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- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ernst Friedrich Kuhlmann * 24.12.1789, später Ökonom zu Hainholz + 18.2.1866 in Hainholz
1827 bis 1832: Adam Fischer, Mühlenmeister in Hehlen gegen Friedrich Kuhlmann, Ökonom in Dielmissen wegen
einer Forderung über 2400 Taler.
Akte: StA Wolfenbüttel 130 Neu Fb. 3 Nr. 2430
Das von dem Ökonomen Friedrich Kuhlmann zu Hainholz den Armen zu Dielmissen testamentarisch ausgesetzte Legat von
200 Taler betr. Herzogliche Amts-Direktion Holzminden 1866 2430 20. April 1866
An das Herzogliche Amtsgericht hierselbst
Dem Herzoglichen Amtsgericht übersende ich bekommendes mir irrtümlicherweise zugeschicktes Testament mit dem Entschlusse, mit demselben nach den im hiesigen Lande über dergleichen bestehenden Gesetzen verfahren zu wollen.
Zugleich bitte ich um bald gefällige Zurücksendung über demselben von mir vor längerer Zeit befasste behute Löschung einer Hypothek über Pläne der hiesigen Kirchenkasse zulösenden Obligation über 1250 Taler
Eschershausen, 20. April 1866 gehorsamst
Nr. 3690 pr 22.4.1866
An das Herzogliche Pfarramt zu Eschershausen im Braunschweigschen frei.
Angeschlossen beehre ich mich dem Herzoglichen Pfarramte eine Abschrift das von dem hier vor einiger Zeit verstorbenen Oeconomen Friedrich Kuhlmann aus Dielmissen errichteten Testament zu übersenden. Es ist durch dasselbe den Armen in Dielmissen ein Lagat von 200 Talern ausgesetzt worden.
Ich bitte, diese Abschrift an diejenigen Personen oder diejenige Behörde gelangen lassen zu wollen, welche das Interesse der Armen der genannten Gemeinde wahrnehmen und zu veranlassen, dass über den Empfang mir baldmöglichsten eine Bescheinigung erteilt werde. Zugleich bitte ich um Mitteilung darüber, wohin ich das Lagat, den 200 Talern bei der Fälligkeit zu senden haben würde. Sollte es dem Herzoglichen Pfarramte erforderlich erscheinen, oder dortige Vorschriften es erheischen, das dortige Gericht in dieser Angelegenheit mitwirken zu lassen, so wird gebeten, auch dieses gewogentlichst veranlassen zu wollen. Hannover, am 17. April 1866 Abel, Obergerichtsanwalt
Geschehen zu Hannover zu Hannover in dem Geschäftszimmer des Obergerichtsanwalts Abel, Schmiedestraße Nr. 14
am neunundzwanzigsten Dezember Eintausendachthundertfünfundsechzig, nachmittags zwischen ein und zwei Uhr
Vor mir, dem Königlich Hannoverschen Notar Johann Friedrich Christian Reimmann zu Hannover und den beiden zugezogenen Zeugen, Buchhalter Wilhelm Dohm und Eisenbahnpackmeister Heinrich Köhler von hier, in deren Person ebenso wenig, wie in meinem eigenen, soweit mir auch die von mir angestellte Erkundung bekannt geworden, die in den Paragrafen siebenundzwanzig bis dreißig der Notariatsordnung für das Königreich Hannover vom achtzehnten September Eintausendachthundertdreiundfünfzig bezeichneten Mängel statt finden, erschien der mir und den Zeugen von Person bekannte Oeconom Friedrich Kuhlmann aus Hainholz vor Hannover und erklärte, wie er mich, den unterschriebenen Notar ersucht haben wolle, wie letztwillige Verfügung entgegen zu nehmen. Derselbe überreicht ein Paket in Briefformat, welcher mit einem matten Siegel versehen ist und die Aufschrift hat. ?Hier befindet sich mein Testament?
Hainholz, den 22. Dezember 1865 Friedrich Kuhlmann
Mit der Erklärung, dass in diesem man im eingeschlossenen Paket sein Testament enthalten und das solches seine die Aufschrift mit dem Pakete selbst von ihm eigenhändig unterschrieben sei.
