seines Brennholz von dem Hofmieths Holzhaufen zu
nehmen, wogegen dieser diejenigen drei Malter Holz erhalten soll, welche der Hofabgeber von dem Hofe Nr. assec. 44
sich hat zuführen lassen.
III. Auch den nöthigen Raum in der Scheuer und den 3ten Theil vom Obste, welches beim Hofe geerntet wird, da die
Bäume, welche früher der Leibzüchter abgeerntet, nicht mehr vorhanden sind
§ 3
Der Hofabgeber behält sich die Bewirthschaftung und Benutzung des Hofes bis Jacobi 1845 noch vor. Sollte der Hofsabgeber sich wieder verheirathen, so steht ihm so wie seiner künftigen Ehefrau eine ihm angemessen scheinende Leibzucht auszusetzen
§ 4
Der Bruder des Bräutigams Conrad Renziehausen, erhält keine Abfindung vom Hofe, da ihm der Antheil seines Vaters an dem Hofe Nr. assec 44 zugesichert ist und die Braut von dem Hofe Nr. assec 58, welchen er Conrad Renziehausen erheirathet , keine Abfindung bekommen wird. Außer den genannten beiden Kindern hat der Hofabgeber auch noch eine Tochter, verheirathet an den Köther Jacke in Cappelhagen, welche bereits abgefunden ist und solches auch allhier anerkennen will.
$ 5
Der Christoph Renziehausen und die Wilhelmine Renziehausen haben sich unter Zustimmung der beiderseitigen Aeltern die Ehe versprochen, welche sie hiernächst durch priesterliche Trauung in Vollzug setzen wollen
§ 6
Als Brautschatz der Braut wird dasjenige angesehen, was dem vorstehenden Fall zufolge dem Hofe des Bräutigams erspart
wird, nämlich was dem Conrad Renziehausen als Abfindung resp. Absprungsgeld hätte bezahlt werden müssen, und sichert der Bräutigam den Mitbesitz und Mitgenuß seines Hofes der Braut als Gegenvermächtniß zu
§ 7
Sollte von den Verlobten nach Eingehung der Ehe der eine vor dem andern ohne Hinterlassung von Kindern aus derselben versterben, soll der Ueberlebende des Verstorbenen einziger Erbe sein und haben die Aeltern das Brautpaar dem ihnen für solchen Fall zustehenden Erbrechte entsagt. Sollten aber Kinder aus solcher Ehe vorhanden sein, so solle dem Ueberlebenden überlassen bleiben, von solchen den Hofsnachfolger auszuwählen. Schließlich haben die Contrahenten um Bestätigung und Ausfertigung des Contracts gebeten.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
Handzeichen + + + der Rel. Renziehausen
Handzeichen + + + des Christoph Renziehausen
Handzeichen + + + der Wilhelmine Renziehausen
Renziehausen
In fidem Senholzi
Abschrift
Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 18. September 1844
Praes: Herr Justizamtmann Niemann, ich Registrator
Es erschienen in Sachen den Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend
1. der Großköther Conrad Renziehausen und
2. dessen Ehefrau Johanne Renziehausen, geb. Renziehausen beide 25 Jahre alt, aus Dielmissen
und trugen vor: Die Contracte vom 17. Februar d. Jh. durch welche er, Conrad Renziehausen sein Anerbenrecht an den Vollmeierhof Nr. assec: 50 zu Dielmissen aufgegeben und sie, die Johanne Renziehausen den Großkothhof Nr. assec: 58 sammt einem Antheile an dem Hofe Nr. assec: 44 unter gewissen Bedingungen übernommen, seien noch nicht bestätigt, weil sie an dem genannten Tage noch nicht 25 Jahre alt gewesen. Da dieses nun aber gegenwärtig der Fall sei, so wollten sie jene Contracte damit genehmigen. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Conrad Renziehausen Handzeichen + + + der Renziehausenschen Ehefrau
In fidem Senholzi
Abschrift
Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 14. Oktober 1844
Praes: Herr Justizamtmann Niemann
In Sachen der Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend erschienen der Vorladung gemäß zu dem auf heute angesetzten Terminen
1. der Leibzüchter Christoph Renziehausen
2. der Vollmeier Christoph Renziehausen
3. die Witwe weil. Großköthers Conrad Renziehausen
4. die Ehefrau des Halbmeiers Christoph Ahlswede, Caroline, geb. Renziehausen
5. die Ehefrau des Vollmeiers Wilhelm Meyer, Louise, geb. Renziehausen
welche nachdem ihnen das Nöthige aus den betreffenden Contracten eröffnet worden, zu vernehmen gaben:
Er der Leibzüchter Christoph Renziehausen bestimmen damit, dass, wenn er versterben sollte, ohne die 1000 Thaler, welche er sich im § 2 des Contracts vorbehalten, eingefordert und gezahlt erhalten zu haben, diese oder wenn nur noch ein Theil davon ungezahlt sein würde, solcher nach seinem Ableben unter seine sämmtlichen Kinder, den Hofswirth mit eingeschlossen, vertheilt werden solle. Was die 3 Malter Holz, welche vom Hofe Nr. assec. 44 abgegeben werden sollten, betreffe, so fielen solche mit seinem Tode hinweg, und behalte der Wirth des oben genannten Hofes das diesem zukommende Holz für sich allein. Es solle auch hinsichtlich dessen was von dem Holze fällig aber nicht an ihn geliefert sei, dasselbe Statt finden.
Die Ahlswedesche Ehefrau Caroline, geborene Renziehausen und die Meyersche Ehefrau Louise, geborene Renziehausen erklären sodann, dass sie von den beiden von ihrem verstorbenen Vater Conrad Renziehausen nachgelassenen Höfen Nr. assec: 58 und 44 vollständig abgefunden seien und so wenig an dem einen als dem andern noch Etwas zu fordern hätten.
Der Vollmeier Christoph Renziehausen und die Witwe Renziehausen Namens ihrer Tochter verehelichte Renziehausen sind diesen Erklärungen beigetreten und haben dieselben resp. acceptirt.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
Handzeichen + + + der Rel. Renziehausen
Handzeichen + + + der Meyerschen Ehefrau
Handzeichen + + + der Ahlswedenschen Ehefrau
Handzeichen + + + des Vollmeiers Renziehausen
In fidem Senholzi
Und wie gegen vorstehenden Hoferlaß und Ehecontract nichts zu erinnern gefunden wird, so wird derselbe damit amtlich bestätigt, ist beglaubte Abschrift, davon zum Amtshandelsbuche von Dielmissen fol 137 genommen und die Besitzveränderung im II.ten Bande des Hypothekenbuches von Dielmissen fol. 153 eingetragen worden
Eschershausen am 15. October 1844 Herzogl. Braunschweig. Lüneb. Amt daselbst
(L. S.) F. Niemeier
Acte 47 Neu Gr. 4 Nr. 78 Seite 238 ? 239 vom 13.3.1847 im StA Wolfenbüttel
Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 13. März 1847
Präes: Herr Justizamtmann Niemeier
Es erschienen:
1. der Vollmeier Carl Hennecke mit seiner Ehefrau Johanne geb. Lange aus Heyen mit Beistande des Ortsvorsteher und
Großköthers Meyer daher
2. der Großköther Conrad Renziehausen aus Dielmissen
welche nachstehenden Kaufkontract vortrugen § 1
Der der Vollmeier Carl Hennecke verkauft unter Zustimmung seiner Ehefrau seine in Dielmissenser Feldmark in den Strothwiesen unter Nr. 148 beschriebene zweischürige Wiese von 2 Morgen 114 Ruthen 26 Fuß Größe an den Mitcomparenten Renziehausen für zweihundert Talern §2
Die Wiese wird dem Käufer sofort übergeben, das Kaufgeld auch folgt auch heute von demselben bezahlt und hat derselbe die von dem Grundstück zu entrichtenden Steuern und zutragenden Gemeinde- und sonstigen Lasten vom 1. Januar 1847 an zu übernehmen. § 3
Dafür, dass die Wiese gerade die angegebene Größe halte, wird vom Verkäufer nicht eingestanden und darf der Käufer, auch wenn sie kleiner als angegeben sein sollte keinen Abzug am Kaufgeld machen § 4
Die Kosten des Kaufcontracts trägt der Käufer.
Schließlich haben die Contrahenten die wechselseitg gemachten Zusicherungen angenommen, der Verkäufer auch das Kaufgeld in Empfang genommen, am Rande dieses Protocolls darüber quittirt
Erhalten zweihundert Thaler Handzeichen: + + + der Hennecke
Handzeichen: + + + dessen Ehefrau
und haben endlich die Contrahenten allen Einwenden, welche ihnen gegen diesen Contract, etwa zustehen mögten, entsagt und um Bestätigung und Ausfertigung gebeten. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Handzeichen: + + + der Hennecke
Handzeichen: + + + der Henneckeschen Ehefrau
Conrad Renziehausen
Meyer
In fidem Senholzi
Vorstehender Kaufcontract wird damit amtlich bestätigt. Beglaubigte Unterschrift des Contracts ist dem Amthandelsbuch für Dielmissen pag 238 einverleibt
Eschershausen, den 15ten März 1847 Herzogl. Braunschw. Lüneb. Amt daher
(L. S. ) gez. F. Niemeier
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Conrad Renziehausen kauft von Kleinköther Heinrich Sander Erben Nr. 10 am 19.11.1873 9 Morgen (3 Morgen 94 Ruthen Land und 3 Morgen 84 Ruthen Wiese) Kaufpreis 700 Thaler
Da Tochter Anna Hermine Alwine Renziehausen nicht verheiratet war, erbt Großkothof Nr. 58, 44 + 38 ihre Großmutter Johanne Wilhelmine Dorette Rörig geb. Dörries Hof Nr. 6.
