Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel, Hoferlaß- und Ehekontrakte des Kreisgerichts Greene Band II Seite 47.
Hoferlaß- und Ehekontrakte des Kreisgerichts Greene Band II Seite 47
Ehestiftung vor dem Kreisgericht Greene am 25.4.1817 zwischen Johann Ernst Henze, Naensen und Engel Friederike Ebbrecht, Tochter des Großköters und Krügers Christian Ebbrecht, Stroit wobei unter anderem bestimmt wurde, der Bräutigam verschreibt der Braut Halbspännerhof Nr. 23 in Naensen. Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 300 Taler, 1 Kuh und Aussteuer. (Großkothof Nr. 24)
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Hoferlass- und Ehekontrakt des Kreisgerichts Greene Band 2 Seite 47
Hofübergabe und Ehestiftung vor dem Kreisgericht Greene am 31.3.1817
Witwe des Halbspänners Jürgen Christian Henze, Ilse Margarete Bremer übergibt den von ihrem verstorbenen Mann ererbten Hof Nr. 23 ihrem Sohn Johann Ernst Henze. Derselbe ist verpflichtet seinen Geschwistern eine Abfindung zu geben. Die Höhe der Abfindung konnte aber noch nicht festgesetzt werden, weil der Hof sehr verschuldet ist. Hierauf fand die Ehestiftung statt zwischen den Hofannehmer Johann Ernst Henze und Engel Friederike Ebrecht, Tochter des Großköters und Krügers Christian Ebrecht, Stroit, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam Abfindung vom väterlichen Hof Nr. 24 als 300 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut, seinen Halbspännerhof in Naensen Nr. 23
Hoferlass- und Ehekontrakte Greene Band 2 Seite 47
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 25.4.1817 zwischen Johann Ernst Henze, Sohn des verstorbenen Halbspänners Jürgen Christian Henze Naensen und Engel Friederike Ebbrecht, Tochter des Großköters und Krügers Christian Ebbrecht Stroit, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 300 Taler 1 Kuh und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut, den von seiner Mutter Ilse Margarete, geb. Bremer übergebenen Halbspännerhof Nr. 23, wovon Mutter Leibzucht erhält. Die Abfindung seiner Geschwister wurde noch nicht festgesetzt, weil der Hof verschuldet ist.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Amtshandelsbücher Naensen Band 1 Seite 75
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 1.11.1844 zwischen Johann Ernst Henze Naensen und Engel Justine Brinkmann, Tochter des Ackermanns Christian Brinkmann Naensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam Abfindung, die ihr Bruder Christian Brinkmann ihr geben muss, als 100 Taler und Aussteuer, ferner von ihrer Mutter 100 Taler und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut, seinen Halbspännerhof in Naensen Nr. 23.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 1 Blatt 201
Am 28.2.1818 leiht Halbspänner Ernst Hentze zur Bezahlung einer Hypothek von Kleinköter Nr. 17 Ernst Christian Ebrecht Stroit 400 Taler
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 4 Blatt 65
Am 5.4.1827 leiht Halbspänner Ernst Hentze und Frau Friederike, geb. Ebrecht zur Bezahlung von 400 Taler an die Ehefrau des Bäckers Schrader in Greene und Bestreitung der Kosten des Neubaus seiner Scheune von dem Tischlermeister Heinrich Julius Baumgarten in Klein Freden 600 Taler.
Amtshandelsbücher Naensen Band 5 Seite 104 am 16.9.1843
Halbspänner Ernst Henze erklärt: Er habe von den wüsten Pfarrmeierhof 28 Morgen 55 Ruten Land und 1 Morgen 94 Ruten Wiese wofür er Kornzinsen zahlen musste, diese Zinsen wolle er ablösen. Er leiht dasselbe aus Herzogl. Leihkasse, von der Ablösungsschuld 361 Taler 19 gl 11 Pfg - 300 Taler Hofverlass-Kontrakt 25.4.1817 bestätigt 28.9.1817.
Amtshandelsbücher Naensen Band 1 Seite 263 am 16.11.1844
Halbspänner Johann Ernst Henze trug vor: Bei der Aufnahme des Cessions Kontrakt vom 25.4.1817 besage dessen von seinem verstorbenen Vater nachgelassene Halbspännerhof Nr. 23, von seiner Mutter an ihn abgetreten worden, sei die Abfindung vom Hof für seine Geschwister deshalb nicht bestimmt, weil das vormalige Herzogl. Kreisgericht diejenige Abfindung, welche seine Schwester Engel Justine Henze, verheiratete Schaper verschrieben wurden, zum Hof gehalten und das vor dem Notar aufgenommene Ehestift, deshalb mittelst Resolution am 18.1.1815 die Bestätigung versagt habe, vielmehr sei diese Bestimmung einer demnächstigen Vereinbarung, ward Abschätzung nach den Kräften des Hofes vorbehalten. Nachdem er nun bereits 27 Jahre den Hof bewirtschaftet habe, er sich von den Kräften überzeugt und da seine Vermögensverhältnisse sich jetzt günstig gestalten, erkläre er damit er damit, dass er seinem Bruder Heinrich Henze, seine Schwester der Brinkmannschen Ehefrau und den 3 Söhnen seiner verstorbenen Schwester der Weibergschen Ehefrau diejenige Abfindung und Aussteuer, welche seiner Schwester der Schaperschen Ehefrau, die als geistesschwach bei ihm sich aufhalte, besage das Ehestift am 3.2.1815 bestätigt 14.10.1816 zugesichert sei, recht gut prästieren kann. Dies wurde bestätigt am 11.2.1849.
Amtshandelsbücher Naensen Band 1 Seite 330 am 17.7.1850
Witwe des Halbspänners Johann Ernst Henze, Engel Justine, geb. Brinkmann trug vor: Der im Jahre 1849 verstorbenen Halbspänner Johann Ernst Henze habe in erster Ehe mit Engel Friederike, geb. Ebrecht zwei Kinder, Sophie Marie,
29 Jahre alt, Ehefrau des Vollköters Heinrich Ebrecht und Friederike Henze, 25 Jahre alt, erzeugt und in 2. Ehe mit ihr eine noch minderjährige Tochter Justine erzeugt. Der Verstorbene habe bei Lebzeiten vor Zeugen seine Tochter Friederike als Anerben bestimmt. Nach dem Tode dieses Ehemannes habe die älteste Tochter Sophie Marie, die Gültigkeit dieser Bestimmung angefochten, infolge dessen ein Prozess beim Herzogl. Kreisgericht Gandersheim eingeleitet sei. Im Laufe dieses Prozesses sei wieder eine Einigung zwischen den beiden genannten Schwestern zu Stande gekommen, worauf die Sophie Marie verehelicht mit Vollköter Christian Henne Kohnsen anerkenne, dass der verstorbenen Vater die Tochter Friederike zur Anerbin gültiger Weise designiert habe, wogegen Letztere Als Hofannehmerin verpflichtet sein solle, ihre Schwester Sophie Marie eine angemessene Abfindung zu leisten, sodass der Prozess beigelegt wurde. Sie übergibt daher ihrer Stieftochter Friederike Henze den Hof. Friederike übernimmt den Hof und macht sich verbindlich. Die Stiefmutter Leibzucht zu geben. Abfindung: Schwester Sophie Marie und Justine erhalten 700 Taler 1 Kuh und Aussteuer und gemeinschaftlich das vorstehende Barvermögen von 68 Taler 12 ggl
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