Ich habe dieses Paket in Empfang genommen, dasselbe mit dem Praesentato vom heutigen Tage versehen und nach Vorschrift des Paragrafen sechsundvierzig der Notariatsordnung den Oeconomen Kuhlmann von dem Inhalte der Paragrafen vierundvierzig desselben Gesetzes durch wörtliche Vorlesung in Kenntnis gesetzt. Es ist sodann dies Protokoll demselben in Gegenwart der oben genannten Zeugen, welche während der ganzen Handlung anwesend gewesen, vorgelesen und von ihn und den Zeugen wie folgt Friedrich Kuhlmann, Wilhelm Dohm als Zeuge, Heinrich Köhler als Zeuge eigenhändig unterschrieben
Zur Beglaubigung
(L. S.) Johann Friedrich Christian Reimann, Königlicher Hannoverscher Notar
Pro Copia
(L. S.) Bönstling Vertreter des Gerichtschreiber, Königliches Amtsgericht Hannover
Geschehen Amtsgericht Hannover Abteilung VI, den 18. Februar 1866
Auf Ansuchen hatte ich, der Unterzeichnete, wegen vorgestellter Eile der Sache mich anher begeben und waren erschienen die Obergerichtsanwälte Abel und Dr. jur. Mensching hierselbst von welchen der Letrtere versicherte, wie ihm bekannt sei, dass Mitcomparent Abel, welcher den obigen Pegositenschein sowie den angeschlossenen Sterbeschein vom heutigen Tage eingelieferte, von dem weiland Oeconom Kuhlmann zu Hainholz als Erbe eingesetzt worden, auch das dieser allhier, wiederholten Erklärung desselben zu Folge keine Verwandte hinterlassen habe. Auf Antrag wurde das aus dem hiesigen Depositenschranke hervorgeholte, in dem obigen Depositenschein näher bezeichnete Testament des pp Kuhlmann, nachdem Anwesende die beiden an demselben befindlichen Notariats- und Gerichtssiegel als unverletzt anerkannt hatten, erbrachen und durch Vorlesung eröffnet, erklärt Obergerichtsanwalt Abel, dass er die ihm Deferierte Erbschaft des weiland Oeconomen Friedrich Kuhlmann zu Hainholz damit angetreten haben wollte und bat derselbe um beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments und dieses Protokolls vorgelesen, genehmigt
Zur Beglaubigung W. Hantelmann
(L. S.) Pro Copia Bönstling Vertreter des Gerichtschreiber, Königliches Amtsgericht Hannover
Vorstehendes Protokoll und der zu demselben eröffnete Testament nebst Notariatsprotokoll vom 29. Dezember 1865 werden dem Obergerichtsanwalt L. Abel hierselbst in beglaubigter Abschrift mitgeteilt, unter der Anweisung bis Mitte kommenden Monats
1) behuf des kassierenden Stempels den Bestand des F. Kuhlmannschen Nachlasses allhier anzugeben
2) von den in dem Testamente ernannten Legatarien Bescheinigung über die geschehene Vorlage derselben beizubringen, mit Ausnahme ad 1 Ehefrau Kreit in Dassel und ad 7 Haushälterin Kreitner in Hainholz, welchen beglaubigte Testamentsabschrift von hieraus erteilt worden.