Ihr Sohn Karl Wilhelm Konrad Rörig erbt Großkothof Nr. 58 und ihr Sohn August Hermann Christian Rörig, Schmiedegeselle, später Großk. auf Hof Nr. 44 + 38 * 26.4.1872 + 10.1.1946
00 Johanne Hansemann * 9.11.1872 in Capellenhagen + 22.10.1954
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Niedersächsisches Landes-Staatsarchiv Wolfenbüttel Archivbezeichnung 30 NEU Nr. 276
Kammer VI, Reposit A, Nummer 209
Akten des Herzoglich Braunschweig=Lüneburgischen Ober=Landes=Gerichts zu Wolfenbüttel
Ergangen 1847-1848
In Sachen des Vollmeiers Christoph Ahlswede in Dielmissen, Namens seiner in seiner väterlichen Gewalt stehenden Tochter Louise Ahlswede, jetzt die letztere selbst, als Ehefrau des Vollmeiers Heinrich Schütte in Dielmissen, Klägerin
Klägerin und Appellantin, wider
den Großköther Conrad Renziehausen daselbst, Beklagten und Appellaten, wegen Alimente und Entschädigung
Fol. act. 20. Vollmacht der Klägerin für die Procuratoren: Schütze und Rotoff
Fol. act. 29 Vollmacht des Beklagten für die Procuratoren: Stollberg und Leister
Nr. 2218 Nr. 2450 Pe. den 2. August 1847
An Herzogliches Oberlandesgericht in Wolfenbüttel
Herzogliches Kreis-Gericht Holzminden
Bei Einsendung der Akten in Sachen des Vollmeiers Christoph Ahlswede in Dielmissen, Namens seiner in seiner väterlichen Gewalt stehenden Tochter Louise Ahlswede daselbst, Klägers und Interrenten, gegen den Großköther Christoph Renziehausen in Dielmissen, Verklagten und dessen Ehefrau Johanne, geborene Renziehausen daselbst, wegen Alimente und Entschädigung.
Der in rubro benannte Kläger und Interrent hat gegen unser Erkenntniß vom 20. April insinnirt den 25. Mai des Jahres unterm
4. des Monats die zuständigen Rechtsmittel intergenirt und unterm 10ten des Monats angezeigt, daß er das der Appellation gewählt und bei Herzoglichem Oberlandesgerichte gerechtfertigt habe; weshalb wir nicht verfehlen, die ergangenen Acten in einem Volumime hierneben zur weitern Hochgeneigten Verfügung einzusenden.
Indem wir die Versicherung unseres schuldigen Respects erneuern.
Holzminden, den 14ten Juli 1847 Herzogl. Kreis=Gericht
Nr. 206
Rechtfertigung der Appellation an Seiten des Vollmeiers Christoph Ahlswede in Dielmissen, Namens seiner in seiner väterlichen Gewalt stehenden Tochter Louise Ahlswede, jetzt der letzteren selbst, als Ehefrau des Vollmeiers Heinrich Schütte in Dielmissen, Klägerin und Appellantin, wider den Großköther Conrad Renziehausen daselbst, Beklagter und Appellaten
hat Anlage A. Erkenntniß wegen Alimente
hat Anlage B. derrat auf die und Entschädigung Einlegung
hat Anlage C. Vollmacht
An Herzogliches Ober=Landes=Gericht in Wolfenbüttel
Nachdem ich am 4ten Mai 1844 einen unehelichen Sohn geboren hatte, wofür mir der Beklagte als Vater gelten musste, war mir derselbe sowohl zur Erstattung der Tauf- und Wochenbettskosten, als auch zur Zahlung von Alimenten für mein Kind verpflichtet. Er wollte sich zur gütlichen Erfüllung solcher Verpflichtungen nicht verstehen, und so sehe ich mich genöthigt deshalb mit einer Klage gegen ihn aufzutreten, indem ich meine Ansprüche auf Entschädigung wegen nicht erfüllten Eheversprechens in einem besonderen schon früher erhobenen Processe verfolgte. Ich forderte aber an Tauf= und Wochenbettskosten 118 Taler 16 ggr. 10 Pf. nach einer speciellen Berechnung über die Wochenbettskosten, indem ich dadurch auf ein fast 12wöchiges Krankenlager gerathen war, und an Alimenten für mein Kind einen jährlichen Zuschuß von 25 Taler bis zu dessen zurückgelegten 14ten Lebensjahre. Diese Forderung stützte ich in Gemeinschaft mit meinem Vater , dem Vollmeier Christoph Ahlswede hierselbst, in dessen väterlichen Gewalt ich damals noch lebte, auf den Recht er hat, dass den unehelichen Kindern eine dem Stande der Mütter entsprechende Verpflegung und Erziehung gewährt werden müsse, wenn der uneheliche Vater zur Herbeischaffung der dazu erforderlichen Mittel im Stande sei. Daran könne nun aber bei dem Beklagten nicht gezweifelt werden, da derselbe als Besitzer von zwei hiesigen Kothhöfen schuldenfrei 82 ½ Morgen Ackerland, 23 3/8 Morgen Wiesen, 1 ¾ Morgen Garten, eine Schäferei und ein sehr gutes Inventarium sein eigen an nennen. Ich bat hiernach den Beklagten zu verurtheilen.
In seiner Vernehmlassung bestritt Beklagter nicht allein die Höfe der von mir geforderten Tauf= und Wochenbettskosten, sondern auch die Verpflichtung, dazu, mehr als die gewöhnliche Beihülfe zu geben, und brachte zugleich auch eine Einrede meiner eigenen Verschuldung vor. Die Alimenten=Forderung bestritt er als zu hoch, weil seine Höfe und einen geringen Ertrag lieferten, und daran eine Schuldenlaß von 3356 Taler hafte.
In meiner Replik behauptete ich nach in Beziehung auf die Tauf= und Wochenbettskosten, dass wenn auch noch die durch mein Wochenbett hervorgerufene Störung der Wirthschaft im väterlichen Hofe, so wie auch meines Vaters eigene Dienstleistungen während meiner Krankheit in Anschlag gebracht würden, die Entschädigung für Tauf- und Wochenbettskosten, wohl noch einmal so hoch zu berechnen sei, als es in der Klage geschehen sei - zu hoch könnte ich auch die Alimentenforderung um deswillen nicht halten, weil das Vermögen des Beklagten doch immer noch, selbst nach Abrechnung der Schulden, wenn sie auch zu hoch sich beliefen als Beklagter angegeben habe, einen Werth von mehr als 8000 Taler habe. Ohne dass nun in deren Duplik des Beklagten noch irgend etwas von Erheblichkeit vorgekommen wäre, erfolgte unterm 20sten März insinuirt am 19ten April 1845 im Interlocut des Inhalts, dass ich zu beweisen habe.
Ad I 1. dass ich in Folge der Entbindung von einer eitrigen Krankheit befallen sei, wodurch
2. die in der Klage Spicifiurten Kosten veranlasst, und
3. solche Kosten überhaupt und in ihrem Betrage nothwendig gewesen wären;
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ablösungsquittung von der Pfarre und Schule in Kirchbrak am 17.12.1870 an Großköter Conrad Renziehausen, Inhaber von Nr. 44
- [S50] STA Wolfenbüttel.
1842: gemeinschaftlicher Besitzer Christoph Renziehausen von Ackerhof Nr. 50 und Witwe Conrad Renziehausen Großkothof Nr. 58 Inhaber Nr. 44
Akte: StA Wolfenbüttel 40 Neu 4 Nr. 766 (Laufzeit 1837 bis 1839)
Ablösung der aus der Gemeinde Dielmissen an das Domänenamt Wickensen zu entrichtenden Meier- und Geldgefälle, insbesondere von den Höfen des Vollmeiers Christoph Renziehausen und der Witwe des verstorbenen Großköters Conrad Renziehausen, Henriette Klingenberg
Dielmissen ? Ablösung
Der Meier- und Geldgefälle des Vollmeiers Christoph Renziehausen und Witwe des Großköters Carl Renziehausen betr.
Acta: Die Ablösung der aus der Gemeinde Dielmissen an Herzogliche Domäne Wickensen zu entrichtenden Meier- und Geldgefälle, in seine von den Höfen des Vollmeiers Christoph Renziehausen und der Witwe des verstorbenen Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 50; 44 und 58 betr.
Herzogliches Amt Eschershausen
Nr. 11590 2962 Wickensen, den 19. November 1837
Der Ackermann Christoph Renziehausen hat bei uns auf Ablösung des von seiner zu Dielmissen Nr. ass. 50 und 44 belegenden Höfen an das Herzogliche Domainenamt Wickensen zu prästiren die Meier- und Geldgefälle, im Wege des Vergleichs angetragen und nach vorgängigen Anerkennung der demselben Zugefertigten Ablösungsberechnung sich bereit erklärt, nach erfolgter Ausfertigung des Ablösungsrezesses das gesetzlich ermittelte Ablösungskapital zu 648 Taler 12 ggl. 5 Pf. Courant Weihnachten
d. J. an Herzogliche Haupt-Finanzkasse hierselbst einzuzahlen. Wir lassen Ihnen daher denselben ausgefertigten Ablösungsrezess hierbei zugehen um solchen von dem p. Renziehausen unter amtlicher Bescheinigung unterschreiben zu lassen, so dann aber diesen Rezessen die Herzogliche Landes-Öconomie-Commission zur Bestätigung einzusenden, zuvörderst aber denselben mit der Bescheinigung zu versehen, dass der p. Renziehausen rechtmäßiger Besitzer der vorgemachten beiden Höfe und selbständig zu disponieren befugt sei.
