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- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt Greene Nr. 292 vom 14.11.1801.
Ehevertrag: Nds. Staatsarchiv Wolfenbüttel 21 Alt Greene Nr. 292 vom 14.11.1801
Ehestiftung zwischen Johann Andreas Weiberg zu Naensen und Margarethe Hedewig Leifholt daselbst.
Zu wißen sey hiermit, daß unter gesetztem dato vom hiesigen Fürstl. Amte in Gegenwart Endes bemelter Zeugen zwischen dem ehr- und arbeitsahmen Junggesellen Johann Andreas Weiberg zu Naensen des hiesigen Ackermanns Johans Heinrich Weiberg, ehelichen Sohn als Bräutigam an einem, und der auch ehr- und arbeitsamen Jungfer Margerethe Hedewig Leifholt daselbst des dasigen Halbspänners Johans Ludwig Leifholt ehelichen Tochter als Braut, am anderen Theile eine christliche Ehe verabredet und beschloßen worden. Beide Theile p. p.
So viel hier nächst die zeitlichen Güter betrifft, so bringet die Braut dem Bräutigam in dotem zu,
1.) 100 Reichsthaler schreibe einhundert Reichsthaler an Gelde. 2.) Einen Morgen Rocken auf dem Felde. 3.) Fünfzig Boten reinen Flachs, 4.) Fünfzig Bund Rauhflachs 5.) Ein Kleiderschrank, einen Koffer, ein Ehrenkleid und Bette, ihrem Stande gemäß, 6.) ein Vaselschwein, eine Kuh und ein Rind. 7.) Zehn Säcke. Auf die Hochzeit: ein fett Schwein, ein Malter Rocken, ein halbes Malter Weitzen, ein halb Faß Bier, einen Himbten Erbsen und einen Himbten Salz, welches alles deren gegen wärtiger Vater mitzugeben verspricht.
Der Bräutigam dagegen verschreibet seiner Braut zum Gegenwerd mächtniß den von seinem gegenwärtigen Vater ihm dato gerichtlich cedirten Ackerhof mit allen Zubehör, wovon demselben jedoch seinen nach unverheirateten drei Brüdern und zwei Schwestern bei ihrer Verheirathung und genau Jeglichem folgende Mitgabe praestiren muß 1.) 60 Thaler schreibe sechzig Thaler an Gelde 2.) Einen Morgen Rocken auf dem Felde. 3.) Eine Kuh, ein Rind und zwei Vaselschweine.
4.) seinen jüngsten beiden Brüdern einen jeglichen für ein Füllen zwanzig Thaler. Auf die Hochzeit: Neun Himpten Rocken, ein halbes Malter Weitzen, ein fett Schwein, einen Himpten Erbsen, einen Himpten Salz und sieben Reichsthaler für Bier, den Töchtern aber noch besonders Kisten, Kasten, Bette und Ehrenkleid ihrem Stande gemäß, zuzüglich Säcke und neun Handtücher. Der Tochter Ilse Marie verspricht des Bräutigams Vater die Mitgabe an barem Gelde selbst abzuführen und soll solche dem Bräutigam nicht zur Last fallen.
Zur Leibzucht reservieren sich die Alteltern: 1.) die freie Wohnung und Feuerung in der Wohnstube, die kleine Stube an der Diele und die Böhne über der Wohnstube, 2.) an Ländereien: einen Morgen auf dem ( ) zwischen Probst und Brinkmann jun. Einen Morgen auf den langen güldenen Stücken zwischen Strohmeyer, einen Morgen im Sohl Äckern zwischen Henze und Brammer, ein Vorling am Ammerwege, zwischen Brinkmann, drei Vorling am Brunser Wege an Reuß belegen und einen Kopf daselbst.
3.) an Grabeland den 3. Theil am großen Hofe und zwar das mitlere Stück und einen kleinen Garten auf dem Hohlen Acker. 4.) den dritten Theil vom Obste, 5.) eine Kuh, in der Reihe frei ausgefüttert 6.) jährlich dreißig Boten reinen Flachs. 7.) ein Vaselschwein nächst dem besten und zu dessen Ausfütterung neun Himpten Gersten. 8.) die Freiheit sich eines Pferdes bedienen zu dürfen. 9.) jährlich zwei Himpten Weitzen, zwei Himpten Erbsen, zwei Schock Eier, einen Himpten Salz, 10.) das obere Fach in der Scheuern, den gehörigen Raum auf dem Boden und der Stallung für ein Färken. 11.) alle Jahre das Leibzuchtland, wenn es brach ist, gehörig zu düngen. Wenn einer der Alteltern mit Tode abgehet, so behält der Überlebende die ganze Leibzucht, jedoch erhält der Altvater bei Absterben seiner Ehefrau statt der dreißig Boten Flachs zwei Stiegen Leinwand und zwar eine Stiege,---- auch will derselbe alsdann die Jüngste Tochter mit auf die Leibzucht nehmen. Den Nachlaß der Alteltern theilen die sämtlichen Kinder, jedoch mit Ausschluß des Hauswirts gleich untereinander, jedoch erhalten die Söhne die väterlichen und die Töchter die mütterlichen Kleidungsstücke. Das Begräbnis der Alteltern besorget der Hauswirt wogegen die Leibzuchtskuh dem Hofe anheim fällt. Nachdem nun anstehende Ehestiftung den Intereßenten wörtlich wieder vorgelesen von selbigen genehmiget und um deren Confirmation geziemend gebeten, an Seiten des Bräutigams aber Christian Freund und Jürgen Andreas Binnewies, und an Seiten der Braut Hennig Andreas Brinkmann und Heinrich Jürgen Brinkmann sen. sämtlich aus Naensen als Zeugen gegenwärtig waren, auch Amts wegen nichts dagegen zu erinnern gefunden. So wurden solchene Pacta Dotalia saluo tamen Serenissimi et cujuquis tertii jure damit confirmiert. Urkundlich p. p. Greene den 14. November 1801.