Hannover, den 19. Februar 1866
Königliches Amtsgericht Abteilung VI (L. S.) Hantelmann
Dem Königlichen Obergerichtsanwalt L. Abel hier zugestellt
Behändigt am 28. Februar 1866
Gerichtsvoigt
Nr. 79
Tage 3 Taler - Guthegroschen - Pfennige
Capl. Taler 22 Guthegroschen 5 Pfennige
Stempel 1 Taler 6 Guthegroschen - Pfennige
Begl. - Taler 22 Guthegroschen 5 Pfennige
Bepf. Taler 7 Guthegroschen 5 Pfennige
Capl. Taler 2 Guthegroschen 5 Pfennige
Stempel Taler 4 Guthegroschen - Pfennige
Call. Stapl. ? Taler 4 Guthegroschen - Pfennige
6 Taler 9 Guthegroschen - Pfennige
15 Guthegroschen - Pfennige
3. Ins. 6 Taler 24 Guthegroschen - Pfennige
Copia
Ich Endessunterschriebener Oeconom Friedrich Kuhlmann in Hainholz verfüge durch gegenwärtiges Testament über meinen Nachlass das Folgende §1
Zu meinen Erben setze ich ein den Herrn Obergerichtsanwalt Leopold Abel in Hannover
§2
Mein Erbe soll verpflichtet sein, den nachbenannten Personen, innerhalb sechs Monaten nach meinem Tode, die nachbenannten Legate anzuzahlen:
1) an die Frau des Oeconomen Kreit in Dassel geb. Kleinhans aus Eschershausen die Summe von 8 Reichstaler Courant
2) an den Schullehrer Nieschmidt in Masel Amts Isernhagen oder an dessen Kind 200 Reichstaler Courant
3) an den Doktor Juris Mensching in Hannover oder an dessen Sohn 500 Reichstaler Courant
4) an den Invaliden J. Jacobsohn in Neustadt a. R. 400 Reichstaler Courant
5) an die Frau des Schuhmachermeister Pesch in Hannover geborene Lüdecke aus Steimke Amts Isenhagen 500 Reichstaler
Courant
6) an meinen Knecht Heinrich Kohlenberg aus Dielmissen Amts Eschershausen 400 Reichstaler Courant
7) an meine Haushälterin Marie Kreitner aus Andersberg 1000 Reichstaler Courant außer dem baren Gelde vermache ich
derselben meine im Hause befindlichen Mobilien, Betten, Kleidungsstücke, Korn und Stroh, eine Ziege. Dieselbe soll
jedoch davon an dem Knecht H. Kohlenberg abgeben: vier Stück Röcke, 5 Beinkleider, 6 Stück Westen, ein halb Dutzend
Hemden und das vorhandene Schuhwerk. Sollte die Marie Kreitner früher mit Tode abgehen, so soll das desselben hier
Vermachten an ihren unehelichen Sohn Hermann Kapmeyer übergehen.
8) an die Armen in Hainholz 100 Reichstaler Courant
9) an den Bankbeamten Conrad Duve in Hannover 500 Reichstaler Courant
10) an meinen früheren Schäfer Wiedenroth in Hohne Amts Celle 400 Reichstaler Courant
11) an die Armen in Dielmissen Amts Eschershausen 200 Reichstaler Courant
§3
Ich verbiete Versiegelung meines Nachlasses
Zur Beglaubigung habe ich dieses mein Testament eigenhändig unterschrieben
Geschehen Heynholz, d. 22. Dezember 1865 Friedrich Kuhlmann
Eröffnet auf dem Amtsgerichte Hannover Abteilung VI, den 18. Februar 1866 in Gegenwart der Obergerichtsanwälte L. Abel und Dr. jur. Mensching zu Hannover laut behandenen Protokolls von demselben Tage.
Zur Beglaubigung W. Handelmann
Pro Copia
(L. S.) W. Börsthing Vertreter des Gerichtsschreiber Königliches Amtsgerichts Hannover
An den Herrn Amtsvoigt Tampke zu Eschershausen
Exp. Nr. 3690 24.4.1866 H.
Von dem vor einiger Zeit zu Heynholz vor Hannover verstorbenen Ökonom Friedrich Kuhlmann aus Dielmissen ist laut Testament d. d. Heynholz, d. 22. Dezember 1865 der Obergerichtsanwalt Leopold Abel in Hannover zum Universalerben