Übrigens aber wollen sie dem Consiten noch bewertlich machen, dass die Einzahlung des Ablösungskapitals auf Weihnachten d. J. gewärtigt werden müsse, bei eintretender Säumnis deshalb aber die Zinsen davon, zu 4 % bis zum Zahlungstage mit zu entrichten seien.
Braunschweig, den 13. November 1837 Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Kammer-Direktion der Domainen
Eschershausen, dem 25. November 1837
7.12.1837 / supr. 25.11.1837
Acta: Renziehausen auf den 2ten Dezember d. J. um den vom Großköter, der dem vom vorstehenden Ablösungs-Rezesse zu vollziehen, in seiner Hofannahme wegen Kaufkontrakt? mitzubringen.
Geschehen im Herzoglichen Amte Eschershausen, den 2. Dezember 1837
Dem heute auf Vorladung erschienenden Vollmeiers Ortsvorsteher Christoph Renziehausen ist vorstehender Rezess eröffnet und hat derselbe darauf den Ablösungs-Ca..? schrieben
vit der Vollmeier und Ortsvorsteher Christoph Renziehausen zu Dielmissen und hat derselbe die Vollmacht seines verstorbenen Bruders Conrad Renziehausen mitzubringen auf dem 9ten Dezember 1837
Herr Justizamtmann Niemann
Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen, den 9. Dezember 1837
Vorgeladen erschien
1) der Großköter und betroffenen Christoph Renziehausen aus Dielmissen
2) die Witwe weiland Großköter Conrad Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg daher, und
erklärten, nachdem ihren des .. ? eröffnet worden, dessen sie die Witwe Renziehausen, mit der Ablösung der Lasten des Kothofes wie sie im Rezesse vom 13ten v. M. beschrieben stehe, völlig sei und der Rezess, soweit derselbe ihr Interesse betreffe, auch als
Mitvormünder der Kinder hinsichtlich derselben genehmige, er Christoph Renziehausen, aber als Vertrauensmann für den letzten Sommer verstorbenen Bruders Conrad Renziehausen, bei den Verhandlungen der Herzoglichen Ablösung mitzuhandeln und auch in dieser Eigenschaft dem Recht um B. v. M. mit unterschrieben haben, wenn und nur vergessen habe, und wirklich zu bemerken, solches geschehen sei.
Übrigens aber weiß man hier das Vergessen, um das weniger zur Last legen können, das man so genau mit dem gesetzlichen Vorschriften nicht bekannt sei, auch der gew.? Antrages der Ablösungssumme selten wohl habe machen können, dessen die aus Verkäufe Bewertung, dessen die Ablösung auch im Namen der Erben seines verstorbenen Bruders, Conrad Renziehausen, als Mitbesitzer des Großkothofes Sub. Nr. allhier geschehen, nicht erforderlich sei
Der Text ist sehr schlecht geschrieben. Ich habe ihn nach besten Gewissen übersetzt.
An Herzogliche Landesökonomie Commission
Herzogliches Amt bei Verhandlung eines zwischen Herzoglicher Kammerdirektion der Domänen und dem Vollmeier Christoph Renziehausen und der Witwe weil. Großköter Conrad Renziehausen zu Dielmissen errichteten Ablösungsrezesses
In Folge eines Auftrages, welche eines von Herzoglicher Kammerdirektion der Domänen eröffneten Rescripts vom
13ten v. M. geworden ist, übersenden wir hierbei dem seitwärts gemeinten Ablösungsrezess, dessen Bestätigung anhand gebend.
Übrigens erlauben wir eines zu bemerken, dessen bei der Geringfügigkeit des Gegenstandes und da an der Hauptsache der Ablösung, selbst dadurch nichts gemindert wurde, es für zu lässig rechtet haben, die Witwe Conrad Renziehausen als Mitbesitzerin des Hofes Nr. 44 und als Mitvormünderin ihrer minderjährigen Kinder zur Vollziehung des Rezesses mit seinen zu ziehen ---? erst bei dem genauen am Collagen? Anzufangen, wer dem durch Abschrift des Protokolls am 9. d. J. welcher neben dem Erbe Erklärung der beiden Pflichtigen auf ganzen vorerst anschließen.
Eschershausen, den 13. Dezember 1837
Nr. 3033 Wickensen, 8. Januar 1838
Anlagen:
1) Der bestätigte Original Ablösungsrezess Nr. 3445 abgeschlossen zwischen der Herzoglichen Kammer Direktion der Domänen,
wegen des Domänenamts Wickensen als Berechtigten und dem Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen wegen
des Hofes Nr. ass. 50 daselbst und demselben und der Witwe des Großköters Conrad Renziehausen, Henriette,
geb. Klingenberg wegen des Hofes Nr. ass. 44 daselbst als Pflichtigen
2) Beglaubigte Abschrift des Rezesses
An das Herzogliche Amt zu Eschershausen ad Acta Nr. 2489
Wickensen, 8ten Januar 1838
Nebenstehende Anlagen werden hierbei mitgeteilt, um die in Gemäßheit des Rezesses abgelöster Lasten, in dem betreffenden Hypothekenbuche zu löschen, die von dem Hofe Nr. ass. 50 abgelösten Lasten, solche aber, falls sie nicht eingetragen sein sollten, zu diesem Behufe zuvor auf den befreiten Hof eingetragen, ferner das rückständige Ablösungskapital und zwar a) das zu dem Betrages von 641 Th. 17 ggl. 1 Pf. auf dem befreiten Hof Nr. ass. 50 und b) das zu dem Betrage von 60 Th. 19 ggl. 4 Pf. auf dem befreiten Hof Nr. ass. 44 einzutragen, und dabei zu bemerken und endlich wie Vorstehendes geschehen, unter dem Original-Rezesse (Anlage 1) zu bescheinigen und aus solchen zu remittieren, die Abschrift (Anlage 2) aber in der dortigen Registratur aufzubewahren, weshalb wir uns auf die §§ 103 und 104 der Ablösungsordnung und den § 87 des Gesetzes Nr. 2 vom 20ten Dezember 1834 beziehen.
Braunschweig, den 21ten Dezember 1837 Herzoglich Braunscheigische-Lüneburgische Landes-Öconomie-Commission
Wedekind
Abschrift Nr. 3445
Ablösungsrezess
Zu wissen, dass zwischen der Herzoglichen Kammer-Direktion der Domainen, zu Braunschweig und dem Ackermann Christoph Renziehausen Nr. ass. 50 und 44 zu Dielmissen, nachstehender Ablösungsrezess geschlossen worden ist.
§1
Der Ackermann Christoph Renziehausen zu Dielmissen entrichtet an das Herzogliche Domainenamt Wickensen von seinem Vollmeierhof Nr. ass. 50
in termino Martini: 4 Himpten Weizen, 26 Himpten Roggen, 4 Himpten Gerste, 16 Himpten Hafer, 5 Himpten Mengekorn an Wicken und Bohnen
in termino Johannis: 1 Rauchhuhn, 6 Hofhühner, 1 Zehnthuhn, 2 Schock Eier
in termino Michaelis: Hofzins 4 ggl 10 Pf Courant Münze oder 5 ggl 6 Courant, Wachtegeld 4 ggl oder 4 ggl 1 Pf Courant
Bierfuhrgeld 11 ggl. 2 Pf Courant Münze oder 11 ggl 6 Pf. Courant in termino Ostern fällig
An Weinkauf vom Amtsmeierlande alle 9 Jahre in termino Michaelis 15 ggl. Courant Münze = 15 ggl. 5 Pf. Courant
Ferner entrichtet derselbe von seinem Großkothofe Nr. ass. 44 ein Rauchhuhn oder in Gelde 2 ggl. 6 Pf. in termino Johannis fällig. An Hofzins 1 ggl und Wachtegeld 4 ggl Courant Münze = 4 ggl. 1 Pf. Courant in termino Michaelis fällig
§ 2
Der Betrag des Ablösungskapitals für diese Prästationen ist durch Vereinbarung unter beiden Teilen nach folgender Berechnung festgesetzt.
Jährliche Meierzinsen von dem Meierhofe Nr. ass. 50 termino Martini fällig.
