Ebrecht, Johann Christian <u>Wilhelm</u>

Ebrecht, Johann Christian Wilhelm

männlich 1834 - 1916  (82 Jahre)

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  • Name Ebrecht, Johann Christian Wilhelm  [1, 2, 3, 4
    Geboren 25 Nov 1834  Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Ackermann in Naensen Nr. 51 
    Gestorben 2 Dez 1916  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I27028  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 23 Sep 2019 

    Vater Ebrecht, Heinrich Ludwig,   geb. 21 Sep 1806, Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 30 Mrz 1867, Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 60 Jahre) 
    Mutter Helmke, Engel Sophie Caroline,   geb. 18 Jan 1812, Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 30 Apr 1856, Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 44 Jahre) 
    Verheiratet 10 Mai 1831  Stroit Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F6046  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Weiberg, Engel Rosine Friederike,   geb. 15 Sept 1836, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 9 Mai 1896, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 59 Jahre) 
    Verheiratet 24 Febr 1859  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
    +1. Ebrecht, Christian Ernst Wilhelm,   geb. 4 Nov 1859, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1903, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 43 Jahre)
     2. Ebrecht, Auguste Friederike Ernstine,   geb. 14 Nov 1863, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. Kohnsen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    +3. Ebrecht, Heinrich Christian August,   geb. 18 Aug 1869, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 13 Dez 1947, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 78 Jahre)
    Zuletzt bearbeitet am 23 Jul 2019 
    Familien-Kennung F6034  Familienblatt  |  Familientafel

  • Fotos
    Ehepaar Wilhelm Ebrecht und Friederike Weiberg aus Naensen Nr. 51
    Ehepaar Wilhelm Ebrecht und Friederike Weiberg aus Naensen Nr. 51
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  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel, Hoferlass- und Ehekontrakt Greene Band 2 Seite 232 .
      Hoferlass- und Ehekontrakt Greene Band 2 Seite 232 vor dem Kreisamt Greene am 4.2.1859
      Dreiviertelspänner Heinrich Weyberg trug vor: Aus der Ehe mit meiner Ehefrau Engel Justine, geb. Riemenschneider sind 4 noch lebende Kinder vorhanden als: 1) Friederike 22 Jahre alt, 2) Heinrich 19 Jahre alt, 3) Ernst 16 Jahre alt und 4) Christian 13 Jahre alt
      Bei der Bewirtschaftung meines Hofes Nr. 51 bin ich zur Überzeugung gekommen, dass ich denselben nicht ferner verpachten kann ohne immer mehr in meiner Vermögenslage zurück zu kommen, insofern die Schulden sehr hoch sind, um daher für die abzufindenden Kinder eine möglichst hohe Abfindung zu erlangen, habe ich mich entschlossen, den Hof meiner Tochter zu übertragen, damit die durch Verheiratung mit dem Kleinköter Ebrecht in Stand gesetzt wird eine höhere Abfindung zu zahlen. Schulden: 9128 Taler 17 ggl 2 Pfg.
      I. 1. Zehntablösung 1300 Taler
      2. Halbspänner Ahlswede zu Mittal, Courent vom 6.7.1858 6000 Taler
      zuzüglich Zinsen 120 Taler
      3. Darlehn Kaufmann Hüter zu Greene vom 9.2.1853 600 Taler
      4. dergleichen desselben Gläubiger Courent vom 28.11.1855 400 Taler
      samt rückständiger Zinsen 120 Taler
      II. Hitographische Schulden
      5. Forderung Kaufmann Hüter für Waren 197 Taler 7 ggr. 2 Pf
      6. Forderung Amtmann Deichmann 7 Taler
      7. Forderung Sattlermeister Witte für Arbeiter 75 Taler
      8. Forderung Halbspänner Christian Brinkmann für gekauftes Pferd 100 Taler
      9. Forderung Schmiedemeister Christian Freund, Naensen für Schmiedearbeiten 100 Taler
      10. Forderung Tischlermeister Koch zu Naensen für Arbeiten 30 Taler
      11. Forderung Kleinköter Nolte zu Stroit für gelieferte Dielen 30 Taler
      12. Forderung Maurermeister Warnecke zu Ammensen für Maurerarbeiten 20 Taler
      13. Forderung Schlossermeister Gattermann zu Greene 10 Taler 10 ggr.
      14. Forderung Dachdeckermeister Schäfer zu Gandersheim 9 Taler
      15. Forderung Schuhmachermeister Meyer zu Groß Freden 10 Taler - ggr. - Pf
      zusammen 9128 Taler 17 ggr. 2 Pf
      ==================
      Sollten noch mehr Schulden sein, soll es mit dem Altenteil verrechnet werden.
      Er überträgt deshalb mit Zustimmung seiner Ehefrau den laut Kontrakt vom 10.4.1834 von seinem Vater zum Eigentum abgetretenen Hof Nr. 51 auf seine Tochter Friederike. Dieselbe ist verpflichtet Eltern Leibzucht zu geben.
      Abfindung Heinrich 400 Taler, Ernst und Christian je 250 Taler.
      Wenn die Söhne das 30.te Lebensjahr zurückgelegt haben, bekommen sie die Abfindung.
      Sohn Christian hat Schule frei, muss bei Schule und Konfirmation eingekleidet werden, dabei alle Lebensbedürfnisse müssen von der Hofannehmerin bezahlt werden.
      Wenn vorher einer der Söhne stirbt, ohne Erben zu haben (ohne Frau und Kind) und die Abfindung noch nicht erhalten hat, erhalten diese Abfindung die anderen Söhne.
      Für Militärstand zur Bestreitung von Bedürfnissen, können sie 20 bis 30 Taler verlangen. Diese Summe wird auf die Abfindung angerechnet.
      Ehestiftung zwischen Wilhelm Ebrecht, Sohn des Ackermanns Heinrich Ebrecht, Stroit und Friederike Weiberg.
      Braut bringt vorstehendes in die Ehe ein. Der Bräutigam Wilhelm Ebrecht bringt seiner Braut Kleinkothof Nr. 11 in Stroit in die Ehe mit.
      Band 2 Seite 283 am 19.5.1860
      Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht Naensen verkauft den mittelst Kontrakts vom 26.11.1858 zum Eigentum übertragenen in Stroit belegenden Kleinkothof Nr. 11 an Reihewohner in Stroit, vertreten durch Gemeindevorsteher Kleinköther Nolte Nr. 27 zum gemeinschaftlichen Eigentum. Die Kaufsumme beträgt 6000 Taler. Leibzüchter Heinrich Ebrecht verzichtet dabei auf seine ihm zustehende Leibzucht zu Gunsten des Käufers. Dagegen übernimmt der Verkäufer die Leibzucht auf den mit seiner Ehefrau erheiratete Hof Nr. 51 in Naensen. Seine Ehefrau verzichtet auch, weil das Geld zur Tilgung der Schulden auf Hof Nr. 51 dient.
      Am 6.7.1860 bekommt Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Mitthal vom Verkauf des Kleinkothofes in Stroit von den 6000 Talern 4000 Taler und am 8.8.1865 bekam er die letzten 2000 Taler.
      Band 3 Seite 224 am 5.11.1864
      Wilhelm Ebrecht verkauft von dem seiner Ehefrau eingetragenen zustehenden Hof Nr. 51 ein im ?Hummeschuhohle? belegen etwa 2 Morgen 90 Ruthen haltendes Ackerstück an Anbauer Ernst Vespermann für 470 Taler. Das verkaufte Ackerstück wird dem Anbauerhaus Nr. 74 zugeschrieben.
      Am 19.5.1860 wurde der Kothof in Stroit verkauft. Die Summe beträgt 6000 Taler.
      Am 6.7.1860
      1. Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht
      2. Halbspänner Heinrich Ahlswede Mitthal
      Vom Verkauf des Kleinkothofes in Stroit bekommt von den 6000 Taler Ahlswede 4000 Taler. Jetzt bekommt er noch 2000 Taler
      Am 8.8.1865: Verkauf an Ernst Vespermann
      Eintragung von Ahlswede wurde am 8.8.1865 gelöscht.
      Verkauf des Kleinkothofes Nr. 11 in Stroit am 19.5.1860
      Käufer: Reihewohner in Stroit, vertreten durch Gemeindevorsteher Kleinköter Nolte Nr. 27
      Laut Übergabevertrag vom 26.11.1858 ist Eigentümer des Kleinkothofes in Stroit Wilhelm Ebrecht
      Leibzüchter Heinrich Ebrecht verzichtet zu Gunsten der Käufer. Verkäufer übernimmt die Leibzucht von Hof Nr. 51 in Naensen.
      Seine Ehefrau muss auch verzichten. Sie verzichtet, weil das Geld zur Tilgung der Schulden auf Hof Nr. 51 dient.


    2. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Gerichtliche Akten über den Nachlass des unverehelicht verstorbenen Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg zu Naensen, betreffend Herzogliches Amtsgericht Greene:1871
      StA Wolfenbüttel Akte: 40 Neu 6 Nr. 4631
      Nach Ausweis der Sterbeliste der Parochin Naensen vom Monate Juni 1871 zufolge, ist der Tischlergeselle Ernst Christian Weiberg aus Naensen, geboren am 4ten November 1845 am 5ten Juni 1871 unverehelicht verstorben
      In fidem Brinckmeyer
      Nr. 2238
      Der Gerichtsvoigt True erhält hierdurch den Auftrag, Erkundigung darüber einzuziehen, ob der zu Naensen unverehelicht verstorbene Tischlergesell Ernst Christian Weiberg, Vermögen hinterlassen hat und wer dessen gesetzliche Erben sind, und sodann darüber anher zu berichten.
      Greene, den 21. Juli 1871 H. A. G. B.
      2282 Gr.. 27sten Juli 1871
      An Herzogliches Amtsgericht hierselbst
      Dem Mandate vom 21. dmts Nr. 2238 zufolge, beehre ich mich zu berichten, dass der zu Naensen unverehelicht verstorbene Tischlergesell Ernst Christian Weiberg etwa 90 Taler hinterlassen haben soll. Die gesetzlichen Erben sind:
      1) Der Leibzüchter Weiberg, Vater des verstorbenen
      2) der Chausseewärter Heinrich Weiberg
      3) der Eisenbahnarbeiter Ernst Weiberg
      4) die Ehefrau des Dreiviertelspänners Ebrecht sämtlich zu Naensen und
      5) die Ehefrau des Eisenbahnarbeiters Lieben zu Brunsen, Stiefschwester des Verstorbenen
      Greene, den 27. Juli 1871 True, Gerichtsvoigt
      2356
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 5ten August 1871
      Gegenwärtig Amtsrichter Brinckmeier
      Den Weibergschen Nachlass zu Naensen betreffend,
      erschien vorgeladen der Altvater Heinrich Weiberg aus Naensen, 66 Jahre alt, welcher, nach geschehener Eröffnung des Zweckes seiner Vorladung ergab: Es ist richtig, dass mein Sohn der Tischlergesell Ernst Christian Weiberg am 5. Juni 1871 verstorben ist und war unverheiratet und ohne ehelich Verpflichtungen und ohne über sein Vermögen verfügt zu haben. Gesetzliche Erben desselben würden sonach sein, ich und die in dem Berichte des Gerichtsvoigts True vom 27. v. Mts sub 2 bis 4 aufgeführten rechten Geschwister des Defancti. Letzterer hat außer geringfügigen Kleidungs- und Wäschestücken, Vermögen nichts weiter besessen, als eine Abfindung, welche ihm von dem wir früher zugehörig gewesenen späterhin an meine Tochter, die Ehefrau des Dreiviertelspänners Ebrecht zu Naensen abgetretenen, daselbst sub. Nr. ass 51 belegenen Dreiviertelspännerhofe ausgesetzt worden. Von dieser Abfindung sind aber uns noch 75 Taler rückständig waren, jedoch den beim Verlassen des Hofes getroffenen Bestimmungen zufolge, nur die beiden rechten Brüder des verstorbenen Heinrich und Ernst Weiberg allein Ansprüche haben. Die Grundakten über den eben bezeichneten Hof werden das Nähere ergeben und bitte ich, selbige einstweilen mit den gegenwärtigen Verhandlungen zu kombinieren. Es wird daher meiner Ansicht nach von Entrichtung einer Erbschaftssteuer von dem Nachlasse meines Sohnes nicht wohl die Rede sein können.
      W. u. gr. und verweigerte Comparent die Unterschrift ohne Angabe eines Grundes
      Zur Beglaubigung W. Friedrichs
      Nr. 2356
      In Sachen den Weibergschen Nachlass zu Naensen betreffend, werden hierdurch
      1) der Chausseewärter Heinrich Weiberg
      2) der Eisenbahnarbeiter Ernst Weiberg und
      3) die Ehefrau des Dreiviertelspänners Ebrecht sämtlich zu Naensen
      jeder bei 1 Taler Strafe vorgeladen am 23ten d. Mts morgens 9 Uhr vor hiesigen Herzoglichen Amtsgerichte zu erscheinen und in Betreff des Nachlasses des weiland Tischlers Ernst Christian Weiberg daher vernommen zu werden.
      Greene, den 10. August 1871 Herzogliches Amtsgericht gez. Brinckmeier
      Die vorstehend aufgeführten Personen sind vorgeladen
      Greene, den 16. August 1871 True, Gerichtsvoigt
      2535
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 23ten August 1871
      den Weibergschen Nachlass zu Naensen betreffend, erschien heute vorgeladen,
      1) die Ehefrau des Kleinköters Wilhelm Ebrecht, Friederike geborene Weiberg, 34 Jahre alt
      2) der Häusling Heinrich Weiberg, 31 Jahre alt
      3) der Häusling Ernst Weiberg, 29 Jahre alt aus Naensen, welche nach geschehener Eröffnung des Zwecks des Termins, auf befragen erklärte 1) die Ebrechtsche Ehefrau: Meinen verstorbenen Bruder Christian ist in dem Verlass-Contracte vom
      4. Februar 1859 durch welchen mir der väterliche Kleinkothof übertragen werden an Abfindung von dem Letztern Eins in Allem die Summe von 250 Taler ausgesetzt, welche demselben nach zurückt gelegten 30sten Lebensjahr gezahlt werden soll, welchen Zeitpunkt derselbe aber nicht erlebt hat, da derselbe bei seinem Tode erst 25 Jahre alt gewesen ist. Auf die Abfindung sind zwar von mir und meinem Ehemann bare Zahlungen nicht geleistet, jedoch von uns für meinen Bruder bis zu dessen Tode Veranlassung des Letzteren so viel verausgabt, dass von jener Abfindung ein Mehres als die Summe von 75 Talern als rückständig nicht zu betrachten ist. Wir haben nämlich meinen mehr gedachten Bruder während seiner dreijährigen Lehrzeit als Tischler in Kleidung und Wäsche unterhalten und da er während jener Zeit ein Bein gebrochen hatte, denselben 14 Wochen lang bei uns gehabt und verpflegt, auch daneben die Beträchtlichen Kosten des Arztes und Apothekers bestritten. Späterhin hat mein Bruder die Auszehrung bekommen und 11 Wochen lang, bis zu seinem Tode, bei uns krank gelegen und haben wir ihn während dieser Zeit nicht nur unterhalten, sondern auch bei Tage und bei Nacht verpflegt. Ferner haben wir die Kosten des Arztes und des Apothekers sowie die des Begräbnisses meines Bruders bestritten und haben sich die und uns den Vorbemerkten Hinsichten erwachsenen Kosten mindestens auf 175 Taler belaufen, was, wenn es verlangt werden sollte, von uns noch spezieller nachgewiesen werden wird, so dass mit Recht den Betrag der annoch rückständigen Abfindung meines Bruders auf die angegebene Summe von 75 Taler ordecirt. Sonstiges Vermögen hat mein Bruder Christian außer eigen fast ganz wertlosen Kleidung und Wäschestücken überall nichts nachgelassen und bemerklich zugleich, dass nicht mir, sondern meinen beiden mitgegenwärtigen Brüdern infolge der Bestimmungen, dass in Bezug genommenen Verlass-Contractes jene Rest Abfindung des Verstorbenen, zugefallen ist und ich bereit bin, beiden zur Fälligkeitszeit die noch schuldige Restsumme zu zahlen.
