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- [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 1001 Seite 220-221 vom 25.2.1784.
Ehestiftung: 21 Alt 1001 Seite 220-221 vom 25.2.1784 im StA Wolfenbüttel
Pacta Dotalia zwischen Hans Heinrich Dörries und Anne Sophie Catharine Klingenberg
Zu wissen, deß Dato zwischen Hans Heinrich Dörries des verstorbenen Vollmeyer Christoph Dörries in Dielmissen eheleiblichen Sohn und Anne Sophie Catharine Klingenberg, des verstorbenen Vollmeyer Hanß Heinrich Klingenberg daselbst nachgelassene volljährige Tochter, folgende Eheberedung getroffen worden.
An zeitlichen Gütern bringt die Braut ihrem Bräutigam zu und muß ihr deren gegenwärtige Halbbruder und Vollmeyer Hanß Heinrich Klingenberg anstatt des in seiner Ehestiftung der Braut das lebenslange verschriebenene freyen Auf- und Unterhalts auf seinem Guthe, nach dem Dato unter sonstigen Theils vorberedeten und getroffenen, der Braut da sie Fehler im Gehöre hat, dessen verständigten und von ihr genehmigten Vergleich Genus geben an baren Gelde vierzig Reichsthaler, eine Kuh, ein Faselschwein, ein halb Faß Bier auf die Hochzeit für die nothige Speisung auf die Höchst Vier Reichsthaler und einen Morgen Rokken. Der Bräutigam bringt dagegen seiner Braut zum Gegenvermächtnis hier wiederum zu und muß ihn dessen mitgegenwärtiger Bruder des Vollmeyer Christian Dörries vom Guthe herausgeben, und für alles an baren Gelde 80 rth. schreibe Achtzig Reichsthaler. Auf die Todesfälle wollen neu Verlobte nach beschrittenen Ehebette den Landesgesetzen gemäß einander beerben. Nachdem nun vorstehende Eheberedung in Gegenward der Braut und des Bräutigam, der Braut genannte Halbbruder, als der Bräutigams Bruder, also niedergeschrieben, vorgelesen und genehmigt worden, so ist die gebetene Confirmation
Salvo tamen jure Serenissimi et cujus vis tertii damit ertheilt. Urkundlich
Wickensen den 25. Februar 1784.
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