4 Himpten Weizen a. 18 ggl 2 Pf. 3 Th. 2 ggl. 8 Pf.
26 Himpten Roggen a. 14 ggl. 4 Pf. 15 Th. 12 ggl. 8 Pf
4 Himpten Gerste a. 12 ggl. 2 Th.
16 Himpten Hafer a. 8 ggl. 4 Pf. 5 Th 13 ggl. 4 Pf
5 Himpten Mengekorn an Wicken und Bohnen a. 16 ggl 4 Pf 3 Th. 9 ggl. 8 Pf
29 Th. 14 ggl. 4 Pf
Davon kommen die Remmission, welche in dem 50jährigen Zeitraum von Michaelis 1779 bis 1807 incl. und von Michaelis 1814 bis 1834 incl. zusammen 1 Scheffel 8 Himpten Weizen, 13 Scheffel Rocken, 1 Scheffel 1 Himpten Gerste, 4 Scheffel 4 Himpten Hafer und 5 Scheffel 5 Himpten 2 ½ Metzen Mengekorn und jährlich im Durchschnitt 1 2/25 Metze Weizen,
2 Himpten 1 4/5 Metze Rocken, 23/50 Metze Gerste, 2 16/23 Metze Hafer und 1 Himpten 7/20 Metze Mengekorn betragen haben, nach §46 der Ablösungsordnung zu dem Preise resp. 18 ggl. 8 Pf., 14 ggl. 4 Pf., 12 ggl., 8 ggl., 4 Pf. und 16 ggl. 4 Pf.
zum Absatze mit 3 Thaler - 2 Pf.
26 Thaler 14 ggl. 2 Pf.
dem 10% / §97 der der Ablösungsordnung 2 Thaler 15 ggl. 10 Pf.
23 Thaler 22 ggl. 4 Pf.
deren die Erhebungs- und Verwaltungskosten 2 ½ Pf. pro Himpten 11 ggl. 4 Pf.
bleibt ein Reinertrag 23 Thaler 10 ggl. 10 Pf.
dessen 25 fachen Betrag im Ablösungskapitale ausmacht von 586 Thaler 6 ggl. 10 Pf.
Ferner termino Johannis fällig
1 Rauchhuhn oder in Gelde 2 ggl. 6 Pf.
6 Hofhühner oder in Gelde 15 ggl. 0 Pf.
1 Zehnthuhn oder in Gelde 2 ggl. 6 Pf.
2 Schock Eier oder in Gelde a. 6 ggl. 12 ggl. 0 Pf.
Bierfuhrgeld f: termo Ostern fällig = 11 ggl. 23 Courant Münze oder Courant 11 ggl. 6 Pf.
Hofzins f. termino Michaelis fällig:
Hofzins 4 ggl 10 Pf Courant Münze - Courant, 5 ggl.
Wachtegeld, dergleichen, 4 ggl Courant Münze ? Courant 4 ggl. 1 Pf.
An Weinkauf vom Amtsmeierlande alle 9 Jahre in termino Michaelis
15 ggl. Courant Münze oder in Courant 15 ggl. 5 Pf. Also jährlich 8 5/ 9 Pf.
2 Th. 6 ggl. 3 5/9 Pf.
dessen 25facher Betrag ergibt 56 Th. 13 ggl. 4 8/9 Pf.
davon die Erhebungsgebühren zu 2 % 1 Th. 3 ggl. 1 4/9 Pf.
bleibt Ablösungskapital 55 Th. 10 ggl. 3 4/9 Pf.
./. 641 Th. 17 ggl. 1 Pf.
Von dem Großkothofe Nr. ass. 44
1 Rauchhuhn oder im Gelde 2 ggl. 6 Pf. in termino Johannis fällig
an Hofzins 1Pf. } in termino Michaelis
an Wachtgeld 4 ggl. Courant Münze oder in Courant 4 ggl. 1 Pf. }
6 ggl. 8 Pf.
Transpt. 641 Th 17 ggl. 1Pf.
25fach 6 Th. 22 ggl. 8 Pf.
davon 2 % Erhebungskosten 3 ggl. 4 Pf.
bleibt Ablösungskapital 6 Th. 19 ggl. 4 Pf.
Mithin beträgt die Gesamtsumme des Ablösungskapitals 648 Th. 12 ggl 5 Pf.
§3
Der Ackermann Christoph Renziehausen hat dieses Ablösungskapital zum Betrage von: Sechshundertachtundvierzig Talern zwölf Guthegroschen fünf Pfennigen Courant bei der Herzoglichen Hauptfinanzkasse zu Braunschweig für den Kammerkapitalfonds auf Weinachten d. J. einzuzahlen und entrichtet sodann die abgelösten Meierzinsen pro termino Martini zu wollen, die übrigen Prästationen aber pro termino Ostern, Johannis und Michaelis resp. zum ¾ ½ und ¼ Betrage zum letzten Male.
Urkundlich dessen ist dieser Rezess von beiden Teilen vollzogen.
Braunschweig, den 13. November 1837
Herzogliche Braunschweigsche ?Lüneburgsche Cammer, Direktion der Domänen
Geschehen
Eschershausen, den 2. Dezember 1837
Der Vorladung gemäß ist der Vollmeier Christoph Renziehausen aus Dielmissen heute hier erschienen, hat vorstehenden Ablösungsrezess, nachdem ihm derselbe vorgelesen, genehmigt und sodann eigenhändig unterschrieben.
In fidem
Justizbeamter
Geschehen am 9. November 1837
Heute hat die auf Erfordern erschienenen Witwe weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, Henriette, geb. Klingenberg als Mitvormünderin ihrer Kinder, umstehenden Kontrakt (oder vielmehr Rezess), nachdem ihr derselbe vorgelesen worden, eigenhändig unterschrieben
In fidem
Hierdurch wird bescheinigt, dass der Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen rechtmäßiger und Verfügungsfähiger Inhaber des Sub. Nr. ass. 50 zu Dielmissen belegenden Vollmeierhofes ist, auch gemeinschaftlich mit der Witwe weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, Henriette, geb. Klingenberg daselbst, deren minderjährigen Kinder Mitvormünderin ist, den daselbst Sub. Nr. ass. 44 belegende Großkothofe rechtmäßig in Besitz hat, und auch gegen die Verfügungsfähigkeit der genannten Witwe Renziehausen nichts zu erwidern steht.
Eschershausen, den 9. Dezember 1837 Herzogliches Amt daselbst
Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, nachdem die Rechte der nach dem Atteste des Herzoglichen Amts Eschershausen unter dem Rezesse bei der Ablösung der Lasten von dem Großkothofe Nr. ass. 44 beteiligten minderjährigen Kinder des weil. Großköters Conrad Renziehausen hinlänglich gewahrt gefunden sind.
Braunschweig, den 21 Dezember 1837
Herzoglich Braunschweigsche ?Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
Vorstehende Abschrift ist mit dem Originale wörtlich gleichlautend, welches praevia collationc damit bescheinigt wird.
Braunschweig, den 21 Dezember 1837
An Herzogliche Landes-Öconomie-Commission zu Braunschweig
bei Remission des Ablösungsrezesses für den Vollmeier Christoph Renziehausen und der Witwe weil. Großköters Renziehausen zu Dielmissen
Nachdem nach Maßgabe des seitwärts bemerkten Ablösungsrezesses abgelösten Lasten in dem Hypothekenbuche von Dielmissen gelöscht, das verständige Ablösungskapital aber gehörigen Ortseingetragen ist, verfehlen wir nicht den Rezess dem
vor ehrlichen Rescripten vom 21. Dezember v. J. gemäß hierneben zu remittieren.
Nr. 1663 1528
Anlage
Eine beglaubigte Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokument Nr. 3445
Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche dem Ackermann Christoph Renziehausen zu Dielmissen gegen Erlegung von 5 ggl. Kopien, welche wir der Kürze wegen per Postvorschrift entnommen haben, durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen, und dabei bemerkt, dass eine Gleichlautende Ausfertigung dem Berechtigten, der Herzoglichen Kammerdirektion der Domänen unter heutigem dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist.
Eines Insinuationsdokuments bedürfen wir zu unsern Akten nicht.
Braunschweig, den 23. Juni 1838 Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Landesökonomiekommission
An das herzogliche Amt zu Eschershausen
Nr. 8969 Wickensen, den 16. September 1838
Die Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. Asses: 58 zu Dielmissen haben bei uns auf Ablösung der an das Herzogliche Domänen Amt Wickensen zu entrichtenden Meierzinsen zu 12 ¼ Himpten Rocken und 22 ¼ Himpten Hafer, im Wege des Vergleichs angetragen.
Wir lassen Ihnen die deshalb aufgestellte Ablösungsberechnung hierbei zugehen, um solche den Erben qu. vorzulegen und deren Erklärung darüber zu erfordern, ob sie mit dieser Berechnung einverstanden seien und das Ablösungskapital zu
243 Talern 8 ggl. ? Pf Courant, Martini d. J. an Herzogliche Hauptfinanzkasse hierselbst nebst den Zinsen zu 4 % von Martini
v. J. angerechnet, einzahlen wollen, in welchem Falle dann der Meierzins von Martini 1837 an von ihnen nicht weiter gefordert werden solle.
Ihrem Berichte hierüber suchen wir baldigst entgegen.
Braunschweig, den 10. September 1838 Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Kammerdirektion der Domänen
An das Herzogliche Amt Eschershausen
Geschehen zu Dielmissen von Seiten Herzoglichen Amt Eschershausen, den 18. September 1838
In Gemäßheit des Referates Herzoglichen Amtkammerdirektion der Domänen vom 1. Oktober d. M., erschienen vorgeladen der Ortsvorsteher Renziehausen als Vormund der minderjährigen Kinder weil. Großköter Karl Renziehausen und dessen Witwe Henriette, geb. Klingenberg von hier und gaben, nach dem ihnen genanntes Rescript der Berechnung des Ablösungskapitals vorgelesen worden zu prüfen.
Sie waren mit der Berechnung völlig einverstanden und wollten das Kapital spätestens auf Martini d. J. nebst Zinsen zu 4 % von Martini d. J. angerechnet an Herzogliche Hauptfinanzkasse einzuzahlen.
