Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Streit um den Lehnszins vor dem Gericht in Greene Anno 1775
Verfahren um die Lehnszinsen
In Sachen Christoph Ahlschwede weiland Werner Ahlschwede Sohn zu Dielmissen als Kläger an Ernst Heinrich Ahlschwede zum Middahl bei Kaierde Erben nun Johann Christian Brockmüller daselbst als Beklagter punkto der von diesem an jenen Hof praestirenden Lehnszinse wird hiermit zum Bescheide ertheilet: Dass da Balthasar Ahlschwede, des Klägers Vaters Bruder ohne Hinterlassung einiger Lehns-Erben verstorben, dessen Lehn-Theil nunmehr dem Kläger zufalle, und Beklagter sich davon nichts anmaaßen könne, sondern die an Werner Ahlschweden nun dessen Sohn den Kläger nach Inhalt des hiesigen Fürstlichen Amts-Decreti vom 1. Juli 1716 alljährlich zu liefernden 4 2/3 Himten Roggen und 9 1/3 Himten Hafer an sothanen Hof zu Dielmissen ferner abzuführen schuldig. Decretum publ in praeh Actoris Mandatarie, Wilhelm Ahlswede aus Dielmissen, und des Beklagten Johann Brockmüller aus Middahl bei Kaierde Amt Greene den 6, Januar 1775
Teichmüller
Eingabe der Mitbelehnten Ahlsweden
Anno 1781 erfolgt eine Eingabe der Mitbelehnten an das Amt Greene mit der Bitte um eine Grenzfestlegung im Einvernehmen mit der Lehnsherrschaft.
Anzeige vom Ableben des Vasallen Christoph Ahlswede aus Dielmissen
Hochfürstlich. Braunschweig. Lüneburgisches
zum fürstl. Amte Greene
Hochverordnete Herrn Beamte
Wohlgebohrene Herren
Hochzuehrende Herrn!
Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 8 Alt Greene Nr.116
Euer Wohlgeborene wollen hochgeneigt geruhen, dass wir uns erdreisten in Unterthänigkeit vorzutragen, was maßen der Lehnträger des Middahlschen Lehns vor Delligsen, Christoph Ahlswede zu Dielmißen wohnhaft mit Tode abgegangen, solches Lehen aber auf einem von unserer Familie, laut Lehnbriefes wieder fällt. Da nun aber solches Lehen, keiner von uns tragen kann, ehe derselbe nicht weiß wie viel Morgen Land, würklich dazu gehöre, indem vieles Land so nach Middahl gehöret bereits mit Buschwerk bewachsen und zur Forst genommen worden, ein neuer Lehnträger von dem Herrn Major von Klenke als Guthsherr, aber mit nächsten bestimmet werden soll: so ersuchen wir Euer Wohlgeborene gantz gehorsamst diese Sache in Ansehung der Länderey so zu Middahle gehöret, hochgeneigt zu untersuchen und die Versteinerung der Grentze der Middahlschen Grenze stattfinden zu lassen, indem wir ohne solche Festsetzung das Lehen nicht übernehmen können. Wir Leben der Hoffnung Eurer Wohlgeborene werden uns unsere Bitte nicht versagen, sondern uns mit einer geneigten Resolution auf das baldigste erfreuen, als warum wir in Unterthänigkeit gantz gehorsamst bitten, im tiefen Respekt verharrend.
Eurer Wohlgeborene unterthänige Knechte
Wilhelm Ahlschwede in Dielmißen (Hof Nr. 46)
Peter Ahlschwede in Barbel (Barfelde)
Rudolph Ahlschwede in Kayer
Christoph Ahlschwede in Kayer
Johann Ahlschwede in Imsen
Engelhard Ahlschwede in Scharfoldendorf
Johann Hinrich Ahlschwede in Kayer
Kayerde, den 8ten Januar 1781
Aus dem Text geht die feste Beziehung innerhalb der Familie Ahlswede zu dem Lehen in Kaierde hervor.
Der als verstorben genannte Christoph Ahlswede (+ 1780) bewirtschaftete als Halbspänner den Halbspännerhof Nr. 55 in Dielmissen. Die Erbfolge in Kaierde war durch Vertrag geregelt. Falls der jeweilige Hofbetreiber keine männlichen Erben hinterließ, so fiel der Hof an eine andere Ahlswedische Linie mit männlichen Nachkommen.
Anno 1781 wurde ein neuer Lehnsbrief
angefertigt. Der Lehnsbrief ist nicht mehr vorhanden.
Der neue Lehnsälteste war Wilhelm Ahlswede aus Dielmissen (Hof Nr.46).
Lehnsrevers von Anno 10.Februar 1781
Ich Wilhem Alschwede seel. Harm Christoph zu Didelmissen Amt Wickensen nachgelassener Sohn als Senior der Ahlsweden, thue kund und bekenne hierdurch für mich und meine mitbelehnte, demnach der Hochwohlgeborenen Leopold von Klencke Churhannöverscher Obervogt Lüneder Erbherr zur Hämelschenburg Rinteln Langwedel Schlüsselburg Lügde pp in Vollmacht des käiserl.? Cammer Herrn Ernst August Klencke als Senior der Klenckischen Familie mich heute laut Lehnbriefes belehnet haben, so verspreche und gelobe hiermit für mich und meine Mitbelehnten dass Wohlgedachtem meinen Lehnjunkern seiner Erben neben Agnaten und Lehns. Ich und Meine Mitbelehnte der sich seiner Hochwohlgeboren und diro? Lehnfolgern, will getreu Hold und gegenwärtig seyn, nichts davon versetzen noch verpfänden meines Guthsherrn bestes befördern, allen Schaden der Möglichkeit nach abwenden und verhindern, auch auf begebenen Fall jedesmahl neuthun, recongnosciren und die Prastaanda prastiren auch sonsten thun und lassen wolle was einem getreuen und ehrliebenden Vasalle woll eigent und gebühret dessen zu Uhrkunde habe diesen Axvers Vor mich und meine Mitbelehnte eigenständig unterschrieben, und von mir gestaltet.
So geschehen Hämelschenburg den 10ten Februar 1781 Wilhelm Ahlswede
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Eingabe : Hochfürstl. Braunschweig. Lüneburg zum fürstl. Amte Greene
Kayerde, den 8.Januar 1781
Lehnsträger des Middahlschen Lehns vor Delligsen, Christoph Alschwede zu Dielmissen verstorben
unterthänige Knechte:
Wilhelm Ahlschwede in Dielmissen
Peter Ahlschwede in Barbel
Rudolph Ahlschwede in Kayer
Christoph Ahlschwede in Kayer
Johann Ahlschwede in Jeinsen
Engelhard Ahlschwede in Scharfoldendorf
Johann Hinrich Ahlschwede in Kayer
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