      2) Die Gebrüder Heinrich und Ernst Weiberg: Die Angaben unserer Schwester haben, wie wir glauben, versichern zu können ihre Richtigkeit, insbesondere halten wir uns auf berechtigt, den noch unberichtigten Teil unser Abfindung unsers Bruders Christian seiner Zeit auf den Grund des mehr gedachten Vertrages vom 4. Februar 1859 zu beanspruchen. Sollten wir verbunden sein, von jenem Betrage eine Erbschaftssteuer entrichten, was wir jedoch nicht glauben, so sind wir dazu bereit, sobald uns der fraglichen Abfindungsreste zu Teil geworden sein wird.
      W. Gr. u. u. Friederike Ebrecht, H. Weiberg, E. Weiberg
      Zur Beglaubigung W. Friedrichs
      Inpraelectione erklärten die Gebrüder Weiberg, si könnten die Angaben ihrer Schwester, dass die für ihren Bruder Christian gemachten Verausgabungen sich auf die Summe 175 Taler belaufen hätten, nicht ohne Weiteres als richtig anerkennen, müssen vielmehr erst näheren speciellen Nachweis derselben erwarten. In fidem W. Friedrichs
      2535
      Ins. Doc: In Sachen des Nachlass des Tischlergesellen Ernst Christian zu Naensen betreffend, ist es erforderlich, dass die von dem Kleinköter Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau Friederike, geb. Weiberg daselbst, angeblich für den Verstorbenen bestrittenen Ausgaben und Kosten noch näher nachgewiesen werden, und wird dem gemäß den vorgenannten Ebrechtschen Eheleuten die Auflage hierdurch erteilt, binnen spätestens 4 Wochen bei 1 Taler Strafe eine genaue Specification jener Ausgaben und Kosten aufzustellen und solche nebst den nötigen Belägen näher einzureichen. Die geschehene Insinuation ist ad acta zu Documentiren. Greene, den 24. August 1871 Herzogliches Amtsgericht gez. Brinckmeier
      Den g. Ebrecht habe ich eine gleiche Schrift behändigt
      Greene, den 30. August 1871 True, Gerichtsvoigt
      Nr. 2792
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 16. September 1871
      Gegenwärtig: Assessor Auth? v. e.
      In Sachen, den Weibergschen Nachlass zu Naensen betreffend erschien heute der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen und trug vor: In Gemäßheit der Verfügung vom 24. August bin ich angewiesen diejenigen Ausgaben und Kosten, welche ich von meinem verstorbenen Schwager Christian Weyberg bestritten und welche von dessen Anrechten als Schulden abzuziehen sind näher zu speciciren.
      I. Ins Nr. 2 des Verlass-Contractes vom 4. Februar 1859 ist seiner Ehefrau das Recht vorbehalten von dem Altenteile ihrer Eltern und den Abfindungen ihrer Brüder von Mehrschulden als diejenigen Schulden zu 9128 Talern 17 ggr. 2 Pf., welche sich etwa später anfallen würden, in Abzug zu bringen. Vater den fraglichen sub I und II des Verlass-Contractes aufgeführten Schulden meines Schwiegervaters, den Dreiviertelspänners Heinrich Weyberg und dessen Ehefrau, sind nun folgende nicht mit aufgeführt und daher von nur, da ich solche Anzahl resp. als Selectschuldner? zu bezahlen und übernommen habe, nach Verhältnis von dem meinem verstorbenen Schwager zu zahlender Abfindung in Abzug zu bringen, welcher Abzug auf das Altenteil des Altenteilers zu einem Viertel dieser Schulden zu benennen ist.
      1) an den Zimmermeister Husung sind laut der sub Anlage A, überreichende Rechnung vom 20. Januar 1859
      12 Th. 1 ggr 4 Pf über deren Rechnungen wurde
      2) an den Kesselhändler Blume in Seesen laut Anlage B 9 Th. 12 ggr 6 Pf.
      21 Th. 13 ggr 10 Pf
      3) an den Kleinköter Hermann Lieben in Brunsen laut Anlage C 45 Th
      4) an den Häusling Heinrich Kirk in Naensen laut Anlage D 37 Th
      5) hat die Gemeinde Naensen in der Westfälischen Zeit ein Anlehn aufgenommen, welches für den Hof meiner Ehefrau nach Berichtigung der Jahresabträge im Jahre 1859 laut Anlage E 45 Th betrug und welche von mir übernommen und zu verzinsen sind Summe 148 Th. 13 ggr 10 Pf
      Der dem Defancted? in Abrechnung zu bringen den 4. Teil beträgt hierdurch 37 Taler 3 ggr. 6 Pf
      II. Ich habe meinem verstorbenen Schwager während dessen Lehrzeit als Tischler die auf Anlage F verzeichneten Anträge an anderem Gelde Kostgeld, Kosten der Krankheit, sowie für verschiedene Kleidungsstücke im Gesamtwerte von 87 Th. 16 ggr. gezahlt und geliefert, worüber derselbe durch Unterschrift quittiert hat und berechnet mir
      III. Laut Anlage G an Kosten der längeren Krankheit sowie des Begräbnisses 52 Taler und 14 ggr., welche ich zum größten Teil bezahlt resp. für Aufwartung pp. werden verdient hatte.
      Hiernach gehen an dem Nachlasse des Defancted? ab.
      Ad I 37 Th. 3 ggr. 6 Pf
      ad II 87 Th. 16 ggr.
      ad III 52 Th. 14 ggr.
      überhaupt 177 Th. 3 ggr. 6 Pf
      so dass die Restmasse des Nachlasses noch 72 Taler 26 ggr. 6 Pf. beträgt. Sollte es erforderlich sein, so bin ich im Stande die auf Anlage G verzeichneten Ausgaben durch Quittungen zu belegen sowie durch Zeugen und Sachverständige nachzuweisen, dass das errechnete Restgeld sowie die Kosten der Aufwartung nicht zu hoch berechnet sind.
      Ebrecht
      In fidem Kleine
      Anlage A
      Rechnung
      Über verschiedene gefertigte Zimmerarbeiten und geliefertes Material für den Ackermann H. Weiberg in Naensen
      16 Treppenstufen geliefert a Stück 10 ggr. 5 Th. 10 Ggr.
      1 ½ Tage Fischer Fußbodenlager beschlagen a Tag 8 ggr. 8 Pf. = 13 Ggr. 2 Pf
      4 Tage Uhde und Steinhof abgebrochen am Wohnhause a Tag 12 ggr. 5 Pf. = 1 Th. 20 Ggr.
      2 Tage desgleichen a Tag 13 ggr. 8 Pf. = 27 Ggr. 6 Pf
      2 Tage desgleichen a Tag 13 ggr. 8 Pf = 17 Ggr. 6 Pf.
      4 ½ Tage Eike eine Wand im Kuhstall gezogen und Abtritt gemacht a Tag 10 ggr. = 1 Th 15 Ggr. 6 Pf
      6 Tage Regenhardt desgleichen a Tag 8 ggr. = 1 Th 18 Ggr 6 Pf
      Summe: 12 Th 1 gGgr. 4 Pf
      Greene, den 30. Januar 1859 Husung, Zimmermeister
      Anlage B
      Herrn Weyberg, Naensen
      Ich bescheinige hiermit, dass ich vom Ackermann Ebrecht für erhaltene Waren neun Taler zwölf einhalben Silbergroschen richtig erhalten habe. Naensen, den 19. May 1860 Blume, I. Blume, F. Breitenbach
      Anlage B
      Ich bescheinige hiermit, dass ich von den Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht die verborgte Summe von 45 Taler richtig und bar ausgezahlt erhalten habe Hermann Lieben
      Anlage D
      Schuldschein von Heinrich Weiberg des ¾ Spänner
      Ich, Endes unter schriebener Bescheinigung, hiermit, das ich den Häusling Heinrich Kirk in Brunsen die Summe von 37 Taler, schreibe sieben Dreißig Taler schuldig bin und verspreche solches Geld den Taler mit 1 ggr das Jahr, zu verzinsen bis zur Zahlung. Nahnsen, den 28. Dezember 1855 Weiberg
      Ich bescheinige hiermit, das von dem Ackermann zu Naensen, jetzt Wilhelm Ebrecht, die geborgten 37 Taler, schreibe Sieben Dreißig Taler richtig erhalten habe, bezahlt erhalten den 26 ten Dezember 1859 Lieben zu Brunsen
      Anlage E
      Nach Ausweis der Heberolle vom Jahre 1859 sind die Landzinsen, Schulden des Ackermanns Heinrich Weiberg aus Naensen 45 Taler
      Erhalten, bescheinigt der Gemeindeeinnehmer
      Naensen, den 26. Juli 1871 Dickhuth
      Anlage F
      Rechnung von meinem Schwager Christian
      Ist mein Schwager Christian nach dem Tischlermeister Friedrich Koch gegangen auf Ostern 1860 bis 1863, habe ich Friedrich Koch auf Ostern Dreißig Taler Lehrgeld gegeben
      Rechnung von meinem Schwager Christian
      Friedrich Koch für Lehrgeld von 1860 bis 1863 30 Th.
      Februar 1861 habe ich den Landgerolius Ulrig aus Wenzen 12 Th.
      für 14 Wochen in Kost gewesen. Aber das Bein gebrochen 14 Th.
      für Kleidungsstücke 1860
      April 1860 eine Schürze = 10 Ggr
      Juli 1860 eine Linnen Hose = 20 Ggr
      August 1860 ein Paar Strümpfe = 15 Ggr
      Januar 1861 einen Kittel = 1 Th 7 Ggr
      Februar 1861 eine Hose für den Sonntag = 2 Th 7 Ggr
      Februar 1861 ein Paar Schuh bekommen = 2 Th 5 Ggr
      März 1861 ein Paar Strümpfe = 15 Ggr
      Mai 1861 einen Thug und Brusttuch = 1 Th 10 Ggr
      Mai 1861 eine Linnen Hose und Schürze =1 Th
      Juni 1861 3 Hemden = 3 Th
      Januar 1862 eine Hose für den Sonntag = 3 Th
      Februar 1862 ein Paar Stiefel = 3 Th 5 Ggr
      Februar 1862 ein Kittel = 1 Th 7 Ggr
      März 1862 ein Paar Strümpfe = 15 Ggr
      Mai 1862 2 Hemden = 2 Th
      Mai 1862 eine Linnen Hose und Schürze = 3 Th
      Oktober 1862 ein Paar Schuh bekommen = 1 Th 20 Ggr
      1862 bin ich mit meinem Schwager Christian mit einem Koffer nach Gandersheim gefahren = 1 Th
      April 1863 Gitte und habe für Essen bezahlt = 3 Th
      Summe: 89 Th 16 Ggr erhalten Christian Weiberg
      Anlage G
      11.6.1871 Rechnung von meinem Schwager Christian Weiberg
      Februar 1871 hat er seine Arbeit entlassen müssen wegen schwerer Krankheit und ist bei mir in Kost gegangen vom 14. Februar bis 5. Juni ist er an Schwindzucht gestorben, das sind 16 Wochen das er krank gewesen a. Woche für Kost 1 Taler und Aufwartung die Woche 1 Taler das sind 32 Th
      März 1871 habe ich ihn nach Greene gefahren, nach dem Doktor für Fahren 20 Ggr
      für Rezept und Apotheke 14 Ggr
      März 1871 hat der Doktor aus Greene in besucht
      für Apotheke 9 Ggr. 6 Pf
      Juni 1871 für Sarg und Kinken? und Strike? die Kosten 9 Th 3 Ggr
      Juni 1871 für Kaufmann in Greene für Fleisch 1 Th 25 Ggr
      für Make in Greene für weis quitt? 15 Ggr
      2 Pfund Butter 18 Ggr
      ? 11 Ggr
      2 Pfund Zucker 12 Ggr
      2 Pfund Reis 8 Ggr
      1 Bund Zigarren 7 Ggr 6 Pf
      2 Kannen Malzbier 18 Ggr
      für Pastor und Lehrer 2 Th 5 Ggr
      für Weiberg ---? 20 Ggr
      Für Icten? Gerbed? 18 Ggr
      Für Balbic Reinert 18 Ggr
      Für Heiliges Abendmahl 15 Ggr
      Für ein Laken z?Kleider und für Brot und Kartoffeln --- ? 18 Ggr
      Summe: 52 Th 14 Ggr 6 Pf
      Nr. 2792
      An Herzogliche Zoll und Steuerdirektion zu Braunschwein
      Im Anschlusse verfehlen wir nicht
      1) die hier ergangenen Acten, den Nachlass des unverehelichen verstorbenen Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg zu Naensen betreffend
      2) die den zu Naensen sub Nr. ass 51 belegenen Dreiviertelspännerhof betreffenden Grundacten, in zwei Heften, behuf eventueller Feststellung der von dem Nachlassedes p. Weiberg zu entrichtenden Erbschaftsteuer H. v. r. Hierneben dienstergebenst mit dem Bemerken zu übersenden, dass die Brüder des verstorbenen dessen Restabfindung nicht infolge Erbschaft, sondern auf den Grund contractlicher Bestimmung in Anspruch nehmen.
      Greene, am 30. September 1871 H. A. Gr.
      Nr. 1518 3161 S, den 21. Oktober 1871
      In Sachen, den Nachlass des zu Naensen verstorbenen Tischlergesellen Ernst Christian betreffend, erwidern wir dem Herzoglichen Amtsgerichte bei Remission der mit dem Schreiben vom 30. v. Mts. Nr. 2792 übersandten Acten Folgendes:
      Der Nachlass besteht in einer bis zum 30. Lebensjahren des Erblassers betagten Forderung desselben auf Abfindung vom väterlichen Hofe im Betrage von annoch 72 Taler 26 ggr. 6 Pf. Infolge des Hofverlass-Contracts vom 4. Februar 1859 haben die beiden Brüder des Erblassers, die Häuslinge Heinrich und Ernst Weiberg zu Naensen solche Forderung geerbt, und sind insofern verpflichtet, davon eine Erbschaftssteuer zu 2 ½ % mit 1 Talern 24 ggr. 8 Pf zu entrichten. Die fragliche Abfindung braucht jedoch von der Ehefrau des Dreiviertelspänner Ebrecht zu Naensen erst am 4. November 1875 als zu der Zeit, wo der am 4. November 1845 geborene Erblasser sein 30. Lebensjahr erreicht haben würde und mithin die Abfindung fällig ist, ausgezahlt zu werden und es haben sich deshalb die Erben erklärt, die Erbschaftssteuer erst nach Auszahlung der Abfindung zu entrichten zu wollen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen sind wir geneigt, diese Angelegenheit schon jetzt zu erledigen, wenn die Erben sich bereit erklären, anstatt der nach 4 Jahren zu entrichtenden Steuer von 1 Taler 24 ggr. 8 Pf., jetzt gleich eine solche von 1 Taler 15 ggr. einzuzahlen.