V. g. n
Herzogliche Kammerdirektion der Domänen
Die Ablösung der Meierzinsen von dem Renziehausenschen Großkothof zu Dielmissen betr. zu Nr. 8969
In Gemäß des Großkothofes Renziehausen vom 1. Oktober v. M. haben wir die Erben weil. Großköters Karl Renziehausen zu Dielmissen über die Ablösung der Meierzinsen von deren Hofe Nr. ass. 58 zu Dielmissen, wovon wolle das hohe Kollegium aus dem eine beglaubigte Abschrift des angetragenen Protokoll vom 18ten d. M. deren Ablösung zu ersehen genehmigen.
Eschershausen, den 26. September 1838
Ablösungsberechnung
wegen der von den Erben des weil. Großköters Carl Renziehausen Nr. assec 58 zu Dielmissen entrichtenden Meierzinsen
Ablösungskapital in Courant
Jährliche Abgabe
im 1sten Jahre 12 ¾ Himpten Roggen und 9 Himpten Hafer
im 2. ten Jahre 15 Himpten Roggen und 12 ¾ Himpten Hafer
im 3. ten Jahre 9 Himpten Roggen und 15 Himpten Hafer
in drei Jahren 36 ¾ Rocken und 36 ¾ Hafer, außerdem noch alljährlich 10 Himpten Hafer
mithin jährlich 12 ¼ Himpten Rocken a. 14 ggl. 4 Pf in Courant = 7 Th. 7 ggl. 7 Pf in Courant
und 22 ¼ Himpten Hafer a. 8 ggl. 4 Pf in Courant = 7 Th. 7 ggl. 17 Pf in Courant
= 15 Th. 1 ggl. 0 Pf in Courant
Davon kommen die Remmission in dem 50jährigen Zeitraum von Michaelis 1779 bis 1807 incl. und von Michaelis 1814 bis 1834 incl. zusammen 174 9/16 Himpten Roggen und 257 35/48 Himpten Hafer und im Durchschnitte jährlich 3 399/800 Himpten Roggen und 5 371/2400 Himpten Hafer betragen haben, nach §46 der Ablösungsordnung zu dem Preisevon resp. 14 ggl. 10 Pf., und 8 ggl. 4 Pf zum Absatze mit 3 Thaler 21ggl 0 Pf.
11 Thaler 4 ggl. 0 Pf.
davon 10% Preisermäßigung mit 1 Thaler 2 ggl. 10 Pf.
10 Thaler 1 ggl. 2 Pf.
davon die Erhebungs- und Verwaltungskosten mit 2 ½ Pf. pro Himpten 7 ggl. 2 Pf.
bleibt ein Reinertrag 9 Thaler 18 ggl. 0 Pf.
dessen 25 fachen Betrag im Ablösungskapitale ausm 243 Thaler 18 ggl. 10 Pf.
Braunschweig, den 10. September 1838
Nr. 9832 2291 Wickensen. 10. Oktober 1838 Copia
An das Herzogliche Finanz-Collegium hierselbst
Dem Herzoglichen Finanz-Collegium zeigen wir hiermit an, dass der Ortsvorsteher Renziehausen zu Dielmissen, als Vormund der minderjährigen Kinder weil. Großköter Karl Renziehausen und dessen Witwe Henriette, geb. Klingenberg daselbst, die von dem Großkothofe der letztere Nr. 58 zu Dielmissen, an das Herzoglichen Domänen Amt Wickensen zu entrichten den Meierzinsen zu 12 ¼ Himpten Rocken und 22 ¼ Himpten Hafer im Wege des Vergleichs abgelöst und sich verpflichtet haben, das berechnete Ablösungskapital zu 243 Talern 18 ggl auf Martini d. J. nebst den Zinsen zu 4% von Martini v. J. angerechnet, an Herzogliche Hauptfinanzkasse einzuzahlen.
Wir ersuchen das Herzogliche Finanz-Kollegium uns von der erfolgten Einzahlung des Ablösungskapitals gefällig in Kenntnis zu setzen.
Braunschweig, den 3 Oktober 1838 Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Kammerdirektion der Domänen
An Herzogliche Landesökonomie-Kommission
Bei Einsendung eines zwischen Herzogliche Kammerdirektion der Domänen und den Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen abgeschlossenen Ablösungsrezesses.
Behuf Erledigung eines Rescriptes der Herzoglichen Kammerdirektion der Domänen vom 18ten v. M. übersenden wir selben einen zwischen derselben und den Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen über verschiedenen Gefälle abgeschlossenen Ablösungsrezess, nachdem wir demselben von dem Ablösenden haben vollziehen lassen und mit der erforderlichen Bescheinigung ersehen haben, zu geneigten Bestätigung
Eschershausen, den 21. November 1838
Ps. Die Bescheinigung zu untersegeln
Nr. 12161 2988 Wickensen, den 19. Dezember 1838
An das Herzogliche Amt Eschershausen
Nebenbemerkte Anlage wird Ihnen hierbei mitgeteilt, um wegen der Vollziehung des Rezesses und Bestätigung desselben das Erforderliche zu veranlassen.
Anlage: Ablösungsrezess für die Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen
vertreten von der Witwe des weiland Großköters Karl und des Ortsvorsteher Renziehausen zu Dielmissen auf dem 5. Juni 1839
M. 10 A. zu Vollziehung des Rezesses Eschershausen, den 24. Dezember 1838
Braunschweig, den 14ten Dezember 1838
Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Cammer, Direktion der Domainen
Praes: Herr Justizamtmann Niemann
Acten an Herzogliches Amt Eschershausen am 5. Januar 1839
Der Vorladung gemäß erschienen die Witwe weiland Großköters Carl Renziehausen und der Ortsvorsteher Renziehausen aus Dielmissen und haben dieselben dann mittelst vorstehenden Rescripts Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Kammerdirektion der Domainen eingegangenen Ablösungsrezesses durch eigenhändige Unterschrift vollzogen
In fidem
An Herzogliche Landesöconomie Commission zu Braunschweig
Herzoglicher Kammerdirektion, Einsendung eines zwischen Herzoglicher Kammerdirektion der Domainen und den Erben weiland Großköters Carl Renziehausen zu Dielmissen abgeschlossenen Ablösungsrezess.
Infolge eines Rescriptes Herzoglicher Kammerdirektion vom 14ten v. M. v. bestehenden Gebühren zwischen desselben und den Erben weiland Großköters Carl Renziehausen zu Dielmissen resp. unterm 14ten November und 5ten d. M. abgeschlossenen Ablösungsrezess zur endgültigen Bestätigung.
Eschershausen, den 11. Januar 1839
Nr. 3300 2985 Braunschweig, den 27. Dezember 1838
Anlagen
1) Der bestätigte Originale Ablösungs-Rezess Nr. 5292 über Ablösung der nachstehenden jährlichen Prästationen, als
Triftgeld 1 Th. 8 ggl. 2 Pf. Courant
Hofzins 1 ggl. 9 Pf. Courant
Wachtegeld, dergleichen 4 ggl. 1 Pf. Courant
1 Rauchhuhn oder dafür 2 ggl. 6 Pf. Courant
5 Hofhühner oder dafür 12 ggl. 6 Pf. Courant
1 Zehnthuhn oder dafür 2 ggl. 6 Pf. Courant
1 Schock 20 Stück Eier oder dafür 8 ggl. 0 Pf. Courant
2 Weinkauf vom Amtsmeierland alle 9 Jahre 7 ggl. 11 Pf. Courant
Weinkauf von der Schäferei 5 Th. 3 ggl. 4. Pf. Courant
1 Hammel }
1 Schaf } Triftvieh oder in Gelde 3 Th. 16 ggl. 4. Pf. Courant
1 Lamm }
auf dem Hofe Nr. ass. 58 zu Dielmissen für ein Ablösungskapital von 169 Talern 21 Guthegroschen 3 Pfennige Courant abgeschlossen zwischen der Herzogs-Kammerdirektion der Domainen, wegen des Domainenamts Wickensen als Berechtigten und den Erben weiland Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, als Pflichtigen
2) Zwei Ausfertigungen für die Interessenten.
An das Herzogliche Amt Eschershausen
ad Acta Nr. 3580
Nebenstehende Anlagen werden hierbei mitgeteilt, um die in Gemäßheit derselben abgeleisteten Lasten. Falls solche im Hypothekenbuche eingetragen sein sollten, darin zu löschen oder, dass die Last eingetragen seien, unter den Anlagen zu bescheinigen, solche zu remittieren, dieses aber Nachricht in der dortigen Registratur aufzubewahren, weshalb wir uns auf die §§103 und 104 der Ablösungsordnung und den §§ 87 und 88 des Gesetzes Nr. 2 vom 20ten Dezember 1834 beziehen.
Übrigens wollen sie, die unter dem Rezess befindlichen Attest, das amtliche Siegel annoch beidrücken lassen
Braunschweig, den 10 November 1838 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
An Herzogliche Landesökonomie-Kommission zu Braunschweig
Bei Remission eines Ablösungsrezesses der Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen
In der Anlage remittieren wir den uns mittelst vor ehrlichen Rescripts worin vom 10. November pr. d. 27sten Dezember v. J. mitgeteilten Ablösungsrezess für die Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, nachdem das erforderliche darunter bemerkt ist. Eschershausen, 25.1.1839
Acten: die 3 Anlagen
Die nach vorstehendem Rezess abgelösten Lasten sind in dem Herzoglichen Hypothekenbuche von Dielmissen überall nicht eingetragen Eschershausen, den 25.1.1839
Nr. 191 217 Wickensen, den 30. Januar 1839
Anlage:
Die mittelst Berichts vom 11ten d. Mts. zur Bestätigung eingesandte Rezess über Ablösung der Meierzinsen, welche die Erben weil. Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen dem Domänenamte Wickensen zu entrichten hatten.
