Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen des Amts Greene Band IX Seite 35
Ehestiftung vor dem Amt Greene am 3.7.1756 zwischen Heinrich Julius Sebessen, Witwer und Brinksitzers Stroit und Ilse Catharine Stichnoth, Tochter des Brinksitzers Jürgen Ernst Stichnoth, Stroit, wobei unter anderem bestimmt wurde: Der Bräutigam verschreibt der Braut Brinksitzerstelle. Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 40 Taler, so sie erworben und von ihrem Vater 5 Gulden und 1 Kuh. (Brinksitzerstelle Nr. 19 Brinksitzerstelle Nr. 4)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen des Amts Greene Band II Seite 72
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 8.5.1722 zwischen Heinrich Julius Sebexen, Sohn des verstorbenen Brinksitzers Erich Sebexen Stroit und Maria Fischer, Tochter des Schweinehirten Fret Fischer Vardeilsen, wobei unter anderem bestimmt wurde:
Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 10 Stiege Leinwand. Der Bräutigam verschreibt der Braut, die vom Vater hinterlassene Brinksitzerstelle, wovon die Stiefmutter Leibzucht erhält. Seine blinde Halbschwester muss er speisen und kleiden. Ferner seine 4 Geschwister je 5 Marien Gulden 1 Rind, 2 Himten Roggen und 1 Tonne Bier geben. (Brinksitzerstelle Nr. 19)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen des Amts Greene Band XI Seite Nr. 102
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 9.5.1761 zwischen Heinrich Julius Sebessen Witwer und Brinksitzer Stroit und Anna Maria Schaper, Tochter des Brinksitzers Jürgen Daniel Schaper Stroit, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam 40 Taler, die sie erworben und 5 Taler vom Vater. Der Bräutigam verschreibt der Braut, Brinksitzerstelle. Kinder aus erster Ehe sind nicht vorhanden. (Brinksitzer Nr. 19 / Anbauer Nr. 30)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Vormundschaftsbuch Amt Greene Seite 28 am 24.12.1751
Nachdem Heinrich Julius Sebessen aus Stroit angezeigt, dass die vor einem Jahr verstorbene Ilse Catharine Harbort einen unehelichen Sohn Johann Ernst von 4 Jahren nachgelassen, der ihm in Gegenwart von Hennig Helmke und des Schulmeisters Frau Marie Margarete, geb. Göman anvertraut, dergestalt, dass er solchen erziehe und ihren Nachlass zu sich nehmen solle. Deren Bruder aber ein Schweinehirt in Förste habe alle ihre Sachen abgeholt, er jedoch jetzt den Jungen wieder zu sich genommen, so wolle er bitten, ihm zum Vormund des Kindes anzunehmen und zu bestätigen, damit er deren Sachen wieder erhalte. Er wurde zum Vormund bestellt. (Nr. 19)
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