      Herzogliches Amtsgericht ersuchen wir, die p. Weiberg zu einer Erklärung hierüber veranlassen und uns davon Mitteilung machen zu wollen. Braunschweig, den 16. Oktober 1871
      Herzogl. Braunschweig. Lüneb. Zolle und Steuer-Direktion
      An Herzogliches Amtsgericht Greene
      Nr. 3161 Ins. Doc
      In Sachen, den Nachlass des zu Naensen verstorbenen Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg betreffend, werden hierdurch:
      1) der Häusling Heinrich Weiberg und
      2) der Häusling Ernst Weiberg aus Naensen
      jeder bei 1 Th. Strafe vorgeladen am 4. November d. J. morgens 9 Uhr vor hiesigem Herzoglichen Amtsgericht zu erscheinen um in Betreff der von dem Nachlasses ihres Bruders Ernst Christian Weiberg zu entrichtenden Erbschaftssteuer fernerweit vernommen zu werden.
      Greene, den 23. Oktober 1871 Herzogliches Amtsgericht gez. Brinckmeier
      Die oben aufgeführten Personen sind vorgeladen.
      Greene, den 30.10.1871 True, Gerichtsvoigt
      3305
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 4. November 1871
      Gegenwärtig Amtsrichter Brinckmeier
      In Sachen den Weibergschen Nachlass zu Naensen betreffend, erschien heute, vorgeladen die Brüder, Häusling Heinrich und Ernst Weiberg aus Naensen, welche, nachdem ihnen der Inhalt des Schreibens der Herzoglichen Zolle und Steuern Direktion zu Braunschweig vom 16/21ten v. M. bekannt gemacht war, erklärten: Wir nehmen die rückständige Abfindung unsers verstorbenen Bruders Ernst Christian Weiberg zu Naensen nicht auf den Grund einer Erbrechtes, sondern auf den Grund contractlicher Zusicherung wie wir auch schon früher mit Bezug auf den desselbigen Vertrages vom 4. Februar 1859 erklärt haben, in Anspruch und halten uns deshalb nicht veröfflichten?, Erbschaftsteuer von dem infrage stehenden Abfindungsreste zu entrichten und müssen an gleichem Grunde die Offert- der Steuerbehörde ablehnen und dieser das Weiterüberlassen.
      W. Gr. u. u. H. Weiberg, E. Weiberg
      Beglaubigung W. Friedrichs
      Nr. 3305
      An Herzogl. Zoll- und Steuerdirektion zu Braunschweig
      In Sachen des Nachlasses des weiland Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg zu Naensen betreffend, haben wir den Inhalt des verehrlichen Schreibens vom 16ten/21ten v. M. den Gebrüdern des Defancti Häuslingen Heinrich und Ernst Weiberg aus Naensen bestimmt gemacht und deren Erklärung darüber erst? Nach Ausweisung des in den in ---?
      angeschlossenen Akten befindlichen Protokolle vom gestrigen Tage haben aber dieselben nicht nur die Opfersa den H Zoll- und Steuerdirektion abgelehnt, sondern auch sich überhaupt nicht zur Entrichtung einer Erbschaftsteuer von dem Nachlasses Ihres Bruders verpflichtet. Unter diesen Umständen müssen sie mit verehrlichen Cöllage des --? lediglich überlassen. Zugleich fügen wir die Grundakten über den zu Naensen sub Nr. ass 51 belegenen Dreiviertelspännerhof in 1 vol. wieder vergebens bei.
      Greene, den 5. November 1871
      Nr. 1690 3976 Gr. am 28. Dezember 1871
      In Sachen des Nachlasses des weiland Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg zu Naensen betreffend, remittiren wir dem Herzoglichen Amtsgerichte die mit dem Schreiben vom 5/9. v. Mts Nr. 3305 übersandten Akten unter dem Bemerken, dass wir, da es zweifelhaft ist, ob in dem vorliegenden Falle die Collatreal- Erbschaftssteuer Platz greifen kann, von der Erhebung einer solchen bei der Geringfügigkeit des event. zu entrichtenden Betrages obstrahiren wollen.
      Braunschweig, den 19. Dezember 1871 Herzogl. Braunschw. Lüneb. Zoll- und Steuerdirektion G.
      An Herzogliches Amtsgericht Greene
      Abschrift an den Gebrüdern Häuslingen Heinrich und Ernst Weiberg
      Greene, den 29. Dezember 1871 B
      Nr. 3976 Ins. Doc.
      In Sachen des Nachlasses des Tischlergesellen Ernst Christian Weiberg zu Naensen betreffend, wird den Gebrüdern Häuslingen Heinrich und Ernst Weiberg zu Naensen, das Schreiben Herzoglicher Zoll- und Steuerdirektion zu Braunschweig vom 19. Dezember d. J. hierneben in Abschrift zur Nachricht damit zugefertigt.
      Greene, den 29. Dezember 1871 Herzogliches Amtsgericht gez. Brinckmeier
      nebst Anlage. Eine gleiche Schrift habe ich dem Heinrich Weiberg zugestellt.
      Greene, den 8. Januar 1872 True, Gerichtsvoigt
      Ad acta Greene, den 10. Januar 1872

    3. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Extrakt.
      Geschehen zu Stroit im Nolteschen Kruge daselbst, den 19ten Mai 1860, wegen Herzoglichen Amtsgericht Greene
      Gegenwärtig, Herr Amtsrichter von Grone
      Da der Gemeindevorsteher, Kleinköter August Nolte zu Stroit mündlich das Herzogliche Amtsgericht ersucht hatte, zur Aufnahme eines Kaufkontrakts sich anher zu begeben, da die Käufer als eine große Anzahl von Einwohnern hiesigen Orts sich nicht ohne Nachtteil auf längere Zeit von ihren wirtschaftlichen Arbeiten wegbegeben könnten, so hatten wir, die Seitsgenannten, uns heute anher verfügt. Nach geschehener Anmeldung erschienen nun:
      I. Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen mit seiner Ehefrau, Friederike, geb. Weiberg, Erster als Verkäufer
      und
      II. Vertreter für die hiesigen Reihebewohner Gemeindevorsteher August Nolte Nr. 27 als Käufer
      III. ehemaliger Ackermann und Leibzüchter Heinrich Ebrecht von Stroit
      Vom Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen wird der Kaufvertrag gerichtlich vorgetragen.
      Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen verkauft seinen Kleinkothhof in Stroit Nr. ass. 11, den er laut Übergabevertrag vom 26.November 1858 von seinem anwesenden Vater Heinrich Ebrecht als Eigentümer mit allen Zubehörungen und Gerechtigkeiten erhalten hat, an die Reihenbewohner zu Stroit.
      Der Leibzüchter Heinrich Ebrecht verzichtet hiermit auf die ihm laut Hofübergabevertrag vom 26ten November 1858 vorbehaltene Leibzucht zu Gunsten der Käufer. Dagegen übernimmt der Verkäufer dieselbe Leibzucht auf den mit seiner Ehefrau, Friederike, geb. Weiberg, erheirateten, zu Naensen unter Brand-Nr. 51 belegenen Dreiviertelspännerhof, wozu die anwesende Ehefrau des Verkäufers ihre Zustimmung erteilt, mit dem Hinzufügen, das sie den verlautbarten Kaufkontrakt insofern für vorteilhaft halte, als ihr Ehemann durch die Kaufgelder in den Stand gesetzt werde, Abträge auf diejenigen Schulden, womit ihr Dreiviertelspännerhof behaftet, zu leisten und es daher in ihrem eigenen Interesse liege, die ihrem Schwiegervater von dem verkauften Hofe verschrieben, ihr bekannte Leibzucht auf ihren Dreiviertelspännerhof Nr. assec 51 zu Naensen zu übernehmen, auch gestatten wolle, dass jene Leibzucht darauf im Hypothekenbuche für Naensen eingetragen werde. Seiten fehlen.
      Nr. 2006
      1) Exped. Der Part mit der Clausel für den Leibzüchter Heinrich Ebrecht nächste in nach Anleistung der Clausel verfahrend ist.
      2) Soll dieses zu den Grundakten, den ¾spännerhof Nr. 51 zu Naensen belasten.
      Greene, den 28. Juli 1860 Herzogliches Amtsgericht v. Grone
      Nr. 7b Nr. 338 Pr. den 19ten Januar 1864
      An Herzogliches Amtsgericht Greene
      In der kriegsgerichtlichen Untersuchung gegen den Gefreiten Heinrich Christian Weiberg von der 1. Es cadron des Husaren ?Regiments, wegen tätlichen Vergehens gegen einen Unteroffizier, übersende ich dem Herzoglichen Amtsgerichte eine Ausfertigung der vom Herzoglichen Kreisgerichte hierselbst unterm 14. dieses Mts abgegebenen Arrest-Verfügung mit dem ergebensten Ersuchen, wegen der mit Beschlag belegten Abfindung des p. Weiberg das Nötige in betreffenden Hypothekenbuche von Naensen zu bemerken und mir darüber das solches geschehen und das dem Ackermann Wilhelm Ebrecht zu Naensen obige Verfügung insinnirt worden, warum ich dienstergebenst ----- Seite fehlt
      Apponact. die betreffenden Grundakten Greene, den 19ten Januar 1864 B.
      Nr. 11 76
      Auf den Antrag der Herzoglichen Staatsanwaltschaft hierselbst vom 3ten d. Mts wird verfügt, dass wegen der in dem Schreiben des Staatsanwalts Lilly de Dato Braunschweig den 29sten Dezember 1863 specificirten Untersuchungs- und Verteidigungskosten zum Gesamtbetrage von 23 Taler 12 Gr. 5 Pf. die Abfindung zu 400 Talern, welche der jetzige Militairsträfling Heinrich Christian Weiberg aus Naensen laut Hofübergabekontrakt vom 4ten Februar 1859 von dem im Besitze seines Schwagers, des Ackermanns Wilhelm Ebrecht zu Naensen befindlichen väterlichen Hofe Nr. assec 51 daselbst zu fordern hat, zu Gunsten des Herzoglichen Kriegs-Collegii zu Braunschweig bis zu dem gedachten Betrage von 23 Talern 12 Gr. 5 Pf. mit Beschlag belegt werde und die Beschlagnahme im Hypothekenbuche von Naensen bemerkt werden solle.
      Gandersheim, am 14ten Januar 1864 Herzogliches Kreisgericht CAsonmor?
      Nr. 1382 1172 Pr. den 24. Juni 1870
      Auf den Antrag Herzoglicher Staatsanwaltschaft hierselbst vom 7./9. d. Mts. wird hierdurch verfügt, dass der durch die Verfügung vom 14. Januar 1864 auf die dem Gefreiten Heinrich Christian Weiberg aus Naensen von dem Hofe Nr. assec 51 daselbst zustehende Abfindungsforderung wegen zahlen der Untersuchungs- und Verteidigungskosten zu insgesamt 23 Taler 12 Gr. 5 Pf. (6 Pf.) gelegte Arrest wieder aufgehoben wurde, und gehen die Akten mit zwei Ausfertigungen dieses an Herzogliche Staatsanwaltschaft hierselbst zurück.
      Gandersheim, den 20. Juni 1870 Herzogliches Kreisgericht CAsonmor
      Nr. 2661
      Abschrift zu Grundakten
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, dem 6. Januar 1881
      Gegenwärtig: Oberamtsrichter Müller und Registratur Bauer
      Es erschienen:
      1) Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Namens seiner Ehefrau, Friederike, geborene Weiberg
      2) Chausseewärter Heinrich Weiber zu Naensen und
      3) Handarbeiter Ernst Weiberg, alle zu Naensen
      Bruder Christian ist vor Fälligkeit der Abfindung ohne Hinterlassung von einem Ehegatten oder erbfähige Nachkommen, verstorben. Laut Ehekontrakt vom 4. Februar 1859 ist die Verfügung und Bestimmung, dass die überlebenden Brüder dasjenige, was von der Abfindung rückständig ist, zu gleichen Teilen erhalten, was Schwester Friederike Ebrecht, geb. Weiberg auch den Brüdern ausgezahlt hat und auch gleichzeitig ihren Erbteil vom Hof Nr. assec. 51. erhalten haben.
      Somit haben die Brüder auch keine weiteren Ansprüche an ihre Schwester Friederike und an den Nachlass.
      Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht acceptirte die vorstehende Erklärung und Quittungserteilung bestens.
      V. g. u. id. Wilhelm Ebrecht, Heinrich Weiberg, Ernst Weiberg
      Zur Beglaubigung I. H. F. Bauer, Registrator
      In fidem copiae J W.Bauern, Registrator
      Auf dem sub Nr. assec 51 zu Naensen belegenen Dreiviertelspännerhofe zu welchem außer der Hof und Baustelle zu 67 Ruthen
      1) 2 Morgen 22 Ruthen Garten
      2) 86 Morgen 55 Ruthen Ackerländerei und
      3) 2 Morgen 65 Ruthen Grummetwiesen
      gehören, haften nach Ausweis des Hypothekenbuches folgende gerichtlich versicherte Schulden
      1) Für Herzogliches Leihhaus in Gandersheim ex jure cesso der Herzoglichen Domainen-Direktion zu Braunschweig das
      Ablösungskapital von 606 Talern 6 ggl. für den laut Rezesses vom 29. Dezember 1840 abgelösten Herrendienst zu 4 pro
      Cent Zinsen vom 10. November 1840
      2) Herzoglichen Kammer-Direktion der Forsten zu Braunschweig Ablösungskapital 823 Talern 1 Pf. Courant zu 4 pro Cent
      Zinsen Seite fehlt, daher nur ungenau übersetzt
      3) Der Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Mitthal, durch die Obligation vom 6ten Juli 1858 verbriefte Darlehnkapital zu
      6000 Taler vom Schuldner geleistete Abtrag von 4000 Taler im Hypothekenbuche für Naensen Band III Seite 203 gelöscht,
      auch beglaubigte Abschrift der Urkunde dem Gerichtshandlungsbuche einverleibt worden und bleibt die erwähnte
      Obligation nunmehr noch über 2000 Taler gültig.