Nebenbemerkte Anlage wird hierbei remittiert, um zuvörderst unter dem Rezess befindliche amtliche Atteste durch Beidrückung des Gerichtssiegels zu beglaubigen
Braunschweig, den 20ten Januar 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
Ad Acta Nr. 3580
Nr. 414 388 Braunschweig, den 21. Februar 1839
Anlagen:
Der bestätigte Originalrezess Nr. 5292 über Ablösung der Gelde und Naturalprästationen, welche die Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen an das Domänenamt Wickensen zu entrichten hatten.
Nebenbemerkte Anlagen werden hierbei remittiert, um der in unsern Rescripten vom 10ten Dezember v. J. und 20ten v. M. enthaltenen Anweisungen gemäß des unter dem Rezesse befindliche amtliche Attest vom 21ten November v. J. durch Beidrückung des Gerichtssiegel annoch zu vervollständigen
Braunschweig, den 6. Februar 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
ad Acta Nr.
Nr. 438 455 Wickensen, den 28. Februar 1839
Anlagen:
1) Der bestätigte Original Ablösungsrezess Nr. 5487 abgeschlossen der Herzogs-Kammerdirektion der Domainen, Namens des Herzoglichen Domainenamts Wickensen als Berechtigten und den Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen, als Pflichtigen
2) Zwei Ausfertigungen für die Interessenten.
3) Eine Ausfertigung für die Hypothekenbehörde
Nebenstehende Anlagen werden hierbei mitgeteilt, um die in Gemäßheit des Rezesses abgelösten Lasten in dem betreffenden Hypothekenbuche zu löschen, solche aber falls sie nicht eingetragen sein sollten, zu diesem Behufe zuvor auf das befreiende Grundstück einzutragen und wie Vorstehendes geschehen unter dem Original-Rezesse und den Ausfertigungen für die Interessenten (Anlage 2) zu bescheinigen und uns solche zu remittieren die Ausfertigung (Anlage 3) aber in der dortigen Registratur aufzubewahren, weshalb wir uns auf die §§ 103 und 104 der Ablösungsordnung und den §§ 87 und 88 des Gesetzes Nr. 2 vom 20ten Dezember 1834 beziehen.
Braunschweig, den 14ten Februar 1839
Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
Praes:. Bericht an Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission bei Remission der Anlagen
Eschershausen, 14.3.1839
An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
ad Acta Nr. 3580
Ausfertigung für die Hypothekenbehörde Nr. 5487
Ablösungsrezess
Zu wissen, dass zwischen der Herzoglichen Kammer-Direktion der Domainen, zu Braunschweig und den Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen nachstehender Ablösungsrezess geschlossen worden ist.
§1
Die Carl Renzihausenschen Erben entrichtet an das Herzogliche Domainenamt Wickensen in termino Martini, nach einem dreijährigen Turnus an Meierzinsen jährlich 12 ¼ Himpten Roggen, 12 ¼ Himpten Hafer und außerdem jährlich noch
10 Himpten Hafer § 2
Der Betrag des Ablösungskapitals für diese Präsationen ist durch Vereinbarung unter beiden Teilen nach folgender Berechnung festgesetzt.
Jährliche Abgabe
im 1sten Jahre 12 ¼ Himpten Roggen 9 Himpten Hafer
im 2ten Jahre 15 Himpten Roggen 12 ¾ Himpten Hafer
im 3ten Jahre 9 Himpten Roggen 15 Himpten Hafer
in drei Jahren 36 ¾ Himpten Roggen 36 ¾ Himpten Hafer
außerdem noch jährlich 10 Himpten Hafer
mithin jährlich = 12 ¼ Himpten Roggen a 14 ggl 4 Pf. 7 Th. 7 ggl. 7 Pf
22 ¼ Himpten Hafer a 8 ggl. 4 Pf. 7 Th. 17 ggl. 5 Pf
.//. 15 Th. 1 ggl. 0 Pf
Davon kommen die Remmission, welche in dem 50jährigen Zeitraum von Michaelis 1779 bis 1807 incl. und von Michaelis 1814 bis 1834 incl. zusammen 174 9/16 Himpten Rocken, 257 35/48 Himpten Hafer und im Durchschnitt jährlich
3 393/800 Himpten Rocken und 5 /371/2400 Himpten Hafer betragen haben, nach §46 der Ablösungsordnung zu dem Preise von resp: 14 ggl. 4 Pf. und 8 ggl. 4 Pf.
zum Absatze mit 3 Thaler 21 ggl. 0 Pf.
.//. 11 Thaler 4 ggl. 0 Pf.
davon 10% Preisermäßigung 1 Thaler 2 ggl. 10 Pf.
. //. 10 Thaler 1 ggl. 2 Pf.
deren die Erhebungs- und Verwaltungskosten 2 ½ Pf. pro Himpten 7 ggl. 2 Pf.
bleibt ein Reinertrag 9 Thaler 18 ggl. 0 Pf.
dessen 25 fachen Betrag im Ablösungskapitale ausmacht von 243 Thaler 18 ggl. 0 Pf.
Summa des Ablösungskapitals in Courant 243 Thaler 18 ggl 0 Pf.
§3
Die Carl Renzihausenschen Erben haben dieses Ablösungskapital zum Betrage von: Zweihundertdreiundvierzig Talern achtzehn Guthegroschen Courant bei der Herzoglichen Hauptfinanzkasse zu Braunschweig für den Kammerkapitalfonds am 6ten November d. J. nebst Zinsen zu 4% von Martini 1838 angerechnet, eingezahlt und entrichtet den abgelösten Prästation pro termino Martini 1837 zum letzten Male
Urkundlich ist dieser Rezess von beiden Teilen vollzogen.
So geschehen, Braunschweig, den 14. Dezember 1838
Herzogliche Braunschweigs ?Lüneburgsche Cammer, Direktion der Domänen
Krüger
Renziehausen
Witwe Renziehausen
Amtsseitig wird damit beglaubigt, dass die Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen als die Witwe Renziehausen und für deren minderjährige Kinder der Vormund Ortsvorsteher Renziehausen, beide aus Dielmissen, vorstehenden Ablösungsrezess durch eigenhändige Unterschrift vollzogen haben
Eschershausen am 5ten Januar 1839 Herzogliches Braunschweigisches Amt daselbst
F. Niemann
Auch wird noch bescheinigt, dass genannter Erben weiland Großköters Carl Renziehausen im Besitze des Kothofes Nr. ass 58 zu
Dielmissen sich befinden und darüber verfügen können in soweit solches nicht durch gesetzliche Vorschriften beschränkt ist.
Eschershausen, den 11ten Januar 1839 Herzogliches Amt daselbst
(l. S.) F. Niemann
Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, und sind die Rechte der dabei beteiligten Minderjährigen genügend gewahrt gestunden.
Braunschweig, den 14ten Februar 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
Die nach vorstehendem Ablösungsrezess abgelösten Lasten sind im Hypothekenbuche von Dielmissen pag. 176 gelöscht.
Eschershausen, den 19. März 1839 der Amtssekretär
Nr. 1057 925 Eschershausen, den 10. April 1839
Anlage
Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokument Nr. 5487
An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche der Witwe des weil. Großköters Carl Renziehausen zu Dielmissen gegen Erlegung von 2 ggl. für Copien, welche wir der Kürze wegen per Postvorschuss entnommen habe. Durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen und dabei bemerkt, dass eine gleichlautende Ausfertigung dem Berechtigten der Herzoglichen Kammerdirektion der Domänen unter heutigem dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist. Eines Insinuationsdokuments bedürfen wir zu unsern Akten nicht.
Braunschweig, den 30ten März 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Landes-Oeconomie-Commission
Nr. 1580 1271 Eschershausen, den 26. Mai 1839
Anlage
Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokument Nr. 5780
An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche der Witwe weil. Großköters Conrad Renziehausen, geb. Klingenberg
zu Dielmissen, durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen und dabei bemerkt, dass eine gleichlautende Ausfertigung dem Berechtigten, Gutsbesitzer von Grone zu Westerbrak, unter heutigem dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist. Eines Insinuationsdokuments bedürfen wir zu unsern Akten nicht.
Braunschweig, den 15ten Mai 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Landes-Oeconomie-Commission
Akte: StA Wolfenbüttel 91 Neu Fb. 3 Nr. 2824 (1+2) (Laufzeit 1839 bis 1840)
Ablösung der gutsherrlichen Abgaben, welche von dem Renziehausenschen Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das von der Schulenburgsche Gut Hehlen zu entrichten sind / Vermerk: Band I-II
Acta der Herzogliche Landes-Oeconomie-Commission die Ablösung der gutsherrlichen Abgaben betr., welcher von dem Renziehausen`schen Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das von der Schulenburg`sche Gut Hehlen zu entrichten sind
Nr. 915 Nr. 4105 prs. den 28. November 1839
An Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission zu Braunschweig
Die Ablösung der von dem Renziehausenschen Großkothofe, betr. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburgsche Gut Hehlen bisher entrichtenden gutsherrlichen Abgaben betreffend
In der Anlage überreiche ich gehorsamst die Kommissionsakten über die im Ruben erwähnte Ablösung, deren in dem hohen Rescipte vom 18ten Oktober d. J. Nr. 3339, die Verwendung der dem Grafen von der Schulenburg zu Hehlen eingezahlten Ablösungskapital betreffend, gedacht ist, nebst der Quittung über die Ablösungssumme zu 10 Talern 21 Guthegroschen 11 Pf und verhehle nicht auf die Rechnung über die erwachsenen Kosten mit anzuschließen.