ernannt mit der Verpflichtung innerhalb sechs Monaten nach dem Tode des Erblassers am Legat von 200 Reichstaler Courant an die Armen in Dielmissen, Amt Eschershausen auszuzahlen.. Zufolge des über die Eröffnung jenes Testaments am 18. Februar d. J. von dem Königlichen Amtsgerichte zu Hannover Abteilung VI aufgenommenen Protokolls hat der Obergerichtsanwalt Leopold Abel die ihm deserierte Erbschaft angetreten und ist derselbe laut Dekretes derselben Gerichtsbehörde vom 19. Februar d. J. angewiesen, eine Bescheinigung darüber beizubringen, dass den in dem Testamente ernannten Legatarien Vorlage desselben gemacht worden sei. Zur Erlangung solcher Bescheinigung rücksichtlich des den Armen zu Dielmissen ausgeworfenen Legates hat sich unterm 17. d. M. der Obergerichtsanwalt Abel hierher gewandt und das erwähnte Testament nebst amtsgerichtlichen Protokolls vom 18. Februar d. J. und Dekrets vom 19. g. M. in Abschrift beigefügt. Da nach der Landesgemeindeordnung für das Herzogtum Braunschweig vom 19. März 1850 103 ? 110 die Armenpflege und jede auf das Armenwesen sich beziehende Angelegenheit von einer durch den Gemeinderat gewählten und diesem untergeordneten Armendeputation zu besorgen ist, so lasse ich Ihnen die vorbezeichneten Abschriften hierneben zugehen, um solche dem zu versammelnden Gemeinderate und der zu convocirenden Armendeputation der Gemeinde Dielmissen zur Einsicht vorzulegen. Das über die Erledigung dieses Auftrages von Ihnen auszustellende Dokument haben Sie dem gegenwärtigen Mandate nachzutragen und solches unter Wideranschluss der Abschriften pu. Sicher einzusenden. Holzminden 23. April 1866 Herzogliche Braunschweigischische Lüneburgische Kreisdirektion
An den Herrn Amtsvoigt Tampke zu Eschershausen Nr. 3690
Von dem vor einiger Zeit zu Heynholz vor Hannover verstorbenen Ökonom Friedrich Kuhlmann aus Dielmissen ist laut Testament d. d. Heynholz, d. 22. Dezember 1865 der Obergerichtsanwalt Leopold Abel in Hannover zum Universalerben
ernannt mit der Verpflichtung innerhalb sechs Monaten nach dem Tode des Erblassers am Legat von 200 Reichstaler Courant an die Armen in Dielmissen, Amt Eschershausen auszuzahlen.. Zufolge des über die Eröffnung jenes Testaments am 18. Februar d. J. an dem Königlichen Amtsgericht zu Hannover Abteilung VI aufgenommenen Protokolls hat der Obergerichtsanwalt Leopold Abel die ihm deferirte Erbschaft angetreten und ist derselbe laut Dekretes derselben Gerichtsbehörde vom 19. Februar d. J. angewiesen, eine Bescheinigung darüber beizubringen, dass den in dem Testamente ernannten Legatarien Vorlage desselben gemacht worden sei. Zur Erlangung solcher Bescheinigung rücksichtlich des den Armen zu Dielmissen ausgeworfenen Legates hat sich unterm 17. d. M. der Obergerichtsanwalt Abel hierher gewandt und das erwähnte Testament nebst amtsgerichtlichen Protokolls vom 18. Februar d. J. und Dekrets vom 19. g. M. in Abschrift beigefügt. Da nach der Landesgemeindeordnung für das Herzogtum Braunschweig vom 19. März 1850 §103 ? 110 die Armenpflege und auf das Armenwesen sich beziehende Angelegenheit von einer durch den Gemeinderat gewählten und diesem untergeordneten Armendeputation zu besorgen ist, so lasse ich Ihnen die vorbezeichneten Abschriften hierneben zugehen, um solche dem zu versammelnden Gemeinderate und der zu convocirenden Armendeputation der Gemeinde Dielmissen zur Einsicht vorzulegen. Das über die Erledigung dieses Auftrages von Ihnen auszustellende Dokument haben Sie dem gegenwärtigen Mandate nachzutragen und solches unter Wideranschluss der Abschriften pu. Sicher einzusenden. Holzminden 23. April 1866 Herzogliche Braunschweigischische Lüneburgische Kreisdirektion
Nr. 4330 pr. 11.5 1866
Die vorstehenden bezeichnenden und dabei zurück erfolgenden Schriftstücke habe ich am 9. des Monats in der Wohnung des Gemeindevorstehers Brand zu Dielmissen vor versammelten Gemeinderates und der gleichfalls daselbst versammelten Armendeputation der Gemeindeputation der Gemeinde Dielmissen zur Einsicht vorgelegt.
Eschershausen, den 10. May 1866 Tampke, Amtsvoigt
An das Herzogliche Pfarramt zu Eschershausen, Herzogtum Braunschweig frei
Auf meine Anfrage vom 17. April d. J. das Friedrich Kuhlmannsche Legat betreffend, ohne Antwort, erlaube ich mir die Sache in Erinnerung zu bringen und um eine bald gefällige Antwort zu ersuchen.