      Als Eigentümer obiger Grundstücke ist die Ehefrau des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Friederike Weyberg eingetragen, welche den Hof zufolge Kontrakts vom 4. Februar 1859 gegen Quittung einer Leibzucht an ihre Eltern und Entrichtung von Abfindungen an ihre 3 Brüder übertragen erhalten und sodann ihrem obgenannten Ehemann zum Brautschatz verschrieben hat. Infolge Übereinkunft vom 19. Mai 1860 heben der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau die dem Vater des Ebrecht, Leibzüchter Heinrich Ebrecht durch den Kontrakt vom 26. November 1858 verschriebene Leibzucht auf den Dreiviertelspännerhof Nr. 51 übernommen. Urkundlich unter Gerichtshand und Siegel
      Greene, den 11. Dezember 1864 Herzogliches Amtsgericht Brinckmeier
      Nr. 4587 Ins. Dec
      In Sachen den zwischen dem Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau Friederike, geborene Weyberg und dem Anbauer Ernst Vespermann zu Naensen über ein zu dem Ebrechtschen Hofe sub Nr. assec 51 daselbst gehörigen Ackerstück von 2 Morgen 90 Ruthen Größe abgeschlossenen Kaufkontrakt betreffend, wird bei den Teilen Abschrift des Schreibens Herzoglicher Kreisdirektion Gandersheim vom 8. dieses Monats zur Nachricht und Nachachtung anbei zu gefertigt und zugleich eröffnet: das mit Ausfertigung des Kontrakts und Umschreibung des Eigentums versehen werden solle, sobald die geschehenen Berichtigung der Kaufgelder und davon Verwendung zu dem bestimmten Zwecke, sowie die von folgte Liberierung des verkauften Grundstückes von den auf selbigen haftenden Hypotheken nachgewiesen sein wird.
      Die geschehene Insinuation ist ad acta zu Dokumentieren.
      Greene, den 12. Dezember 1864 Herzogliches Amtsgericht
      Ein gleichlautender Bescheid ist dem Ackermann Ebrecht so wie dem Anbauer Ernst Vespermann zu Naensen 29. d. Monats behändigt. Greene, den 30. Dezember 1864 Der Gerichtsvoigt
      Einstweilen ad acta, welche zugleich eventuell nach Ablauf von 3 Monaten wieder vorzulegen sind
      Greene, den 4. Januar 1865 B
      Nr. 1670
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, den 6. Mai 1865
      Gegenwärtig Amtsrichter Brinckmeier
      In Sachen den zu Naensen sub. Nr. assec. 51 belegenen Ebrechtschen ¾ Spännerhof Acte erschienen heute nun geladen Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, dessen Ehefrau, Friederike, geb. Weyberg und Anbauer Ernst Vespermann, sämtliche aus Naensen und erklärten die Ebrechtschen Eheleute, dass der Mitcomparent Vespermann die Kaufgelder für das zufolge Kontrakts von 5. und 12. November 1864 von ihnen gekaufte Ackerstück von 2 Morgen 90 Ruthen Größe zu 470 Talern, schreibe Vierhundertundsiebenzig Talern bereits zur nächsten Zeit vom 1. April 1865 vollständig bar Seite fehlt
      V. g u. u. Wilhelm Ebrecht, Friederike Ebrecht, Vespermann
      In fidem Oeding, Protokollführer
      2661
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 24. Oktober 1874
      Gegenwärtig: Amtsrichter Brinckmeier und Protokollführer Kleine
      Es erschienen heute freiwillig
      1) Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau, Friederike, geb. Weyberg aus Naensen
      2) der Ackermann und Gemeindevorsteher Heinrich Falke daher, Namens der Gemeinde Naensen,
      wurde von selbigen nach stehender Kaufkontrakt vereinbart: § 1
      Die Ehefrau des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Friederike, geb. Weyberg verkauft mit Zustimmung ihren, mit gegenwärtigem Ehemannes von den Zubehörungen des ihr eigentümlich zu gehörigen zu Naensen Nr. assec 51 belegenen und ihrem Ehemanne zum Heiratsgute verschriebenen Dreiviertelspännerhofes und zwar von einem an der Westseite des Hofes belegenen Garten ein Terrain von 25 Ruten Größe unter ausdrücklicher Verzichtleistung auf die wegen der Veräußerung von Brautschatzgrundstücken bestehenden gesetzlichen Verbote an die Gemeinde Naensen um und fanden verabredeten Kaufpreis von 175 Talern, auch wörtlich Einhundert und Fünf und Siebenzig Talern und soll das von kauften Terrain von der Käuferin der nun erbauten Schule Nr. assec 94 in wirtschaftlicher Beziehung als Zubehör beigelegt werden. § 2
      Von dem Verkaufe bleiben ausgeschlossen die auf dem verkauften Terrain befindlichen Bäume, wogegen die dasselbe einschließende Befriedigung der Käuferin ohne besonderer Entschädigung Fortsetzung fehlt
      In fidem F. W. Kleine
      Apponant. Acta den Verzins der alten Schule zu Naensen betreffend.
      (Sind an Herzoglichen Kreisdirektion in Gandersheim gez. W. J. ?
      Zugleich ist nachzusehen, ob und welche Hypothekschulden cehp?, sonstige Belastungen sich auf dem Ebrechtschen Hofe Nr. sub. assec 50 zu Naensen eingetragen finden und das Nötige hierunter zukämen.
      Greene, den 26. Oktober 1874 B.
      Auf dem Dreiviertelspännerhofe Nr. assec. 51 zu Naensen hatten ? außer Leibzucht und Abfindungen von Schulden:
      1) zwei Ablösungskapitale an Herzogliches Leihhaus zu Gandersheim zu ursprünglich 606 Th. 6 ggl und 823 Th. ? ggl. 1 Pf.
      2) eine Restforderung des Halbspänners Heinrich Ahlswede zu Mitthal zu 2000 Th.
      Greene, vom 28. Oktober 1874 Nr. 7700 Pr. den 11.11. 1874 J.W.Fr.
      Zu dem sub. Nr. assec. 51 zu Naensen belegenen Dreiviertelspännerhofe, dessen Gebäude zu 1050 Taler versichert sind, gehören nach Ausweisung der Dorf- und Feldbeschreibung von Naensen pag. 72 folgende Grundstücke:
      1) Die Hofstelle incl. der Gebäude hält 67 Ruthen
      2) an Gärten 2 Morgen 22 Ruthen
      3) an Ackerländerei 86 Morgen 55 Ruthen
      4) an Grummetwiesen 2 Morgen 65 Ruthen
      Extrahirt Greene, am 28sten Julius 1845 Schlüter Registratur
      Ab: Ein im Hummeschenhohl zwischen Brinckmann und Markworth belegenes 2 Morgen 90 Ruthen haltendes Ackerstück an den Anbauer Ernst Vespermann zu Naensen laut Kaufkontrakts vom 5./12. November 1864 Th. Oeding
      Ab: Zum Baue der Holzmindener Eisenbahn: 1 Morgen 71 Ruthen ctr. Die betreffenden Expropriations-Akten
      J. W. Friedrichs
      Nr. 1973
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte
      Greene, den 6ten Juli 1860
      Gegenwärtig: Herr Amtsrichter von Grone
      Es erschienen nach vorgängiger Anmeldung:
      1) Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen
      2) der Halbspänner Heinrich Ahlswede aus Mitthal
      und trug Letzter auf Befragen vor:
      Laut überreichter Obligation vom 6ten Juli 1858 schuldeten die jetzigen Eigentümer des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau, Friederike, geb. Weiberg ihm ein Darlehn von 6000 Taler Courant.
      Da nun der anwesende Dreiviertelspänner Ebrecht von dem Kaufgelde, welches derselbe für seinen Kleinkothof in Stroit Nr. assec 11 heute erhalten, einen Abtrag von Viertausend Talern Courant auf das verbriefte Kapital der 6000 Taler geleistet, auch die rückständigen Zinsen auf die gesamten 6000 Taler bis zum heutigen Tage berichtigt habe, so quittiere er über den Empfang hiermit bestens und willige in die Löschung der Hypothek wegen der bezahlten 4000 Taler mit der Erklärung, dass die überreichte Obligation nunmehr annoch nur über 2000 Taler Gültigkeit habe. Zugleich bat derselbe um Ausfertigung dieses Protokolls und um Verbindung desselben mit der ihm zurückgegebenen Obligation auf Kosten der Schuldner. Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht erkannte den Vertrag des Halbspänner Ahlswede als richtig an, akzeptierte die erteilte Quittung und trat dem Antrage des g. Ahlswede bei
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Wilhelm Ebrecht, Heinrich Ahlswede
      In fidem F. Müller, Protokollführer
      Vorstehendes Protokoll ist für den Gläubiger ausgefertigt, nachdem auf Grund der von demselben abgegebenen Erklärung der auf das, durch die Obligation vom 6ten Juli 1858 verbriefte Darlehnkapital zu 6000 Taler vom Schuldner geleistete Abtrag von 4000 Taler im Hypothekenbuche für Naensen Band III Seite 203 gelöscht, auch beglaubigte Abschrift der Urkunde dem Gerichtshandlungsbuche einverleibt worden und bleibt die erwähnte Obligation nunmehr noch über 2000 Taler gültig.
      Urkundlich das hierunter gedruckten Gerichtssiegels und der nebengesetzten Namensunterschrift.
      Greene, den 21ten Juli 1860 Herzogliches Braunschweig-Lüneburg?sche Amtsgericht v. Grone
      Infolge Protokolls vom 3ten dieses Monats hat der Gutsbesitzer Heinrich Ahlswede zu Mitthal in die Entlassung eines auf Naenser Feldmark in Hummeschenhohl zwischen Brinckmann und Marckwort belegenen Ackerstücks von 2 Morgen
      90 Ruthen Größe, welches der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau Friederike, geb. Weiberg von den Zubehörungen ihres zu Naensen sub. Nr. ass. 51 belegender Dreiviertelspännerhofes an den Anbauer Ernst Vespermann daselbst verkauft haben und dem obgenannten Gutsbesitzer Ahlswede für darauf jenen Hof zufolge der verstehenden Schuldurkunde vom 6ten Juli 1858 her geliehene Kapital von 6000 Taler jetzt nur noch von 2000 Taler samt Zinsen und Kosten mitverpfändet ist, aus dem Hypothek Nepous gewilligt und ist insoweit die Hypothek ein Hypothekenbuch von Naensen Band III Seite 203 gelöscht worden.
      Urkundlich unter Gerichtshand und Siegel
      Greene, den 8ten August 1865 Herzogliches Amtsgericht Brinckmeier
      Nr. 1627
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 6ten Juli 1876
      Gegenwärtig: Amtsrichter Müller
      Protokollführer Kleine
      Es erschienen:
      1) dem Halbspänner Heinrich Ahlswede aus Mitthal,
      2) der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen und
      trug Ersterer vor: Nachdem mir der Mitcomparent Ebrecht dasjenige Restkapital zu 2000 Taler = Sechstausend Mark, welches derselbe aus der damit überreichten Schuldurkunde vom 6. Juli 1858 resp. 6. Juli 1860 schuldet, am heutigen Tage nebst den bis dahin fälligen Zinsen bar zurückgezahlt hat, so quittiere ich damit über den richtigen Empfang des Kapitals und der Zinsen und willige in Löschung der dieserhalb bestellten Hypothek im Hypothekenbuche.
      Dem Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht nahm die obige Quittung an und bat um Löschung der Hypothek, sowie Ausfertigung dieser Quittung. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
      H. Ahlswede, Wilhelm Ebrecht
      Ausgehändigt F. W. Kleine
      Nachdem auf Grundlage der vorstehenden Quittung die in der Schuldurkunde vom 6ten Juli 1858 bestellte Spezialhypothek mit folgenden Worten:
      Auf Grund der Quittung des Halbspänners Heinrich Ahlswede aus Mitthal vom 6ten dieses Monats wird die in der Schuldurkunde vom 6. Juli 1858 wegen des Restkapitals zu 2000 Taler nebst Zinsen und Kosten bestellte Hypothek damit gelöscht. cf. Amtshandelsbuch Band III Seite 480
      Greene, am 7. Juli 1876 G. Müller, Amtsrichter
      in dem Hypothekenbuche von Naensen Band III Seite 203 gelöscht, auch eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunde zum Amtshandelsbuche der genannten Ortschrift Band III Seite 480 genommen ist, wird dieselbe nunmehr für den Schuldner, Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht zu Naensen, in beweisender Form ausgefertigt und der Schuldurkunde am 6. Juli 1858 angeheftet. Urkundlich unter Gerichtshand und Siegel.
      Greene, am 7. Juli 1876 Herzogliches Amtsgericht G. Müller
      Obligation von dem Dreiviertelspänner Heinrich Weiberg, jetzt Wilhelm Ebrecht zu Naensen für den Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Mitthal über 6000 Taler Courant
      Sp. Nr. 732 de Juli Wilhelm Ebrecht
      Taxe prot 1 Taler ggl. Pf.
      Taxe der Löschung 10 ggl.
      1 Stempel 2 ggl. 5 Pf.
      Copialien 2 ggl. 5 Pf.
      Beglaubigung 2 ggl. 5 Pf.
      Siegel 2 ggl. 5 Pf.
      Zufertigung 7 ggl. 5 Pf.
      Capia zum Gerhb. 2 ggl. 5 Pf.
      Summa 2 Taler - ggl. ? Pf.
      Dem Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht in Naensen Sp. Nr. 784
      Taxe der Aufnahme 2 M Pf.
      Taxe der Löschung 50 Pf.
      Stempel 25 Pf.
      Copialien 50 Pf.
      Beglaubigung 25 Pf.
      Siegel 25 Pf.
      Zufertigung 75 Pf.
      Summa 4 M 50 Pf. F. W. Friedrichs
      1. Tage des Protokolls vom 3. August 20 ggl
      2. Tage der Löschung 5 ggl.
      3. Löschungsattest 10 ggl.
      4. Begl. Abschrift zum A--? 2 ggl 5 Pf.
      Zusammen: 1 Th. 7 ggl 5 Pf.