Der Herzogliche Landesökonomie-Kommission bezeigt seine größeste Hochachtung gehorsamst
Holzminden, den 25sten November 1839
1. Ausfertigung
Rechnung über Diäten und Auslagen, in Sachen die Ablösung der von dem Renziehausenschen Großkothofe, Br. V. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburgsche Gut Hehlen bisher entrichtenden gutsherrlichen Abgaben betreffend.
Lfd.
Nr. Seite
der
Acten Diäten
ganze Tage
1/2 4 Aus-
Th. la-
ggl. gen
Pf.
1
2
3
4
5
6 4
5
Bemerkung wegen der Legitimation des Pflichtigen
Schreiben an Herzogliches Amt Eschershausen vom 28sten August 1839
und Reinschrift
Ablösungsdokument
für das Heften z. B. Akten und Umschlag
Bericht an Herzogliche Landesökonomie-Kommission am frühen Tage
Incl. Reinschrift und Umschlag
Für Aufstellung dieser Rechnung und 2 Reinschriften
1
1
1 ½
1
1
1
1
1
6
6
6
6
./.
Diäten für 5 ½ /24 Tage zu 2 Taler
5 ½
5
11
Zusammen 16 ggl.
Holzminden, den 25. November 1839 Reserviert
Festgesetzt auf sechzehn Guthegroschen Courant
Braunschweig, den 30. März 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
ad Nr. 4105
Zahlungsanweisung für die Satarien-Casse der Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
Nr. 888 des Anweisungsregister Kapital 563 der Rechnung
In Sachen die Ablösung der auf dem Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen entstanden, dem Gute Hehlen zustehenden Geld- und Naturalabgaben betr.
Namen und Wohnort
des Empfänger Bezeichnung
der Zahlung Betrag
Taler Courant
Guthegroschen
Pfennige Beizubringende
Beläge
1) Cammer Assessor Spor
zu Holzminden
2) Sekretär Becker hierselbst Diät. u. Aud. Auf die
Liquität vom 25.d.M.
Rezepturgebühren
16
4
Amt des Empfängers
Desgleichen
Summe 16 4
Die Satarien-Casse wird hiermit angewiesen vorstehende Zahlungen zu dem Betrage von sechzehn Guthegroschen vier Pfennig Courant zu leisten und mittelst dieser Anweisung und der bezeichneten Belage in Ausgabe zu stellen
Braunschweig, den 30ten November 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
ad Nr. 4105
Einnahme-Anweisung für die Satarien-Casse der Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
Nr. 888 des Anweisungsregister Kapital 563 der Rechnung
In Sachen die Ablösung der auf dem Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen entstanden, dem Gute Hehlen zustehenden Geld- und Naturalabgaben betr.
Namen und Wohnort
der Einzahler Interessenten für welche
die Zahlung geschieht Betrag
Taler Courant
Guthegroschen
Pfennige
1) Graf Werner von der Schulenburg
zu Hehlen
2) Vollmeier Christoph Renziehausen
zu Dielmissen
Das Gut Hehlen
Der Großkothof Nr. 44
zu Dielmissen
8
8
2
2
./. 16 4
Die Satarien-Casse wird hiermit angewiesen vorstehende Zahlungen zu dem Betrage von sechzehn Guthegroschen vier Pfennig Courant zu dessen Einzahlung binnen 3 Wochen die Anweisung erteilt ist gegen Quittung in Empfang zu nehmen und mittelst dieses in Einnahme zu berechnen
Braunschweig, den 30ten November 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
ad Nr. 4105
An 1) den Herrn Grafen v. d. Schulenburg auf Hehlen
2) den Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen
exped: den 13.12.1839
In Sachen der Ablösung der Geld- und Naturalabgaben betr., welche von dem Großköter Nr. 44 zu Dielmissen dem Gute Hehlen zu entrichten waren, sind die entstandenen Kosten als
1) Diäten und Auslagen des Coral Kommissar Kammer Assessor Spor Taler 16 ggl - Pf.
2) Rezepturgebühren für den Betrag Taler -- ggl 4 Pf.
zusammen Taler 16 ggl 4 Pf.
vom dem Berechtigten und Pflichtigen von jedem zur Hälfte mit 8 ggl. 2 Pf zu tragen und
ad 1) fordern wir daher den Herrn Grafen mit
ad 2) weisen wir Sie daher an
ad 1) und 2) diesen Betrag geschrieben acht Guthegroschen 2 Pfennig binnen 3 Wochen portofrei an unsern Satarien-Casse hier selbst gegen Quittung des Rendanten Sekretär Becker / ad 1) einzahlen zu lassen / ad 2: einzuzahlen.
Braunschweig, den 30. November 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche vom Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen zustellen zu lassen.
Braunschweig, den 30. November 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
An das Herzogliche Amt Eschershausen
Anlage: Zahlungsverwendung für die Besitzer des Großkothofs Nr. ass. 44 zu Dielmissen
exped: den 13.12.1839 mit Anlage
An Herrn Kammer Assessor Spor zu Holzminden
exped: den 13.12.1839 mit Anlage
In Sachen die Ablösung der auf dem Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen haftenden, dem Gute Hehlen gestehenden Geld- und Naturalabgaben betr., erwidern wir Ihnen auf Ihren Bericht vom 25. d. M., dass der eingesandten Ablas- Dokument vom Amt bestätigt und der auf 16 ggl. Festgesagte Kostenbetrag zur Zahlung auf unsern Satarien-Casse gegen Ihre Quittung angewiesen ist.
Das Duplikat Ihrer Kosten Legendation erhalten Sie hiermit wieder zurück
Braunschweig, den 30. November 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
ad Nr. 4105
An das Herzogliche Amt Ottenstein
In den Akten die Akquisition des Giesemannschen Hofs betr. ist der nötige bemerkt
Anliegen erhalten Sie von dem Grafen von der Schulenburg Hehlen ausgestellte Quittung über die beschaffte Ablösung eines von dem Großkothofe Nr. ass 44 der Renziehausenschen Erben zu Dielmissen bisher an Gut Hehlen zu entrichtenden Meier-Natural- und Geldzinses und wie Catosterer mit denselben Lehnsherrlichen aquatischen Rechten behaftet ist, welche auf den seither zur Ablösung gekommenen gräflich Schulenburgischen Berechtigung währe von dem oben genannten Graf Schulenburg aber für das Ablösungskapital der entsprechende Teil des vormals Giesemannschen Großkothofes Nr. ass. 11 zu Hehlen subste? laut dessen Hingabe vom 17. August d. J. Sub. Lituirt ist, so wollen sie das solches geschehen in dem betr. Hypothekenbuche, vermerken auch das die deshalb Erforderliche unter der Quittung attestieren, indem wir derselben nicht eher unsre Bestätigung erteilen können, als bis von Eintragung nachgewiesen ist
Braunschweig, den 29. November 1839
Herzoglicher Sekretär Becker
Com. Ausfertigung der Quittung für die Interessenten und die Herrschaftlichen Lehn n Gremiscommission? et. exp. Bestätigung mit dem bemerken, dass das Quittungsausstellen mit seinen in der Quittung genannten Berechtigten als berechtigter durch Lehnsbrief vom 16. Mai 1836 und als Mandactair seiner Brüder durch diese Vollmacht d. D.
Hannover, den 23. Oktober 1837 legitimiert sei.
Die hierzu gehörige Akte urutiert
Nach dem die Akten zurückgelangt, den Akten dem Herrn -------------?
Nr. 222 Nr. 721 Praes. den 18. Februar 1840
An Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes Oeconomie Commission zu Braunschweig
Ad Nr. 4105
Recript vom 29. November 1839 betreffend die Vermerkung der Substitution des betreffenden Teile des vormals Giesemannschen, von den Grafen von der Schulenburg angekauften Großkothofes zu Hehlen an die Stelle des von den Renziehausenschen Erben Nr. 44 zu Dielmissen dem Grafen von der Schulenburg ? Hehlen gezahlten Ablösungskapitals von
10 Talern 21 Guthegroschen 11 Pfennige für abgelöste Natural- und Geldzinsen.
Nachdem dem rubricirten Rescripte genüget, so wird die mit demselben eingegangene Quittung mit dem erforderlichen Atteste verfahren hierneben gehorsamst remittiert.