Hannover, am 18. Mai 1866 Abel, Obergerichtsanwalt
Nr. 2733 pr. 22. Mai 1866
Br. N in das hiesige Herzogliche Amtsgericht mit dem Ersuchen über das Eintreffen der oben gemachten Anfrage, dem Obergerichtsanwalt Abel eine Benachrichtigung zugehen zu lassen. Sollte das von Seiten des Herzoglichen Amtsgerichts als irgend solchen Gründen ---? sein, so bittet Unterzeichneter um gefällige Mitteilung hierüber mit euch über das weitere Verbleiben der oben gemachten Anfrage vom 17. April, der in diesem Falle eine Rückäußerung an den Obergerichtsanwalt Abel seinerseits angehen zu lassen gedenkt.
Eschershausen, den 22. Mai 1866 Levin, Pastor
4698 pr. 24/5 1866
Ad acta!
Br. M. an Herzliche Kreisdirektion zu Holzminden mit dem Anheimgehen, den Obergerichtsanwalt Abel zu Hannover die erbetene Nachricht zugehen lassen zu wollen.
Eschershausen, 22 Mai 1866 Herzogliches Amtsgericht F. Niemann
An dem Herrn Obergerichtsanwalt Abel zu Hannover
Nr. 4330 18/5 1866 H.
Am 16ten August c. wieder vorzulegen
Auf das an das Pfarramt in Eschershausen gerichtete, von an mir hierher abgegebene Schreiben vom 17. d. M. erwidere ich Ihnen, ist die Gemeindebehörde resp. Armendeputation zu Dielmissen von dem Inhalt des abschriftlich übersandten Testament des weiland Ökonomen Friedrich Kuhlmann zu Hainholz in Kenntnis gesetzt ist, nur wollten sie das den Armen zu Dielmissen ausgesetzte Legat von 200 rth. sollten dieses nicht vorziehen, dasselbe der der unterzeichneter Behörde zur Verfügung zugehen zu lassen, dem Gemeindevorsteher Brand in Dielmissen übersenden, mittelbar? von der geschehenen Absendung gefälligst Mitteilung zu machen.
An den Obergerichtsanwalt Abel zu Hannover
Nr. 7068 20/8 1866 H.
Da ich mit meinem Schreiben vom 17. Mai 1866, die Einzahlung des von dem weiland Ökonomen Friedrich Kuhlmann zu Hainholz an die Armen zu Dielmissen hinterlassene Legat von 200 rth. betreffend, bisher mit einer gefälligen Antwort nicht versehen bin, so erlaube ich mir um Erledigung der Angelegenheit zu erinnern.
8081 pr. 30/9 66 Auslagen 6 ggl. 8 Pf.
An die Herzoglich Braunschweigische Kreisdirektion zu Holzminden
In Gemäßheit des verehrlichen Rescriptes vom 17. Mai 1866 lasse ich hierneben das von dem weil. Conductor Ökonomen Friedrich Kuhlmann zu Hainholz den Armen zu Dielmissen testamentarisch ausgesetzte Legat von 200 rth. Courant der Herzoglichen Kreisdirektionen zur weiteren Verfügung zugehen. Ich bitte um Quittung
Hannover, am 28. September 1866 Abel, Obergerichtsanwalt
An Obergerichtsanwalt Abel zu Hannover
Über den Eingang des mittelst Schreibens vom 28. v. Monats hierher übersandten, von dem weil. Conductor Ökonomen Friedrich Kuhlmann zu Hainholz den Armen zu Dielmissen testamentarisch ausgesetzte Legat von Zweihundert Taler Courant wird hiermit Quittung erteilt.
8178 Registriert
Holminden, am 4. Oktober 1866
Die mit vorstehendem Schreiben von eingegangenen 200 Taler sind dargestellt verendend das
1) eine Landesschuldenverschreibung vom 1. April 1862, Littr. A. c. Nr. 5802 über 100 Taler Courant zu 4 % Zinsen nebst
Zins Coupons vom 1. Oktober d. J. bis 1. Oktober 1871 und Anweisung auf einem Coupon
2) eine Landesschuldenverschreibung vom 1. April 1862, Littr. A. c. Nr. 5803 über 100 Taler Courant zu 4 % Zinsen nebst
gleichen Zins Coupons und Anweisung zum Coupons von 96 ½ % angekauft und
3) der Ãœberschuss zu 7 Taler auf eine Sparkassenbuch belegt ist
In fidem
An Herzogliches Amtsgericht hierselbst
Nr. 8178 Mand. 5/10 66 K.
