Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Hoferlass- und Ehekontrakt Nds. Staatsarchiv Wolfenbüttel 47 Neu Greene Gr. 6 Nr. 8 vom 10.4.1834 Hofübergabe und Ehestiftung vor dem Kreisamt Greene vom 10.4.1834. Nr. 641.
Actum Greene, am 10. April 1834. Praesens: Herr Oberjustizamtmann Spies,
ich, der Registrator Schlüter, ad prot. jur.
Erschienen: Der Ackermann Andreas Weiberg aus Naensen, Witwer, nebst seinem ältesten Sohne Johann Heinrich Weiberg, 28 Jahre alt, und folgende Personen als Zeugen: 1.) seinen zweiten Sohn Johann Ernst Christian Weiberg, 2.) den Halbspänner Christian Leifold aus Naensen, 3.) dem Kleinköther Heinrich Christian Strohmeyer daher, und trug Ersterer vor: daß er seinen gegenwärtigen ältesten Sohne, seine zu Naensen belegenen Grundstücke namentlich seinen Ackerhof sub. Cat. Nr. 51 mit 2 Morgen 22 Ruthen Garten, 80 Morgen 55 Ruthen Acker, 2 Morgen 65 Ruthen Wiesen, nebst allem Zubehör, welche er nach Annahme Contracte vom 14. November 1801 von seinem verstorbenen Vater angenommen, auch Vieh und Feldinventario,
Mobilien und Hausgeräth, jedoch mit Ausnahme einer Kuh, welche er mit auf die Leibzucht nehme, und statt deren, wenn sie abgehe, der Annehmer ihm eine andere anzuschaffen, die bei seinem Ableben vorhandene Kuh dagegen dem Annehmer zufallen solle, unter folgenden Bedingungen sofort abzutreten und zu überlaßen gewillt.
I.) daß derselbe ihm auf seine Lebenszeit folgendes als Leibzucht gewähre:
1.) die freie Mitbenutzung der Wohnstube, des Hausgeräths und die Alleinbenutzung der, über der Stube befindlichen Kammer und des oberen Faches in der Scheure, auch des nöthigen Raumes im Keller,
2.) die Benutzung des unteren Stücks in dem Garten in dem s. g. großen Hofe, auch des dritten Theiles von allem vorhandenem Obste.
3.) die freie Benutzung folgender Länderei: a) des in den Schlickern belegenen Stückes Land zwischen Henzes und Bremers Land belegen, b) das Vorwendeland am Brunser Wege und den Landkopf über Reußs Lande belegen, c) eines Stückes Land im Haken belegen zwischen Brinkmanns und Schapers Lande belegen, d) 60 Ruthen Acker über dem Greener Wege an Strohmeyers Lande belegen und die Verbindlichkeit diese Acker frei zu beackern, frei zu düngen und sämtliche Fuhren dazu zu leisten, wogegen dem Annehmer der Dünger von seiner Kuh zufallen, auch nach dem Ausdrusche der Früchte derselbe das sämtliche Stroh erhalten solle.
4) die freie Ausfütterung der vorgedachten Kuh und freies Streumaterial für dieselbe.
5.) jährlich die Lieferung eines Faselschweines nächst dem besten und zu deßen Ausfütterung ein Malter Gerste,
6.) jährlich zwei Himpten Weizen, einen Himpten Erbsen und einen Himpten Salz,
7.) so lange seine Tochter Engel Hedewig Weiberg, welche zu seiner Verpflegung sich bei ihm befinde, unverheiratet sei, die Verbindlichkeit, für dieselbe jährlich sechs Stiege Leinen wozu jene jedoch das Garn liefern, unentgeltlich zu fertigen. Sobald die Tochter sich verheirate, an ihn, den Abtreter jährlich eine Stiege flächsenes und eine Stiege hedenes Leinen,
8.) die Verbindlichkeit der freien Aussaat eines Himpten Leinsaates, auf sein, des Annehmers Land, wozu er, Abtreter jedoch die Saat zu geben.
II.) das derselbe an seine Geschwister Folgendes als Abfindung aus den Grundstücken herausgebe:
1.) an den Bruder Ernst Christian Weiberg: a.) in baarem Gelde einhundert und fünfzig Thaler in Conventions Münze, wovon an deßen Hochzeitstage fünfzig Thaler, das andere nachher in jährlichen Terminen zu zehn Thaler zahlbar, b) einen mit Rocken bestellten Morgen Landes, c) ein Malter Rocken, drei Himpten Weizen, einen Himpten Erbsen, einen Himpten Salz und ein halbes Faß Bier, d) eine Kuh, ein Rind, ein fettes und ein Vaselschwein
2.) an die Schwester Engel Hedwig Weiberg: a) in baarem Gelde einhundert Thaler in Conventions Münze, wovon am Hochzeitstage fünfzig Thaler, das übrige in jährlichen Terminen zu zehn Thaler zahlbar. b) eine Kuh, ein Rind, ein fettes Schwein und ein Vaselschwein, c) ein zweischläfernes Bette nebst Sponde, ein Ehrenkleid, einen eichenen Kasten, einen tannen Kleiderschrank, achtzig Bothen reinen Flachs und sechzig Bund rauhen Flachs, d) ein Malter Rocken, drei Himpten Weizen, einen Himpten Erbsen, einen Himpten Salz und ein halbes Faß Bier, jedoch solle Annehmer die nachträgliche Abfindung von zehn Thalern wechselweise an die Geschwister und so zu zahlen, daß er auf einmal nur zehn Thaler berichtiget.
III.) daß derselbe sämtliche auf dem Gute haftenden hypothecarischen und sonstigen Schulden übernehme. Da sich nun auch die Tochter des verstorbenen Großköthers Johann Andreas Riemenschneider, Engel Justine Riemenschneider, 22 Jahre alt, mit ihrem Bruder, dem Großköther Christian Riemenschneider aus Stroit, nebst ihre Mutter Hedewig, geb. Harbort, und folgende Zeugen:
1.) dem Großköther Daniel Helmcke,
2.) dem Kleinköther Ernst Nolte aus Stroit eingefunden, so erklärten der Annehmer, Ackermann Johann Heinrich Weiberg, welcher den Vortrag seines Vaters acceptierte und in allen Stücken zu erfüllen versprach und Engel Justine Riemenschneider wie sie sich mit einander ehelich verlobt. Sie die Braut und künftige Ehefrau bringe dem Bräutigam und künftigen Gatten folgendes als Brautschatz und Aussteuer zu: a) an baarem Gelde Einhundert und fünfzig Thaler in Preußisch Courant, wovon ihr gegenwärtiger Bruder am Tage der Hochzeit einhundert Thaler, die übrigen fünfzig Thaler ihre gegenwärtige Mutter in jährlichen Terminen zu zehn Thaler nachher berichtige, jedoch ihr Bruder nach seinem Annahmecontracte vom 19. Dezember 1823 die Pflicht zur Berichtigung insofern behalte als die Mutter die Zahlung nicht geleistet haben sollte, b) eine Kuh, ein Rind, ein fettes und ein Vaselschwein, wovon sie jedoch die Kuh schon erhalten, c) ein bereitetes Bett nebst Bettgewand und Bettsponde, da von ihrem Vater die in dem vorgedachten Contracte die verheißene Selbstabtragung dieser Gegenstände nicht erfolgt sei, d) ein Ehrenkleid, e) einen eichenen Kleiderschrank, einen tannen Eßschrank, einen eichenen Kasten, einhundert Bothen reinen Flachs, vierzig Bund rauhen Flachs, f) ein Malter Rocken, drei Himpten Weizen, einen Himpten Erbsen, einen Himpten Salz und ein halb Faß Bier, auch mehrere Kleidungsstücke und Leinengeräth, was sie bereits besitze. Er, der Bräutigam verschreibe dagegen seiner Braut und künftigen Gattin die Mitbenutzung der, von seinem Vater angenommenen Grundstücke und seiner ganzen Haabe. Auf Todesfall des Einen oder Anderen von ihnen ohne Kinder aus dieser Ehe, wollen sie festsetzen, daß der Letztlebende den Erststerbenden beerbe, worin der Vater des Bräutigams und die Mutter der Braut ausdrücklich consertirten, und auf ihr in solchen Fällen habendes Erbrecht verzichteten.
Contrahenten baten um die gerichtliche Confirmation dieses Hofübergabevertrages und Ehestiftung und unterschrieben
das vorgelesene und genehmigte Protokoll. Handzeichen +++ des Ackermanns Andreas Weiberg, Heinrich Weiberg, Weiberg, Leifold, Handzeichen +++ des Kleinköthers Strohmeyer, Engel Riemenschneider, Handzeichen +++ des Großköthers Riemenschneider, Handzeichen +++ der Wittwe Riemenschneider, Handzeichen +++ des Großköthers Daniel Helmke, Ernst Nolte und wurde darauf resolvirt daß dieser Annahmecontract und resp. Ehestiftung, jedoch dem Rechte der Landesherrschaft und jedes dritten unbeschadet, hiermit confirmirt und dieses als Contract ausgefertiget werden solle.
Decret. et public ut supra. Herzogl. Braunschweig-Lüneburg. Amt (L. S.) Spies
in fidem copiae Jürgens, Actuar
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Gerichtliche Akten über den Nachlass des unverehelicht verstorbenen Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg zu Naensen, betreffend Herzogliches Amtsgericht Greene:1871
StA Wolfenbüttel Akte: 40 Neu 6 Nr. 4631
Nach Ausweis der Sterbeliste der Parochin Naensen vom Monate Juni 1871 zufolge, ist der Tischlergeselle Ernst Christian Weiberg aus Naensen, geboren am 4ten November 1845 am 5ten Juni 1871 unverehelicht verstorben
In fidem Brinckmeyer
Nr. 2238
Der Gerichtsvoigt True erhält hierdurch den Auftrag, Erkundigung darüber einzuziehen, ob der zu Naensen unverehelicht verstorbene Tischlergesell Ernst Christian Weiberg, Vermögen hinterlassen hat und wer dessen gesetzliche Erben sind, und sodann darüber anher zu berichten.
Greene, den 21. Juli 1871 H. A. G. B.
2282 Gr.. 27sten Juli 1871
An Herzogliches Amtsgericht hierselbst
Dem Mandate vom 21. dmts Nr. 2238 zufolge, beehre ich mich zu berichten, dass der zu Naensen unverehelicht verstorbene Tischlergesell Ernst Christian Weiberg etwa 90 Taler hinterlassen haben soll. Die gesetzlichen Erben sind:
1) Der Leibzüchter Weiberg, Vater des verstorbenen
2) der Chausseewärter Heinrich Weiberg
3) der Eisenbahnarbeiter Ernst Weiberg
4) die Ehefrau des Dreiviertelspänners Ebrecht sämtlich zu Naensen und
5) die Ehefrau des Eisenbahnarbeiters Lieben zu Brunsen, Stiefschwester des Verstorbenen
Greene, den 27. Juli 1871 True, Gerichtsvoigt
2356
Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 5ten August 1871
Gegenwärtig Amtsrichter Brinckmeier
Den Weibergschen Nachlass zu Naensen betreffend,
erschien vorgeladen der Altvater Heinrich Weiberg aus Naensen, 66 Jahre alt, welcher, nach geschehener Eröffnung des Zweckes seiner Vorladung ergab: Es ist richtig, dass mein Sohn der Tischlergesell Ernst Christian Weiberg am 5. Juni 1871 verstorben ist und war unverheiratet und ohne ehelich Verpflichtungen und ohne über sein Vermögen verfügt zu haben. Gesetzliche Erben desselben würden sonach sein, ich und die in dem Berichte des Gerichtsvoigts True vom 27. v. Mts sub 2 bis 4 aufgeführten rechten Geschwister des Defancti. Letzterer hat außer geringfügigen Kleidungs- und Wäschestücken, Vermögen nichts weiter besessen, als eine Abfindung, welche ihm von dem wir früher zugehörig gewesenen späterhin an meine Tochter, die Ehefrau des Dreiviertelspänners Ebrecht zu Naensen abgetretenen, daselbst sub. Nr. ass 51 belegenen Dreiviertelspännerhofe ausgesetzt worden. Von dieser Abfindung sind aber uns noch 75 Taler rückständig waren, jedoch den beim Verlassen des Hofes getroffenen Bestimmungen zufolge, nur die beiden rechten Brüder des verstorbenen Heinrich und Ernst Weiberg allein Ansprüche haben. Die Grundakten über den eben bezeichneten Hof werden das Nähere ergeben und bitte ich, selbige einstweilen mit den gegenwärtigen Verhandlungen zu kombinieren. Es wird daher meiner Ansicht nach von Entrichtung einer Erbschaftssteuer von dem Nachlasse meines Sohnes nicht wohl die Rede sein können.
W. u. gr. und verweigerte Comparent die Unterschrift ohne Angabe eines Grundes
Zur Beglaubigung W. Friedrichs
Nr. 2356
In Sachen den Weibergschen Nachlass zu Naensen betreffend, werden hierdurch
1) der Chausseewärter Heinrich Weiberg
2) der Eisenbahnarbeiter Ernst Weiberg und
3) die Ehefrau des Dreiviertelspänners Ebrecht sämtlich zu Naensen
jeder bei 1 Taler Strafe vorgeladen am 23ten d. Mts morgens 9 Uhr vor hiesigen Herzoglichen Amtsgerichte zu erscheinen und in Betreff des Nachlasses des weiland Tischlers Ernst Christian Weiberg daher vernommen zu werden.