Freigericht 17.7.1804
Ackermann Johann Andreas Weyberg lässt sich ansetzen in 15 Taler 12 ggl Freienzins, den sein Großvater Hans Heinrich Weyberg von Börries Erben angekauft hat
Hypothekenbücher Amt Greene Band 6 Seite 194
Am 27.2.1807 leiht Ackermann Johann Andreas Weiberg zur Bezahlung der Beiträge zur französischen Contribution von dem Schafmeister Jacob Bodenstein Naensen 60 Taler.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 1 Blatt 209
Am 3.4.1818 leiht Ackermann Johann Andreas Weyberg zur Bezahlung rückständiger Zinsen von dem Dienstknecht Johann Ernst Falke 100 Taler.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 3 Blatt 128
Am 17.9.1823 leiht Dreiviertelspänner Johann Andreas Weiberg zur Berichtigung von Schulden von der Frau Pastor Fabricius 200 Taler.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 4 Blatt 141
Am 16.7.1825 leiht Dreiviertelspänner Johann Andreas Weyberg zur Abtragung der 200 Taler an Pastor Fabricius, 100 Taler an Dienstknecht Falke, 100 Taler an die Mekesche Vermächtniskasse Gandersheim und zur Reparatur von dem Kotsassen Christian Ackermann zu Dankelsheim 600 Taler.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 8 Blatt 390
Am 1.12.1830 leiht Dreiviertelspänner Johann Andreas Weyberg und Frau Dorothea Hedwig, geb. Leiffold von der Witwe Hantelmann Gandersheim 300 Taler.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Freigericht 17.7.1804
Ackermann Johann Andreas Weyberg lässt sich ansetzen in 15 Taler 12 ggl Freienzins, den sein Großvater Hans Heinrich Weyberg von Börries Erben angekauft hat
Hypothekenbücher Amt Greene Band 6 Seite 194
Am 27.2.1807 leiht Ackermann Johann Andreas Weiberg zur Bezahlung der Beiträge zur französischen Contribution von dem Schafmeister Jacob Bodenstein Naensen 60 Taler.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 1 Blatt 209
Am 3.4.1818 leiht Ackermann Johann Andreas Weyberg zur Bezahlung rückständiger Zinsen von dem Dienstknecht Johann Ernst Falke 100 Taler.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 3 Blatt 128
Am 17.9.1823 leiht Dreiviertelspänner Johann Andreas Weiberg zur Berichtigung von Schulden von der Frau Pastor Fabricius 200 Taler.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 4 Blatt 141
Am 16.7.1825 leiht Dreiviertelspänner Johann Andreas Weyberg zur Abtragung der 200 Taler an Pastor Fabricius, 100 Taler an Dienstknecht Falke, 100 Taler an die Mekesche Vermächtniskasse Gandersheim und zur Reparatur von dem Kotsassen Christian Ackermann zu Dankelsheim 600 Taler.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 8 Blatt 390
Am 1.12.1830 leiht Dreiviertelspänner Johann Andreas Weyberg und Frau Dorothea Hedwig, geb. Leiffold von der Witwe Hantelmann Gandersheim 300 Taler.
Geschehen, Greene, im Fürstlichen Kreisgerichte, den 17ten September 1823
Gegenwärtig: Herr Aktuar c. v. Kühne
Es erschien der Dreiviertelspänner Johann Andreas Weyberg aus Naensen und trug vor: Er habe zur Berichtigung mehrerer Schulden eines Anlehns von 200 Taler bedurft, und da ihm die verwitwete Frau Pastorin Fabricius, Johanne Louise, geborene Dannenberg zu Bokenem diese Summe bar vorgeliehen habe, so quitire er hiermit über den baren und richtigen Empfang der Summe von zweihundert Taler grober vollgültiger Conventions-Münze mit Verzicht auf die Einrede des nicht empfangenen und in seinen Nutzen nicht verwandten Geldes und verspreche, dieses Anlehn nach einer beiden Teilen freistehenden halbjährlichen Kündigung
eine Seite fehlt
die Pfandbestellung des Schuldners und bat gleichfalls um gerichtliche Bestätigung dieser Schuld und Pfandverschreibung
v. g. u. u. Handz. XXX Weyberg W. Reck in fidem F.Busches
exp. Nr. 2755
Geschehen, Greene im Herzoglichen Kreis-Amte, 1. Dezember 1830
Er erschien der Dreiviertelspänner Andreas Weyberg aus Naensen und trug vor: Er bedürfe zur Bezahlung seiner Schulden eines Anlehns von 300 Rthln. Die verwitwete Frau von Hantelmann, geborene Schuster zu Gandersheim habe sich bereit erklärt, ihm diese Summe vorzuleihen und bereits bar ausgezahlt. Er quitire daher über den baren, richtigen Empfang dieser Summe von Dreihundert Talern in Preußischen Courant, entsage der Einrede des nicht empfangenen und in seinen Nutzen nicht verwandten Geldes, und verspreche, dieses Anlehn nach einer beiden Teilen freistehenden vierteljährigen Kündigung in unzertrennter Summe wieder zu bezahlen, bis dahin aber mit vier pro Cent in gleicher Münzsorte zu verzinsen.
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