      Sig. Nr. 813 Th. Oeding
      Von dem Ebrecht erhoben
      Auszug aus der in der Registratur des Gemeindevorstehers befindlichen Beschreibung der Grundstücke in der Feldmark Naensen über den Ackerhofe Nr. ass. 51
      Bezeichnung der Grundstücke und deren Eigentümer
      Ackermann Heinrich Weiberg, jetzt Wilhelm Ebrecht Nr. ass 51
      Winterfeld:
      3. Wanne in den Bruchäckern 1 Morgen 5 Ruthen
      4. Wanne beim Brunser Wege 5 Morgen 70 Ruthen
      5. Wanne über den Mittelfeldsköpfen 1 Morgen 65 Ruthen
      daselbst 50 Ruthen
      6. Wanne im Mittelfeldcampe 45 Ruthen
      8. Wanne am Büchenbusche 2 Morgen 90 Ruthen
      9. Wanne am Klepperberge 1 Morgen 60 Ruthen
      daselbst 2 Morgen 55 Ruthen
      daselbst 2 Morgen 35 Ruthen
      10. Wanne unten beim Mittelfelde 80 Ruthen
      daselbst 3 Morgen 35 Ruthen
      11. Wanne auf dem Mühlenberge 1 Morgen 10 Ruthen
      17. Wanne auf dem Kibitzplatze 1 Morgen 40 Ruthen
      20. Wanne auf der rothen Horst 105 Ruthen
      Sommerfeld
      3. Wanne am Greener Wege 80 Ruthen
      5. Wanne auf den Kuhlen 5 Morgen 45 Ruthen
      9. Wanne beim Erzhäuser Wege 2 Morgen 80 Ruthen
      11. Wanne am Ziegenbusche 1 Morgen 15 Ruthen
      12. Wanne auf den Dreierten 1 Morgen 40 Ruthen
      daselbst 1 Morgen 15 Ruthen
      13. Wanne auf den güldenen Stücken 115 Ruthen
      daselbst 2 Morgen 50 Ruthen
      14. Wanne in den Kurzen güldenen Stücken 60 Ruthen
      17. Wanne an den kalten Stücken 1 Morgen 30 Ruthen
      daselbst 3 Morgen 20 Ruthen
      18. Wanne am Südberge 1 Morgen 110 Ruthen
      19. Wanne über dem Sütter 2 Morgen 75 Ruthen
      daselbst 7 Morgen 100 Ruthen
      Brachfeld
      2. Wanne in der Feldscheide 55 Ruthen
      daselbst 2 Morgen 60 Ruthen
      daselbst 1 Morgen 45 Ruthen
      3. Wanne am Lahe 80 Ruthen
      daselbst 2 Morgen 430 Ruthen
      daselbst 45 Ruthen
      4. Wanne beim tiefen Wege 1 Morgen 35 Ruthen
      daselbst 95 Ruthen
      5. Wanne auf den hohlen Wegsäckern 3 Morgen 30 Ruthen
      6. Wanne auf den Steinstücken 1 Morgen 10 Ruthen
      7. Wanne vor dem Ahlerbeeke 65 Ruthen
      9. Wanne zwischen dem Ammerwege 85 Ruthen
      11. Wanne in den Sohläckern //Schlöckern // 1 Morgen 50 Ruthen
      daselbst 1 Morgen 0 Ruthen
      13 Wanne am Reinstedsberge 1 Morgen 115 Ruthen
      14. Wanne im Dehnehalse 5 Morgen 55 Ruthen
      23. Wanne auf dem Deilcampe 30 Ruthen
      25. Wanne auf dem langen Strauche 3 Morgen 35 Ruthen
      Acker aus Wiesen
      Mühlenbecksanger 12 Ruthen
      Acker aus Angern 12 Ruthen
      Gärten
      Beim Gehöfte 1 Morgen 114 Ruthen
      Davon gehören 22 Ruthen
      In die 2. Klasse 1 Morgen 114 Ruthen
      In die 3. Klasse - Morgen 22 Ruthen
      Wiesen
      Die Ahlerbeckswiese 1 Morgen 15 Ruthen
      Diese gehören in die 6. Klasse
      Nr. 1714
      An Herrn Ackermann Wilhelm Ebrecht, Nr. ass. 51 zu Naensen
      In der Sache, die Ablösung der aus dortiger Gemeinde an die dortige Schule entrichtenden Kornabgaben betreffend, hat Herzogliche Landes-Oeconomie-Commission hinsichtlich ihres Widerspruch gegen die fragliche Ablösung in dem Rescripte vom 27. v. Mts. die nachstehende Entscheidung abgegeben: Nachdem das Herzogliche Consisterium zu Wolfenbüttel auf Ablösung der von Inhabern der Acker-Halbspänner-Groß- und Kleinkothhöfe zu Naensen an die Schule daselbst zu entrichtenden Kornabgaben zu insgesamt 9 Himten Roggen und 28 Himten Hafer angetragen hatte und die pflichtigen Hofbesitzer und ihren unbegründeten Einwendungen gegen den Ablösungsantrag durch unsere rechtskräftige Entscheidung vom 9. April 1881 zurückgewiesen und schuldig erkannt waren, sich auf die Ablösung der fraglichen Abgaben nach Mastgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 23 April 1867 Nr. 19 einzulassen, hat die Mehrzahl der Pflichtigen im Termine vom 9. Dezember v. Jrs. Vor der Localcommission sich bereit erklärt, die Ablösung der Kornabgaben qu. nach Mastgabe der ihnen vorgelegten Berechnung und zwar mit 4,12 M pro Himten Roggen und 2,15 M pro Himten Hafer zum 1. Oktober d. Jrs. Zu bewerkstelligen. Dieser Erklärung haben sich nicht angeschlossen:
      1) der Ackermann Wilhelm Ebrecht Nr. ass. 51
      2) der Kleinkothsass Interimswirt August Bertram Nr. ass. 2
      3) der Kleinkothsass Hermann Reinert Nr. ass. 42
      Dieselben halten die obgenannten Kornpreise für zu hoch und wollen die fraglichen Abgaben mit 3 M. pro Himten Roggen und 1,50 M. pro Himten Hafer ablösen.
      Herzogliches Konsistorium hat dieses Angebot abgelehnt, besteht auf Ablösung nach den obgenannten Preisen und hat auf zwangsweise Durchführung der Ablösung angetragen.
      Die von der Localcommission beider Ablösungsberechnung zu Grunde gelegten Kornpreise nämlich 4,12 M. für einen Himten Roggen und 2,15 M. für einen Himten Hafer mitsprechen den von uns in Gemäßheit der §§ 6 und 14 des oben erwähnten Gesetzes festgesetzten und bekannt gemachten Normalpreisen, welche gesetzlicher Vorschrift gemäß für die im Jahre 1880 in Antrag gebrachten Ablösungen maßgebend sind, also auch für die vorliegende Ablösung, welche im Jahre 1880 beantragt ist, zu Grunde gelegt werden müssen. Was den von den obgenannten Pflichtigen vorgebrachten Einwand anlangt, dass der in Naensen gelieferte Roggen und Hafer nur 46 Pfund bzw. 26 Pfund pro Himten gewogen habe, so haben wir bereits in unserer oben erwähnten Entscheidung auf die Hinfälligkeit desselben hingewiesen, wie denn auch das Herzogliche Staatsministerium in der Rekurs-Instanz wiederholt ausgesprochen hat, dass die von uns bekannt gemachten Normalkornpreise unbedingt für die Ablösungen auf dem Pfarr- und Schulverbände beruhenden Kornabgaben maßgebend seien und ein Anspruch auf Herabsetzung des Preises wegen Lieferung von Korn geringerer Qualität oder geringeren Gewichts gesetzlich ausgeschlossen sei. Es entbehrt hiernach die Weigerung der Pflichtigen nach den Normalpreisen abzulösen jeder Begründung und geht unsere Entscheidung dahin, dass die vorbezeichneten Pflichtigen Hofbesitzer zu Naensen schuldig sind, die Ablösung der an die Schule daselbst zu entrichtenden Kornabgaben zu den Preisen von 4,12 M. für den Himten Roggen und 2,15 M. für den Himten Hafer zu bewerkstelligen, auf die durch ihre unbegründete Weigerung entstandenen Kosten allein zu tragen.
      Herzogliche Landes-Oeconomie-Commission gez. Rudeloff
      Diese Entscheidung wird Ihnen mit dem Hinweise hierdurch eröffnet, dass nach § 32 des Organisationsgesetzes vom 20. Dezember 1834 Nr. 2 de 1835 gegen die Entscheidung der Rekurs an Herzogliches Staatsministerium binnen einer vom Tage der Zustellung dieses Schriftstücks laufenden frist von 4 Wochen offen steht, die Verabsäumung dieser Frist aber den Verlust des Rekurses ohne Weiteres zur Folge hat, Sollten Sie sich der vorstehenden Entscheidung unterwerfen, so wollen Sie mir solches umgehend mitteilen, dabei auch angeben, zu welchem Zeitpunkte Sie das Ablösungskapital bezahlen wollen, wobei ich bemerke, dass Sie die in rede stehenden Kornabgaben dem dortigen Schullehrer am 1. d. Mts nochmals in natura zu entrichten hatten und das Ablösungskapital von da ab bis zum Zahlungstage mit 4 % p. a. zu verzinsen haben. Wegen der Zahlung des Ablösungskapitals und der Zinsen würden sie noch weitere Nachricht von mir erhalten.
      Braunschweig, den 2. Oktober 1890 Der Regierungsassestor Griepenkerl
      Testament der Ehefrau des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Friederike, geb. Weiberg aus Naensen
      StA Wolfenbüttel Akte: 40 Neu 6 Nr. 3262
      Die Ehefrau des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Engel Rosine Friederike, geb. Weiberg aus Naensen, Tochter des Ackermanns Heinrich Weiberg und Egel Christine Riemenschneider, hat am 19.1.1881 ein Testament hinterlegt und ist am 9.5.1896 verstorben. Standesbeamter Reuß
      Testament: Gegenwärtig: Oberamtsrichter Müller und Registrator Bauer
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgericht, Greene, den 19. Januar 1881
      Es erschien freiwillig die Ehefrau des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Friederike, geb. Weiberg aus Naensen und trug vor: Um jede Streitigkeiten zwischen ihrer demnächstigen rechtlichen Erben zu verhüten, sei es ihr Wunsch, ihren letzten Willen zu Protokoll vorzutragen und bitte sie, solchen entgegen zu nehmen. Da eine mit der Comparentin angestellte Unterredung ergab, dass dieselbe sich im vollen Besitze ihrer Geisteskräfte bestand und den Antrag überhaupt den Bedenken nicht entgegenstand, so erklärte man sich zur Erstellung des Antrages bereit und trug dieselbe hierauf ihr Testament vor, wie folgt: § 1
      Ich heiße wie angegeben, bin 45 Jahre alt, Eigentümerin des sub. Nr. 51 zu Naensen belegenen Dreiviertelspännerhofes nebst Zubehör, Rechten und Gerechtigkeiten und Inventaren, in erster Ehe verheiratet mit Wilhelm Ebrecht aus Stroit, mit welchem ich drei lebende Kinder erzeugt habe § 2
      Zu meinen Erben setze ich ein:
      1) meinen genannten Ehemann, den Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, und
      2) die mit demselben erzeugten Kinder, als a) Wilhelm, 21 Jahre alt, b) Auguste, 17 Jahre alt und c) August, 12 Jahre alt
      und denen uns etwa nachgeborenen Kinder. Wenn diese meiner eingesetzten Erben, die Erbschaft nicht mehr sollten erleben, dann deren nächste gesetzliche Erben. §3
      Über die Verwaltung resp. definitive Verfügung über meinen gesamten Nachlass. Er möge bestehen, worin er wolle, bestimme ich das mein genannter Ehemann bis zu seinem Tode oder, wenn er früher von der Verwaltung zurücktreten sollte, bis zu diesem Zeitpunkte die ihm schon Kraft ihr verwaltenden bestehenden Rechte, wie sie mir zustehen, im weitesten Maße ausüben soll. Ich räume ihm deshalb die Befugnis damit ein, das Grundstück mit Hypotheken zu belasten oder wenn demselben zu verkaufen, wenn er es für nötig hält, ohne hierbei an die Einwilligung meiner Kinder gebunden zu sein. Zugleich disp? ich denselben speziellen Rechnungsablage über seine Vermögensverwaltung und jedweder Coutionsleistung, zu welchem Ende ich damit die Inventarisierung und Versiegelung meines Nachlasses ausdrücklich verbiete. Zugleich erteile ich aber auch an dem gedachten Ehemann die Vollmacht den Anerben des Hofes unter meinen Kindern auszuwählen und zu bestimmen ohne sich an das Alter und Geschlecht derselben binden zu brauchen, sowie auch für die Abfindungen für die jenigen Kinder, welche nicht zur Hofesnachfolge gelangen nach bester Einsicht festzustellen mit einem Worte räume ich demselben in dieser Beziehung alle diejenigen Befugnisse ein, welche mir als Eigentümerin des Hofes pp zustehen.
      Sollte indessen mein Ehemann sich veranlasst fühlen nach andern Tode sich wiederum zu verheiraten, so nehme ich den in Vorstehenden ihr gemachten Zusicherungen und Berechtigungen damit zurück und sollen in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen Platz greifen. § 4
      Der Kreiskommunenkasse vermache ich das gesetzliche Legat § 5
      Sollte einer meiner gesetzten Erben es wagen, diesen meinen wohlüberlegten letzten Willen im Wege des Prozesses anzugreifen, so soll derselbe damit vollständig eventuell bis auf den Pflichtteil enterbt sein.
      Hiermit beschließe ich meinen wohlüberlegten letzten Willen, will, dass derselbe als Testament, Codiaill oder auf sonst alle mögliche Weise aufrecht erhalten werde, bitte, denselben in gerichtlichen Verwahrsein zu nehmen, mir einen Depositenschein darüber auszustellen und nach meinem Absterben mit dessen Eröffnung zu verfahren.
      Es ist hierauf das vorstehende Testament der Ehefrau Ebrecht langsam und deutlich vorgelesen, von ihr in allen Punkten genehmigt und hierauf von ihr unterschrieben Friederike Ebrecht
      und sodann vom Herzoglichen Amtsgericht J. H. Bauer, Registrator
      H. Müller, Oberamtsrichter
      Herzogliches Amtsgericht Greene, den 23. März 1915
      Geschäftsnummer E 13/1881 Testament betr.
      An Herrn Gemeindevorsteher in Naensen
      Die Ehefrau des Dreiviertelspänners Wilhelm Ebrecht, Friederike, geb. Weiberg, dortselbst, welche hier am 19. Januar 1881 ein Testament hinterlegt hat, ist verstorben. Als deren Erben ist deren Ehemann, Altvater Wilhelm Ebrecht bezeichnet. Sie sollen ermitteln,
      1) ob noch andere gesetzliche Erben ? Kinder mit genauer Adressenangabe, wenn verstorben mit Kindern, deren Kinder und
      die Elternteile ? vorhanden sind.
      2) den Ehemann veranlassen, eine Sterbeurkunde der Verstorbenen hier einzusenden und, wenn vorhanden, auch den
      Hinterlegungsschein über das Testament.
      Wir sehen der Erledigung binnen 8 Tagen entgegen. Gez. K. Fischer
      Ausgefertigt Gerichtsschreiber
      Außer dem Altvater Wilhelm Ebrecht sind gesetzliche Erben E 1311881
      1) Sohn Wilhelm Ebrecht (verstorben) dessen Erben sind 1a)Berta Möbius, geb. Ebrecht (verstorben), deren Erben sind Frida
      Arna Else und Paul, wohnhaft in Halle a. d. Saale
      1b) Auguste Wille, geb. Ebrecht wohnhaft in Naensen
      2) Auguste Kahle, geb. Ebrecht 00 Wilhelm Kahle in Kohnsen (verstorben), dessen Erbe ist Wilhelm Kahle z. Z. im Felde
      3) Ackermann August Ebrecht wohnhaft in Naensen
      An Herzogliches Amtsgericht Greene
      In Sachen des Testaments meiner verstorbenen Mutter Friederike Ebrecht; geb. Weiberg aus Naensen teile ich Herzoglichen Amtsgericht mit, dass ich den Hinterlegungsschein nicht mehr in Besitze habe. Im betr. des Vermögens teile ich mit, dass am 6. September 1892 auf meinem Hofe gerichtliche Verschreibung stattgefunden hat und danach sind die Erben ausgezahlt. Über die Erben meines verstorbenen Bruder Wilhelm ist dessen Tochter Berta, welche in Halle verheiratet war, verstorben, dessen Mann heißt Möbius und hat in Halle gewohnt. Ob er aber noch da wohnt, weiß ich nicht. Er leidet nämlich an Trunksucht.
