Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Acte 21 Alt 992 Seite 185 - 190 vom 3.6.1740 im StA Wolfenbüttel
Zu wissen sey hiemit, waß maßen zwischen Friedrich Meyers Wittwe an einen und des Heinrich Ebeling an andern Theile nach stehender unwiederrufl. Kauf Contract vollenzogen, und beschlossen ist, es befindet sich nemlich obgedachte Wittwe Meyers in einem so schlechten und armseligen Zustande dass sie den von ihren seel. Manne ihr zu gefreyeten geringen Brinksitzer Hause, und dabey gehorigen wenigen pertinentien langer Vorzustehen gantz in capablo ist, in dem das Hauß als sehr alt und baufällig, den Einfall draunt, folglich eingeworfene und gantz neu erbauet werden muß der Rel. Meyers aber da sie mit ihren kleinen Kindern nicht einmahl das liebe Brodt hat, solches zu thun gahr nicht vermag, daher sie denen aus dringender Noth zum Verkauf schreiten müssen. Es will demnach gedachte Witwe Meyer vor sich ihren Erben und Nachkommen an oberwehnten Ebeling und dessen Nachkommen hiermit Erb- und eigenthümlich verkaufen ihr allhier haben des Brinksitzer Hauß mit allen was an und außerhalb dem Dorfe dazu gehöret nichts davon ausgenommen, des gleichen die Vorhandene gronische Häger Länderey und vor 100 Thaler schreibe Ein Hundert Thaler von welcher Kaufsumme 30 Thaler vor ihre drey kleinen Kinder bey dem Käufer so hanstehen bleiben sollen, biß sie zu Ehren gelangen, da den so fort einen jeden 10 rth. ausgezahlet werden sollen, stirbt aber von diesen Kindern eines, so wird es von denen 10 rth. begraben und davon übrig bleibet erben die anderen zwey Kinder die übrigen 70 rth. sollen zwischen hier und künftigen Michal: ausgezahlet werden, welche Verkäuferin zur Tilgung ihrer Schulden und zu Sustantation ihrer arnine Kinder zu emplöyren gedenket. Es hat allso der Käufer mit denen vorhandenen Schulden nichts zu thun sondern die Wittwe Meyers muß solche von den 70 rth. berichtigen und weil der Vorwalter Voshagen das Land im Vogeler gepachtet und darauf 15 rth 18 mgr. vorgeschossen hat, so will die Rel. Meyers auch diese Schuld bezahlen, und gedachten Poshagen den Abtritt des Landes zu dihponiren sich bemühen wiedrigefalß aber muß Käufer sich so lange gedulden biß die Pachtjahre so lange Voshagen an den Lande noch hat zum Ende sind er decoartiret aber als den auch an denen 70 Thalern obige 13 Thaler 18 mgr. weil er den uhum Fractum des Landes entbehren muß. Die Käuferin referaret sich auch ohne die 100 Thaler ad Dies vitae zur Leibzucht 1) eine Stube und Kammer im Hause 2) eine Böhne über der Stube 3) ein Stall for eine Kuh 4) alle ihr Haußgeräthe und ehecten 5) im Hofe beym Hause einen Borst Äpfel Baum mitten im Garten, des gleichen den Ifen Birn Baum und 2 Schwetschen Bäume nemlich einen oben im Hofe und einen an der Ecke des Hauses 6) im Kohlhofe ein Stückland nebst der Gräserey nach den Eichen hin 7) einen hollen Land an Langenborn den untersten der Hecke, des Gleichen einen hollen Land über der Lenne, von den Kurtzen an der Graßfohr, hernach der Rel. Meyers Tode fallen alle diese Stücke dem Käufer hinwieder zu. Damit auch Käufer bey diesen vor die Rel. Meyers und deren Kinder sehr profitabeln Handel vollig gesichertseyn und von der Rel. Meyers unmündigen Kindern unangefochten bleiben möge, so hat er das Hochfürstliche Ambt Wickensen geziemende ersuchet, diese oburgens aes atienum neces Sariam atienationem: vorher gründlich zu untersuchen, die Rel. Meyers als Legitimam tutricem ihrer unmündigen Kinder deshalb Dete zu vernehmen und darauf einem Rechten erforderliche Decretum alcenationes zu ertheilen, auch diesen nächst den Kauf Contract Obrigkeiten zu bestätigen. Die Rel. Meyers will in übrigen den Kaufs ermittelst dieses Briefes in der würcklichen posheshion setzen und sich daneben aller ausflüchte und Behelfe sie mögen Nahmen haben wie sie wollen begeben