Greene, den 10. August 1871 Herzogliches Amtsgericht gez. Brinckmeier
Die vorstehend aufgeführten Personen sind vorgeladen
Greene, den 16. August 1871 True, Gerichtsvoigt
2535
Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 23ten August 1871
den Weibergschen Nachlass zu Naensen betreffend, erschien heute vorgeladen,
1) die Ehefrau des Kleinköters Wilhelm Ebrecht, Friederike geborene Weiberg, 34 Jahre alt
2) der Häusling Heinrich Weiberg, 31 Jahre alt
3) der Häusling Ernst Weiberg, 29 Jahre alt aus Naensen, welche nach geschehener Eröffnung des Zwecks des Termins, auf befragen erklärte 1) die Ebrechtsche Ehefrau: Meinen verstorbenen Bruder Christian ist in dem Verlass-Contracte vom
4. Februar 1859 durch welchen mir der väterliche Kleinkothof übertragen werden an Abfindung von dem Letztern Eins in Allem die Summe von 250 Taler ausgesetzt, welche demselben nach zurückt gelegten 30sten Lebensjahr gezahlt werden soll, welchen Zeitpunkt derselbe aber nicht erlebt hat, da derselbe bei seinem Tode erst 25 Jahre alt gewesen ist. Auf die Abfindung sind zwar von mir und meinem Ehemann bare Zahlungen nicht geleistet, jedoch von uns für meinen Bruder bis zu dessen Tode Veranlassung des Letzteren so viel verausgabt, dass von jener Abfindung ein Mehres als die Summe von 75 Talern als rückständig nicht zu betrachten ist. Wir haben nämlich meinen mehr gedachten Bruder während seiner dreijährigen Lehrzeit als Tischler in Kleidung und Wäsche unterhalten und da er während jener Zeit ein Bein gebrochen hatte, denselben 14 Wochen lang bei uns gehabt und verpflegt, auch daneben die Beträchtlichen Kosten des Arztes und Apothekers bestritten. Späterhin hat mein Bruder die Auszehrung bekommen und 11 Wochen lang, bis zu seinem Tode, bei uns krank gelegen und haben wir ihn während dieser Zeit nicht nur unterhalten, sondern auch bei Tage und bei Nacht verpflegt. Ferner haben wir die Kosten des Arztes und des Apothekers sowie die des Begräbnisses meines Bruders bestritten und haben sich die und uns den Vorbemerkten Hinsichten erwachsenen Kosten mindestens auf 175 Taler belaufen, was, wenn es verlangt werden sollte, von uns noch spezieller nachgewiesen werden wird, so dass mit Recht den Betrag der annoch rückständigen Abfindung meines Bruders auf die angegebene Summe von 75 Taler ordecirt. Sonstiges Vermögen hat mein Bruder Christian außer eigen fast ganz wertlosen Kleidung und Wäschestücken überall nichts nachgelassen und bemerklich zugleich, dass nicht mir, sondern meinen beiden mitgegenwärtigen Brüdern infolge der Bestimmungen, dass in Bezug genommenen Verlass-Contractes jene Rest Abfindung des Verstorbenen, zugefallen ist und ich bereit bin, beiden zur Fälligkeitszeit die noch schuldige Restsumme zu zahlen.
2) Die Gebrüder Heinrich und Ernst Weiberg: Die Angaben unserer Schwester haben, wie wir glauben, versichern zu können ihre Richtigkeit, insbesondere halten wir uns auf berechtigt, den noch unberichtigten Teil unser Abfindung unsers Bruders Christian seiner Zeit auf den Grund des mehr gedachten Vertrages vom 4. Februar 1859 zu beanspruchen. Sollten wir verbunden sein, von jenem Betrage eine Erbschaftssteuer entrichten, was wir jedoch nicht glauben, so sind wir dazu bereit, sobald uns der fraglichen Abfindungsreste zu Teil geworden sein wird.
W. Gr. u. u. Friederike Ebrecht, H. Weiberg, E. Weiberg
Zur Beglaubigung W. Friedrichs
Inpraelectione erklärten die Gebrüder Weiberg, si könnten die Angaben ihrer Schwester, dass die für ihren Bruder Christian gemachten Verausgabungen sich auf die Summe 175 Taler belaufen hätten, nicht ohne Weiteres als richtig anerkennen, müssen vielmehr erst näheren speciellen Nachweis derselben erwarten. In fidem W. Friedrichs
2535
Ins. Doc: In Sachen des Nachlass des Tischlergesellen Ernst Christian zu Naensen betreffend, ist es erforderlich, dass die von dem Kleinköter Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau Friederike, geb. Weiberg daselbst, angeblich für den Verstorbenen bestrittenen Ausgaben und Kosten noch näher nachgewiesen werden, und wird dem gemäß den vorgenannten Ebrechtschen Eheleuten die Auflage hierdurch erteilt, binnen spätestens 4 Wochen bei 1 Taler Strafe eine genaue Specification jener Ausgaben und Kosten aufzustellen und solche nebst den nötigen Belägen näher einzureichen. Die geschehene Insinuation ist ad acta zu Documentiren. Greene, den 24. August 1871 Herzogliches Amtsgericht gez. Brinckmeier
Den g. Ebrecht habe ich eine gleiche Schrift behändigt
Greene, den 30. August 1871 True, Gerichtsvoigt
Nr. 2792
Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 16. September 1871
Gegenwärtig: Assessor Auth? v. e.
In Sachen, den Weibergschen Nachlass zu Naensen betreffend erschien heute der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen und trug vor: In Gemäßheit der Verfügung vom 24. August bin ich angewiesen diejenigen Ausgaben und Kosten, welche ich von meinem verstorbenen Schwager Christian Weyberg bestritten und welche von dessen Anrechten als Schulden abzuziehen sind näher zu speciciren.
I. Ins Nr. 2 des Verlass-Contractes vom 4. Februar 1859 ist seiner Ehefrau das Recht vorbehalten von dem Altenteile ihrer Eltern und den Abfindungen ihrer Brüder von Mehrschulden als diejenigen Schulden zu 9128 Talern 17 ggr. 2 Pf., welche sich etwa später anfallen würden, in Abzug zu bringen. Vater den fraglichen sub I und II des Verlass-Contractes aufgeführten Schulden meines Schwiegervaters, den Dreiviertelspänners Heinrich Weyberg und dessen Ehefrau, sind nun folgende nicht mit aufgeführt und daher von nur, da ich solche Anzahl resp. als Selectschuldner? zu bezahlen und übernommen habe, nach Verhältnis von dem meinem verstorbenen Schwager zu zahlender Abfindung in Abzug zu bringen, welcher Abzug auf das Altenteil des Altenteilers zu einem Viertel dieser Schulden zu benennen ist.
1) an den Zimmermeister Husung sind laut der sub Anlage A, überreichende Rechnung vom 20. Januar 1859
12 Th. 1 ggr 4 Pf über deren Rechnungen wurde
2) an den Kesselhändler Blume in Seesen laut Anlage B 9 Th. 12 ggr 6 Pf.
21 Th. 13 ggr 10 Pf
3) an den Kleinköter Hermann Lieben in Brunsen laut Anlage C 45 Th
4) an den Häusling Heinrich Kirk in Naensen laut Anlage D 37 Th
5) hat die Gemeinde Naensen in der Westfälischen Zeit ein Anlehn aufgenommen, welches für den Hof meiner Ehefrau nach Berichtigung der Jahresabträge im Jahre 1859 laut Anlage E 45 Th betrug und welche von mir übernommen und zu verzinsen sind Summe 148 Th. 13 ggr 10 Pf
Der dem Defancted? in Abrechnung zu bringen den 4. Teil beträgt hierdurch 37 Taler 3 ggr. 6 Pf
II. Ich habe meinem verstorbenen Schwager während dessen Lehrzeit als Tischler die auf Anlage F verzeichneten Anträge an anderem Gelde Kostgeld, Kosten der Krankheit, sowie für verschiedene Kleidungsstücke im Gesamtwerte von 87 Th. 16 ggr. gezahlt und geliefert, worüber derselbe durch Unterschrift quittiert hat und berechnet mir
III. Laut Anlage G an Kosten der längeren Krankheit sowie des Begräbnisses 52 Taler und 14 ggr., welche ich zum größten Teil bezahlt resp. für Aufwartung pp. werden verdient hatte.
Hiernach gehen an dem Nachlasse des Defancted? ab.
Ad I 37 Th. 3 ggr. 6 Pf
ad II 87 Th. 16 ggr.
ad III 52 Th. 14 ggr.
überhaupt 177 Th. 3 ggr. 6 Pf
so dass die Restmasse des Nachlasses noch 72 Taler 26 ggr. 6 Pf. beträgt. Sollte es erforderlich sein, so bin ich im Stande die auf Anlage G verzeichneten Ausgaben durch Quittungen zu belegen sowie durch Zeugen und Sachverständige nachzuweisen, dass das errechnete Restgeld sowie die Kosten der Aufwartung nicht zu hoch berechnet sind.
Ebrecht
In fidem Kleine
Anlage A
Rechnung
Über verschiedene gefertigte Zimmerarbeiten und geliefertes Material für den Ackermann H. Weiberg in Naensen
16 Treppenstufen geliefert a Stück 10 ggr. 5 Th. 10 Ggr.
1 ½ Tage Fischer Fußbodenlager beschlagen a Tag 8 ggr. 8 Pf. = 13 Ggr. 2 Pf
4 Tage Uhde und Steinhof abgebrochen am Wohnhause a Tag 12 ggr. 5 Pf. = 1 Th. 20 Ggr.
2 Tage desgleichen a Tag 13 ggr. 8 Pf. = 27 Ggr. 6 Pf
2 Tage desgleichen a Tag 13 ggr. 8 Pf = 17 Ggr. 6 Pf.
4 ½ Tage Eike eine Wand im Kuhstall gezogen und Abtritt gemacht a Tag 10 ggr. = 1 Th 15 Ggr. 6 Pf
6 Tage Regenhardt desgleichen a Tag 8 ggr. = 1 Th 18 Ggr 6 Pf
Summe: 12 Th 1 gGgr. 4 Pf
Greene, den 30. Januar 1859 Husung, Zimmermeister
Anlage B
Herrn Weyberg, Naensen
Ich bescheinige hiermit, dass ich vom Ackermann Ebrecht für erhaltene Waren neun Taler zwölf einhalben Silbergroschen richtig erhalten habe. Naensen, den 19. May 1860 Blume, I. Blume, F. Breitenbach
Anlage B
Ich bescheinige hiermit, dass ich von den Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht die verborgte Summe von 45 Taler richtig und bar ausgezahlt erhalten habe Hermann Lieben
Anlage D
Schuldschein von Heinrich Weiberg des ¾ Spänner
Ich, Endes unter schriebener Bescheinigung, hiermit, das ich den Häusling Heinrich Kirk in Brunsen die Summe von 37 Taler, schreibe sieben Dreißig Taler schuldig bin und verspreche solches Geld den Taler mit 1 ggr das Jahr, zu verzinsen bis zur Zahlung. Nahnsen, den 28. Dezember 1855 Weiberg
Ich bescheinige hiermit, das von dem Ackermann zu Naensen, jetzt Wilhelm Ebrecht, die geborgten 37 Taler, schreibe Sieben Dreißig Taler richtig erhalten habe, bezahlt erhalten den 26 ten Dezember 1859 Lieben zu Brunsen
Anlage E
Nach Ausweis der Heberolle vom Jahre 1859 sind die Landzinsen, Schulden des Ackermanns Heinrich Weiberg aus Naensen 45 Taler
Erhalten, bescheinigt der Gemeindeeinnehmer
Naensen, den 26. Juli 1871 Dickhuth
Anlage F
Rechnung von meinem Schwager Christian
Ist mein Schwager Christian nach dem Tischlermeister Friedrich Koch gegangen auf Ostern 1860 bis 1863, habe ich Friedrich Koch auf Ostern Dreißig Taler Lehrgeld gegeben
Rechnung von meinem Schwager Christian
Friedrich Koch für Lehrgeld von 1860 bis 1863 30 Th.