Herzogliches Amtsgericht ersuche ich Dienstergebens, die beigefügten Landesschuldverschreibungen Littr. A. c. Nr. 2802 und 5803 vom 1. April 1862 jede über 100 Taler Courant für die Gemeindearmenkasse zu Dielmissen gefälligst außer Cours erklären und solche so dann mir remittieren zu wollen.
Holzminden, den 4. Oktober 1866
Nr. 8249 Die vorbezeichneten Landesschulverschreibungen sind heute achten zurückgelangt
An Herrn Amtsvoigt Tampke
Nr. 8279 Hierbei 2 Schuldenverschreibung jede über 100 Taler Courant und Sparkassenbuch über 7 Taler
Mand. 9/10 66 K.
Nachdem das von dem Ökonom Friedrich Kuhlmann zu Hainholz den Armen zu Dielmissen vermachte Legat von 200 Taler Courant hierher übersandt ist, sind dafür die anliegenden beiden 4 procentigen Landesschuldverschreibungen vom 1. April 1862 Littre A. c, N. 5802 und 5803 jede über 100 Taler Courant angekauft und ist der Überschuss zu 7 Taler laut anliegenden Buches bei der Sparkasse belegt. Sie erhalten nun den Auftrag die Landesschuldverschreiben nebst dabei befindlichen Zinscoupons und Anweisungen auf neue Coupons und das Sparkassenbuch gegen hierher einzusendende Quittung dem Gemeindevorsteher Brand mit der Auflage zu behändigen, von diesem Legate in der Armenkassenrechnung vom Jahre 1866 den nötigen Vermerk zu machen. Holzminden, den 8. Oktober 1866
Nr. 8279
Ad Acta samt der Quittung hinsichtlich deren des erforderliche in den betr. Rechnungsnoten vermerkt worden ist.
Holzminden, den 18/10. 1866
Nachdem das von dem Ökonom Friedrich Kuhlmann zu Hainholz den Armen zu Dielmissen vermachte Legat von 200 Taler Courant hierher übersandt ist, sind dafür die anliegenden beiden Landesschuldverschreibungen vom 1. April 1862 Littre A. c,
Nr. 5802 und 5803 jede über 100 Taler Courant angekauft und ist der Überschuss zu 7 Taler laut anliegenden Buches bei der Sparkasse belegt. Sie erhalten nun den Auftrag die Landesschuldverschreiben nebst dabei befindlichen Zinscoupons und Anweisungen auf neue Coupons und das Sparkassenbuch gegen hierher einzusendende Quittung dem Gemeindevorsteher Brand mit der Auflage zu behändigen, von diesem Legate in der Armenkassenrechnung vom Jahre 1866 den nötigen Vermerk zu machen. Holzminden, den 8. Oktober 1866 Herzogliche Kreisdirektion
H. Ass. M
An Herrn Amtsvoigt Tampke 8414 pr. 13/10 66
Dem Gemeindevorsteher Brand zu Dielmissen habe ich am 12. d. Monats das Erforderliche aus vorstehender Verfügung eröffnet und dann die bezeichnenden Wertpapiere gegen anliegende Quittung.
Eschershausen, den 13. Oktober 1866 Tampke, Amtsvoigt
Quittung
Das von dem Ökonom Friedrich Kuhlmann zu Hainholz den Armen zu Dielmissen vermachte Legat von zweihundert Taler Courant ist dem unterzeichneten Gemeindevorsteher in Gemäßheit Rescripts Herzoglichen Kreisdirektion Holzminden vom 8. d. mts Mr. 8279 durch den Amtsvoigt Tampke zu Eschershausen in nachstehend bemerkten Wert zuzieren.
a) den Landesschuldverschreibungen Nr. 5802 und 5803 jede über einhundert Taler Courant nebst den dazu gehörigen
Zinscoupons bis zum 1. Oktober 1872 und den Anweisungen auf neue Zinscoupons vom 1. Oktober 1872 an.
b) den über sieben Taler lautenden Sparkassenbuche Nr. 10646 am heutigen Tage behändigt
Dielmissen, den 12. Oktober 1866 Der Gemeindevorsteher L. Brand
- [S50] STA Wolfenbüttel.
1827 ? 1832: Adam Fischer, Mühlenmeister in Hehlen gegen Friedrich Kuhlmann, Ökonom in Dielmissen wegen einer Forderung über 2400 Taler.
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