      Hochachtungsvoll Aug. Ebrecht, Ackermann
      Naensen, den 6. Mai 1915
      Naensen, den 16.5.1915
      Teile dem herzoglichen Amtsgerichte ergebenst mit, dass meine Eltern bei Übergabe des Hofes noch 6000 Mark im Besitze hatten. Davon haben sie mir 1895 3000 Mark geschenkt. Die übrigen 3000 Mark verblieben dem Vater. Dieser hat das Geld aber 1909 an seine Großkinder verschenkt.
      Hochachtungsvoll August Ebrecht
      An Herzogliches Amtsgericht in Greene
      Auf das Schreiben vom 15. Dezember 1916 teile ich ergebenst mit dass die gesetzlichen Erben des verstorbenen Altvaters Ackermann Wilhelm Ebrecht in Naensen (* 25.11.1834 + 2.12.1916) sind folgende:
      1) der Ackermann August Ebrecht in Naensen
      2) Wilhelm Ebrecht in Naensen, verstorben
      3) Auguste Kahle, geb. Ebrecht wohnhaft in Kohnsen, verstorben
      Naensen, den 21. Dezember 1916 Brinckmann, Gemeindevorsteher
      An Herzogliches Amtsgericht in Greene
      Zur Mitteilung, dass der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht keinen Nachlasswert hinterlassen hat.
      Naensen, den 4. Februar 1917 Brinckmann, Gemeindevorsteher

    4. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Band 2 Seite 283 am 19.5.1860
      Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht Naensen verkauft den mittelst Kontrakts vom 26.11.1858 zum Eigentum übertragenen in Stroit belegenden Kleinkothof Nr. 11 an Reihebewohner in Stroit, vertreten durch Gemeindevorsteher Kleinköter Nolte Nr. 27 zum gemeinschaftlichen Eigentum. Die Kaufsumme beträgt 6000 Taler. Leibzüchter Heinrich Ebrecht verzichtet dabei auf seine ihm zustehende Leibzucht zu Gunsten des Käufers. Dagegen übernimmt der Verkäufer die Leibzucht auf den mit seiner Ehefrau erheiratete Hof Nr. 51 in Naensen. Seine Ehefrau verzichtet auch, weil das Geld zur Tilgung der Schulden auf
      Hof Nr. 51 dient.
      Am 6.7.1860 bekommt Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Mitthal vom Verkauf des Kleinkothofes in Stroit von den 6000 Talern 4000 Taler und am 8.8.1865 bekam er die letzten 2000 Taler.
      Band 3 Seite 224 am 5.11.1864
      Wilhelm Ebrecht verkauft von dem seiner Ehefrau eingetragenen zustehenden Hof Nr. 51 ein im ?Hummeschenhohle? belegen etwa 2 Morgen 90 Ruthen haltendes Ackerstück an Anbauer Ernst Vespermann für 470 Taler. Das verkaufte Ackerstück wird dem Anbauerhaus Nr. 74 zugeschrieben.
      Am 19.5.1860 wurde der Kothof in Stroit verkauft. Die Summe beträgt 6000 Taler.
      Am 6.7.1860
      1. Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht
      2. Halbspänner Heinrich Ahlswede Mitthal
      Vom Verkauf des Kleinkothofes in Stroit bekommt von den 6000 Taler Ahlswede 4000 Taler. Jetzt bekommt er noch 2000 Taler
      Am 8.8.1865: Verkauf an Ernst Vespermann
      Eintragung von Ahlswede wurde am 8.8.1865 gelöscht.

      Verkauf des Kleinkothofes Nr. 11 in Stroit am 19.5.1860
      Käufer: Reihebewohner in Stroit, vertreten durch Gemeindevorsteher Kleinköter Nolte Nr. 27
      Laut Übergabevertrag vom 26.11.1858 ist Eigentümer des Kleinkothofes in Stroit Wilhelm Ebrecht
      Leibzüchter Heinrich Ebrecht verzichtet zu Gunsten der Käufer. Verkäufer übernimmt die Leibzucht von Hof Nr. 51 in Naensen. Seine Ehefrau muss auch verzichten. Sie verzichtet, weil das Geld zur Tilgung der Schulden auf Hof Nr. 51 dient.
      Extrakt.
      Geschehen zu Stroit im Nolteschen Kruge daselbst, den 19ten Mai 1860, wegen Herzoglichen Amtsgericht Greene
      Gegenwärtig, Herr Amtsrichter von Grone
      Da der Gemeindevorsteher, Kleinköter August Nolte zu Stroit mündlich das Herzogliche Amtsgericht ersucht hatte, zur Aufnahme eines Kaufkontrakts sich anher zu begeben, da die Käufer als eine große Anzahl von Einwohnern hiesigen Orts sich nicht ohne Nachtteil auf längere Zeit von ihren wirtschaftlichen Arbeiten wegbegeben könnten, so hatten wir, die Seitsgenannten, uns heute anher verfügt. Nach geschehener Anmeldung erschienen nun:
      I. Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen mit seiner Ehefrau, Friederike, geb. Weiberg, Erster als Verkäufer
      und
      II. Vertreter für die hiesigen Reihebewohner Gemeindevorsteher August Nolte Nr. 27 als Käufer
      III. ehemaliger Ackermann und Leibzüchter Heinrich Ebrecht von Stroit
      Vom Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen wird der Kaufvertrag gerichtlich vorgetragen.
      Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen verkauft seinen Kleinkothhof in Stroit Nr. ass. 11, den er laut Übergabevertrag vom 26.November 1858 von seinem anwesenden Vater Heinrich Ebrecht als Eigentümer mit allen Zubehörungen und Gerechtigkeiten erhalten hat, an die Reihenbewohner zu Stroit.
      Der Leibzüchter Heinrich Ebrecht verzichtet hiermit auf die ihm laut Hofübergabevertrag vom 26ten November 1858 vorbehaltene Leibzucht zu Gunsten der Käufer. Dagegen übernimmt der Verkäufer dieselbe Leibzucht auf den mit seiner Ehefrau, Friederike, geb. Weiberg, erheirateten, zu Naensen unter Brand-Nr. 51 belegenen Dreiviertelspännerhof, wozu die anwesende Ehefrau des Verkäufers ihre Zustimmung erteilt, mit dem Hinzufügen, das sie den verlautbarten Kaufkontrakt insofern für vorteilhaft halte, als ihr Ehemann durch die Kaufgelder in den Stand gesetzt werde, Abträge auf diejenigen Schulden, womit ihr Dreiviertelspännerhof behaftet, zu leisten und es daher in ihrem eigenen Interesse liege, die ihrem Schwiegervater von dem verkauften Hofe verschrieben, ihr bekannte Leibzucht auf ihren Dreiviertelspännerhof Nr. assec 51 zu Naensen zu übernehmen, auch gestatten wolle, dass jene Leibzucht darauf im Hypothekenbuche für Naensen eingetragen werde. Seiten fehlen.
      Nr. 2006
      1) Exped. Der Part mit der Clausel für den Leibzüchter Heinrich Ebrecht nächste in nach Anleistung der Clausel verfahrend ist.
      2) Soll dieses zu den Grundakten, den ¾spännerhof Nr. 51 zu Naensen belasten.
      Greene, den 28. Juli 1860 Herzogliches Amtsgericht v. Grone
      Nr. 7b Nr. 338 Pr. den 19ten Januar 1864
      An Herzogliches Amtsgericht Greene
      In der kriegsgerichtlichen Untersuchung gegen den Gefreiten Heinrich Christian Weiberg von der 1. Es cadron des Husaren ?Regiments, wegen tätlichen Vergehens gegen einen Unteroffizier, übersende ich dem Herzoglichen Amtsgerichte eine Ausfertigung der vom Herzoglichen Kreisgerichte hierselbst unterm 14. dieses Mts abgegebenen Arrest-Verfügung mit dem ergebensten Ersuchen, wegen der mit Beschlag belegten Abfindung des p. Weiberg das Nötige in betreffenden Hypothekenbuche von Naensen zu bemerken und mir darüber das solches geschehen und das dem Ackermann Wilhelm Ebrecht zu Naensen obige Verfügung insinnirt worden, warum ich dienstergebenst ----- Seite fehlt
      Apponact. die betreffenden Grundakten Greene, den 19ten Januar 1864 B.
      Nr. 11 76
      Auf den Antrag der Herzoglichen Staatsanwaltschaft hierselbst vom 3ten d. Mts wird verfügt, dass wegen der in dem Schreiben des Staatsanwalts Lilly de Dato Braunschweig den 29sten Dezember 1863 specificirten Untersuchungs- und Verteidigungskosten zum Gesamtbetrage von 23 Taler 12 Gr. 5 Pf. die Abfindung zu 400 Talern, welche der jetzige Militairsträfling Heinrich Christian Weiberg aus Naensen laut Hofübergabekontrakt vom 4ten Februar 1859 von dem im Besitze seines Schwagers, des Ackermanns Wilhelm Ebrecht zu Naensen befindlichen väterlichen Hofe Nr. assec 51 daselbst zu fordern hat, zu Gunsten des Herzoglichen Kriegs-Collegii zu Braunschweig bis zu dem gedachten Betrage von 23 Talern 12 Gr. 5 Pf. mit Beschlag belegt werde und die Beschlagnahme im Hypothekenbuche von Naensen bemerkt werden solle.
      Gandersheim, am 14ten Januar 1864 Herzogliches Kreisgericht CAsonmor?
      Nr. 1382 1172 Pr. den 24. Juni 1870
      Auf den Antrag Herzoglicher Staatsanwaltschaft hierselbst vom 7./9. d. Mts. wird hierdurch verfügt, dass der durch die Verfügung vom 14. Januar 1864 auf die dem Gefreiten Heinrich Christian Weiberg aus Naensen von dem Hofe Nr. assec 51 daselbst zustehende Abfindungsforderung wegen zahlen der Untersuchungs- und Verteidigungskosten zu insgesamt 23 Taler 12 Gr. 5 Pf. (6 Pf.) gelegte Arrest wieder aufgehoben wurde, und gehen die Akten mit zwei Ausfertigungen dieses an Herzogliche Staatsanwaltschaft hierselbst zurück.
      Gandersheim, den 20. Juni 1870 Herzogliches Kreisgericht CAsonmor
      Nr. 2661
      Abschrift zu Grundakten
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, dem 6. Januar 1881
      Gegenwärtig: Oberamtsrichter Müller und Registratur Bauer
      Es erschienen:
      1) Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Namens seiner Ehefrau, Friederike, geborene Weiberg
      2) Chausseewärter Heinrich Weiber zu Naensen und
      3) Handarbeiter Ernst Weiberg, alle zu Naensen
      Bruder Christian ist vor Fälligkeit der Abfindung ohne Hinterlassung von einem Ehegatten oder erbfähige Nachkommen, verstorben. Laut Ehekontrakt vom 4. Februar 1859 ist die Verfügung und Bestimmung, dass die überlebenden Brüder dasjenige, was von der Abfindung rückständig ist, zu gleichen Teilen erhalten, was Schwester Friederike Ebrecht, geb. Weiberg auch den Brüdern ausgezahlt hat und auch gleichzeitig ihren Erbteil vom Hof Nr. assec. 51. erhalten haben.
      Somit haben die Brüder auch keine weiteren Ansprüche an ihre Schwester Friederike und an den Nachlass.
      Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht acceptirte die vorstehende Erklärung und Quittungserteilung bestens.
      V. g. u. id. Wilhelm Ebrecht, Heinrich Weiberg, Ernst Weiberg
      Zur Beglaubigung I. H. F. Bauer, Registrator
      In fidem copiae J W.Bauern, Registrator
      Auf dem sub Nr. assec 51 zu Naensen belegenen Dreiviertelspännerhofe zu welchem außer der Hof und Baustelle zu 67 Ruthen
      1) 2 Morgen 22 Ruthen Garten
      2) 86 Morgen 55 Ruthen Ackerländerei und
      3) 2 Morgen 65 Ruthen Grummetwiesen
      gehören, haften nach Ausweis des Hypothekenbuches folgende gerichtlich versicherte Schulden
      1) Für Herzogliches Leihhaus in Gandersheim ex jure cesso der Herzoglichen Domainen-Direktion zu Braunschweig das
      Ablösungskapital von 606 Talern 6 ggl. für den laut Rezesses vom 29. Dezember 1840 abgelösten Herrendienst zu 4 pro
      Cent Zinsen vom 10. November 1840
      2) Herzoglichen Kammer-Direktion der Forsten zu Braunschweig Ablösungskapital 823 Talern 1 Pf. Courant zu 4 pro Cent
      Zinsen Seite fehlt, daher nur ungenau übersetzt
      3) Der Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Mitthal, durch die Obligation vom 6ten Juli 1858 verbriefte Darlehnkapital zu
      6000 Taler vom Schuldner geleistete Abtrag von 4000 Taler im Hypothekenbuche für Naensen Band III Seite 203 gelöscht,
      auch beglaubigte Abschrift der Urkunde dem Gerichtshandlungsbuche einverleibt worden und bleibt die erwähnte
      Obligation nunmehr noch über 2000 Taler gültig.
      Als Eigentümer obiger Grundstücke ist die Ehefrau des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Friederike Weyberg eingetragen, welche den Hof zufolge Kontrakts vom 4. Februar 1859 gegen Quittung einer Leibzucht an ihre Eltern und Entrichtung von Abfindungen an ihre 3 Brüder übertragen erhalten und sodann ihrem obgenannten Ehemann zum Brautschatz verschrieben hat. Infolge Übereinkunft vom 19. Mai 1860 heben der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau die dem Vater des Ebrecht, Leibzüchter Heinrich Ebrecht durch den Kontrakt vom 26. November 1858 verschriebene Leibzucht auf den Dreiviertelspännerhof Nr. 51 übernommen. Urkundlich unter Gerichtshand und Siegel
      Greene, den 11. Dezember 1864 Herzogliches Amtsgericht Brinckmeier
      Nr. 4587 Ins. Dec
      In Sachen den zwischen dem Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau Friederike, geborene Weyberg und dem Anbauer Ernst Vespermann zu Naensen über ein zu dem Ebrechtschen Hofe sub Nr. assec 51 daselbst gehörigen Ackerstück von 2 Morgen 90 Ruthen Größe abgeschlossenen Kaufkontrakt betreffend, wird bei den Teilen Abschrift des Schreibens Herzoglicher Kreisdirektion Gandersheim vom 8. dieses Monats zur Nachricht und Nachachtung anbei zu gefertigt und zugleich eröffnet: das mit Ausfertigung des Kontrakts und Umschreibung des Eigentums versehen werden solle, sobald die geschehenen Berichtigung der Kaufgelder und davon Verwendung zu dem bestimmten Zwecke, sowie die von folgte Liberierung des verkauften Grundstückes von den auf selbigen haftenden Hypotheken nachgewiesen sein wird.
      Die geschehene Insinuation ist ad acta zu Dokumentieren.