Februar 1861 habe ich den Landgerolius Ulrig aus Wenzen 12 Th.
für 14 Wochen in Kost gewesen. Aber das Bein gebrochen 14 Th.
für Kleidungsstücke 1860
April 1860 eine Schürze = 10 Ggr
Juli 1860 eine Linnen Hose = 20 Ggr
August 1860 ein Paar Strümpfe = 15 Ggr
Januar 1861 einen Kittel = 1 Th 7 Ggr
Februar 1861 eine Hose für den Sonntag = 2 Th 7 Ggr
Februar 1861 ein Paar Schuh bekommen = 2 Th 5 Ggr
März 1861 ein Paar Strümpfe = 15 Ggr
Mai 1861 einen Thug und Brusttuch = 1 Th 10 Ggr
Mai 1861 eine Linnen Hose und Schürze =1 Th
Juni 1861 3 Hemden = 3 Th
Januar 1862 eine Hose für den Sonntag = 3 Th
Februar 1862 ein Paar Stiefel = 3 Th 5 Ggr
Februar 1862 ein Kittel = 1 Th 7 Ggr
März 1862 ein Paar Strümpfe = 15 Ggr
Mai 1862 2 Hemden = 2 Th
Mai 1862 eine Linnen Hose und Schürze = 3 Th
Oktober 1862 ein Paar Schuh bekommen = 1 Th 20 Ggr
1862 bin ich mit meinem Schwager Christian mit einem Koffer nach Gandersheim gefahren = 1 Th
April 1863 Gitte und habe für Essen bezahlt = 3 Th
Summe: 89 Th 16 Ggr erhalten Christian Weiberg
Anlage G
11.6.1871 Rechnung von meinem Schwager Christian Weiberg
Februar 1871 hat er seine Arbeit entlassen müssen wegen schwerer Krankheit und ist bei mir in Kost gegangen vom 14. Februar bis 5. Juni ist er an Schwindzucht gestorben, das sind 16 Wochen das er krank gewesen a. Woche für Kost 1 Taler und Aufwartung die Woche 1 Taler das sind 32 Th
März 1871 habe ich ihn nach Greene gefahren, nach dem Doktor für Fahren 20 Ggr
für Rezept und Apotheke 14 Ggr
März 1871 hat der Doktor aus Greene in besucht
für Apotheke 9 Ggr. 6 Pf
Juni 1871 für Sarg und Kinken? und Strike? die Kosten 9 Th 3 Ggr
Juni 1871 für Kaufmann in Greene für Fleisch 1 Th 25 Ggr
für Make in Greene für weis quitt? 15 Ggr
2 Pfund Butter 18 Ggr
? 11 Ggr
2 Pfund Zucker 12 Ggr
2 Pfund Reis 8 Ggr
1 Bund Zigarren 7 Ggr 6 Pf
2 Kannen Malzbier 18 Ggr
für Pastor und Lehrer 2 Th 5 Ggr
für Weiberg ---? 20 Ggr
Für Icten? Gerbed? 18 Ggr
Für Balbic Reinert 18 Ggr
Für Heiliges Abendmahl 15 Ggr
Für ein Laken z?Kleider und für Brot und Kartoffeln --- ? 18 Ggr
Summe: 52 Th 14 Ggr 6 Pf
Nr. 2792
An Herzogliche Zoll und Steuerdirektion zu Braunschwein
Im Anschlusse verfehlen wir nicht
1) die hier ergangenen Acten, den Nachlass des unverehelichen verstorbenen Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg zu Naensen betreffend
2) die den zu Naensen sub Nr. ass 51 belegenen Dreiviertelspännerhof betreffenden Grundacten, in zwei Heften, behuf eventueller Feststellung der von dem Nachlassedes p. Weiberg zu entrichtenden Erbschaftsteuer H. v. r. Hierneben dienstergebenst mit dem Bemerken zu übersenden, dass die Brüder des verstorbenen dessen Restabfindung nicht infolge Erbschaft, sondern auf den Grund contractlicher Bestimmung in Anspruch nehmen.
Greene, am 30. September 1871 H. A. Gr.
Nr. 1518 3161 S, den 21. Oktober 1871
In Sachen, den Nachlass des zu Naensen verstorbenen Tischlergesellen Ernst Christian betreffend, erwidern wir dem Herzoglichen Amtsgerichte bei Remission der mit dem Schreiben vom 30. v. Mts. Nr. 2792 übersandten Acten Folgendes:
Der Nachlass besteht in einer bis zum 30. Lebensjahren des Erblassers betagten Forderung desselben auf Abfindung vom väterlichen Hofe im Betrage von annoch 72 Taler 26 ggr. 6 Pf. Infolge des Hofverlass-Contracts vom 4. Februar 1859 haben die beiden Brüder des Erblassers, die Häuslinge Heinrich und Ernst Weiberg zu Naensen solche Forderung geerbt, und sind insofern verpflichtet, davon eine Erbschaftssteuer zu 2 ½ % mit 1 Talern 24 ggr. 8 Pf zu entrichten. Die fragliche Abfindung braucht jedoch von der Ehefrau des Dreiviertelspänner Ebrecht zu Naensen erst am 4. November 1875 als zu der Zeit, wo der am 4. November 1845 geborene Erblasser sein 30. Lebensjahr erreicht haben würde und mithin die Abfindung fällig ist, ausgezahlt zu werden und es haben sich deshalb die Erben erklärt, die Erbschaftssteuer erst nach Auszahlung der Abfindung zu entrichten zu wollen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen sind wir geneigt, diese Angelegenheit schon jetzt zu erledigen, wenn die Erben sich bereit erklären, anstatt der nach 4 Jahren zu entrichtenden Steuer von 1 Taler 24 ggr. 8 Pf., jetzt gleich eine solche von 1 Taler 15 ggr. einzuzahlen.
Herzogliches Amtsgericht ersuchen wir, die p. Weiberg zu einer Erklärung hierüber veranlassen und uns davon Mitteilung machen zu wollen. Braunschweig, den 16. Oktober 1871
Herzogl. Braunschweig. Lüneb. Zolle und Steuer-Direktion
An Herzogliches Amtsgericht Greene
Nr. 3161 Ins. Doc
In Sachen, den Nachlass des zu Naensen verstorbenen Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg betreffend, werden hierdurch:
1) der Häusling Heinrich Weiberg und
2) der Häusling Ernst Weiberg aus Naensen
jeder bei 1 Th. Strafe vorgeladen am 4. November d. J. morgens 9 Uhr vor hiesigem Herzoglichen Amtsgericht zu erscheinen um in Betreff der von dem Nachlasses ihres Bruders Ernst Christian Weiberg zu entrichtenden Erbschaftssteuer fernerweit vernommen zu werden.
Greene, den 23. Oktober 1871 Herzogliches Amtsgericht gez. Brinckmeier
Die oben aufgeführten Personen sind vorgeladen.
Greene, den 30.10.1871 True, Gerichtsvoigt
3305
Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 4. November 1871
Gegenwärtig Amtsrichter Brinckmeier
In Sachen den Weibergschen Nachlass zu Naensen betreffend, erschien heute, vorgeladen die Brüder, Häusling Heinrich und Ernst Weiberg aus Naensen, welche, nachdem ihnen der Inhalt des Schreibens der Herzoglichen Zolle und Steuern Direktion zu Braunschweig vom 16/21ten v. M. bekannt gemacht war, erklärten: Wir nehmen die rückständige Abfindung unsers verstorbenen Bruders Ernst Christian Weiberg zu Naensen nicht auf den Grund einer Erbrechtes, sondern auf den Grund contractlicher Zusicherung wie wir auch schon früher mit Bezug auf den desselbigen Vertrages vom 4. Februar 1859 erklärt haben, in Anspruch und halten uns deshalb nicht veröfflichten?, Erbschaftsteuer von dem infrage stehenden Abfindungsreste zu entrichten und müssen an gleichem Grunde die Offert- der Steuerbehörde ablehnen und dieser das Weiterüberlassen.
W. Gr. u. u. H. Weiberg, E. Weiberg
Beglaubigung W. Friedrichs
Nr. 3305
An Herzogl. Zoll- und Steuerdirektion zu Braunschweig
In Sachen des Nachlasses des weiland Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg zu Naensen betreffend, haben wir den Inhalt des verehrlichen Schreibens vom 16ten/21ten v. M. den Gebrüdern des Defancti Häuslingen Heinrich und Ernst Weiberg aus Naensen bestimmt gemacht und deren Erklärung darüber erst? Nach Ausweisung des in den in ---?
angeschlossenen Akten befindlichen Protokolle vom gestrigen Tage haben aber dieselben nicht nur die Opfersa den H Zoll- und Steuerdirektion abgelehnt, sondern auch sich überhaupt nicht zur Entrichtung einer Erbschaftsteuer von dem Nachlasses Ihres Bruders verpflichtet. Unter diesen Umständen müssen sie mit verehrlichen Cöllage des --? lediglich überlassen. Zugleich fügen wir die Grundakten über den zu Naensen sub Nr. ass 51 belegenen Dreiviertelspännerhof in 1 vol. wieder vergebens bei.
Greene, den 5. November 1871
Nr. 1690 3976 Gr. am 28. Dezember 1871
In Sachen des Nachlasses des weiland Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg zu Naensen betreffend, remittiren wir dem Herzoglichen Amtsgerichte die mit dem Schreiben vom 5/9. v. Mts Nr. 3305 übersandten Akten unter dem Bemerken, dass wir, da es zweifelhaft ist, ob in dem vorliegenden Falle die Collatreal- Erbschaftssteuer Platz greifen kann, von der Erhebung einer solchen bei der Geringfügigkeit des event. zu entrichtenden Betrages obstrahiren wollen.
Braunschweig, den 19. Dezember 1871 Herzogl. Braunschw. Lüneb. Zoll- und Steuerdirektion G.
An Herzogliches Amtsgericht Greene
Abschrift an den Gebrüdern Häuslingen Heinrich und Ernst Weiberg
Greene, den 29. Dezember 1871 B
Nr. 3976 Ins. Doc.
In Sachen des Nachlasses des Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg zu Naensen betreffend, wird den Gebrüdern Häuslingen Heinrich und Ernst Weiberg zu Naensen, das Schreiben Herzoglicher Zoll- und Steuerdirektion zu Braunschweig vom 19. Dezember d. J. hierneben in Abschrift zur Nachricht damit zugefertigt.
Greene, den 29. Dezember 1871 Herzogliches Amtsgericht gez. Brinckmeier
nebst Anlage. Eine gleiche Schrift habe ich dem Heinrich Weiberg zugestellt.
Greene, den 8. Januar 1872 True, Gerichtsvoigt
Ad acta Greene, den 10. Januar 1872
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 5 Seite 9
Am 6.4.1842 leiht Johann Heinrich Weyberg nebst Frau Engel Justine, geb. Riemenschneider, um Abfindung zahlen zu können von Amtregistrator Schlüter Greene 200 Taler. (Laut Ehekontrakt vom 10.4.1834),
gelöscht am 27.6.1857
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 5 Seite 55
Am 11.2.1843 leiht Johann Heinrich Weyberg zwecks Rückzahlung 2 Hypotheken vom Ferdinand Schlüter Greene 900 Taler.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 5 Seite 201
Am 12.7.1845 leiht Johann Heinrich Weyberg zur Bezahlung von Zehntpachtgeldern von Amtsregistrat Schlüter Greene 100 Taler.
Band 1 Seite 146 am 27.10.1846
Heinrich Weyberg verpachtet seine Ländereien auf 12 Jahre Als Pachtgeld kam auf
Pächter waren unter anderem Wegewärter Denecke, Ackermann Falke, Häusling Ernst Zimmermann, Kuhhirte Brinkmann, Chausseewärter Denecke, Häusling Ernst Grotjahn, Häusling Heinrich Steinhof, Anbauer Christian Markwort, Häusling Christian Strohmeyer Schuhmacher Meibohm, Häusling Heinrich Rennemann, Müllermeister Grote, Häusling Hagen Frau
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 6 Seite 226
Am 9.2.1853 leiht Johann Heinrich Weyberg zur Bezahlung von Waren vom Kaufmann Friedrich Heinrich Hüter Greene 600 Taler.
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 6 Seite 232
Am 28.11.1855 leiht Johann Heinrich Weyberg zur Bezahlung von Waren vom Kaufmann Friedrich Heinrich Hüter Greene 400 Taler
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 6 Seite 135
Am 29.12.1855 leiht Johann Heinrich Weyberg vom Leibzüchter Christian Brinkmann 125 Taler, gelöscht am 7.7.1858
Schuld- und Pfandverschreibung Amt Greene Band 6 Seite 201
Am 6.7.1858 leiht Johann Heinrich Weyberg zur Abtragung verschiedener Hypotheken und Bestreitung der Kosten des Neubaues seines Wohnhauses von Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Mitthal 6000 Taler, am 6.7.1860 wurden 4000 Taler gelöscht und die übrigen 2000 am 8.8.1865.
Akte: Nieders. Landesarchiv-Staatsarchiv Wolfenbüttel Aktenbezeichnung 39 Neu 6 Nr. 519
Acta den von dem Dreiviertelspänner Weyberg zu Naensen projectirten Neubau betr.
Herzogliches Amt Greene 1839
Revidiert
Nr. 3762
Der Dreiviertelspänner Weyberg zu Naensen hat behuf Neubaues einer Scheune an noch einen von dem Zimmermeister Nolte anzusetzenden Situationsplan binnen 14 Tagen in Dopple hier einzureichen
Greene, den 27. August 1839 B.
Eped, d. 29/8 1839 S
Nr. 3934
Comm. Riss und Situationsplan dem Amtsvoigte Bührig um den Bauplan an Ort und Stelle und Bau- und feuerpolizeilicher Hinsicht zu prüfen, auch zu untersuchen, ob der Bau seinem Umfang nach für die Verhältnisse des p. Weyberg angemessen sey und über das Ergebnis unter Rückgabe des Risses und Situationsplanes zu berichten.
Greene, den 10. September 1839
Nr. 3114 Gr., den 10. November 1839
Nr. 50
An Herzogliches Amt hierselbst ganz gehorsamster Bericht./: zum Mand. Herzogliches Amt Nr. 3934 :/.
Die vorgenommene Besichtigung der Baustelle auf dem Gehöfte des Dreiviertelspänners Heinrich Weyberg in Naensen an Ort und Stelle betreffend.
Der Dreiviertelspänner Heinrich Weyberg zu Naensen dessen Scheune und Schweinestallung, welche Altershalber den täglichen Einsturz drohten und daher beide abgerissen sind, gedenkt eine von Grund auf neue Scheune nebst Schweinestallung im nächsten Frühjahre wieder zu erbauen. Die Scheune soll 50 Fuß lang 40 Fuß breit, 1 Ständerwerk hoch, 12 mal verbunden und mit einem Ziegel- oder Sollinger Steinendach versehen werden. Das Stallgebäude für das Schweinevieh wird 20 Fuß lang 8 Fuß breit 1 Stockwerk hoch mit 4maligem Verbande und mit Steinen belegt, als Anfang am westlichen Giebel der neu zu erbauenden Scheune errichtet werden. In Feuerpolizeilicher Hinsicht wurde nach dem geringen Dafürhalten des Unterzeichneten wohl kein Bedenken hinsichtlich der Lage der Neubauten, gegen die Vollziehung derselben getragen werden können und ist der Neubau der Scheune sowohl, als der Stallung, nach dem angegebenen Umfange und so wie solche der wiederum ganz gehorsamst beigefügte Grundriss zeigt, den Verhältnissen des Supplikanten, da derselbe nach Ablauf der Pachtzeit, seine Länderey wieder an sich nehmen wird, überall angemessen. Dem Herzoglichen Amte versichert die vollkommenste Hochachtung.
