Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 215 , 14 Apr 1757.
Ehevertrag zwischen Johann Hermann Dauer und Christine Maria Magdalena Gömann in Dölme vom
14. April 1757 Nds. StA Wolfenbüttel 21 Alt 215
Im Nahmen der heiligen Dreyfaltigkeit ist heute unterzeichneten dato ein christliches Eheverlöbnis verabredet und beschlossen zwischen dem ehr- und arbeitsamen Johann Harm Dauer und Trine Maria Magdalena Goeman.
Beyde Theile versprechen einander eheliche Liebe und Demut. Was die zeitlichen Güther anbelanget, so überläßt Conrad Goeman seiner Tochter sein Ackerguth in Dölme mit allem was dafür gehöret, Haus und Hof, Land und Sand, 2 Pferde, Ackergeschirr für 2 Wagen, 2 Pflüge, 4 Eggen, 2 Kessel von 12 und 2 Eymer, auch einen großen Eisenrohst, 1 Rind,
2 Schweine, 1 Ziege, 1 Schrank. Die Kisten wollen die Alten mit brauchen. Zur Leibzucht behält der Vater für sich
3 Morgen Land. Die 3 Morgen Land, die der alte Goeman (Großvater) als Leibzucht hat, wenn der alte Leibzüchter todt ist, will Conrad Goeman selbige 3 Morgen, so der Alte zur Leibzucht gehabt, zusätzlich haben, auch noch einen Garten will er nehmen an Lande, so in Johannes Heinrich Dauers Garten lieget, ein Garten an der Zehndtscheuer und den 4ten theil, nach des alten Leibzüchters Tode (Großvater) dasjenige was der alte Vater gehabte, zuerst von Äpfel und Birnen den 3ten Theil, wenn sie gebraten sind, dafür soll der Guthsherr die Leibzucht frey und in rechter Zeit bestellen und einbringen, wenn einer von den Leibzüchtern verstirbt, da soll der Gutsherr sie begraben laßen, wenn der Vater länger lebt, will er 4 Morgen Land behalten, ist aber die Mutter die letzte, soll sie 3 Morgen behalten, nach dem Letzten soll nun die Leibzucht beendet sein, auch das übrige theilen die Kinder unter sich. Unterdessen behält der Vater für sich von dem Gutsherrn frey Holtz, auch Hafer und Brodt, zum Backen auch 1 Böhne im Backhause, im Wohnhause 1 Cammer hinter dem Ofen über der Deele,
1 Böhne über der Küche. Es sind auch noch 4 Kinder, 1 Sohn und 3 Töchter, der Sohn soll haben 100 rthl. an Gelde auf
3 Termine, jährlich 1 Metze Ebsen und 1 Metze Lein zu säen Zeit seines Lebens, die Einsaat soll der Sohn austheilen, waren aber die Eltern verstorben, soll der Gutsherr (Bräutigam) jährlich geben, 2 Malter Rocken und 1 Malter Gerste, freye Wohnung und Wärme geben. Wenn die Eltern eher sterben, soll die Schwester ohne Undank ihm die Reinigung und Wäsche thun, von den 3 Schwestern soll jede aus dem Guthe haben zum Brautschatz dreißig Thaler (30 rthl) an Gelde,
1 Tisch, 1 Rind, 1 fett und 1 Jahrschwein, welches im Holtze fett wurde, 1 Ehrenkleid, Stuntzen und Stannen, 1 Coffer, 1 breit Bette und bettschnede, 1 Schrank, wenn von den Kindern eine unverheiratet stirbt, soll der Brautschatz im Guthe bleiben, jede von den Töchtern soll 7 Reichsthaler für die Hochzeit haben und 3 Himbten Rocken. Die Schulden an B. Reitemeyer in Kemnade 44 rthl, 13 rthl Schuster Tappe, 13 rthl 4 gr nach Steinmüller Drenckmeyer, 13 rthl 2 gr Schmidt Klencke, 10 rthl 28 gr auch bei Floto ? (unleserlich) geliehen, auch 20 Reichstaler Kirchgeld und nach 3 Jahren ? (unleserlich), auch nach 2 Jahren Wiesen-Zehntgeld sowie 13 rthl bei Schmiedemeister Müller übernimmt der Bräutigam.
Dagegen holt sich die Braut von ihrem Bräutigam her 120 rthl an Gelde in bar, von seines Bruders Brautschatz
50 rthl, für ein Pferdt, 1 Stuhl, 1 Tisch, 1 Rind, 1 fett und 1 Jahrschwein, 1 Seite Speck, 1 Malter Rocken, für die Hochzeit
6 rthl. Nach priesterlicher Copulation soll einer des andern Erbe seyn. Erst auf christlicher Amtsconfirmiotion ist dieses auf begehren von mir jetzigen Schulmeister Namens Johann Anthon Müller aufgesetzt und sind daher zu Zeugen gewesen:
Hanß Goeman, der Braut Vater, Hanß Heinrich Goeman, der Braut Bruder Heinrich Jürgen, Christoff Twele, Tönnies Gebhard Dauer, Johann Gebhard Dauer, Christoph Schlüter, Johann Stats Meyer und Heinrich Han Meier.
Geschrieben Dölme, den 11. April 1757
Als der Bräutigam und dessen Bruder Conrad Gebhard Dauer dessen der Braut Vater in Gegenwart von Heinrich Jürgen Goeman und Heinrich Han Meyer über vorstehende Ehepacta vernommen und solche per procl. genehmigt. Nachdem der Bräutigam zugesagt hatte, die oben aufgeführten Schulden nach den ersten 2 Jahren auf Martini jedesmal 5 rthl und zu folgendem Johannis aber 10 rthl von solchen Schulden abzutragen sich verbunden gemacht; so ist diese confirmatio ertheilt.
Erstellt 14ten April 1757
Gebühr für Arme 4 Reichsthaler Der Amtsschreiber
L.S. (Ort des Siegels)
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