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- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 982 Seite 98-100 vom 11.9.1739 .
Ehe-Receß 21 Alt 982 Seite 98-100 vom 11.9.1739 im StA Wolfenbüttel
Ehe-Receß zwischen Hanß Hermann Grupen und Engel Catharine Dörries Im Nahmen Jesu Amen.
Zu wissen sey hirmit, das heute unten gesetzten Dato zwischen den Ehr- und Achtbahren Junggesellen Hanß Hermann Grupen als Bräutigam an einen und dan die Ehr und Tugendsahmen Jungfer Engel Cathrine Dörries als Braut an andern Theile, eine Christliche und bestendige Eheberedung mit einander beschlossen.
Es haben obgemeldete Beyde Persohnen mit Verwilligung beyderseits mehrsten Anverwandten und der Braut ihrer Vormunden sich Ehelich verlobt, und sind gewilliget dieses ihr Ehegelöbnis mit ehesten durch die Christliche Copulation vollziehen zu lassen und in Lieb und Leid bey einander beständig zu beharren.
Die Zeitlichen Gühter und was sie ratione Datio mit einander sich zu erfreuen haben, Betreffend: Es nehmen und Besitzen oberwehnte Beyde junge angehende Eheleute der Braut ihres seeligen Vaters nachgelassenes Großkötherguth, mit allen und dazu gehörigen pertinentien, also das der Bräutigam desselben ein possessor und Erbe des Guths sein und verbleiben soll. Es hat auch der Braut ihr seelig Vater 40 Thaler an den Verwusteten Jobst Dörries Meyerhofe an Länderey gethan solches Geldt gehört der Braut auch Hinwiederum.
Hierentgegen muß des Bräutigams Bruder Hanß Christoph Grupe ihm pro Dato an Gelde geben 40 Thaler, eine Kuh, ein fett Schwein, Einhalbfaß Bruhahn und so viel dazu benöthigte Speise auf die Hochzeit, und hat der Bräutigam vor sich selbst an seinen eigenen Mitteln erworben an Baaren Gelde 120 Thaler also ist dieser Ehe-Contract in Nahmen Gottes beschlossen, und Zeugen an Seiten Bräutigams Hennig Stichnothe, Hanß Christoph Dörries, an Seiten der Braut Hermann Christoph Ahlswede, Heinrich Beckmann
Dielmissen, den 6. September 1739
Als vorbeschriebene pacta Dotalia von Sponso und nahmens der Braut deren Vormunde Heinrich Beckmann den fürstlichen Ambte ad confirmandum übergeben, und deren Einhalt auch von gegenwärtigen Hanß Christoph Grupen in prafentio Hanß Christoph Dörries pravia praleetione nochmahls ratihabiret worden: So sind solche damit Confirmiret. Uhrkundlich des fürstlichen Ambts Signets und meiner des Zeitigen Oberambtmans eigenhändigen nochmaligen Unterschrift. So geschehen Wickensen, den 11. September 1739 Freyenhagen
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