Greene, den 9ten 1839 November 1839 Der Amtsvoigt Brünig?
Nr. 389
An Herzoglichen Kreisdirektion Gandersheim Amt Greene, den Neubau einer Scheune nebst Schweinestallung aud dem Gehöfte des Dreiviertelspänners Heinrich Weyberg in Naensen betreffend:
Der Dreiviertelspänner Heinrich Weyberg zu Naensen, dessen Eltern eine den emplarisch schlechte Wirtschaft gestehet haben, musste im verflossenen Sommer seine Scheune eiligst niederreißen, um sie nicht einstürzen zu lassen und beabsichtigt einen Neubau desselben nach Maßgabe des hierbei vorgelegten Risses und Situationsplaner. Gegen diesen Bauplan findet man amtsseitig, mit der Lokalität genau bekannt ? nichts zu erinnern und stimmt mit dieser Ansicht auf der Amts v. B. in sondern hierbei ---? angeschlossenen Bericht vom 3. November v. J. überein. Man darf daher die Genehmigung des Bauplans unbedenklich anfrei? geben. Greene, den 31. Januar 1840
Nr. 289 Nr. 430 Gandersheim, den 11. Februar 1840
Auf ihren Bericht vom 31./8. d. Mts. Nr. 389 wird der von dem Dreiviertelspänner Weyberg zu Naensen beabsichtigte Neubau einer Scheune nebst Stallung in der projectirten Weise genehmigt, wonach sie das weitere verfügen und die Berichtsanlagen hierneben Zurückempfangen wollen.
Gandersheim, den 8ten Februar 1840 Herzoglich Braunschweig- Lüneburgische Kreisdirektion daselbst Gerhard
An das Herzogliches Amt Greene
Nr. 581
Dem Dreiviertelspänner Weyberg zu Naensen wird hierdurch bestätigt, dass der von ihm enojactirte? Neubau einer Scheune von dem eingereichten Risse und Situationsplanes wurde hierbei ein Exemplar zurückerfolgte durch Restrikt Herzoglicher Direktion vom 8. d. M. genehmigt worden. Greene, den 11. Februar 1840 B.
Coutions- Dokument Copia
Nachdem mir von meinem Bruder, dem Amtsgerichts-Registrator Schlüter zu Greene die Hypothekenforderungen zu
900 Taler, resp: 200 Taler, welche demselben laut der gerichtlichen Schuld- und Pfandverschreibungen vom 22sten Oktober 1840 resp: 6 ten April 1842 an den Dreiviertelspänner Weiberg Nr. assec 51 zu Naensen zugestanden haben, und wieweit derselbe der Herzoglichen Kammer-Direktion der Forsten zu Braunschweig die mir als Forstschreiber obliegende Dienstkaution bis zu dem Betrage von 1000 Talern als mein Bürge bestellt hat, laut gerichtlichen Dokuments vom 27ten Juni d. J. cedirt worden sind, so bestelle ich selbst mittelst derselben der Herzoglichen Kammer-Direktion der Forsten, die wegen des mir übertragenen Forstschreiberdienstes obliegende Kaution dergestalt, das ich der mehr genannten Behörde die oben genannten Hypothekforderungen zu insgesamt 1100 Taler, wovon ich bereits der Herzoglichen Baudirektion zu Braunschweig eine Kaution zu 300 Taler bestellt habe, bis zur Summe von achthundert Talern verpfände und Event: cedire, auch dieselbe ermächtige, sofern ihr aus meiner Dienstführung Ansprüche
Seite fehlt
Die obige Verpfändung und Event Cession in das betreffende Hypotheken-Register bei dem von dem p. Weiberg mir verpfändeten Hofe Nr. assec: 51 zu Naensen eingetragen wurde.
Urkundlich meiner eigenhändigen beglaubigten Unterschrift
Seesen, den 9ten August 1857 Der Forstschreiber A. B. Schlüter
Vorstehendes Kautions-Dokument ist von dem Herrn Forstschreiber Schlüter hierselbst eigenhändig unterschrieben, was von Amtsgerichtwegen damit attestiert wird. Seesen, den 9ten August 1857
Herzogliches Amtsgericht (L. S.) Wirek
Die mittelst vorstehenden Kautions-Dokuments vom 9ten August d. J. zu Gunsten der Herzoglichen Kammer, Direktion der Forsten der Herzoglichen Baudirektion zu Braunschweig, geschehen, dem Schuldner Johann Heinrich Weiberg zu Naensen laut Protokolls vom 12ten d. Mts. gerichtszeitig bekannt gemachte Verpfändung, resp. Cession der im obigen Dokumente bezeichneten, aus den Obligationen vom 22ten Oktober
Fortsetzung fehlt
Coutions- Dokument Copia
Nachdem mir von Herzoglicher Baudirektion zu Braunschweig die Auslöhnung der Baugelder für die Thüringische, Seesen-Goslarsche und für die Frankfurter Straße auf Königlich Hannoverschem und auf diesseitigem Gebiete im Wegebaustreite Seesen, desgleichen die Baurechnungsführung wegen der herrschaftlichen Gebäude Seesen und des Amtshofes zu Langelsheim übertragen worden ist, hat Herzogliche Kammer-Direktion der Forsten zu Braunschweig sich einverstanden damit erklärt, dass ich die mir wegen dieser geschätzte obliegende Kaution zu 300 Taler mittelst der Hypothekenforderungen zu 900 Taler, resp. 200 Taler bestelle, welche laut der gerichtlichen Schuld- und Pfandverschreibungen vom 22ten Oktober 1840 resp. 6ten April 1842 meinem Bruder, dem Amtgerichts-Registrator Ferdinand Schlüter zu Greene, an den Dreiviertelspänner Weyberg Nr. assec 51 zu Naensen zugestanden haben und womit derselbe die mir als Forstschreiber obliegende Kaution der Herzoglichen Kammer, Direktion der Forsten
Seite fehlt
Obige Verpfändung und event. Cession in das betreffende Hypotheken-Register bei dem von dem p. Weiberg mir verpfändeten Hofe Nr. assec. 51 zu Naensen eingetragen werde.
Urkundlich meiner eigenhändigen beglaubigten Unterschrift. Seesen, den 20ten Juli 1857 Der Forstschreiber A. B. Schlüter
Dass der Herr Forstschreiber Schlüter von hier vorstehendes Kautions-Dokument eigenhändig unterschrieben, wird damit attestiert. Seesen, den 20ten Julius 1857 Herzogliches Amtsgericht (L. S.) Wirck
Die mittelst vorstehenden Coutions-Documents vom 20ten Juli d. J. zu Gunsten der Herzoglichen Baudirektion und der Herzoglichen Kammer-Direktion der Forsten, zu Braunschweig geschehen, dem Schuldner Johann Heinrich Weiberg zu Naensen laut Protokolls vom 12ten d. Mts. gerichtsseitig bekannt gemachte Verpfändung, resp: Cession der, im obigen Dokumente bezeichneten, aus den Obligationen vom 22ten Oktober 1840
Ich bevollmächtige hiermit den Postverwalter Herrn Friedrich Koch in Greene, das von mir laut Obligation des Herzoglichen Amte Greene vom 7ten Januar 1835 dem Halbspänner Heinrich Weiberg in Naensen vorgeliehene Kapital von 300 Reichstalern: Conventions- Münze, welches ich jetzt dem selben gekündigt habe, Namens meiner in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren. Harburg, den 29ten Oktober 1836 Johanne Caroline Boschhorn, geb. Thilo
Comparentine, die Ehefrau des hier stationierten Musikus Traugott Boschhorn, Johanne Caroline, geborene Thilo hat vorstehende Vollmacht nach geschehener Vorlesung und Genehmigung ihres Inhalts, in Gegenwart meiner, des unterschriebenen Notars und der zu dieser Handlung requirierten Zeugen nämlich des hiesigen Kaufmanns Johann
Fortsetzung fehlt
Zu Nr. 713
Geschehen im Herzoglichen Amte Greene am 20. Februar 1844
Bz. M. benachrichtigt, sistierte sich der Dreiviertelspänner Johann Heinrich Weyberg aus Naensen und wurde demselben eröffnet, dass sein Gläubiger, der Amts-Registratur Schlüter hierselbst für seinen Bruder, den Forstschreiber Schlüter zu Hasselfelde, mit den von ihm, Comparenten Weyberg unterm 22. Oktober 1840 resp. 6. April 1842 ausgestellten Obligationen über 900 Talern pop? 200 Taler Courant Bürgschaft hinsichtlich der von dem gedachten Forstschreiber Schlüter zu bestellenden Dienstcaution von 1000 Talern geleistet und zu dem Ende jene Forderungen der Forstdirektion zu Braunschwein eventuell cediert habe. V. z. u. u. Heinrich Weiberg
In fidem Schröder, Actuar
Nr. 439 Copia
Demnach der Herr Verwalter Friedrich Götting zu Voldagsen das, durch vorstehende Obligation vom 11ten Februar 1843 verbrieften Capital von 900 Talern Courant gegen Vorausbedungenen und zugesicherte Zession mir am heutigen Tage bar ausgezahlt hat, ich auch von demselben wegen der fälligen Zinsen bis zum heutigen Tage befriedigt bin, so cedire ich demselben diese Obligation mit allen Rechten und Klagen um kann geschehen lassen, dass dieserhalb das Nötige in dem betreffenden Hypothekenbuche vermerkt wurde.
Greene, den 1sten Februar 1857 F. Schlüter, Registrator
Nachdem der Herr Registrator Ferdinand Schlüter hierselbst sich zu dem Inhalte vorstehender, von ihm durch Unterschrift vollzogenen Zession bekannt hat, ist die erwähnte Obligation vom 11ten Februar 1843 über 900 Talern Courant lautend, auf den Namen des Zessionars, Verwalters Friedrich Götting zu Voldagsen, im Hypothekenbuche für Naensen Band II Seite 419 umgeschrieben, was hiermit gerichtlich bescheinigt wird.
Greene, den 6ten Februar 1857 Herzogliches Braunschweigisches Amtsgericht (L. S.) von Grone
In fidem Copia Gehard S.
Eingetragen ins Gerichtshandelsbuch für Naensen, Band II Seite 149
Inhalte der vorstehenden, von ihm durch Unterschrift vollzogenen Zession sich bekannt hat, ist die erwähnte Obligation vom 12ten Juli 1845 über 150 Taler Courant lautend auf den Namen des Zessionars, Amtsschreibers August Henze hierselbst im Hypothekenbuche für Naensen Band II pag: 419, umgeschrieben, was hierdurch gerichtlich bescheinigt wird.
Greene, den 14ten April 1857 Herzogliches Braunschweigisches Amtsgericht (l. S.) Oehns
In fidem Copia Gehard Su..
Kosten:
Taxe der Eintragung der Cassion 3 ggl
Taxe der Bescheinigung der Cassion 8 ggl
Copialien der Quittung und Bescheinigung zu den Grundakten 2 ggl.
Beglaubigung 2 ggl
Siegel 2 ggl
Copialien der Quittung pp zum Gerichtshandlungsbuche 2 ggl.
Summa 19 ggl.
Nr. 169
Actum Im Herzoglichen Amte Greene, am 16ten Januar 1847
Es erschien der Dreiviertelspänner Weyberg aus Naensen und trug vor:
Der Zimmergesell Andreas Fischer zu Naensen will das Gebot, welches seine Frau im Verpachtungstermine am 27ten Oktober v. J. auf das Ackerstück von 50 Ruthen am ?Tiefen Wege? mit 3 Taler abgegeben, nicht genehmigen, wie derselbe auch hier beim Herzoglichen Amte bereits angezeigt hat, ich will dafür dieses Stück Landes selbst in Nutzung nehmen und bitte, das Nötige im Verpachtungsprotokolle zu bemerken. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Weiberg
In fidem Albrecht
In fidem copia Schröder, Actuar
Zimmermann, Brinckmann, Ernst Reinert, Hundertmark, Handzeichen XXX des Ernst Grothjahn, Ernst Christian Weiberg,
H. Steinhof, C. Markwort, Handzeichen XXX des Kleinköters Strohmeyer Nr. assec: 8, Handzeichen XXX des Häuslings Christian Strohmeyer, G. Bremer, Handzeichen XXX der Witwe Wienecke, Handzeichen XXX des Christian Meibohm,
Lürig, Handzeichen XXX des Häuslings Christian Bremer, Handzeichen XXX des Häuslings Rennemann, Brinckmann, Grote, Brinckmann, Handzeichen XXX der Hagenschen Ehefrau Nagel, Handzeichen XXX des Häuslings Christian, Weiberg sen.
In fidem Albrecht
Nr. 1858 Greene, den 24 September 1858
Nachdem der Forstschreiber Schlüter zu Seesen auf die Aufhebung seines bisherigen Coutionsverbandes gegen und resp. die Herzogliche Baudirektion angetragen und zu dem Ende beiden Behörden wegen der ihm übertragenen Kassenführungen auf anderem Wege Sicherheiten geleistet hat, so wollen wir hiermit auf die und unterm 9. August v. J. verpfändete Hypothekforderung des p. Schlüter an den Dreiviertelspänner Weiberg zu Naensen ausdrücklich verzichten. Wir übersenden demnach im Anschlusse
1) einen Obligation vom 22. Oktober 1840 über 900 Courant, ausgestellt von dem Dreiviertelspänner Weiberg in Naensen,
2) eine dergleichen desselben Schuldners vom 6. April 1842 über 200 rth. Courant
3) ein Cessionsdocument vom 27. Juni v. J. und
4) ein Coutionsdocument vom 9. August v. J. indem wir ersuchen, die durch das letztere Dokument geschehene Verpfändung der fraglichen Hypothek im Hypothekenregister von Naensen gefälligst löschen, wir solches geschehen, unter dem Coutionsdocumente bescheinigen, und dann die sämtlichen Anlagen dem Forstschreiber Schlüter retradwen zu wollen.