      Greene, den 12. Dezember 1864 Herzogliches Amtsgericht
      Ein gleichlautender Bescheid ist dem Ackermann Ebrecht so wie dem Anbauer Ernst Vespermann zu Naensen 29. d. Monats behändigt. Greene, den 30. Dezember 1864 Der Gerichtsvoigt
      Einstweilen ad acta, welche zugleich eventuell nach Ablauf von 3 Monaten wieder vorzulegen sind
      Greene, den 4. Januar 1865 B
      Nr. 1670
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, den 6. Mai 1865
      Gegenwärtig Amtsrichter Brinckmeier
      In Sachen den zu Naensen sub. Nr. assec. 51 belegenen Ebrechtschen ¾ Spännerhof Acte erschienen heute nun geladen Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, dessen Ehefrau, Friederike, geb. Weyberg und Anbauer Ernst Vespermann, sämtliche aus Naensen und erklärten die Ebrechtschen Eheleute, dass der Mitcomparent Vespermann die Kaufgelder für das zufolge Kontrakts von 5. und 12. November 1864 von ihnen gekaufte Ackerstück von 2 Morgen 90 Ruthen Größe zu 470 Talern, schreibe Vierhundertundsiebenzig Talern bereits zur nächsten Zeit vom 1. April 1865 vollständig bar Seite fehlt
      V. g u. u. Wilhelm Ebrecht, Friederike Ebrecht, Vespermann
      In fidem Oeding, Protokollführer
      2661
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 24. Oktober 1874
      Gegenwärtig: Amtsrichter Brinckmeier und Protokollführer Kleine
      Es erschienen heute freiwillig
      1) Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau, Friederike, geb. Weyberg aus Naensen
      2) der Ackermann und Gemeindevorsteher Heinrich Falke daher, Namens der Gemeinde Naensen,
      wurde von selbigen nach stehender Kaufkontrakt vereinbart: § 1
      Die Ehefrau des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Friederike, geb. Weyberg verkauft mit Zustimmung ihren, mit gegenwärtigem Ehemannes von den Zubehörungen des ihr eigentümlich zu gehörigen zu Naensen Nr. assec 51 belegenen und ihrem Ehemanne zum Heiratsgute verschriebenen Dreiviertelspännerhofes und zwar von einem an der Westseite des Hofes belegenen Garten ein Terrain von 25 Ruten Größe unter ausdrücklicher Verzichtleistung auf die wegen der Veräußerung von Brautschatzgrundstücken bestehenden gesetzlichen Verbote an die Gemeinde Naensen um und fanden verabredeten Kaufpreis von 175 Talern, auch wörtlich Einhundert und Fünf und Siebenzig Talern und soll das von kauften Terrain von der Käuferin der nun erbauten Schule Nr. assec 94 in wirtschaftlicher Beziehung als Zubehör beigelegt werden. § 2
      Von dem Verkaufe bleiben ausgeschlossen die auf dem verkauften Terrain befindlichen Bäume, wogegen die dasselbe einschließende Befriedigung der Käuferin ohne besonderer Entschädigung Fortsetzung fehlt
      In fidem F. W. Kleine
      Apponant. Acta den Verzins der alten Schule zu Naensen betreffend.
      (Sind an Herzoglichen Kreisdirektion in Gandersheim gez. W. J. ?
      Zugleich ist nachzusehen, ob und welche Hypothekschulden cehp?, sonstige Belastungen sich auf dem Ebrechtschen Hofe Nr. sub. assec 50 zu Naensen eingetragen finden und das Nötige hierunter zukämen.
      Greene, den 26. Oktober 1874 B.
      Auf dem Dreiviertelspännerhofe Nr. assec. 51 zu Naensen hatten ? außer Leibzucht und Abfindungen von Schulden:
      1) zwei Ablösungskapitale an Herzogliches Leihhaus zu Gandersheim zu ursprünglich 606 Th. 6 ggl und 823 Th. ? ggl. 1 Pf.
      2) eine Restforderung des Halbspänners Heinrich Ahlswede zu Mitthal zu 2000 Th.
      Greene, vom 28. Oktober 1874 Nr. 7700 Pr. den 11.11. 1874 J.W.Fr.
      Zu dem sub. Nr. assec. 51 zu Naensen belegenen Dreiviertelspännerhofe, dessen Gebäude zu 1050 Taler versichert sind, gehören nach Ausweisung der Dorf- und Feldbeschreibung von Naensen pag. 72 folgende Grundstücke:
      1) Die Hofstelle incl. der Gebäude hält 67 Ruthen
      2) an Gärten 2 Morgen 22 Ruthen
      3) an Ackerländerei 86 Morgen 55 Ruthen
      4) an Grummetwiesen 2 Morgen 65 Ruthen
      Extrahirt Greene, am 28sten Julius 1845 Schlüter Registratur
      Ab: Ein im Hummeschenhohl zwischen Brinckmann und Markworth belegenes 2 Morgen 90 Ruthen haltendes Ackerstück an den Anbauer Ernst Vespermann zu Naensen laut Kaufkontrakts vom 5./12. November 1864 Th. Oeding
      Ab: Zum Baue der Holzmindener Eisenbahn: 1 Morgen 71 Ruthen ctr. Die betreffenden Expropriations-Akten
      J. W. Friedrichs
      Nr. 1973
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte
      Greene, den 6ten Juli 1860
      Gegenwärtig: Herr Amtsrichter von Grone
      Es erschienen nach vorgängiger Anmeldung:
      1) Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen
      2) der Halbspänner Heinrich Ahlswede aus Mitthal
      und trug Letzter auf Befragen vor:
      Laut überreichter Obligation vom 6ten Juli 1858 schuldeten die jetzigen Eigentümer des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau, Friederike, geb. Weiberg ihm ein Darlehn von 6000 Taler Courant.
      Da nun der anwesende Dreiviertelspänner Ebrecht von dem Kaufgelde, welches derselbe für seinen Kleinkothof in Stroit Nr. assec 11 heute erhalten, einen Abtrag von Viertausend Talern Courant auf das verbriefte Kapital der 6000 Taler geleistet, auch die rückständigen Zinsen auf die gesamten 6000 Taler bis zum heutigen Tage berichtigt habe, so quittiere er über den Empfang hiermit bestens und willige in die Löschung der Hypothek wegen der bezahlten 4000 Taler mit der Erklärung, dass die überreichte Obligation nunmehr annoch nur über 2000 Taler Gültigkeit habe. Zugleich bat derselbe um Ausfertigung dieses Protokolls und um Verbindung desselben mit der ihm zurückgegebenen Obligation auf Kosten der Schuldner. Der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht erkannte den Vertrag des Halbspänner Ahlswede als richtig an, akzeptierte die erteilte Quittung und trat dem Antrage des g. Ahlswede bei
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Wilhelm Ebrecht, Heinrich Ahlswede
      In fidem F. Müller, Protokollführer
      Vorstehendes Protokoll ist für den Gläubiger ausgefertigt, nachdem auf Grund der von demselben abgegebenen Erklärung der auf das, durch die Obligation vom 6ten Juli 1858 verbriefte Darlehnkapital zu 6000 Taler vom Schuldner geleistete Abtrag von 4000 Taler im Hypothekenbuche für Naensen Band III Seite 203 gelöscht, auch beglaubigte Abschrift der Urkunde dem Gerichtshandlungsbuche einverleibt worden und bleibt die erwähnte Obligation nunmehr noch über 2000 Taler gültig.
      Urkundlich das hierunter gedruckten Gerichtssiegels und der nebengesetzten Namensunterschrift.
      Greene, den 21ten Juli 1860 Herzogliches Braunschweig-Lüneburg?sche Amtsgericht v. Grone
      Infolge Protokolls vom 3ten dieses Monats hat der Gutsbesitzer Heinrich Ahlswede zu Mitthal in die Entlassung eines auf Naenser Feldmark in Hummeschenhohl zwischen Brinckmann und Marckwort belegenen Ackerstücks von 2 Morgen
      90 Ruthen Größe, welches der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht und dessen Ehefrau Friederike, geb. Weiberg von den Zubehörungen ihres zu Naensen sub. Nr. ass. 51 belegender Dreiviertelspännerhofes an den Anbauer Ernst Vespermann daselbst verkauft haben und dem obgenannten Gutsbesitzer Ahlswede für darauf jenen Hof zufolge der verstehenden Schuldurkunde vom 6ten Juli 1858 her geliehene Kapital von 6000 Taler jetzt nur noch von 2000 Taler samt Zinsen und Kosten mitverpfändet ist, aus dem Hypothek Nepous gewilligt und ist insoweit die Hypothek ein Hypothekenbuch von Naensen Band III Seite 203 gelöscht worden.
      Urkundlich unter Gerichtshand und Siegel
      Greene, den 8ten August 1865 Herzogliches Amtsgericht Brinckmeier
      Nr. 1627
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Greene, am 6ten Juli 1876
      Gegenwärtig: Amtsrichter Müller
      Protokollführer Kleine
      Es erschienen:
      1) dem Halbspänner Heinrich Ahlswede aus Mitthal,
      2) der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht aus Naensen und
      trug Ersterer vor: Nachdem mir der Mitcomparent Ebrecht dasjenige Restkapital zu 2000 Taler = Sechstausend Mark, welches derselbe aus der damit überreichten Schuldurkunde vom 6. Juli 1858 resp. 6. Juli 1860 schuldet, am heutigen Tage nebst den bis dahin fälligen Zinsen bar zurückgezahlt hat, so quittiere ich damit über den richtigen Empfang des Kapitals und der Zinsen und willige in Löschung der dieserhalb bestellten Hypothek im Hypothekenbuche.
      Dem Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht nahm die obige Quittung an und bat um Löschung der Hypothek, sowie Ausfertigung dieser Quittung. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
      H. Ahlswede, Wilhelm Ebrecht
      Ausgehändigt F. W. Kleine
      Nachdem auf Grundlage der vorstehenden Quittung die in der Schuldurkunde vom 6ten Juli 1858 bestellte Spezialhypothek mit folgenden Worten:
      Auf Grund der Quittung des Halbspänners Heinrich Ahlswede aus Mitthal vom 6ten dieses Monats wird die in der Schuldurkunde vom 6. Juli 1858 wegen des Restkapitals zu 2000 Taler nebst Zinsen und Kosten bestellte Hypothek damit gelöscht. cf. Amtshandelsbuch Band III Seite 480
      Greene, am 7. Juli 1876 G. Müller, Amtsrichter
      in dem Hypothekenbuche von Naensen Band III Seite 203 gelöscht, auch eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunde zum Amtshandelsbuche der genannten Ortschrift Band III Seite 480 genommen ist, wird dieselbe nunmehr für den Schuldner, Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht zu Naensen, in beweisender Form ausgefertigt und der Schuldurkunde am 6. Juli 1858 angeheftet. Urkundlich unter Gerichtshand und Siegel.
      Greene, am 7. Juli 1876 Herzogliches Amtsgericht G. Müller
      Obligation von dem Dreiviertelspänner Heinrich Weiberg, jetzt Wilhelm Ebrecht zu Naensen für den Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Mitthal über 6000 Taler Courant
      Sp. Nr. 732 de Juli Wilhelm Ebrecht
      Taxe prot 1 Taler ggl. Pf.
      Taxe der Löschung 10 ggl.
      1 Stempel 2 ggl. 5 Pf.
      Copialien 2 ggl. 5 Pf.
      Beglaubigung 2 ggl. 5 Pf.
      Siegel 2 ggl. 5 Pf.
      Zufertigung 7 ggl. 5 Pf.
      Capia zum Gerhb. 2 ggl. 5 Pf.
      Summa 2 Taler - ggl. ? Pf.
      Dem Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht in Naensen Sp. Nr. 784
      Taxe der Aufnahme 2 M Pf.
      Taxe der Löschung 50 Pf.
      Stempel 25 Pf.
      Copialien 50 Pf.
      Beglaubigung 25 Pf.
      Siegel 25 Pf.
      Zufertigung 75 Pf.
      Summa 4 M 50 Pf. F. W. Friedrichs
      1. Tage des Protokolls vom 3. August 20 ggl
      2. Tage der Löschung 5 ggl.
      3. Löschungsattest 10 ggl.
      4. Begl. Abschrift zum A--? 2 ggl 5 Pf.
      Zusammen: 1 Th. 7 ggl 5 Pf.
      Sig. Nr. 813 Th. Oeding
      Von dem Ebrecht erhoben
      Auszug aus der in der Registratur des Gemeindevorstehers befindlichen Beschreibung der Grundstücke in der Feldmark Naensen über den Ackerhofe Nr. ass. 51
      Bezeichnung der Grundstücke und deren Eigentümer
      Ackermann Heinrich Weiberg, jetzt Wilhelm Ebrecht Nr. ass 51
      Winterfeld:
      3. Wanne in den Bruchäckern 1 Morgen 5 Ruthen
      4. Wanne beim Brunser Wege 5 Morgen 70 Ruthen
      5. Wanne über den Mittelfeldsköpfen 1 Morgen 65 Ruthen
      daselbst 50 Ruthen
      6. Wanne im Mittelfeldcampe 45 Ruthen
      8. Wanne am Büchenbusche 2 Morgen 90 Ruthen
      9. Wanne am Klepperberge 1 Morgen 60 Ruthen
      daselbst 2 Morgen 55 Ruthen
      daselbst 2 Morgen 35 Ruthen
      10. Wanne unten beim Mittelfelde 80 Ruthen
      daselbst 3 Morgen 35 Ruthen
      11. Wanne auf dem Mühlenberge 1 Morgen 10 Ruthen
      17. Wanne auf dem Kibitzplatze 1 Morgen 40 Ruthen
      20. Wanne auf der rothen Horst 105 Ruthen
      Sommerfeld
      3. Wanne am Greener Wege 80 Ruthen
      5. Wanne auf den Kuhlen 5 Morgen 45 Ruthen
      9. Wanne beim Erzhäuser Wege 2 Morgen 80 Ruthen
      11. Wanne am Ziegenbusche 1 Morgen 15 Ruthen
      12. Wanne auf den Dreierten 1 Morgen 40 Ruthen
      daselbst 1 Morgen 15 Ruthen
      13. Wanne auf den güldenen Stücken 115 Ruthen
      daselbst 2 Morgen 50 Ruthen
      14. Wanne in den Kurzen güldenen Stücken 60 Ruthen
      17. Wanne an den kalten Stücken 1 Morgen 30 Ruthen
      daselbst 3 Morgen 20 Ruthen
      18. Wanne am Südberge 1 Morgen 110 Ruthen
      19. Wanne über dem Sütter 2 Morgen 75 Ruthen
      daselbst 7 Morgen 100 Ruthen
      Brachfeld
      2. Wanne in der Feldscheide 55 Ruthen
      daselbst 2 Morgen 60 Ruthen
      daselbst 1 Morgen 45 Ruthen
      3. Wanne am Lahe 80 Ruthen
      daselbst 2 Morgen 430 Ruthen
      daselbst 45 Ruthen
      4. Wanne beim tiefen Wege 1 Morgen 35 Ruthen
      daselbst 95 Ruthen
      5. Wanne auf den hohlen Wegsäckern 3 Morgen 30 Ruthen
      6. Wanne auf den Steinstücken 1 Morgen 10 Ruthen
      7. Wanne vor dem Ahlerbeeke 65 Ruthen
      9. Wanne zwischen dem Ammerwege 85 Ruthen
      11. Wanne in den Sohläckern //Schlöckern // 1 Morgen 50 Ruthen
      daselbst 1 Morgen 0 Ruthen
      13 Wanne am Reinstedsberge 1 Morgen 115 Ruthen
      14. Wanne im Dehnehalse 5 Morgen 55 Ruthen
      23. Wanne auf dem Deilcampe 30 Ruthen
      25. Wanne auf dem langen Strauche 3 Morgen 35 Ruthen
      Acker aus Wiesen
      Mühlenbecksanger 12 Ruthen
      Acker aus Angern 12 Ruthen
      Gärten
      Beim Gehöfte 1 Morgen 114 Ruthen
      Davon gehören 22 Ruthen
      In die 2. Klasse 1 Morgen 114 Ruthen
      In die 3. Klasse - Morgen 22 Ruthen
      Wiesen
      Die Ahlerbeckswiese 1 Morgen 15 Ruthen
      Diese gehören in die 6. Klasse
      Nr. 1714
      An Herrn Ackermann Wilhelm Ebrecht, Nr. ass. 51 zu Naensen
      In der Sache, die Ablösung der aus dortiger Gemeinde an die dortige Schule entrichtenden Kornabgaben betreffend, hat Herzogliche Landes-Oeconomie-Commission hinsichtlich ihres Widerspruch gegen die fragliche Ablösung in dem Rescripte vom 27. v. Mts. die nachstehende Entscheidung abgegeben: Nachdem das Herzogliche Consisterium zu Wolfenbüttel auf Ablösung der von Inhabern der Acker-Halbspänner-Groß- und Kleinkothhöfe zu Naensen an die Schule daselbst zu entrichtenden Kornabgaben zu insgesamt 9 Himten Roggen und 28 Himten Hafer angetragen hatte und die pflichtigen Hofbesitzer und ihren unbegründeten Einwendungen gegen den Ablösungsantrag durch unsere rechtskräftige Entscheidung vom 9. April 1881 zurückgewiesen und schuldig erkannt waren, sich auf die Ablösung der fraglichen Abgaben nach Mastgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 23 April 1867 Nr. 19 einzulassen, hat die Mehrzahl der Pflichtigen im Termine vom 9. Dezember v. Jrs. Vor der Localcommission sich bereit erklärt, die Ablösung der Kornabgaben qu. nach Mastgabe der ihnen vorgelegten Berechnung und zwar mit 4,12 M pro Himten Roggen und 2,15 M pro Himten Hafer zum 1. Oktober d. Jrs. Zu bewerkstelligen. Dieser Erklärung haben sich nicht angeschlossen:
      1) der Ackermann Wilhelm Ebrecht Nr. ass. 51
      2) der Kleinkothsass Interimswirt August Bertram Nr. ass. 2
      3) der Kleinkothsass Hermann Reinert Nr. ass. 42
      Dieselben halten die obgenannten Kornpreise für zu hoch und wollen die fraglichen Abgaben mit 3 M. pro Himten Roggen und 1,50 M. pro Himten Hafer ablösen.