So geschehen Dielmissen den 9ten Mai 1740
Als vorbeschriebener Contract Dato von der Verkäuferin und deren Schwager Johann Wehking dem fürstl. Ambte übergeben und um dessen confirmation geziemende Ansuchung geschehen derselbe auch denenselben so wohl als gegenwärtigen Käufer in allen pravia pralectione ratihabiret worden über den Verkauf auch bewandten umstanden noch nach Bedeutung des darüber geführten protocolli wie Decretum alienandi ertheilet, so ist derselbe damit Fürstl. Ambte wegen alvo jura sermi et pajusois tertii jure bestätiget worden uhrkundlich des Fürstl. Ambts Sigelts und meiner des zeitigen Oberambtmans eigenhändigen Nahmensunterschrift. So geschehen Ambt Wickensen den 3ten Juni 1740
TEXT: Acte 21 Alt 992 Seite 224 - 227 vom 30.10.1740 im StA Wolfenbüttel
Pactorum Dotalium zwischen Hans Heinrich Ebeling und Anna Sophia Meyers aus Dielmissen
Actum Wickensen den 15ten Oktober 1740
Hans Heinrich Ebeling aus Dielmissen erscheinet und der Anzeige daß er bey seiner vor 6 Jahren getroffenen Ehe mit der damaligen Braut und jetzigen Ehefrau Anna Sophia Meyers folgende pacta Dotalia getroffen, welche er ad protocollum zunehmen, und oberlich zu Confirmiren gebethen haben wollte, solchem nach gelobet gegenwärtiger Schwager Johann Jobst Meyer zum Brautschatz aus denen Guthe er ihnen zu geben Dreißig Thaler, welche alle ums das andre Jahr mit 3 Thaler abgeführet werden, auch noch ein Bette außer welchen Ebelingschen von ihnen empfangen zu haben gestehet: eine Kuh, ein Laken und Kißen, 4 Thaler vor ein Ehren Kleid, ein Halbfaß Bryham und dazu gehorige Speise auf die Hochzeit. Der Bräutigam und jetziger Ehemann bringet dahin gegen der Braut zu Zwantzig Thaler, eine Kuh, und Zehen Reichsthaler vor die Hochzeit, gleich solches in dessen Ehestiftung vorhin bereits verschrieben ist als nun dieser alles in Gegenwart Johann Jobst Meyer dessen Ehefrau auch Johann Heinrich Waßmans und dessen Ehefrau ad protocollii genommen so ist die gebethene Confirmation darüber ertheilet. Urkundlich des Fürstl. Ambts Sigelts und neben gesetzter Unterschrift.
So geschehen Wickensen ud Supra den 15ten October 1740
Copia
Pactorum Dotalium zwischen Johann Heinrich Waßmann und Anna Maria Meyers
Actum Wickensen den 15ten Oktober 1740
Der Witwer Johann Heinrich Waßmann aus Breitenkamp erscheinet und der Anzeige das er sich mit gegenwärtiger Anna Maria Meyers aus Dielmissen ohnlängst Ehel. trauen lassen, als wird dabey der Zeitlichen Güther halber folgendes vor abgeredet so bathe solches ad protocollum zu nehmen und oberlich zu Confirmiren. Er freyet solch annoch seiner jetzigen Ehefrauen zu dem Großköther Guthe in Breitenkamp mit allen was dazu gehört nicht ausgeschieden, wovon jedoch dieselbe dem Kinde erster Ehe so viel heraus giebet, als sie den ihren Bräutigam und zeitigen Ehemann dero Zeit verschrieben lassen so nehmlich in folgenden bestehet Dreißig Thaler an Gelde, welche gegenwärtiger deren Bruder Jobst Heinrich Meyer ein Jahr ums das andere mit 3 Thaler abzuführen angelobet, ferner eine Kuh ein Bette ein Laken ein Kißen, 4 Thaler vor ein Ehrenkleid ein Halbfaß Bryhan und dazu gehörige Speise oder dafür 5 Thaler letzl. auch noch 10 Thaler so sie für sich erübriget hat, nach beschrittenen Ehebette: soll übrigens einer des andern Erbe seyn, als und dieses alles in Gegenwart ermeldeten Jobst Hinrich Meyers und dessen Ehefrau auch Hanß Heinrich Ebelings allso ad protocollum genommen so ist die von beyden contrahenten darüber erbethene Confirmation damit Fürstl. Ambts wegen ertheilet.
Urkundlich des Fürstl. Ambts Sigelts und neben gesetzter Unterschrift.
So geschehen du Supra Wickensen den 11ten October 1740
|