Herzogliche Baudirektion wird das Coutions-Document vom 20. Juli v. J. mit einer gleichen Verzichtleistung übersenden.
Braunschweig, den 17. September 1858 Herzoglich Braunschweig-Lüneburgsche Kammerdirektion der Forsten
Nr. 2774
Da der Schuldner als Eigentümer des, laut vorstehender, erst am 28ten September dieses Jahrs überreichter, notarieller Obligation vom 9ten Februar 1853 verpfändeten Hofes durch den Verlass Contract vom 10ten April 1834 legitimiert wird, so ist die bestellte Hypothek auf den beschriebenen Hof und Hypothekenbuchs für Naensen Band III Seite 204 mit folgenden Worten: Für dem Kaufmann Friedrich Hüter aus Greene aus der notariellen Obligation vom 9ten Februar 1853 ein Darlehn von
600 Taler Courant samt jährlichen Zinsen zu 4 pro Cent und etwaigen Kosten. Heute eingetragen und die überreichte beglaubigte Abschrift der Obligation qu: den betreffenden Grundakten beigelegt, zugleich auch Abschrift derselben in beglaubigter Form dem Gerichtshandelsbuche für Naensen Band II Seite 226 einverleibt. Da weder mit mir noch mit einem der kontrahierenden Teile in einem Verwandtschafts- oder Angehörigkeitsverhältnisse stehend, und sistierten sich sodann
1) der Kaufmann Herrn Heinrich Friedrich Hüter, angeblich 46 Jahre alt und
2) der Ackermann Johann Heinrich Weyberg aus Naensen und dessen Ehefrau Engel Justine Riemenschneider, angeblich
41 Jahre alt, mir sämtlich persönlich bekannt. Der Ackermann Weyberg trug nun vor: teils für empfangene Waren teils an aufgenommenen baren Geschäften sei er laut heute gehaltener Abrechnung dem mitgegenwärtigen Herrn Kaufmann Friedrich Heinrich Hüter 600 Taler Courant schuldig geworden. Da nun auf sein Ansuchen Herr Hüter sich bereit erklärt habe, ihm die gedachte Schuld gegen Verzinsung mit 4 % zu creditiren und als ein Darlehn auf Kündigung ferner zu belassen, so quittiere er aber den Empfang der Summe von 600 Taler Courant, teils durch Barzahlung teils durch Warenlieferung hierdurch bündigst, bekenne sich zum Schuldner des Herrn Kaufmann Friedrich Heinrich Hüter welcher solcher Summe von 600 Taler Courant, schreibe Sechshundert Taler Courant und verpflichte sich dieses Capital von heute angerechnet jährlich mit vier Prozent zu verzinsen und nach einer beiden Teile freistehenden 6-monatigen Kündigung bar auf einem Brette an seiner Herrn Gläubiger auszuzahlen. Zur Sicherheit wegen des gedachten Kapitales, der Zinsen und Kosten setze er sein sämtliches Vermögen zur allgemeinen Hypothek als Spezialpfand aber setze er damit seinen von seinem Vater, weiland Ackermann Andreas Weyberg Ostern 1833 übertragen erhaltenen zu Naensen Sub. Nr. Asses 51 belegenden Ackerhof mit allem Zubehör insbesondere etwa 86 Morgen Land, etwa 3 Morgen Garten und der dazu gehörigen Holzung, auch sei seine Ehefrau des Schuldners, Engel Justine geborene Riemenschneider, erklärte sich hierauf bereits die Bürgschaft für ihren Ehemann sowohl wegen des Kapitals der 600 Taler als auch des Zinsen und Kosten als Selbstschuldnerin zu übernehmen, beharrte bei dieser Erklärung auch, nachdem ihr durch mich die Vorrechte der Frauenzimmer, ins besondere der Ehefrauen in Beziehung auf Verbergungen umständlich auseinandergesetzt und bekannt gemacht waren, entsagt speziell dem privilegio dotis et illatorum, der authenticasi qua mulier und dem Senates Consulto Vellejano und hat diese Verbergung durch Ableistung des körperlichen Eides: ich gelobe und schwöre, dass ich im Falle einer Säumnis meines Ehemannes hinsichtlich der Berechtigung des abgedachten Kapitales von 600 Taler oder davon zu entrichtenden Zinsen oder zu zahlender Kosten ins besondere im etwaigen Falle meiner Insolvenz meines Ehemannes mich der mir als Ehegattin zustehenden gesetzlichen Vorrechte in Beziehung auf Illaten so wenig als der den Frauen und Ehegattinnen durch die Gesetze verliehenen Einreden gegen Bürgschaften bedienen, sondern die Forderung des Herrn Kaufmanns Hüter nötigenfalls sogar mit meinem eigenen Vermögen und als Selbstschuldnerin berichtigen will, so wahr mir Gott bestärkt. Der Ackermann Weyberg erklärte noch, dass er die Kosten dieser Obligationsaufnahme nebst dem Stempel und Ausfertigung allein übernehme und wurde zugleich von ihm und seiner Ehefrau bemerkt, dass sie, wenn Herr Hüter die Eintragung der bestellten Hypothek in das Hypothekenregister von Naensen verlangen sollte, solche gestatten wollten. Herr Kaufmann Friedrich Heinrich Hüter acceptierte hier nächst das ihm gegebene Schuldbekenntnis die ihm bestellte Hypothek und geleistete Bürgschaft bestens und bat um beglaubigte Ausfertigung dieser Urkunde, womit da von keinem Teile Weiteres vorzutragen war, das Protokoll nach vorgängiger in Gegenwart der Zeugen und Contrahenten geschehenen Verlesung und allseitig erfolgter Genehmigung geschlossen und unterschrieben ist wie folgt.
Heinrich Weiberg, Engel Justine Riemenschneider, H. F. Hüter, Fr. August Koch als Zeuge, Heinrich Rittgerodt als Zeuge
Carl Wilhelm Stegmann, Herzoglich Braunschweiglicher Notar zu Gandersheim
Die wörtliche Übereinstimmung vorstehender Abschrift mit dem Originale wird hiermit bescheinigt
Gandersheim dem 11ten Februar 1853 Carl Stegmann, Herzogl. Braunschweigischer Notar zu Gandersheim
Ite Ausfertigung, Notariat Register vom Jahre 1853 Pag. 1 ? 6
Geschehen zu Gandersheim im Hause Nr. ass. 205 daselbst am 28ten November 1855
Vor mir dem unterschriebenen durch Herrn Kaufmann Hüter in Greene requirierten Herzoglichen Braunschweigischen Notar Carl Wilhelm Stegmann hierselbst und in Gegenwart der adhibirten, gleichfalls besonders ersuchten Zeugen, des Schneidermeisters Ferdinand Heuer und des Zeugmachers Ludwig Emmermann von hier, resp. 33 und 29 Jahre alt, erschienen.
1) Der schon genannte Requirant, Herr Kaufmann Heinrich Friedrich Hüter aus Greene, 49 Jahre alt,
2) der Ackermann Johann Heinrich Weiberg aus Naensen, 52 Jahre alt und
3) dessen Ehefrau Engel Justine, geborene Riemenschneider, 44 Jahre alt und baten um Aufnahme einer Obligation und Hypothekverschreibung. Da nun die Comparenten weder zu mir, dem Notar, nach ihrer und der adhibirten Zeugen Versicherung zufolge zu diesen in einem Angehörigkeitsverhältnisse stehen, so war die Aufnahme des fraglichen Dokumentes unbedenklich und wird bemerkt, dass auch zwischen mir und den Zeugen ein Angehörigkeitsverhältnis nicht stattfindet.
Der Ackermann Weiberg trug nun vor: Infolge gehaltener Abrechnung sey er dem Kaufmann Hüter teils für empfangenen Waren, teils für geleistete Vorschüsse und Zinsen auf das laut Obligation vom 9ten Februar 1853 von demselben erhaltene Darlehn zu 600 Taler von Neuem 400 Taler schuldig geworden und habe sich Herr Hüter auf sein Ansuchen bereit erklärt ihm auch diese Schuld gegen jährliche Verzinsung mit 4 Prozent zu ireditiren und als Darlehn auf Kündigung zu belassen. Demnach Quittirer über ein Darlehn von Vierhundert Talern hierdurch bündigst, bekenne sich zum Schuldner des Herrn Hüter hinsichtlich der gedachten Summe und verpflichtet sich, das Capital der 400 Taler vom 1ten Januar künftigen Jahres 1856 angerechnet jährlich mit vier Prozent zu verzinsen und nach einer beiden Teilen freistehenden 6-monatlichen Kündigung bar und auf einem Brette an seinen Herrn Gläubiger auszuzahlen. Zur Sicherheit wegen des gedachten Kapitals, der Zinsen und etwaigen Kosten setze er sei sämtliches Vermögen zur allgemeinen Hypothek, als Speuialpfand? aber seinen von seinem Vater, weiland Ackermann Andreas Weiberg, Ostern 1833 übertragen erhaltenen zu Naensen Sub. Nr. ass. 51 belegenen Ackerhof mit allem Zubehör, insbesondere etwa 86 Morgen Landes, 3 Morgen Wiesen und 3 Morgen Garten, auch sei seine mitgegenwärtige Ehefrau bereit sich für ihn zu verbürgen. Die Comparentin, Weibergsche Ehefrau bestätigte diese Angabe, erklärte, dass sie die Bürgschaft für ihren Ehemann wegen das Kapitals der 400 Talern nebst Zinsen und Kosten als Selbstschuldnerin übernehmen wolle und beharrte dabei auch, nachdem ihr durch mich die Vorrechte der Frauenzimmer in Lozin trug auf Verbürgungen, das ?Slelt? Vellejanum?: die Authentica si qua mulier und das Privilegium dotis et illatorum, gehörig bekannt gemacht worden, verpflichtete sich demnach das mehrgedachte Kapital, falls ihr Ehemann in dessen Rückzahlung säumig seye sollte, ohne alle Einreden als eine eigenen Schuld zu bezahlen und entsagte hierauf den angeführten Rechtswohltaten mittelst Abstattung eines körperlichen Eides. Der Ackermann Weiberg erklärte noch, dass er die Kosten dieser Obligation nebst Stempel und Anfertigung allein übernehme und verpflichtete er sich zugleich mit seiner Ehefrau ferner auch die Eintragung der bestellten Hypothek in das Hypothekenregister von Naensen auf seine Kosten vornehmen lassen zu wollen, wenn Herr Hüter solches verlangen würde. Der Herr Kaufmann Hüter akzeptierte das ihm gegebene Schuldbekenntnis, dir bestellte Hypothek und geleistete Bürgschaft bestens und bat um beglaubigte Ausfertigung dieser Urkunde, wonach , da von keinem Teile etwas weiter vorzutragen war, das Protokoll in Gegenwart der Zeugen und der Kontrahenten vollständig vorgelesen und nach erfolgter allseitiger Genehmigung unterschrieben ist, wie folgt: H. F. Hüter, Weiberg, Engel Justine Riemenschneider, Ferdinand Heuer als Zeuge, Friedrich Emmermann als Zeuge
Carl Wilhelm Stegmann, Herzoglich Braunschweigscher Notar zu Gandersheim
H. F. Hüter, Weiberg
Eine örtliche Übereinstimmung dieser Ausfertigung mit dem Originale wird hiermit bescheinigt
Gandersheim am 1ten Dezember 1855 Carl Wihelm Stegmann, Herzogl. Braunschweigischer Notar zu Gandersheim
Register von 1855 pag. 15 ? 19 I Abschrift.
Nr. 2775
Da der Schuldner als Eigentümer des, laut vorstehender, erst am 28ten September dieses Jahres überreichter notarieller Obligation vom 28ten November 1855 verpfändeten Hofes durch den Verlasskontrakt vom 10ten April 1834 legitimiert wird, so ist die bestellte Hypothek auf den beschriebenen Hof im Hypothekenbuche für Naensen Band III Seite 204 mit folgenden Worten: ?Für den Kaufmann Friedrich Hüter zu Greene aus der notariellen Obligation vom 28ten November 1855 ein Darlehn von 400 Talern Courant samt jährlichen Zinsen zu 4 Prozent und etwaigen Kosten.?
Heute eingetragen, und die überreichte beglaubigte Abschrift der Obligation qu. Den betreffenden Grundakten beigelegt, zugleich auch Abschrift derselben in beglaubigter Form dem Gerichtshandlungsbuche für Naensen Band II Seite 232 einverleibt.
Urkundlich des hierunter gedruckten Gerichtssiegels und der ebengesetzten Namensunterschrift
Greene, den 1ten Oktober 1858 Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Amtsgericht v. Grone
Nr. 2011 beim Amtsgericht Nr. 1363
Zu wissen sei hiermit, dass heute vor hiesigen Herzoglichem Amtsgerichte folgende Schuld- und Hypothekverschreibung aufgenommen ist:
Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene am 6ten Juli 1858
Gegenwärtig Herr Amtsrichter von Grone
Es erschienen nach vorgängiger Anmeldung:
1) Der Halbspänner Heinrich Ahlswede aus Mitthal,
2) der Dreiviertelspänner Heinrich Weiberg mit seiner Ehefrau Engel Justine, geb. Riemenschneider aus Naensen
3) der Verwalter Friedrich Götting aus Voldagsen
4) der Amtsschreiber August Henze von hier
5) der Leibzüchter Christian Brinckmann aus Naensen
6) der Seifenfabrikant David Meyersfeld aus Einbeck und
7) der Amtszimmermeister Friedrich Husung von hier
und trug der Dreiviertelspänner Heinrich Weiberg vor:
Zur Abtragung verschiedener Hypothek und anderer Schulden, sowie zur Bestreitung der Kosten des Neubauers eines Wohnhauses auf seinem Hofe, bedürfe er eines Anlehns von 6000 Talern.