      Herzogliches Konsistorium hat dieses Angebot abgelehnt, besteht auf Ablösung nach den obgenannten Preisen und hat auf zwangsweise Durchführung der Ablösung angetragen.
      Die von der Localcommission beider Ablösungsberechnung zu Grunde gelegten Kornpreise nämlich 4,12 M. für einen Himten Roggen und 2,15 M. für einen Himten Hafer mitsprechen den von uns in Gemäßheit der §§ 6 und 14 des oben erwähnten Gesetzes festgesetzten und bekannt gemachten Normalpreisen, welche gesetzlicher Vorschrift gemäß für die im Jahre 1880 in Antrag gebrachten Ablösungen maßgebend sind, also auch für die vorliegende Ablösung, welche im Jahre 1880 beantragt ist, zu Grunde gelegt werden müssen. Was den von den obgenannten Pflichtigen vorgebrachten Einwand anlangt, dass der in Naensen gelieferte Roggen und Hafer nur 46 Pfund bzw. 26 Pfund pro Himten gewogen habe, so haben wir bereits in unserer oben erwähnten Entscheidung auf die Hinfälligkeit desselben hingewiesen, wie denn auch das Herzogliche Staatsministerium in der Rekurs-Instanz wiederholt ausgesprochen hat, dass die von uns bekannt gemachten Normalkornpreise unbedingt für die Ablösungen auf dem Pfarr- und Schulverbände beruhenden Kornabgaben maßgebend seien und ein Anspruch auf Herabsetzung des Preises wegen Lieferung von Korn geringerer Qualität oder geringeren Gewichts gesetzlich ausgeschlossen sei. Es entbehrt hiernach die Weigerung der Pflichtigen nach den Normalpreisen abzulösen jeder Begründung und geht unsere Entscheidung dahin, dass die vorbezeichneten Pflichtigen Hofbesitzer zu Naensen schuldig sind, die Ablösung der an die Schule daselbst zu entrichtenden Kornabgaben zu den Preisen von 4,12 M. für den Himten Roggen und 2,15 M. für den Himten Hafer zu bewerkstelligen, auf die durch ihre unbegründete Weigerung entstandenen Kosten allein zu tragen.
      Herzogliche Landes-Oeconomie-Commission gez. Rudeloff
      Diese Entscheidung wird Ihnen mit dem Hinweise hierdurch eröffnet, dass nach § 32 des Organisationsgesetzes vom 20. Dezember 1834 Nr. 2 de 1835 gegen die Entscheidung der Rekurs an Herzogliches Staatsministerium binnen einer vom Tage der Zustellung dieses Schriftstücks laufenden frist von 4 Wochen offen steht, die Verabsäumung dieser Frist aber den Verlust des Rekurses ohne Weiteres zur Folge hat, Sollten Sie sich der vorstehenden Entscheidung unterwerfen, so wollen Sie mir solches umgehend mitteilen, dabei auch angeben, zu welchem Zeitpunkte Sie das Ablösungskapital bezahlen wollen, wobei ich bemerke, dass Sie die in rede stehenden Kornabgaben dem dortigen Schullehrer am 1. d. Mts nochmals in natura zu entrichten hatten und das Ablösungskapital von da ab bis zum Zahlungstage mit 4 % p. a. zu verzinsen haben. Wegen der Zahlung des Ablösungskapitals und der Zinsen würden sie noch weitere Nachricht von mir erhalten.
      Braunschweig, den 2. Oktober 1890 Der Regierungsassestor Griepenkerl
      Testament der Ehefrau des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Friederike, geb. Weiberg aus Naensen
      StA Wolfenbüttel Akte: 40 Neu 6 Nr. 3262
      Die Ehefrau des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Engel Rosine Friederike, geb. Weiberg aus Naensen, Tochter des Ackermanns Heinrich Weiberg und Egel Christine Riemenschneider, hat am 19.1.1881 ein Testament hinterlegt und ist am 9.5.1896 verstorben. Standesbeamter Reuß
      Testament: Gegenwärtig: Oberamtsrichter Müller und Registrator Bauer
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgericht, Greene, den 19. Januar 1881
      Es erschien freiwillig die Ehefrau des Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, Friederike, geb. Weiberg aus Naensen und trug vor: Um jede Streitigkeiten zwischen ihrer demnächstigen rechtlichen Erben zu verhüten, sei es ihr Wunsch, ihren letzten Willen zu Protokoll vorzutragen und bitte sie, solchen entgegen zu nehmen. Da eine mit der Comparentin angestellte Unterredung ergab, dass dieselbe sich im vollen Besitze ihrer Geisteskräfte bestand und den Antrag überhaupt den Bedenken nicht entgegenstand, so erklärte man sich zur Erstellung des Antrages bereit und trug dieselbe hierauf ihr Testament vor, wie folgt: § 1
      Ich heiße wie angegeben, bin 45 Jahre alt, Eigentümerin des sub. Nr. 51 zu Naensen belegenen Dreiviertelspännerhofes nebst Zubehör, Rechten und Gerechtigkeiten und Inventaren, in erster Ehe verheiratet mit Wilhelm Ebrecht aus Stroit, mit welchem ich drei lebende Kinder erzeugt habe § 2
      Zu meinen Erben setze ich ein:
      1) meinen genannten Ehemann, den Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht, und
      2) die mit demselben erzeugten Kinder, als a) Wilhelm, 21 Jahre alt, b) Auguste, 17 Jahre alt und c) August, 12 Jahre alt
      und denen uns etwa nachgeborenen Kinder. Wenn diese meiner eingesetzten Erben, die Erbschaft nicht mehr sollten erleben, dann deren nächste gesetzliche Erben. §3
      Über die Verwaltung resp. definitive Verfügung über meinen gesamten Nachlass. Er möge bestehen, worin er wolle, bestimme ich das mein genannter Ehemann bis zu seinem Tode oder, wenn er früher von der Verwaltung zurücktreten sollte, bis zu diesem Zeitpunkte die ihm schon Kraft ihr verwaltenden bestehenden Rechte, wie sie mir zustehen, im weitesten Maße ausüben soll. Ich räume ihm deshalb die Befugnis damit ein, das Grundstück mit Hypotheken zu belasten oder wenn demselben zu verkaufen, wenn er es für nötig hält, ohne hierbei an die Einwilligung meiner Kinder gebunden zu sein. Zugleich disp? ich denselben speziellen Rechnungsablage über seine Vermögensverwaltung und jedweder Coutionsleistung, zu welchem Ende ich damit die Inventarisierung und Versiegelung meines Nachlasses ausdrücklich verbiete. Zugleich erteile ich aber auch an dem gedachten Ehemann die Vollmacht den Anerben des Hofes unter meinen Kindern auszuwählen und zu bestimmen ohne sich an das Alter und Geschlecht derselben binden zu brauchen, sowie auch für die Abfindungen für die jenigen Kinder, welche nicht zur Hofesnachfolge gelangen nach bester Einsicht festzustellen mit einem Worte räume ich demselben in dieser Beziehung alle diejenigen Befugnisse ein, welche mir als Eigentümerin des Hofes pp zustehen.
      Sollte indessen mein Ehemann sich veranlasst fühlen nach andern Tode sich wiederum zu verheiraten, so nehme ich den in Vorstehenden ihr gemachten Zusicherungen und Berechtigungen damit zurück und sollen in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen Platz greifen. § 4
      Der Kreiskommunenkasse vermache ich das gesetzliche Legat § 5
      Sollte einer meiner gesetzten Erben es wagen, diesen meinen wohlüberlegten letzten Willen im Wege des Prozesses anzugreifen, so soll derselbe damit vollständig eventuell bis auf den Pflichtteil enterbt sein.
      Hiermit beschließe ich meinen wohlüberlegten letzten Willen, will, dass derselbe als Testament, Codiaill oder auf sonst alle mögliche Weise aufrecht erhalten werde, bitte, denselben in gerichtlichen Verwahrsein zu nehmen, mir einen Depositenschein darüber auszustellen und nach meinem Absterben mit dessen Eröffnung zu verfahren.
      Es ist hierauf das vorstehende Testament der Ehefrau Ebrecht langsam und deutlich vorgelesen, von ihr in allen Punkten genehmigt und hierauf von ihr unterschrieben Friederike Ebrecht
      und sodann vom Herzoglichen Amtsgericht J. H. Bauer, Registrator
      H. Müller, Oberamtsrichter
      Herzogliches Amtsgericht Greene, den 23. März 1915
      Geschäftsnummer E 13/1881 Testament betr.
      An Herrn Gemeindevorsteher in Naensen
      Die Ehefrau des Dreiviertelspänners Wilhelm Ebrecht, Friederike, geb. Weiberg, dortselbst, welche hier am 19. Januar 1881 ein Testament hinterlegt hat, ist verstorben. Als deren Erben ist deren Ehemann, Altvater Wilhelm Ebrecht bezeichnet. Sie sollen ermitteln,
      1) ob noch andere gesetzliche Erben ? Kinder mit genauer Adressenangabe, wenn verstorben mit Kindern, deren Kinder und
      die Elternteile ? vorhanden sind.
      2) den Ehemann veranlassen, eine Sterbeurkunde der Verstorbenen hier einzusenden und, wenn vorhanden, auch den
      Hinterlegungsschein über das Testament.
      Wir sehen der Erledigung binnen 8 Tagen entgegen. Gez. K. Fischer
      Ausgefertigt Gerichtsschreiber
      Außer dem Altvater Wilhelm Ebrecht sind gesetzliche Erben E 1311881
      1) Sohn Wilhelm Ebrecht (verstorben) dessen Erben sind 1a)Berta Möbius, geb. Ebrecht (verstorben), deren Erben sind Frida
      Arna Else und Paul, wohnhaft in Halle a. d. Saale
      1b) Auguste Wille, geb. Ebrecht wohnhaft in Naensen
      2) Auguste Kahle, geb. Ebrecht 00 Wilhelm Kahle in Kohnsen (verstorben), dessen Erbe ist Wilhelm Kahle z. Z. im Felde
      3) Ackermann August Ebrecht wohnhaft in Naensen
      An Herzogliches Amtsgericht Greene
      In Sachen des Testaments meiner verstorbenen Mutter Friederike Ebrecht; geb. Weiberg aus Naensen teile ich Herzoglichen Amtsgericht mit, dass ich den Hinterlegungsschein nicht mehr in Besitze habe. Im betr. des Vermögens teile ich mit, dass am 6. September 1892 auf meinem Hofe gerichtliche Verschreibung stattgefunden hat und danach sind die Erben ausgezahlt. Über die Erben meines verstorbenen Bruder Wilhelm ist dessen Tochter Berta, welche in Halle verheiratet war, verstorben, dessen Mann heißt Möbius und hat in Halle gewohnt. Ob er aber noch da wohnt, weiß ich nicht. Er leidet nämlich an Trunksucht.
      Hochachtungsvoll Aug. Ebrecht, Ackermann
      Naensen, den 6. Mai 1915
      Naensen, den 16.5.1915
      Teile dem herzoglichen Amtsgerichte ergebenst mit, dass meine Eltern bei Übergabe des Hofes noch 6000 Mark im Besitze hatten. Davon haben sie mir 1895 3000 Mark geschenkt. Die übrigen 3000 Mark verblieben dem Vater. Dieser hat das Geld aber 1909 an seine Großkinder verschenkt.
      Hochachtungsvoll August Ebrecht
      An Herzogliches Amtsgericht in Greene
      Auf das Schreiben vom 15. Dezember 1916 teile ich ergebenst mit dass die gesetzlichen Erben des verstorbenen Altvaters Ackermann Wilhelm Ebrecht in Naensen (* 25.11.1834 + 2.12.1916) sind folgende:
      1) der Ackermann August Ebrecht in Naensen
      2) Wilhelm Ebrecht in Naensen, verstorben
      3) Auguste Kahle, geb. Ebrecht wohnhaft in Kohnsen, verstorben
      Naensen, den 21. Dezember 1916 Brinckmann, Gemeindevorsteher
      An Herzogliches Amtsgericht in Greene
      Zur Mitteilung, dass der Dreiviertelspänner Wilhelm Ebrecht keinen Nachlasswert hinterlassen hat.
      Naensen, den 4. Februar 1917 Brinckmann, Gemeindevorsteher