Ottenstein, den 11ten Februar 1840 Herzogliches Amt
Albrecht
Nachdem über die Ablösung der von dem Großkothofhofe B. V. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburgsche Gut Hehlen bisher jährlich unterrichteten gutherrliche Abgaben, bestehend in 3 Hühnern, 1 Schock Eiern und 8 Pfennige Hofzins, zwischen mir und dem Eigentümern des pflichtigen Hofes, als dem Vollmeier Christoph Renziehausen und den Erben des Großköters Conrad Renziehausen, nämlich dessen Witwe Johanne, geborene Klingenberg und dessen Töchter, Wilhelmine, 23 Jahre alt und Johanne, 19 Jahre alt, unter Vormundschaft des genannten Christoph Renziehausen eine gütliche Vereinbarung getroffen worden und das Ablösungskapital auf 10 Talern einundzwanzig Guthegroschen elf Pfennige Courant nach Abzug der Gegenleistung, bestehend in einem Frühstücke festgesetzt habe, und dem berechtigten Gute irgend am Anspruch auf rückständige Gefälle oder Kapitalzinsen nicht mehr zusteht, so stelle ich darüber in meinem Namen und in Vollmacht meiner beiden Brüder, der Herren Amtsassessors Friedrich Pfillipp Wilhelm und Leutnant Achatz Ludewig Leopold, Grafen von der Schulenburg, der Miteigentümer des berechtigten Gutes, diese Quittung aus.
Hehlen, den 26sten August 1839
Dass der Graf Werner Maximilian Ferdinand von der Schulenburg die vorstehende Quittung eigenhändig vollzogen hat, wird hierdurch bescheinigt Hehlen, den 26. August 1839
Die nach vorstehendem Dokumente abgelösten Prästationen finden sich in dem Hypothekenbuche von Dielmissen überall nicht eingetragen.
Eschershausen, am 15. November 1839 Herzogliches Amt daselbst
Infolge Rescripts Herzoglicher Landes Oeconomie Commission zu Braunschweig vom 29. November praes. 16. Dezember
v. J.
Nr. 4105 ist, besagte Eingabe des Grafen von der Schulenburg, Hehlen vom 17. August v. J. für das nach vorstehender Quittung bezahlte Ablösungskapital von 10 Talern einundzwanzig Guthegroschen elf Pfennige Courant der entsprechende Theil des vormals Giesemannschen, von den Grafen von der Schulenburg, Hehlen acquirten Großkothofes Sub. Nr. ass. 11 zu Hehlen zur Sicherung der auf der abgelösten Berechtigung ruhenden Lehnsherrlichen und aquatischen Rechte substituiert und diese Substitution im Hypothekenbuche des Dorfes Hehlen fol. 96 vermerkt worden, was damit unter Beifügung des hiesigen Amtssiegels attestiert wird. Ottenstein, den 22. Januar 1840
Herzoglich Braunschweig-Lüneburgsche Amt daselbst
Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, nachdem die Rechte der bei dem Geschäft concurrirenden Minderjährigen hinlänglich gewahrt befunden sind und wird dabei bemerkt, dass der Aussteller der Quittung mit seinen in der Quittung genannten Brüdern, als Berechtigte durch höchsten Lehnsbrief vom 16. Mai 1836 und als Mandatar seiner Brüder durch die Vollmacht D. D. Hannover, den 23. Dezember 1837 legitimirt sei. Braunschweig, den 25. Februar 1840
Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
Bekannt gemacht den 25.3.1840 im 85 Stück
Der ?Braunschweiger Anzeigen?, v. 1840
ad Nr. 721
Anlagen:
Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokuments Nr. 7226 ad 3 über ein für Ablösung der auch dem Hofe Nr. ass. 44 zu Dielmissen haftenden gutsherrlichen Abgaben, bestehend in 3 Hühnern, 1 Schock Eiern und 8 Pfennige Hofzins, von dem Vollmeier Christoph Renziehausen und den Erben des wie. Großköters Conrad Renziehausen in Dielmissen als Pflichtigen an das Rittergut Hehlen gezahltes Ablösungskapital von 10 Talern einundzwanzig Guthegroschen elf Pfennige Courant.
An 2) den Herrn Grafen Werner von der Schulenberg auf Hehlen, Amt Ottenstein
3) das Herzogliche Amt zu Eschershausen
Nebenstehende Anlage wird hiermit mitgeteilt
ad 3 um solche dem Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen
ad X 2 und 3 und dabei bemerkt, dass eine gleichlautende Ausfertigung
ad L und 3 dem Berechtigten, den Grafen von der Schulenburg auf Hehlen
ad 2 und 3 für den Pflichtigen dem Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen
ad X, 2 und 3 unter heutigen dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist
ad 3 Eines Instinuations Dokument bedürfen wir zu unsern Akten nicht, dagegen ist dieses in der dortigen Registratur
aufzubewahren
Braunschweig, den 25. Februar 1840
Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
Bestätigung: Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, nachdem die Rechte der bei dem Geschäft von der reifenden Minderjährigen hinbringlich gewahrt befunden sind, und wird dabei bemerkt, dass der Aussteller der Quittung mit seiner in der Quittung genannten Brüdern als Berechtigte durch höchsten Lehnsbrief vom 16. Mai 1836 und als Mandatar seiner Brüder durch die Vollmacht D. D. Hannover, den 20. Dezember 1837 legitimiert sei.
Braunschweig, den 25. Februar 1840
Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
An Herzogliche Lehns und Grenz Kommission zu Wolfenbüttel
Herzogliche Lehns und Grenz Kommission cammunioren? / wir angeschlossen eine beglaubigte Abschrift der von dem Hofe Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das Gut Hehlen zu entrichten gewesenen gutsherrlichen Abgaben zur Nachricht, da das Gut Hehlen von der durchlauchtigsten Landesherrschaft zu Lehn geht.
Braunschweig, den 25. Februar 1840
Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Akte: StA Wolfenbüttel 91 Neu Fb. 3 Nr. 2824 (1+2) (Laufzeit 1839 bis 1840) Landesökonomiekommission Allodificationen Nachtrag 2824 Vol. Actacommishionis
Die Ablösung den von dem Renziehausen`schen Großkothof B. V. Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburg`sche Gut Hehlen bisher entrichteten gutsherrlichen Abgaben betreffend
1839 91 Neu Fb. 3 2824 II
Lfd Nr. Inhalsverzeichnis Seite der Ac.
1
2
3
4
5 Schreibens des Grafen von der Schulenburg vom 17.8.1839
Berechnung des Ablösungskapitals
Bemerkung über die Legitimation der Pflichtigen
Schreiben an Herzogliches Amt Eschershausen vom 28.8.1839
Schreiben des Herzogliches Amt Eschershausen vom 15.11.1839 1
3
4
5
7
Gleich und Empfang zu nehmen und habe ich die Zahlung deshalb angenommen und ersuche in Wohlgebaren den Betrag mit in die auf den Giesemannschen Hof bewilligte Summe aufnehmen zu wollen.
Mit der vollkommensten Hochachtung habe ich die schon beharren in Wohlgebenen ganz gehorsamster Diener
Hehlen, den 17. August 1839 Schulengurg
Berechnung des Ablösungskapitals für die von dem Vollmeier Christoph Renziehausen und Witwe Renziehausen Brandlasten
Nr. 44 in Dielmissen an das Gut Hehlen zu leistenden Prästationen von 3 Hühner, 1 Schock Eier und 8 Pfennige Hofzins
3 Hühner a 1 ggl. 9 Pf. = 5 ggl. 3 Pf.
1 Schock Eier = 6 ggl
Hofzins = 8 Pf.
Summe 11 ggl. 11 Pf.
ab für Frühstück 1 ggl. 2,72 Pf.
10 ggl. 8,28 Pf.
ab für Erhebung und Verwaltung 2 % 2,56 Pf.
10 ggl. 5,72 Pf.
Ablösungskapital 10 Talern 21 Guthegroschen 11 Pfennige
Die Lieferungsterminen der Prästation sind wie bei den schon stattgefundenen Zinsgefälle Ablösungen
Die Eigentümer des Hofes Betr. 44 hier
1) Der Vollmeier und Amtsvorsteher Christoph Renziehausen und
2) Die Erben des Großköters Conrad Renziehausen als dessen Witwe, Johanne, geb. Klingenberg und dessen Töchter
Wilhelmine 23 Jahre alt und Johanne 19 Jahre alt unter Vormundschaft des erstgenannten Christoph Renziehausen und
ist die Legitimation derselben wegen dieses Hofes bisher nicht beschafft, weil dieselbe bei der Zehntlösung nicht
interessiert ist.
Holzminden, den 19. August 1839
An das Herzogliche Amt Eschershausen
Or. : ¼ Bogl.
Am 29. August 1839 abgesandt Nr. 571
In der Anlage erlaube ich mir die Quittung über das Ablösungskapital für die von dem Renziehausenschen Großkothof betr. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von dem Schulenburgschen Gut Hehlen bisher unterrichteten gutsherrlichen Gefälle, zu übersenden und ersuche ich das Herzogliche Amt Dienstergebenst, auf den Fall, dass die fraglichen Abgaben nicht sollten in der Hypothekenbuch eingetragen sein, dieses unter der Quittung zu bescheinigen und mir solche sodann gefälligst wieder zugehen zu lassen.
Holzminden, den 28. August 1839 der Kammerassessor
J 349 Nr. 915 P., den 24. November 1839
An den Herrn Kammerassessor Spohr zu Holzminden
Nachdem wir dem gefälligen Schreiben vom 28ten August d. J. Nr. 571 genügt haben, lassen wir ein Wohlgebaren des anliegenden Ablösungsdokuments wieder zu zahlen.
Eschershausen, am 15. November 1839 Herzogliches Braunschweigisches Amt daselbst
F. Niemann
Großkothof Nr. 44 erben Conrad Renziehausen, Vater: Christoph Renziehausen, Ackerhof Nr. 50 und Hanne Sophie Louise Renziehausen, Vater: Conrad Renziehausen, Großkothof Nr. 58
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