Da nun der anwesende Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Mitthal, diese Summe ihm vorzuleihen versprochen und so eben vor Gericht mit Sechstausend Talern Counrant an ihn bar ausgezahlt habe, so quittiere er, unter Entsagung der Einreden des nicht empfangenen oder zu seinem Nutzen oder den angegebenen Zwecken nicht verwandten Geldes, über dessen richtigen Empfang hiermit bestens und verspreche, das Kapital nach einer beiden Teilen freistehenden, halbjährigen Kündigung bar in unzertrennter Summe und in der vorgedachten Münzsorte gegen Auslieferung dieser Originalobligation und Ausstellung einer bündigen Quittung an den Gläubiger zurückzuzahlen bis dahin aber vom heutigen Tage an jährlich mit vier Prozent in einjährigen Abträgen zu verzinsen. Zur Sicherheit wegen Kapital, Zinsen und etwaiger Kosten setze er sein gesamtes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen zur allgemeinen, zur besondern Hypothek aber den ihm mittelst Hofverlasskontrakts vom 10ten April 1834 übertragenen zu Naensen unter Nr. ass. 51 belegenen Dreiviertelspännerhof nebst allen Zubehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten, damit ein und solle bei etwa säumiger Zahlung, Gläubiger wegen Kapitals, Zinsen und Kosten an die speziell verpfändeten Grundstücke, sowie an sein gesamtes übriges Vermögen, nach freier Wahl sich halten und daraus auf dem kürzesten Wege Rechtens seine Befriedigung suchen können, zu welchem Zwecke dieser Urkunde akzeptorische Wirkung damit beigelegt werde.
Hier nächst erklärte die gegenwärtige Ehefrau des Schuldners, wie sie zu desto größerer Sicherheit des Gläubigers für ihren Ehemann wegen des gedachten Anlehns der 6000 Talern Courant nebst Zinsen und etwaigen Kosten damit sich verbürgen und denjenigen Rechtswohltaten eidlich entsagen wolle, welche der Gültigkeit dieser Bürgschaft entgegenstehen könnten.
Nachdem derselben hierauf die Bestimmungen des Senates Consultum Vellejanum und der Authentica si qua mulier Codices ad Senates Consutum Vellejanum, imgleichen das Privilegium dotis et illatorum gehörig verständigt worden, leistete dieselbe darauf Verzicht und schwur den Entsagungseid körperlich aus. Der Halbspänner Heinrich Ahlswede erkannte die Richtigkeit des vorstehenden Anlehnskontrakts, akzeptierte die ihm erteilte Quittung, bestellte Hypothek und geleistete Bürgschaft bestens, und baten hierauf beide Teile um Ausfertigung dieser Schuld- und Hypothekverschreibung auf um Eintragung der bestellten Spezialhypothek ins Hypothekenbuch für Naensen auf seine, des Schuldners Kosten. Hier nächst zahlte der Dreiviertelspänner Heinrich Weiberg dem erhaltenen Darlehn der 6000 Taler:
1) an den Seifenfabrikanten David Meyerfeld aus Einbeck, gegen Rückgabe der, von dem g. Weiberg ausgestellten fünf
verschiedenen Wechsel, den durch dieselben verbrieften Gesamtbetrag zu 825 Taler samt den berechneten Verzugszinsen
vom 24ten Juni dieses Jahres an bis jetzt zu 1 Taler 8 Guthegroschen 6 Pfennige.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: D. Meyersfeld
2) an den Verwalter Friedrich Götting aus Voldagsen das durch die Obligation vom
Latus = 826 Taler 8 Guthegroschen 6 Pfennige.
11ten Februar 1843 und das Cessions-Document vom 1ten Februar 1857 verbriefte Darlehnkapital zu 900 Taler
samt den Zinsen vom 1ten Februar 1857 bis Ende Juli 1858 zu 54 Taler gegen Rückgabe der erwähnten Verbriefung und
Einwilligung in die Löschung der Hypothek. Latus = 954 Taler
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben F. Götting
Erhalten 954 Taler F. Götting
3) an den Amtsschreiber August Henze von hier das durch die Obligation vom 12ten Juli 1845 und die Zession vom
6ten April 1857 verbriefte Darlehnkapital von 150 Taler Courant samt den Zinsen vom 12ten Juli 1857 bis dahin 1858 zu
6 Taler gegen Rückgabe der vorerwähnter Verbriefung und Einwilligung in die Löschung der Hypothek
Erhalten 156 Taler G. A. Henze
Latus 1936 Taler 8 Guthegroschen 6 Pfennige
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben G. H. Henze
4) an den Leibzüchter Christian Brinkmann aus Naensen das durch die Obligation vom 29 ten Dezember 1855 verbriefte
Darlehnkapital von 125 Taler samt den Zinsen vom 1ten Oktober 1857 bis heute zu 3 Taler 18 Guthegroschen gegen
Rückgabe der bezeichneten Obligation und Einwilligung in die Löschung der bestellten Hypothek
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Brinckmeyer
Erhalten 128 Taler 18 Guthegroschen Brinckmeyer
5) an den Amtszimmermeister Friedrich Husung von hier den accordirten Lohn für vollständige Errichtung des neuen
Wohnhauses auf dem Weibergschen Hofe, incl. des erforderlichen Holzes und der Arbeit mit 955 Taler
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Husung
Erhalten 955 Taler F. Husung
Latus: 3020 Taler 2 Guthegroschen 6 Pfennige
aus, und quittierten die Empfänger am Rande des Protokolls. Ferner händigte der g. Weiberg zur Tilgung der, durch die Obligationen vom 6ten April 1842 ex jure cesso vom 27ten Juni 1857 und resp. vom 22ten Oktober 1840 ex jure cesso vom 27ten Juni 1857 zu Gunsten des Forstschreibers Schlüter zu Seesen verbrieften Kapitals zu resp. 200 Taler und 900 Taler die
Summe von 1100 Taler
an den Halbspänner Ahlswede aus, weil die betreffenden Dokumente für jetzt nicht herbeizuschaffen standen, gegen die Verpflichtung, demnächst die beregten Kapitalien gegen Rückgabe der bezeichneten Dokumente an den Gläubiger abzutragen und behielt daher der g. Weiberg nach Leistung der vorstehenden Zahlungen 1879 Taler 21 Guthegroschen 6 Pfennige
welche derselbe mit sich nahm Summe 6000 Taler
Schließlich ermächtigte der Schuldner den Erheber seiner Pachtgelder, von letzterer die schuldig werdenden Zinsen an seinen Gläubiger unmittelbar gegen Quittung auszuzahlen und verpflichtete sich zugleich diese Ermächtigung ohne Zustimmung des Gläubigers nicht zurückzunehmen, widrigen Falls der Gläubiger befugt sein solle das Kapital ohne Weiteres gekündigt anzusehen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Heinrich Ahlswede, Weiberg, Engel Justine Weiberg
Zur Beglaubigung F. Schlüter, Registrator
Vorstehende Schuld und Hypothekverschreibung ist, da der Schuldner als Eigentümer des verpfändeten Hofes durch die betreffenden Grundakten legitimiert wird, für den Gläubiger ausgefertigt, nachdem die bestellte Hypothek auf den beschriebenen Hof im Hypothekenbuche für Naensen Band III Seite 203 mit folgenden Worten:
Für den Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Mitthal aus der Obligation vom 6ten Juli 1858 ein Darlehn von 6000 Taler Courant samt jährlichen Zinsen zu 4 Prozent und etwaigen Kosten ? heute eingetragen auch beglaubigte Abschrift der Urkunde dem Gerichtshandlungsbuche für Naensen Band II Seite 201 einverleibt worden.
Urkundlich des hierunter gedruckten Gerichtssiegels und der nebengesetzten Namensunterschrift
Greene, den 7ten Juli 1858 Herzogliches Braunschweig-Lüneburg?sche Amtsgericht von Groe
Der Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Mitthal hat laut Protokolls vom heutigen Tage der Forstschreiber Schlüter zu Seesen wegen der durch die Obligationen vom 6. April 1842 und ---? 22. Oktober 1840 ex --? anno vom 27 Juni 1857 verbrieften Kapitalien zu asp? von 200 Taler und 900 Taler Courant mit denjenigen 1100 Taler Courant, welche de p. Ahlswede laut Protokolls vom 6. Juli 1858 zu Abtragung dieser Schuldkapitale vom Schuldner erhalten, auch wegen der Zinsen vollständig befriedigt und sind die durch jene Verbriefungen constituirten Hypotheken, nach dem die Originalobligationen Zurecht gegeben, im betreffenden Hypothekenbuche gelöscht, was hiermit bescheinigt wird.
Greene, den 16. Oktober 1858 Herzogliches Amtsgericht von Grone
taxe 10 ggl Schlüter
Akte: Nds. Staatsarchiv Wolfenbüttel 47 Neu Gr. 6 Nr. 96
Geschehen im Herzoglichen Amte Greene, den 21ten Dezember 1844
Praehens: ich, der unterschriebene Actuar, im Auftrage des anderweit beschäftigten Herrn Justizamtmanns Albrecht
Auf vorgängige Anmeldung erschienen:
1) der Herr Amts-Registrator Ferdinand Schlüter, von hier und
2) der Dreiviertelspänner Johann Heinrich Weiberg, aus Naensen, und trug der Letztere vor:
Er habe sich veranlasst gesehen, den größten Teil seiner Hofsländerei vom Jahre 1836 an zu verpachten, auch einen Teil seiner Hofs-Inventarien und Feldfrüchte meistbietend zu verkaufen, die deshalb fällige Geld-Erhebung aber dem Herrn Amts- Registrator Schlüter zu übertragen, von welchem solche seither auch fortgesetzt besorgt sei. Wie er nun durch eine Privat-Berechnung mit seinen genannten Mandatar die Überzeugung gewonnen, dass er an denselben aus der bezeichneten Geschäftsführung rücksichtlich der Vergangenheit Ansprüche nicht mehr zu machen, dieser vielmehr die vereinnahmten Gelder teils an ihn selbst und teils an seine Gläubiger pp. Wieder ausgezahlt habe; so erkenne er solches auf den Wunsch des Herrn Amts-Registrators Schlüter zu dessen Sicherstellung gegen etwaige fernere Ansprüche unter ausdrücklicher Verzichtleistung auf dieselben wohlüberlegt damit an, und bitte er demselben glaubhafte Ausfertigung dieses Protokolls auf seine des Comparenten Kosten zugehen zu lassen. Der Herr Amts-Registrator Schlüter acceptirte die Erklärungen, das Anerkenntnis und die eventuelle Entsagung des Mitcomparenten Weiberg bestens und trat dessen Antrage bei.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Weiberg, Schlüter
In fidem F. Schröder, Actuar
Geschehen in Freundschen Kruge zu Naensen, wegen Herzoglichen Amts Greene am 27ten October 1846
Gegenwärtig:
Ich, der Justiz-Amtmann Albrecht
In dem, auf heute zur Verpachtung der zum Dreiviertelspännerhofe des Heinrich Weyberg hierselbst gehörigen Grundstücke angesetzten Termine, zu dem der Seitwärts benannte Beamte hierher sich begeben, erschien der genannte Weyberg in Assistenz seines Rechnungsführers, Registrators Schlüter von Greene, und bat mit der Verpachtung zu verfahren.
Nachdem hierauf den in großer Anzahl erschienenen Pachtlustigen die bereits zu den Akten eingereichten Pacht-Bedingungen durch Verlesung eröffnet worden, wurden die einzelnen Pacht-Parcelen zur Verpachtung gestellt und gaben diejenigen Pächter die höchsten Gebote darauf ab, welche in dem Sub litt: B. angeschlossenen Verzeichnisse aufgeführt sind.
Der Verpächter erklärte, dass er sämtliche Höchstbietenden mit Ausnahme des Großköters Christian Brinkmann ad Nr. 45, den Zuschlag auf deren resp. Gebote damit erteile, dem p. Brinkmann aber die Hälfte des Hürdeschlages, also 4 Nächte zu 4 Taler 7 ggl. überlassen und gestatten wolle, dass dieser in jedem Jahre zuerst diese 4 Nächte nutze.
Die Höchstbietenden acceptirten diese Erklärung und war insbesondere der Großköter Brinkmann mit der Überlassung der Hälfte des Hürdeschlags zufrieden. Pächter haben hier nächst diesem nochmals vorgelesenen Protokoll und zugleich mit demselben den Inhalt des anliegenden Verzeichnisses, welches rücksichtlich jedes einzelnen Höchstgebotes den resp.
Pächtern nochmals eröffnet ist, zur Genehmigung unterschrieben, resp. unterzeichnet:
F. Denecke, Falck, Zimmermann, Brinkmann, Ernst Reinert, Hundertmark, Handzeichen +++ des Ernst Grotjahn
Ernst Christian Weinberg, Heinrich Steinhof , Ernst Marckwort, C. Marckwort, Schlimme, Heise, Handzeichen +++ des Kleinköters Strohmeyer (Nr. assec 8), Handzeichen +++ des Häuslings Christian Strohmeyer, Ch. Bremer,
Handzeichen +++ der Witwe Wieneke, Handzeichen +++ des Christian Meibom, Lürig,
Handzeichen +++ des Häuslings Christian Bremer, Handzeichen +++ des Häuslings Rennemann, Brinckmann, Grote,
Brinkmann, Handzeichen +++ der Hageschen Ehefrau Nagel, Handzeichen +++ des Häuslings Christian Weinberg sen.
In fidem Albrecht
Actum im Herzoglichen Amte Greene am 16ten Januar 1847
Es erschien: der Dreiviertelspänner Weiberg aus Naensen und trug vor: Der Zimmergesell Andreas Fischer zu Naensen will das Gebot, welches seine Frau im Verpachtungs-Termine am 27ten Oktober v. J. auf das Ackerstück von 50 Ruthen am tiefen Wege mit 3 Taler abgegeben, nicht genehmigen, wie derselbe auch hier beim Herzoglichen Amte bereits angezeigt hat, ich will daher dieses Stück Landes selbst in Nutzung nehmen und bitte, das Nötige im Verpachtungs-Protokolle zu bemerken.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. Weiberg In fidem Albrecht
Bedingungen, welche bei der Verpachtung der Länderei des Dreiviertelspänners Heinrich Weyberg zu Naensen zum Grunde zu legen §1
Die Verpachtung geschieht auf zwölf hintereinander folgende Jahre von Michaelis 1847 bis dahin 1859 §2
Der Zuschlag wird auf drei Tage vorbehalten, kann jedoch den Umständen nach auch sofort nach Beendigung des Termins erteilt werden. §3
Die Pachtgelder werden in Preußischen Courant, nicht unter 4 ggl. in Stücken, auf Michaelis jeden Jahrs, also Michaelis 1848 zum ersten Male, an den Amtsregistrator Schlüter zu Greene entrichtet und findet eine Vorenthaltung oder Kompensation des Pachtgeldes, weder wegen Gegenforderungen noch aus irgend einem andern Grunde statt. Jedoch steht es dem Verpächter frei, bei eintretender Unsicherheit des Pächters, das Pachtgeld schon vor der Ernte zu fordern und sich an die Früchte auf dem verpachteten Lande zu halten. §4
Bleibt der Pächter mit der Bezahlung des Pachtgeldes über vier Wochen im Rückstande, so ist er des Pachtrechts verlustig und das Pachtland desselben wird auf seine Gefahr und Kosten anderweit verpachtet, ohne dass der säumige Pächter auf ein etwa herauskommendes höheres Pachtgeld Ansprüche machen könnte. §5
Eine Afterverpachtung findet ohne Zustimmung des Verpächters nicht statt. §6
Die Länderei wird dem
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Verzeichnis der von dem Hofe des Dreiviertelspänner Heinrich Weyberg zu Naensen zu verpachtenden Parzellen
Feld und Wanne nach der Feldbeschreibung, Feldnummer, Größe nach der Feldbeschreibung in Morgen, Ruthen, Namen der Pächter mit Wohnort, Höchstes Gebot für ein Jahr in Taler, Guthegroschen und Pfennige
Winterfeld
3te Wanne:
1) In den Bruchäckern, Feldnummer 2, zwischen Steinhof, Größe: 1 Mg. 5 Rth, in eigene Benutzung genommen
4te Wanne
2) beim Brunser Wege, Feldnummer 3, zwischen Falke und eigener Länderei, Größe: 60 Rth. von einem Stücke zu 5 Mg.
70 Rth, Pächter: Wegewärter Denecke aus Naensen, Höchstgebot: 3 Th. 18 ggl.
3) daselbst, Feldnummer 3, Nachbarn sind: zwischen Henze und eigener Länderei, Größe: 2 Mg. 65 Rth., dasgleiche aus der
Hand verpachtet
4) daselbst, Feldnummer 3, Nachbarn sind: dieselben, das zweite Stück, Größe: 2 Mg. 65 Rth., desgleichen
5te Wanne
5) über den Mittels Köpfen, Feldnummer 14, Nachbarn sind: Reuß und Falke, Größe: 50 Rth., Pächter: Ackermann Falke
Höchstgebot: 2 Taler 20 ggl.
6te Wanne
6) im Mittelfeldskampe, Feldnummer 13, Nachbarn sind: Reuß und Binnewies, Größe: 45 Rth., Pächter: Häusling Ernst
Zimmermann Höchstgebot: 2 Taler 14 ggl.
8te Wanne
7) am Bruchenbusche, Feldnummer18, Nachbarn sind: Christian Brinckmann Größe: 1 Mg. 45 Rth., } 2 Morgen aus der
Hand verpachtet (Nr. 7 + Nr. 8 sind 2 Mg 90 Ruthen zusammen)
8) daselbst, Feldnummer 18, Nachbarn sind: Markwort, Größe: 1 Mg. 45 Rth., } 90 Ruthen aus der
Hand verpachtet
Sommerfeld
5te Wanne
9) auf der Kuhle, Feldnummer 4, Nachbarn sind: Falke und Schulland, der erste Teil am Schullande, Größe: 1 Mg. 9 Rth.,
von einem Stücke zu 5 Mg. 45 Rth., Pächter: aus der Hand verpachtet
10) daselbst, Feldnummer 4, Nachbarn sind: Falke und Schulland, der zweite Teil, Größe: 1 Mg. 9 Rth., von einem Stücke
5 Mg. 45 Rth., Pächter: aus der Hand verpachtet
11) daselbst, Feldnummer 4, Nachbarn sind: Falke und Schulland, der dritte Teil, Größe: 1 Mg. 9 Rth., von einem Stücke
5 Mg. 45 Rth., Pächter: Kuhhirte Brinkmann aus Naensen, Höchstgebot: 5 Taler 10 ggl.
12) daselbst, Feldnummer 4, Nachbarn sind: Falke und Schulland, der vierte Teil, Größe: 1 Mg. 9 Rth., von einem Stücke
5 Mg. 45 Rth., Pächter: Häusling Ernst Zimmermann aus Naensen, Höchstgebot: 5 Taler 14 ggl.
13) daselbst, Feldnummer 4, Nachbarn sind: Falke und Schulland, der fünfte Teil, Größe: 1 Mg. 9 Rth., von einem Stücke
5 Mg. 45 Rth., Pächter: Brinksitzer Ernst Reinert aus Naensen, Höchstgebot: 5 Taler 18 ggl.
9te Wanne
14) Erzhäuser Wege, Feldnummer 13, Nachbarn sind: Halbspänner Brinckmann und Christian Brinkmann von Naensen ab
das erste Stück, Größe: 86 2/3 Rth., von einem Stücke 2 Mg. 20 Rth., Pächter: Anbauer Christian Hundertmark aus
Naensen, Höchstgebot: 2 Taler
15) daselbst, Feldnummer 13, Nachbarn sind: Halbspänner Brinckmann und Christian Brinkmann von Naensen ab
das erste Stück, Größe: 86 2/3 Rth., von einem Stücke 2 Mg. 20 Rth., Pächter: Chaussenwärter Denecke
Naensen, Höchstgebot: 2 Taler
16) daselbst, Feldnummer 13, Nachbarn sind: Halbspänner Brinckmann und Christian Brinkmann von Naensen ab
das erste Stück, Größe: 86 2/3 Rth., von einem Stücke 2 Mg. 20 Rth., Pächter: Häusling Ernst Grotjahn aus
Naensen, Höchstgebot: 1 Taler 20 ggl.
11te Wanne
17) am Ziegenbusche, Feldnummer 2, Nachbarn sind: Falke und Pfarrland, Größe: 1 Mg. 5 Rth., Pächter: aus der Hand
verpachtet
12te Wanne
18) auf den Dreierschen, Feldnummer 8, Nachbarn sind: Christian Henze und Pfarrland, Größe: 1 Mg. 15 Rth. Pächter: aus der
Hand verpachtet
13te Wanne
19) auf den güldenen Stücken, Feldnummer 17, Nachbarn sind: Ernst Binnewies und Reuß, von Naensen, Größe: 1 Mg.
25 Rth. von einem Stücke zu 2 Mg. 50 Rth. Pächter: Häusling Christian Weiberg, jun. aus Naensen,
Höchstgebot: 6 Taler
20) daselbst, Feldnummer 17, Nachbarn sind: Ernst Binnewies und Reuß, von Naensen, Größe: 1 Mg.
25 Rth. von einem Stücke zu 2 Mg. 50 Rth. Pächter: Häusling Heinrich Steinhof aus Naensen,
Höchstgebot: 5 Taler 22 ggl.
17te Wanne
21) an den Kalten Stücken, Feldnummer 25, Nachbarn sind: Nienstedt und Henze von Naensen, Größe: 1 Mg.
30 Rth. Pächter: Anbauer Ernst Markworth aus Naensen, Höchstgebot: 4 Taler 6ggl.
22) daselbst, Feldnummer 32, Nachbarn sind: H. Reinert und Pfarrland von Naensen, Größe: 1 Mg.
25 Rth. von einem Stücke zu 3 Mg. 20 Rth. Pächter: Häusling Ernst Grotjahn aus Naensen,
Höchstgebot: 3 Taler 90 ggl.
(Nr. 22 und Nr. 23 sind zusammen 3 Morgen 20 Ruthen)
23) daselbst, Feldnummer 32, Nachbarn sind: H. Reinert und Weyberg von Naensen, Größe: 2 Mg.
20 Rth. von einem Stücke zu 3 Mg. 20 Rth. Pächter: aus der Hand.
18te Wanne
24) am Südberge, Feldnummer 22, Nachbarn sind: Wienecke und Friedrich Strohmeyer von Naensen, Größe: 1 Mg.
110 Rth. Pächter: Witwe des weil. Großköters Wienecke aus Naensen Höchstgebot: 4 Taler 12 ggl.
19te Wanne
25) über dem Sülter, Feldnummer 7, Nachbarn sind: Heinrich Reinert und Witwe Brinkmann von Naensen, Größe: 2 Mg.
30 Rth. Pächter: Anbauer Christian Markworth aus Naensen Höchstgebot: 4 Taler 2 ggl.
Brachfeld
2te Wanne
26) in der Feldscheide, Feldnummer 15, Nachbarn sind: Witwe Brinkmann und Brinksitzer Reinert von Naensen, Größe: 2 Mg.
60 Rth. Pächter: Anbauer Halbspänner Heinrich Schlimme aus Naensen Höchstgebot: 9 Taler 2 ggl.
27) daselbst, Feldnummer 23, Nachbarn sind: Heinrich Brinkmann und Kleinköter Brinkmann von Naensen, Größe: 1 Mg.
45 Rth. Pächter: Häusling Heinrich August Heise von Naensen, Höchstgebot: 2 Taler 16 ggl.
3te Wanne
28) am Lahn, Feldnummer 1, Nachbarn sind: Christian Steinhof und der Weg von Naensen, Größe: 80 Rth. Pächter: aus der
Hand verpachtet
29) daselbst, Feldnummer 11, Nachbarn sind: Brinksitzer Reinert von Naensen, Größe: 45 Rth. Pächter: Kleinköter Christian Strohmeyer von Naensen (Nr. assec: 8), Höchstgebot: 1 Taler
4te Wanne
30) bei dem tiefen Wege, Feldnummer 1, Nachbarn sind: an Wienecken von Naensen, Größe: 1 Mg. 35 Rth. Pächter: Häusling
Christian Strohmeyer von Naensen, Höchstgebot: 6 Taler 16 ggl.
31) daselbst, Feldnummer 10, Nachbarn sind: zwischen Leifold und dem Pfarrlande von Naensen, Größe: 50 Rth.
Pächter: Häusling Zimmergesellen Fischer Frau von Naensen, Höchstgebot: 3 Taler. Dieses Stück wird der Verpächter
selbst in Nutzung nehmen (cf. Protokoll vom 16. Januar 1847)
6te Wanne
32) auf den Steinäckern, Feldnummer 18, Nachbarn sind: Falke und Witwe Brinkmann von Naensen, Größe: 1 Mg. 10 Rth.
Pächter: Anbauer, Rademacher Christian Bremer von Naensen, Höchstgebot: 6 Taler.
7te Wanne
33) vor dem Ahlenbeeke, Feldnummer 8, Nachbarn sind: Falke und Heinrich Binnewies von Naensen, Größe: 65 Rth.
Pächter: Schuhmacher Meibohm von Naensen, Höchstgebot: 4 Taler 2 ggl.
9te Wanne
34) zwischen dem Ammerwege, Feldnummer 7, Nachbarn sind: Heinrich Brinkmann und Binnewies von Naensen,
Größe: 85 Rth. Pächter: Bäcker Lührig von Naensen, Höchstgebot: 4 Taler.
11te Wanne
35) auf dem Bückhorn (Sohläcker), Feldnummer 11, Nachbarn sind: Ernst Henze und Pfarrland von Naensen,
Größe: 1 Mg. 10 Rth. Pächter: Häusling Jürgen Christian Bremer von Naensen, Höchstgebot: 2 Taler. 6 ggl.
13te Wanne
36) in der kleinen Dehne (Reinstedtsberg), Feldnummer 8, Nachbarn sind: Weber und Bremer von Naensen,
Größe: 1 Mg. 60 Rth. Pächter: Häusling Heinrich Rennemann von Naensen, Höchstgebot: 6 Taler. 10 ggl.
14te Wanne
37) in der großen Dehne (Dehnehals), Feldnummer 10, Nachbarn sind: Christian Strohmeyer und Angerstrich von Naensen,
Größe: 1 Mg. 80 Rth. Pächter: aus der Hand verpachtet } (zusammen mit Nr. 37 bis Nr. 40 = 5 Mg. 55 Rth)
38) daselbst, Feldnummer 10, Nachbarn sind: an der anderen Seite, Größe: 1 Mg. 30 Rth. Pächter: aus der Hand
verpachtet } (zusammen mit Nr. 37 bis Nr. 40 = 5 Mg. 55 Rth)
39) daselbst, Feldnummer 10, Nachbarn sind: desgleichen, Größe: 1 Mg. 30 Rth. Pächter: aus der Hand verpachtet }
(zusammen mit Nr. 37 bis Nr. 40 = 5 Mg. 55 Rth)
40) daselbst, Feldnummer 10, Nachbarn sind: Reinert und Weyberg von Naensen, Größe: 1 Mg. 35 Rth. Pächter: Anbauer
Ernst Brinckmann aus Naensen, Höchstgebot: 3 Taler. 2 ggl. } (zusammen mit Nr. 37 bis Nr. 40 = 5 Mg. 55 Rth)
Höchstgebot: 3 Taler. 2 ggl.
23te Wanne
41) auf dem Deilkampe, Feldnummer 3, Nachbarn sind: Christian Strohmeyer, Größe: 30 Rth. Pächter: Brinksitzer Ernst
Reinert aus Naensen Höchstgebot: 16 ggl.
25te Wanne
42) auf dem langen Struke, Feldnummer 6, Nachbarn sind: genseits der Chaussee nach Naensen zu, Größe: 1 Mg. }
(zusammen mit Nr. 42 bis Nr. 44 = 3 Mg. 35 Rth) Pächter: Müllermeister Grote aus Stroit, Höchstgebot: 4 Taler
43) daselbst, Feldnummer 6, Nachbarn sind: diesseits der Chaussee nach Naensen zu, Größe: 1 Mg. 17 ½ Ruthen }
(zusammen mit Nr. 42 bis Nr. 44 = 3 Mg. 35 Rth) Pächter: Häusling Heinrich Rennemann aus Naensen, Höchstgebot:
3 Taler 22 ggl.
44) daselbst, Feldnummer 6, Nachbarn sind: diesseits der Chaussee nach Naensen zu, Größe: 1 Mg. 17 ½ Ruthen }
(zusammen mit Nr. 42 bis Nr. 44 = 3 Mg. 35 Rth) Pächter: Häusling Ernst Grotjahn aus Naensen, Höchstgebot:
3 Taler 16 ggl.
45) Der auf den Weybergschen Hof fallende Hürdeschlag, ohne den Mist, wobei der Pächter die Verpflichtung hat, alle Lasten
und Gebühren davom an den Schäfer und die Gemeinde zu bezahlen, welche Verpächter zu bezahlen gehabt haben würde,
ausgenommen die Reparatur der Gebäude, Pächter ist Großköter Christian Brinkmann aus Naensen, Höchstgebot 8 Taler
14 Guthegroschen
46) 36 Ruthen Wiesen in den Ackerhöfen, Pächter ist Halbspänner Schlimme, im angeblichen Auftrage des Pflugmachers
Ernst Bremer, Höchstgebot 3 Taler, früherer Pächter Pflugmacher Ernst Bremer
47) 12 Ruthen dergl. Nachbarn sind: daselbst Pächter: Häusling Ernst Zimmermann aus Naensen, Höchstgebot:
1 Taler 6 ggl, f. P. Friederike Hundertmark
48) 18 Ruthen dergl. Nachbarn sind: daselbst Pächter: Häusling Christian Weiberg, jun. aus Naensen, Höchstgebot:
1 Taler 18 ggl, f. P. Caroline Grimme
49) 12 Ruthen dergl. Nachbarn sind: daselbst Pächter: Häusling Ernst Grotjahn aus Naensen, Höchstgebot:
1 Taler 4 ggl, f. P. Ernst Grotjahn
50) 36 Ruthen dergl. Nachbarn sind: daselbst Pächter: Häusling Hagens Frau aus Naensen, Höchstgebot:
3 Taler 8 ggl, f. P. Häusling Hagen
51) 12 Ruthen dergl. Nachbarn sind: daselbst Pächter: Schuhmacher Meibohm aus Naensen, Höchstgebot:
1 Taler 6. f. P. Engel Hagen
52) 39 Ruthen dergl. Nachbarn sind: daselbst Pächter: Wegewärter Denecke aus Naensen, Höchstgebot:
3 Taler 6 ggl, f. P. Grotjahn und Strohmeyer
53) 30 Ruthen Landes über der Dreischwengelwiese, Pächter ist Brinksitzer August Nagel, aus Naensen Höchstangebot:
1 Taler 2 ggl.
54) 40 Ruthen auf den kurzen güldenen Ackern, Pächter ist Kleinköter Christian Strohmeyer aus Naensen (Nr. assec: 8)
Höchstangebot: 1 Taler 16 ggl.
55) 12 Ruthen im Klingebeutet, Gartenland, Pächter ist Anbauer Christian Hundertmark aus Naensen, Höchstangebot: 1 Taler
2 ggl., f. P. Häusling Heinrich Weiberg
56) 12 Ruthen daselbst, Pächter: Häusling Heinrich Weiberg, sen. aus Naensen Höchstangebot:18 ggl., f. P. Altvater Koch
57) 12 Ruthen daselbst, Pächter: Kuhhirt Brinkmann aus Naensen, Höchstangebot:20 ggl., f. P. Kuhhirt Brinkmann
In fidem Albrecht
in fidem Copiae Schröder, Actuar
Insinuirt, am 16. März 1847 Blume, Amtsvoigt
A. Aus der Hand verpachtet:
1) Gastwirt Metge z. Langenstruk,
a) Großes Winterfeld am Klapperberge, Feldnummer 12 zu 1 Mg 60 Rth
b) daselbst Feldnummer 23 zu 2 Mg 55 Rth
c) 10. 23 unten beim Mittelfelde Feldnummer 2 zu - Mg 80 Rth
d) daselbst Feldnummer 6 zu 3 Mg 35 Rth
e) 11. 23 auf dem Mühlenberge Feldnummer 19 zu 1 Mg 10 Rth
f) 523 Brachfeld auf den Hohlenwegs-Äckern Feldnummer 8 zu 2 Mg - Rth
zusammen 11 Morgen a = 5 ½ Taler = jährlich 57 Taler 18 ggl von 1848 bis 1859
und ist die Übereinkunft getroffen, dass Pächter wegen Mindermaßes nur von 10 ½ Morgen die Pacht zahlen solle
2) Ortsvorsteher Brinkmann4. 23 Winterfeld beim Brucher Wege Feldnummer 3 zu 2 Mg 50 Rth. = Pachtpreis 12 Taler 12 ggr.
von 1848 bis 1859 Pachtgeld, außer 1849, hat er kein Pachtgeld bezahlt
3) Kleinköter Gr. Freund 4. 2323 Winterfeld beim Brunser Wege Feldnummer 3 zu 2 Mg 80 Rth. = Pachtpreis 12 Taler 12 ggr.
von 1848 bis 1859 Pachtgeld,
Die sub 2 und 3 genannten Pächter haben jeder 2 Morgen 65 Ruthen in Pacht
4) Kleinköter Christian Freund 17. 23 Sommerfeld an den kalten Stücken Feldnummer 32 zu 2 Mg 20 Rth. = Pachtpreis 6 Th
12 ggr. jährlich von 1848 bis 1859
5) derselbe 14. 2 Brachfeld in der großen Dehne C: Dehnehals Feldnummer 10 zu 1 Mg 80 Rth. = Pachtpreis 5 Th. 4 ggl.
von 1848 bis 1859 Pachtgeld,
6) Großbinksitzer Christian Reinert 5. 23. Sommerfeld auf der Kuhle Feld Nr. 4 zu 2 Morgen 18 Ruthen = Pachtpreis 11 Taler
von 1848 bis 1859
7) Kleinköter Heinrich Binnewies3. 23. Brachfeld am Lahr Feldnummer 1 zu 80 Rth, 1423 Brachfeld in der großen Dehne
Feldnummer 10 zu 2 Morgen 60 Rth. = Pachtpreis zusammen 9 Th. 4 von 1848 bis 1859
8) Anbauer Stübig zu Brunsen 8. Wanne Winterfeld am Büchen Busche Feldnummer 18 zu 2 Morgen 90 Rth, = Pachtpreis
8 Taler von 1848 bis 1859
9) Großköter Christian Henze 11. 23 Sommerfeld am Ziegenbusche Feldnummer 2 zu 1 Morgen 5 Rth, = Pachtpreis
6 Taler von 1848 bis 1859
10. derselbe 12. Wanne Sommerfeld auf der Dreierten Feldnummer 8 zu 1 Morgen 15 Rth, = Pachtpreis
8 Taler von 1848 bis 1859
Summe jährlich an Pachtgeld 135 Taler 22 Guthegroschen
B. Gerichtlich verpachtet
Häusling Zimmergesellen Fischers Frau 3 Taler, nimmt Verpächter in Nutzung
11. Wegewärter Denecke, Pachtgeld 3 Taler 18 Guthegroschen
12. Ackermann Falke (Nc. Hand Ludwig Weiberg), Nc. Bantje), Pachtpreis jährlich 2 Taler 20 ggl.
13. Häusling Ernst Zimmermann, Pachtpreis jährlich 2 Taler 14 ggl.
14. Kuhhirt Brinkmann, Pachtpreis jährlich 5Taler 10 ggl.
15 Häusling Ernst Zimmermann, Pachtpreis jährlich 5 Taler 14 ggl.
16. Brinksitzer Ernst Reinert, Pachtpreis jährlich 5 Taler 18 ggl.
17. Anbauer Heinrich Hundertmark, Pachtpreis jährlich 2 Taler
18. Wegewärter Denecke, Pachtpreis jährlich 2 Taler
19. Haus Nr. Anbauer Ernst Grotjahn, Pachtpreis jährlich 1Taler 20 ggl.
20. Häusling Christian Weinberg, jun. Pachtpreis jährlich 6 Taler
21. Häusling Heinrich Steinhof, Pachtpreis jährlich 5 Taler 22 ggl.
22. Anbauer Ernst Markworth, Pachtpreis jährlich 4 Taler 6 ggl.
23. Häusling Ernst Grotjahn, Pachtpreis jährlich 3 Taler 20 ggl.
24. Großköter Wienecke Rel. (Nc. Maria Hedwig Bremer), Pachtpreis jährlich 4 Taler 12 ggl.
25. Anbauer Christian Markworth, Pachtpreis jährlich 4 Taler 2 ggl.
26. Halbspänner Heinrich Schlimme, Pachtpreis jährlich 9 Taler 2 ggl., früherer Pächter Pflugmacher Ernst Bremer
27. Häusling Heinrich August Heise, Nc Schafmeister Behrens, Pachtpreis jährlich 2 Taler 16 ggl.
28. Kleinköter Christian Strohmeyer Nr. ass 8, Pachtpreis jährlich 1 Taler
29. Häusling Christian Strohmeyer, Pachtpreis jährlich 6 Taler 16 ggl.,
30. Anbauer Rademacher Christian Bremer Pachtpreis jährlich 6 Taler 6 ggl.
31. Schafmeister Meibom, Pachtpreis jährlich 4 Taler 2 ggl. von Weiberg in Benutzung genommen
32. Bäcker Lührig, Pachtpreis jährlich 4 Taler
33. Häusling Jürgen Christian Bremer, Pachtpreis jährlich 2 Taler 6 ggl.
34. Häusling Heinrich Rennemann, Pachtpreis jährlich 6 Taler 10 ggl.
35. Anbauer Ernst Brinkmann, Pachtpreis jährlich 3 Taler 2 ggl.
36. Brinksitzer E. Reinert, Pachtpreis jährlich 16 ggl.
37. Müller Grote zu Stroit, Pachtpreis jährlich 4 Taler
38. Häuslig Heinrich Rennemann, Pachtpreis jährlich 6 Taler 10 ggl.
39. Häusling Ernst Grotjahn, (nc Kornmakler Probst), Pachtpreis jährlich 3 Taler 16 ggl.
40. Großköter Christian Brinkmann, Pachtpreis jährlich 4 Taler 7 ggl.
41. Pflugmacher Ernst Bremer, nc. Brinksitzer Ernst Reinert, Pachtpreis jährlich 3 Taler
42. Häusling Ernst Zimmermann, Pachtpreis jährlich 1 Taler 6 ggl. früherer Pächter Friedrich Hundertmark
43. Häusling Christian Weinberg, jun., Pachtpreis jährlich 1 Taler 18 ggl. früherer Pächter Caroline Grimme
44. Häusling Ernst Grotjahn, Pachtpreis jährlich 1 Taler 4 ggl.
45. Häusling Hagens Frau a) vormals Anbauer Friedrich Reinert, b) Schneider Heinrich Metge c) der aced Weber, (Maria
Hedwig Weber hat den 3ten Teil), Pachtpreis jährlich 3 Taler 8 ggl.
46. Häusling Schuhmacher Meibom, nc Caroline Falke, 1855 Häusling Heinrich Reinert, Pachtpreis jährlich 1 Taler früherer
Pächter Engel Hagen
47. Wegewärter Deneke, Pachtpreis jährlich 3 Taler 6 ggl. früherer Pächter Grotjahn, Strohmeyer
48. Brinksitzer August Nagel, Pachtpreis jährlich 1 Taler 2 ggl.
49. Kleinköter Christian Strohmeyer Nr. ass. 8, Pachtpreis jährlich 1 Taler 16 ggl.
50. Anbauer Christian Hundertmark, Pachtpreis jährlich 1 Taler 2 ggl. früherer Pächter Häusling Heinrich Weinberg
51. Häusling Christian Weinberg, jun., Pachtpreis jährlich 18 ggl. früherer Pächter Altvater Koch
52. Kuhhirt Brinkmann, nc. Häusling Christian Weinberg, sen. Pachtpreis jährlich 20 ggl.
Summe 142 Taler 7 Guthegroschen
Dazu aus der Hand verpachtet 135 Taler 22 Guthegroschen
S. Summarium 278 Taler 5 Guthegroschen
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